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Den Gebühren ein Schnippchen schlagen

Le DFF dit non à l'augmentation de la franchise de TVA de 5 à 10 francs
Il DFF rinuncia ad aumentare la soglia impositiva IVA da 5 a 10 franchi
 

Wer kennt das nicht: Das Schnäppchen liegt bereits im Warenkorb. Jetzt noch rasch die Lieferadresse eingeben und die Online-Bestellung absenden. Die Freude ist gross, wenn  wenige Tage später das Paket zu Hause eintrifft. Auf seiner Reise aus dem benachbarten Ausland bis zu mir nach Hause mutierte das Schnäppchen allerdings zum teuren Luxusprodukt.

Den  herben Dämpfer verdanke ich den  Zollabfertigungsgebühren. Bei einem Warenwert bis zu 500 Franken fallen bei der Post bis zu 18 Franken Zollgebühren an. Ab 500 Franken können die Gebühren mit bis zu 35 Franken zu Buche schlagen. Einzig für Sendungen, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, verlangt die Post keine Zollvorlagegebühren. Und wenn die Lieferung via private Spedition erfolgt, sind die Kosten in der Regel noch höher. Post ist da!

Der Preisüberwacher setzt sich seit längerer Zeit für eine Erhöhung der derzeitigen Freigrenze von 5  auf 10 Franken ein (siehe hier). Für dieses Anliegen hatte Finanzminister Merz jedoch jüngst kein Musikgehör. In einem zweiseitigen Brief legte er seine Argumente gegen eine Erhöhung dar. Nicht einmal eine Anpassung der Freigrenze an die Teuerung zieht er in Betracht. Resultat: Zahlreiche Schweizer Internet-Shopper, die den Markt nutzen, werden auch bei einem sehr tiefen Warenwert weiterhin mit Zollvorlagegebühren bestraft.

Der Entscheid des Finanzdepartements – es macht Wettbewerbsneutralität geltend – ist für mich nicht in allen Belangen nachvollziehbar. Letztlich behindern die hohen Zusatzgebühren den grenzüberschreitenden Handel. Der Bericht „Preisinsel Schweiz“ des Seco hatte festgestellt, dass die Grenze ein die Preise mitbestimmender Kostenfaktor bleibe, dessen Stellenwert es durch möglichst schlanke Zollabfertigungsverfahren zu reduzieren gelte. Schliesslich ist es vor allem der internationale Wettbewerb, der zu einer Senkung der Preise in der Schweiz beitragen soll. Das Seco spricht denn auch von einer „marktabschottenden Wirkung“ der Zollabfertigungsgebühren.

 Zudem: Hole ich die Ware selbst im Ausland und fahre über die Grenze, so beträgt die Freigrenze nicht 5, sondern satte 22.80 Franken (300 Franken Warenwert). Dieser Umstand ruft findige Unternehmer auf den Plan. Sie bieten Lieferadressen ennet der Grenze an, an welche Sie Ihr Paket senden lassen. Später holen Sie dieses ab und bringen es in die Schweiz – hier ein Beispiel. Fazit: Ich bin enttäuscht vom Entscheid des Finanzministeriums, dem offenkundig die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten weniger wichtig sind, zur Marktabschottung der Schweiz beiträgt und damit gegen einen kompetitiven grenzüberschreitenden Handel antritt.

Zum Schluss noch ein Gratistipp: Bis zu einem Warenwert von 65 Franken verrechnet die Post keine Zollvorlagegebühren. Deshalb lohnt es sich unter Umständen, die Bestellung in Teillieferungen zu unterteilen.

Bildquelle: Flickr

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