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Le principe de Cassis de Dijon décidé par les Chambres.
Il principio "Cassis de Dijon" deciso al Parlamento.
Im Prinzip ist ein Cassis-de-Dijon ein Johannisbeer-Likör aus Frankreich, aus Dijon eben. Beim Cassis-de-Dijon-Prinzip hingegen geht es um die sogenannte Warenverkehrsfreiheit; der Name geht zurück auf einen entsprechenden Gerichtsentscheid in der EU.
Unterschiedliche Sicherheits- oder Umweltnormen oder unterschiedliche Verpackungs- und Deklarationsvorschriften behindern den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Diese sogenannten technischen Handelshemnisse (THG) bewirken eine Abschottung des Schweizer Marktes und sind deshalb mitverantwortlich für das Phänomen der Hochpreisinsel Schweiz. Heute nun konnten die letzten Differenzen im Parlament ausgeräumt werden, und das Cassis de Dijon-Prinzip kann in der Schweiz eingeführt werden.
Vermutlich ab 1. Januar 2010 können Produkte, die in einem EU-Land zugelassen sind, auch in der Schweiz vermarktet werden. Mit der Einführung des Cassis-de-Dijon-Prinzips wird ein weiterer Mosaikstein auf dem langen Weg zur Beseitigung überhöhter Preise in der Schweiz gelegt.
Bildquelle: flickr
Zusatzinfos: Importwarenstatistik des BfS.pdf (293,20 kb)