Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Medikamentenpreise - Mehr Transparenz = Höhere Kosten?

Zur Abwechslung mal nicht öffentlicher Verkehr - sondern Gesundheitswesen: Gestern hat die TV-Sendung 10vor10 darüber berichtet: Per Anfang 2020 wird das Heilmittelgesetz (HMG) angepasst. Eine neue Verordnung (Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich, VITH) tritt in Kraft. Was verbirgt sich hinter diesem Titel? Es soll besser geregelt und sichtbar gemacht werden, wie mit den von den Pharmafirmen gewährten Rabatten umgegangen wird. Ein Ziel ist, dass finanzielle Anreize die Verschreibung und Abgabe von Arzneimittel nicht beeinflussen. Deshalb müssen Rabatte und Rückvergütungen ausgewiesen und dem Bundesamt für Gesundheit auf Verlangen offengelegt werden. Sie sind grundsätzlich dem Versicherer weiterzugeben.

In einem Bereich wie dem – obligatorisch durch die «Zwangsversicherten» finanzierten Gesundheitswesen – braucht es Leitplanken. Dazu gehört die Sicherstellung von Transparenz: Wenn alle mitzahlen müssen, sollen auch alle über die nötigen Informationen verfügen.

Dies ist der Hintergrund der angepassten Regelung für die Rabatte bei Heilmitteln: Wir zahlen, also dürfen wir auch wissen, wofür und warum.

Das transparente Ausweisen der gewährten Rabatte, Rückvergütungen oder anderen Boni ist aber anscheinend für einige Pharmafirmen zu aufwändig. Darum haben sie entschieden: Wir streichen einfach die Rabatte. Ein entsprechendes Schreiben an die Schweizer Spitalapotheken liegt mir vor. Meine erste Reaktion: Echt jetzt?

Das ist ganz bestimmt nicht im Sinne des Gesetzgebers – und schon gar nicht im Sinne von uns Prämienzahlenden. Meine Alternative ist simpel, einfache und zielführend: Anstatt auf einen bestimmten Preis einen Rabatt oder eine Rückvergütung zu gewähren, einfach den Preis um die Rabatthöhe senken. Die effektiv bezahlten Preise wären damit schlussendlich dieselben, d.h. die Einnahmen für die Pharmafirmen wären identisch. Dass es nun anscheinend Pharmaunternehmen geben soll, welche die anstehende Inkraftsetzung dieser Transparenz-Verordnung nutzen wollen, um «vollständig in Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen» gleich alle Rabatte zu streichen, riecht nach Margenaufbesserung. Die dadurch generierten höheren Einnahmen der Pharmafirmen hätten schliesslich Mehrkosten zulasten der Grundversicherung zur Folge, was den Sinn der Transparenz-Verordnung umkehren würde. Dies gilt es zu vermeiden! 

So appelliere ich an die Verantwortlichen bei den Pharmaunternehmen: Nutzt diese Möglichkeit, um zu zeigen, dass auch ihr Transparenz wichtig findet und dass euch die stetig steigenden Gesundheitskosten nicht egal sind und ihr deshalb die Preise um die bisherigen Rabatte senken werdet. Und nicht zuletzt appelliere ich ans Bundesamt für Gesundheit, welches neu für den Vollzug zuständig ist: Unternehmt alles, dass diese wichtige Transparenz-Verordnung nicht zu ungerechtfertigten Mehrkosten zulasten der Grundversicherung führt. --> Mehr Transparenz darf nicht zu höheren Kosten führen!

Schweizer Gemüse, Früchte und Co. sind teuer ...

Es ist wieder Saison für die einheimischen Landwirtschaftsprodukte in den Supermarktregalen. Wunderbar frische Gemüse, reife Früchte, knackiger Salat. Was will man mehr? Das kann ich Ihnen sagen: Das Ganze zu günstigeren Preisen ...

