Bürgermeldungen zum Internetportal Moneyhouse sind bei uns keine Seltenheit. Wie immer versuchen wir, sofern es in unserer Macht seht, zu helfen oder zumindest gut zu raten. Natürlich recherchieren wir zu diesem Zweck auch Informationen über das beanstandete Unternehmen.
In diesem Zusammenhang war ich erstaunt, als ich auf der Website von Moneyhouse erfuhr, dass unter der Rubrik „Partner“ das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) und das eidgenössische Amt für Handelsregister (Zefix) mit grossem Logo gelistet sind.
Ich habe bei beiden Institutionen nachgefragt, welcher Natur denn diese Partnerschaft sei und überraschende Antworten erhalten:
Weder das SECO noch der Zefix sind jemals eine vertraglich geregelte Partnerschaft mit Moneyhouse eingegangen noch wussten sie, dass sie auf der Moneyhouse Website „Partner“ genannt werden.
Die Firma Itonex, die das Internetportal Moneyhouse betreibt, bezieht Daten vom SECO. Diese Daten kann praktisch jeder, privat oder geschäftlich, per Online-Abo beziehen. Über diesen Datenkauf hinaus bestehen keine weiteren Geschäftsbeziehungen zum SECO. Von einer Partnerschaft, im Sinne einer Zusammenarbeit mit gemeinsamen Zielen, kann also keine Rede sein. Auch der Zefix kennt das Unternehmen nur als regulären Datenbezieher. Partnerschaftliche Verbindungen bestehen darüber hinaus keine.Beide Institutionen, SECO und Zefix, forderten Moneyhouse auf, ihre Logos aus der Rubrik „Partner“ zu löschen. Das passte den Moneyhouse-Verantwortlichen offensichtlich überhaupt nicht ins Konzept.
Ein Griff in die Trickkiste musste her: Eine kleine Umbenennung des Menüpunkts von „Partner“ zu „Datenquellen und Partner“ soll nun der Tatsache Rechnung tragen, dass weder das SECO noch der Zefix jemals Partner von Moneyhouse oder Itonex waren….
Allen, die wissen möchten, was für mich Reizwörter sind, was ich vom Bügeln halte oder was mir den Schlaf raubt - empfehle ich mein Interview in der ZESO, der Zeitschrift für Sozialhilfe.
ZESO_Interview_Juni_2013.pdf (139,78 kb)
Die Globalisierung bittet nicht um Veränderung, sie erzwingt sie. Geduld hat sie keine und ihre Methoden sind nicht immer schön dafür effizient. Ein „Kind“ der Globalisierung sind Geschäftsmodelle, die darauf aufbauen uns Zugang zu Märkten zu verschaffen, auf denen Produkte angeboten werden, die es im Inland entweder nicht gibt oder die wesentlich günstiger sind als in der Schweiz. So gibt es Unternehmen (z.B. Borderlinx), die Residenzadressen zur Verfügung stellen und die Waren dann an die Heimatadressen ihrer Kunden weiterleiten. Andere Unternehmen (z.B. das deutsche PickPoints) bieten ihren Kunden Lieferadressen mit langen Öffnungszeiten u.a. in Grenznähe, wo der Kunde seine bestellten Waren selbst abholen und importieren kann. Von Schweizerinnen und Schweizern dürften solche Dienste überdurchschnittlich oft in Anspruch genommen werden. Weshalb? Weil wir immer noch in vielen Gebieten unnötig hohe Preise haben.
Zwei Aspekte erscheinen mir bei diesem Thema zentral:
1) Woher rühren die teils eklatanten Preisunterschiede und wie kann man sie reduzieren?
Der wesentlichste Teil der Antwort lautet: Kaufkraftabschöpfung.
Viele internationale Unternehmen setzen ihre Preise nicht kostenbasiert fest, sondern orientieren sich am Preisniveau des Absatzlandes. Das ist in der Schweiz bekanntlich hoch. Möglich wird diese Kaufkraftabschöpfung insbesondere, wenn zahlreiche inländische und ausländische Handelshemmnisse verhindern, dass sich der Wettbewerb und damit seine preisregulierende Wirkung voll entfaltet. Dieser Umstand nützt den oben beschriebenen Unternehmen. Dank ihrer Schützenhilfe werden Parallelimporte im Privaten grossflächiger möglich. In Politik und Wirtschaft bleiben sie bisher ein zähes Thema. Das ist ganz klar ein Nachteil für unser Land. Der Handlungsbedarf ist konkret und wie man sieht, passt sich die Geschwindigkeit der Globalisierung nicht politischen und wirtschaftlichen Wünschen eines Landes an. Hier bewahrheitet sich: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“.
2) Ein zweiter störender Aspekt sind die grossen Unterschiede bei den Zollfreigrenzen.
Bestellt man Ware in Amerika, ist der Fall klar: Abholen kommt eher nicht infrage. Anders ist es bei Bestellungen in den Nachbarländern. Hier macht die Selbstabholung aus der Sicht des Einzelnen unter Umständen durchaus Sinn. Fährt man mit dem Auto in ein Nachbarland, dann darf man Waren im Wert bis 300 Fr. einführen - ohne das Mehrwertsteuer erhoben werden würde. Lässt man sich seine Waren jedoch schicken, dann muss man schon ab einen Warenwert von 62 Fr. (inkl. Porto), das entspricht einem MWSt.-Wert von 5 Fr., bezahlen. Nur Bücher kann man sich bis zu einem Wert von 200 Fr. gebührenfrei schicken lassen, da der MWSt.-Satz hier nur 2.5 Prozent beträgt. Warum Online-Shopper im Vergleich zu Selbstabholern derart benachteiligt werden, erschliesst sich mir nicht wirklich. Deshalb regte ich schon wiederholt an, die Mehrwertsteuerfreigrenze anzuheben: Zum Beispiel auf 10 Fr. bzw. 125 Fr. Warenwert (ausser Bücher, hier wären es 400 Fr.).
Am Ende des Tages heisst unsere grosse Aufgabe: Handelshemmnisse aller Art reduzieren. Das Ziel ist, dem Wettbewerb genügend Raum zu geben, seine Wirkung voll zu entfalten. Unter seiner Regie sind idealtypisch sämtliche Anbieter gezwungen, Währungsvorteile weiterzugeben, Margen im Rahmen zu halten, auf die Kosten zu schauen und Druck auf Gebühren und Abgaben auszuüben.
Patriotischen Bedenken, sind fehl am Platz und sogar kontraproduktiv. Weder unsere Löhne noch die Ladenmieten sind für viel zu hohe Preise hauptverantwortlich. Die wirklich Verantwortlichen sind gleichzeitig die Gewinner solcher Bedenken und sie sitzen in den meisten Fällen jenseits unserer Grenzen.
Also lassen wir uns nicht ins Bockshorn jagen von mehr oder weniger plausibel scheinenden Argumenten, warum die Preise bei uns so hoch sein „müssen“. Erinnern wir uns lieber an die alte Weisheit: Die Klage ist des Kaufmanns´ Gruss!
Bildquelle: MS Office, Cliparts