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Morgen ist heute schon gestern:Teilrevision des Fernmeldegesetzes (FMG)

Seit Dezember letzten Jahres läuft die Vernehmlassung zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes. Das klingt zugegebenermassen unspektakulär – das ist es aber ganz und gar nicht. Ziel der Teilrevision ist es, den Netzzugang besser zu regeln, so dass es weniger Möglichkeiten zur Diskriminierung von Anbieten gibt, die über keine eigenen Netze verfügen. Ein hehres Ziel. Wenn es gelingt, wird die Wettbewerbsintensität unter den Anbietern deutlich zunehmen. Die fernsehenden, internet- und telefonnutzenden Konsumenten dürften sich sehr wahrscheinlich über verbesserte Konditionen freuen.

Unverständlicherweise ist die Revision in zwei Schritten geplant. Der erste Schritt soll sich nur auf das (alte) Kupferleitungsnetz beziehen. Glasfaser- und Mobilfunknetze sollen vorerst unreguliert bleiben.

Das wäre nachvollziehbar, wenn Glasfaser- und Mobilfunknetze die Technologien der Zukunft wären. Sie sind aber bereits eine weitverbreitete Realität. Den Zugang zu diesen Netzen erst in einem zweiten Schritt zu regulieren, heisst nichts anderes als das man den Netzbetreibern in der Zwischenzeit Tür und Tor offen lässt, die Zugänge nach eigenen Belieben zu gestalten. Dass das dem Wettbewerb nicht förderlich sein wird, liegt in der Natur der Sache.

Deshalb stehe ich auf dem Standpunkt: Die technologische Entwicklung in diesen Bereich gibt den Takt vor und die Bürokratie muss Schritthalten. Es gibt keinen zeitlichen Spielraum für einen zweiten oder dritten Schritt, denn die technologische Entwicklung ist schon passiert. Das sollte man zur Kenntnis nehmen und jetzt den grossen Wurf wagen. Alles andere wäre an der Realität vorbei.

 

Bildquelle: flickr.com/Martin Abegglen 

Unter Strom...

Strom wird teurer. Dies ist, angesichts des geplanten Ausstiegs aus der Kernenergie, der allgemeine Tenor.  Wenn eine Erhöhung der Kosten ansteht, so ist möglicherweis auch in Ordnung.  Höhere Strompreise bedeuten aber auch Mehreinnahmen. Doch wohin fliessen sie? Bereits für 2013 zur Diskussion steht eine Erhöhung der Netznutzungsentgelte: Weil Stromnetze Monopole sind, limitiert der Bundesrat per Verordnung die Rendite des in Netze investierten Kapitals. Diese Verordnung soll nun für alle Netze nach oben angepasst werden. Was kompliziert scheint, hat simple Folgen: Die Einnahmen der Stromnetzbetreiber steigen um jährlich bis 200 Millionen Franken. Gemäss jetzigem Vorschlag aber ohne Gewähr, dass die zusätzlichen Mittel auch tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen führen. Damit nicht genug: 2014 erhöhen sich die Netznutzungsentgelte um weitere 50-80 Millionen jährlich, weil eine befristete Übergangsbestimmung zur Dämpfung von Strompreiserhöhungen ihre Gültigkeit verliert. Fazit: Die Stromunternehmen erhalten mehr Geld – ohne dafür aber eine Garantie geben zu müssen, dass tatsächlich in die Energiewende investiert wird. Zum Schaden der Energiewende, aber auch der Konsumenten und der Industrie in unserem Land. (Dieser Text wurde heute auch im Blick am Abend publiziert.)

Bildquelle: flickr.com, energiedebatte.ch

Telekommunikation - Preise sinken: ComCom folgt Empfehlung Preisüberwacher und kündet Praxisänderung an

Mit dem heutigen Entscheid senkt die ComCom verschiedene Netzzugangspreise der Swisscom rückwirkend. Swisscom wird verpflichtet, ihr Anschlussnetz (letzte Meile) sowie die Interkonnektion ihren Konkurrentinnen günstiger anzubieten. Dies verbessert die Wettbewerbsfähigkeit der Swisscom-Herausforderer und führt zu einer Belebung des Telekommarkts. Das Handlungsbedarf besteht, bestätigt eine im Oktober veröffentlichte Studie des Preisüberwachers .

 

Auf das Jahr 2013 kündet die ComCom eine wichtige Praxisänderung an. Sie wird als Berechnungsbasis moderne Technologien wie Glasfaser beiziehen und nicht mehr auf Kupferbasis abstellen. Sie folgt damit der Empfehlung des Preisüberwachers, der in seiner Stellungnahme vom 10. Oktober 2011 eine Änderung der Herleitung der Zugangspreise fordert. So ist bei der Schätzung der Investitionskosten einer effizienten Anbieterin gemäss Art. 54 Fernmeldeverordnung (FDV) auf eine Technologie abzustellen, die bei modernen Netzen zur Anwendung kommen (Modern Equivalent Asset). Dazu gehören Mobilfunknetze oder Glasfasernetze, nicht aber die teilweise vollumfänglich amortisieren Kupferanschlussnetze der Swisscom. Selbstverständlich wird die um ein Vielfaches höhere Leistungsfähigkeit der Glasfaseranschlussnetze in die Überlegungen einzubeziehen sein.  

Die Praxisänderung führt zu einer konsistenteren Umsetzung des LRIC-Modells gemäss Art. 54 FDV, das auf heutige Beschaffungs- und Baukosten abstützt (Wiederbeschaffungsneuwert). Allerdings: Da unberücksichtigt bleibt, das weite Teile des Swisscom Anschlussnetzes vor vielen Jahren zu damaligen Baukosten erstellt wurden und heute vollumfänglich amortisiert sind, unterstützt der Preisüberwacher weiterhin die vom Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation Lombardi in Aussicht gestellt Revision der Fernmeldeverordung.