Wieso sind die in der Schweiz gewachsenen Produkte so viel teurer als die importierten? Die Antwort ist vielschichtig. Eine Tatsache ist jedoch, dass es in der Vergangenheit immer wieder Absprachen gegeben hat, die hohe Kosten bei den Landwirten verursacht haben. So hat die Wettbewerbskommission WEKO gerade ein Landtechnik Unternehmen sanktioniert (siehe https://www.weko.admin.ch/weko/de/home/aktuell/medieninformationen/nsb-news.msg-id-75834.html), dass unzulässige Wettbewerbsabreden getroffen hatte. Das Unternehmen agiert als Generalimporteur für verschiedene Landmaschinen-Marken - es verkauft also Traktoren, Maschinen und andere landwirtschaftliche Geräte. Gemäss der WEKO hatte das Unternehmen aktiv Parallelimporte verhindert, indem sie ihre Händler dazu verpflichtete, sämtliche Traktor-Ersatzteile einer bestimmten Marke bei ihr zu beziehen. Zusätzlich zu dieser Bezugspflicht bestand ein Anreizsystem, welches die Bezugsmenge von Ersatzteilen mit den Rabattkonditionen für Traktoren derselben Marke verknüpfte. In solch einem Klima gedeihen meist keine «guten» Preise, aber es wachsen die Kosten auf Seiten der Landwirte. Deshalb ist es richtig und wichtig, hat die WEKO diesem Treiben nun einen Riegel geschoben. Dennoch eine gewisse Ironie des Schicksals ist hier nicht zu leugnen: Eine Branche, die auf Marktschutz zu Hause setzt, wird von den Auswüchsen eben dieser Abschottung selbst geplagt. Darum gilt halt ganz grundsätzlich: Wettbewerb schafft eine bessere Kostensituation für die Landwirte, was dann auch Luft hinsichtlich der Endpreise schafft. Insofern freue ich mich sehr über diesen Entscheid und hoffe, dass viele Bauern spürbar davon profitieren werden.

 

Beste Grüsse von Robinsons Insel

Amazon.com zieht sich vom Schweizer Markt zurück.
Den Medien war zu entnehmen, dass damit diejenige Amazon-Plattform mit dem grössten Sortiment nicht mehr, bzw. nicht mehr direkt für Schweizer zugänglich ist.

Was ist geschehen?
Das Parlament hat am 30. September 2016 eine Revision des Mehrwertsteuergesetzes beschlossen. Dabei hat es die auch als «Amazon-Gesetz» bekannt gewordene Regelung erlassen, nach welcher Versandhändler der Mehrwertsteuer unterstehen, wenn sie mit Kleinsendungen einen jährlichen Umsatz von über CHF 100'000 erzielen. Jetzt wird’s kompliziert: Importe unterliegen generell der Einfuhrsteuer. Diese entspricht im Prinzip genau der Mehrwertsteuer, kommt aber eben beim Grenzübertritt der Ware zur Anwendung. Wird der Post, einer andern Kurierdienstleisterin oder einer Speditionsfirma ein Paket zur Zustellung in der Schweiz übergeben, müssen diese den Grenzübertritt dokumentieren und Einfuhrsteuer sowie gegebenenfalls Zoll erheben.
Nicht erhoben werden Zoll und Einfuhrsteuer dann (und nur dann), wenn der geschuldete Betrag geringer als CHF 5 ist, damit keine unverhältnismässigen Aufwände betrieben werden müssen.
Genau das war den Schweizer Händlern ein Dorn im Auge. Sie beklagten eine Diskriminierung und wurden erhört - das «Amazon-Gesetz» wurde erlassen. Nun müssen Lieferanten alle Lieferungen - auch solche die nur wenige Franken Warenwert haben - direkt konventionell vermehrwertsteuern.

Schauen wir uns das Diskriminierungs-Argument einmal bei Tageslicht an: Die Schweizer Händler waren diskriminiert. Zumindest bis zu einem Warenwert von knapp 70 Franke. Aber: War bzw. ist es in der Realität so, dass jemand im Ausland einkauft, weil ihn dies fünf Franken günstiger kommt? Man sollte auch nicht vergessen, dass solche Käufe auch ein Risiko bergen: Wenn etwas nicht in Ordnung ist, muss man die Ware (teuer) ins Ausland retournieren. Wer nimmt dieses Risiko für 5 Franken Preisersparnis in Kauf?! Ich halte Medienberichte, wonach insbesondere Dinge im Ausland bestellt werden, die hier schlicht nicht erhältlich sind, für plausibel.  

Das «Amazon-Gesetz» ist nun seinem Übernamen gerechter geworden, als ursprünglich gedacht. Dass Amazon.com nicht mehr in die Schweiz liefert, hat vor allem eine Folge: Das Warenangebot für Schweizer Kunden wird eingeschränkt. Bildlich gesprochen, versuchen wir de facto die Sintflut der Globalisierung mit einem Sandsack aufzuhalten.

Was wird passieren? Die Leute werden Alternativen finden: Zum Beispiel die Lieferung ins grenznahe Ausland. Dort können sie dann Ware bis zu CHF 300 persönlich abholen gehen, ohne dass Zoll und Einfuhrsteuer anfällt. Oder Dienstleister mit einer Adresse im grenznahen Ausland mit anschliessendem Versand in der Schweiz kriegen mehr zu tun – gerade dann, wenn es um Waren geht, die es in der Schweiz so nicht auf dem Markt gibt. Wo ist der Gewinn?

Diese Politik macht mir Sorgen. Zu erahnen ist nämlich, was der nächste Schritt sein wird: Die Senkung der Freigrenze beim persönlichen Grenzübertritt. Das wird natürlich eine Aufstockung der Grenzbehörden nach sich ziehen müssen, denn wie sonst sollte die daraus resultierende Bürokratie bewältigt werden? Ein Zyniker würde wohl sagen: Jedenfalls weiss man dann, wo die zusätzlichen Einnahmen landen…. Auch eine andere Frage verdient aus meiner Sicht Beachtung: Wie ist dieser bürokratische Mehraufwand mit den allseits gewünschten Sparmassnahmen in der Verwaltung in Einklang zu bringen?
Das wahrscheinlichste Ende der Geschichte wird wohl lauten: Ausser Spesen nichts gewesen. Vernunft und Augenmass sind eben mindestens so wichtig wie hundertprozentige Gleichheit der Spiesse.
Ein Schelm, wer Böses bei dieser Geschichte denkt…

Bildquelle: flickr.com/ Oliver Henze

 

Kartellbefürworter wollen Konsumenten ärmer und Multis reicher machen

Dieser Tage belebt das sogenannte Elmex Urteil des Bundesgerichts die Diskussion über sogenannte vertikale Abreden. Oder klarer formuliert: Über kartellistische Verhaltensweisen. Vertikale Abreden liegen z.B. vor, wenn Händler in ihrer Freiheit Preise zu setzten beschränkt werden, indem namentlich Mindest- oder Festpreise vereinbart  werden (müssen). Warum würde man das tun? Am Ende ist die Antwort wohl immer die gleiche: Um die Preise hochzuhalten und Gewinne zum Nachteil der Konsumenten zu maximieren. Fälle wie BMW oder eben auch Elmex zeigen das auf.

Die vieldiskutierte Gretchenfrage ist also: Können vertikale Abreden tatsächlich als wohlfahrtsmehrend betrachtet werden? Oder beurteilt  man sie grundsätzlich als erhebliche Wettbewerbsbeschränkung, die nur noch aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden kann?

Ich bin klar für eine strenge Beurteilung von Vertikalabreden. So haben ja  auch der Gesetzgeber bei der letzten Kartellgesetz-Revision (KG-Revision) und jüngst eben auch das Bundesgericht entschieden. Denn das lockere Tolerieren solcher vertikalen Absprachen birgt die Gefahr, ohne Not neuen Wettbewerbsbeschränkungen Tür und Tor zu öffnen. Die Schweiz ist nach wie vor eine Hochpreisinsel. Aber die Zeichen der Zeit sind zaghaft erkannt: Parallelimporte sind erlaubt, und auch bei den technischen Handelshemmnissen sucht man nach Wegen für den Abbau. Ergo: Die Abschottung bröckelt. Es wird zunehmend schwieriger, ungerechtfertigt hohe Preise durchzusetzen. Kein Wunder preisen die Lobbyisten die Vorteile von vertikalen Absprachen. In Tat und Wahrheit versuchen sie damit, dem Volk Rot als Blau zu verkaufen

Aus meiner Sicht wäre es völlig das falsche Signal, vertikalen Abreden einen Persilschein bis zum Beweis des Gegenteils auszustellen. Das würde nur die Kreativität der Hersteller auf Gebieten befeuern, die nichts mit Produkten und Dienstleistungen zu tun haben.

Das Kartellgesetz prüft den Einzelfall, und es kennt wie erwähnt die wirtschaftliche Effizienz als Rechtfertigungsgrund, die dazu führen kann, dass Vertikalabreden in bestimmten Fällen erlaubt sind. Innovationsförderungen oder Kostensenkungen wären zu nennen. Das Kartellrecht soll in erster Linie den Preiswettbewerb schützen. Vertikale Abreden über Preise  oder die Aufteilung von Märkten nach Gebieten stehen dazu grundsätzlich im Widerspruch. Für mich ist deshalb klar: Jene, die sich für vertikale Kartelle stark machen, wollen Konsumenten ärmer und (vor allem ausländische) Multis reicher machen.

Geoblocking – stabile Latten im Zaun der Hochpreisinsel…

Die Welt hat es schon lange erkannt: Die Schweizer werden genötigt, viel mehr zu bezahlen als die meisten anderen. Denn wir Schweizer haben die - häufig scheinheiligen - Argumente der hohen Löhne und Mieten so verinnerlicht, dass wir mehr oder weniger bereitwillig selbst reine Phantasiepreise zahlen. Das freut die internationalen Multis, denn andernorts sitzt das Portemonnaie nicht so locker in der Tasche und ausserdem tobt der Wettbewerb häufig heftiger. Da ist es doch schön, wenn man für einmal - und auch noch ohne grosses Murren - richtig abkassieren kann. Möglich macht’s das sogenannte Geoblocking. Es erkennt bei Online Käufen, in welchen Land wir uns befinden und linkt uns in die uns zugedachten (teuren) Shops.

Dieses Vorgehen betrifft nicht nur uns - auch in anderen Ländern werden an die Kaufkraft angepasste Preise gesetzt und über geogeblockte Onlineshops verkauft.

Das ist offensichtlich ein Dorn im Auge der EU-Kommission. Und es schockiert in Brüssel offenbar mehr als in Bundesbern: Die Kommission will nun verbieten, dass Kunden weiterhin aufgrund ihrer Nationalität bzw. ihres Wohnorts im Online Handel diskriminiert werden. In anderen Worten: Nach dem Willen der EU soll das Geoblocking mittels Verordnung zukünftig der Geschichte angehören.

Das ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nur wird diese Regelung die Schweiz nicht betreffen. Bei uns plant eine Volksinitiative, initiiert von Konsumentenschützern, Gastrosuisse und KMU-Vertretern, die Bekämpfung von überhöhten Importpreisen.
Ich bin gespannt auf die Diskussion – und hoffentlich Bewegung – die diese Initiative auslösen wird. Denn bei global handelbaren Gütern gibt es keinen Grund für Schweiz-Diskriminierung oder Schweiz-Preis-Bashing!

Schluss mit lustig

Das haben sich wohl die Modellbauzeitschriften-Fans gesagt.
Seit Jahren zahlen die Schweizer Kunden für ausländische Zeitschriften, die auch bei uns vertrieben werden, zu viel. Trotz intensiver Bemühungen, sind die Verhandlungen schwierig, weil die Verantwortlichen einerseits im Ausland sitzen und andererseits wenig Interesse haben, etwas von ihren satten Gewinnen in der Schweiz abzugeben. Mit allerlei kleinen Preissenkungen versucht man bisher die Ruhe wieder herzustellen. Der offizielle Weg ist also lang und steinig. Das viel effizientere Schaltzentrum der Macht ist jedoch der Reissverschluss des Kundenportemonnaies. Dieser blieb vermutlich bei den Modellbauzeitschriften-Fans immer öfter zu und zusammen mit verärgerten Kunden-Feedbacks an den Verlag (auch das Wort Shit-Storm ist wohl gefallen) hat dieser nun eingesehen, dass sich die Schweizer Kuh nicht weiter über alle Gebühr melken lässt. Ab Anfang des kommenden Jahres wird deshalb die Zeitschrift Rotor beispielsweise statt CHF 12.50 nur noch CHF 7.50 kosten. Eine Preissenkung um 40 Prozent! Der Verlag wird trotzdem noch genug daran verdienen. Bei anderen Zeitschriften werden die Margen ähnlich liegen. Die Modellbauzeitschriften-Käufer haben es uns vorgemacht. Wer folgt nach?

Against All Odds: Die Importpreise sinken.

Ein Vierteljahr ist vergangen seit die Verteidigung der Frankenuntergrenze aufgegeben wurde. Der Franken hat (zumindest zeitweise) olympische Höhe erklommen und die Frage ist: Wie wirkt sich das auf die Wirtschaft bzw. die Preise aus. Die Zeitspanne ist immer noch zu kurz, um verlässliche Aussagen zur wirtschaftlichen Entwicklung zu treffen. Fakt ist: Der Export kämpft und der Kostendruck auf die Produzenten im Inland nimmt zu. Der Produzentenpreisindex sank auf 95 Punkte gegenüber der Basis Dezember 2010 (=100 Punkte).

Erfreulich für die Schweiz und ein starkes Indiz dafür, dass Währungsvorteile im relevanten Umfang weitergeben werden ist der Importpreisindex. Er sank gegenüber dem Vormonat um reichlich 3 Prozent. Billiger wurden im April, gegenüber dem März neben Energierohstoffen insbesondere Metallprodukte, Maschinen und Möbel, aber auch Getränke, Automobile sowie Nahrungs- und Futtermittel.

Importpreisniveau liegt rund 9 Prozent unter dem des Vorjahrs. Auch in einer längerfristigen Betrachtung wird somit deutlich, dass das Frankenhoch (zwar unbestrittenermassen auch, aber) nicht nur negative Auswirkungen zeigt. Bezogen auf eine Basis von 100 Punkten im Dezember 2010 sanken die Importpreise auf ein Niveau von 87.1 Punkten. In rund vier Jahren sanken also die Importpreise um fast 13 Prozent.

Hieraus schliesse ich: Günstigere Preise haben teilweise den Weg in die Schweiz gefunden und das, obwohl kein nennenswerter Abbau von bestehenden Handelshindernissen stattgefunden hat.

Es ist ein Anfang – nicht mehr, nicht weniger. Besonders die gebeutelte Exportindustrie muss in diesen Zeiten ihre Kosten optimieren. In diesem Zusammenhang sind die Importpreise von immenser Bedeutung. Erfreulich ist, dass es Bestrebungen gibt, Importbarrieren abzubauen. Diese müssen jedoch deutlich verstärkt werden und endlich in Taten münden. Leider gibt es in diesem Land zu viele Sonntagsliberale, die Wasser predigen und wenn dann der Kelch bei ihnen ist, doch lieber Wein wollen. Das jüngste Beispiel aus dieser Reihe sind die Agrar-Lobbyisten, die mit absoluter Vehemenz das Cassis de Dijon Prinzip wieder loswerden wollen.

Die Wahrheit mag einem nicht gefallen - doch den Fünfer und das Weggli gibt es nicht. Rosinenpickendes Durchmanövrieren ist auf jeden Fall keine erfolgversprechende Strategie. Starker Wettbewerb fördert und fordert Kreativität und Leistung. Tatenlosigkeit und Abschottung verhindern ein Schritthalten mit dem Rest der Welt. Das sind in meinen Augen ernstzunehmende Bedrohungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz.