Im Kanton Luzern ist eine Richtlinie zur Finanzierung der Abwasserbeseitigung in Kraft, die zu missbräuchlich hohen Tarifen für Abwasser führen kann. Dieser Missstand ist bekannt und ich hatte mit dem Kanton vereinbart, dass ich Gemeinden, die nachweislich zu hohe Tarife verlangen, Reduktionen um bis zum 20 Prozent empfehlen werde. Diese Vereinbarung wird seit Jahren angewendet und befolgt. Sie hat sich aus meiner Sicht bewährt.
Offensichtlich beurteilt der Kanton die Lage nun plötzlich anders, denn er weist seine Gemeinden per sofort an, sich über die Vereinbarung hinwegzusetzten und die kantonale Richtlinie in jedem Fall einzuhalten.
Dieses Vorgehen ist mit dem Kostendeckungsprinzip nicht in Einklang zu bringen. Ausserdem kritisiere ich die Nachvollziehbarkeit der Berechnungen und die potentielle Überbeanspruchung der Gebührenzahler. Meine konkreten Kritikpunkte sind:
Die Richtlinie zur Finanzierung der Abwasserbeseitigung wurde von einem privaten luzernischen Ingenieurbüro erarbeitet und ist seitdem eine sprudelnde Einnahmequelle dieses Büros. Wieso? Die Richtlinie ist so komplex, dass die zuständigen Fachverantwortlichen der Luzerner Verwaltung die Anwendungsarbeiten lieber an das Ingenieurbüro delegieren.
Dass aus diesem Berechnungsmodell missbräuchlich hohe Gebühren resultieren können, ist nicht nur schlecht – zumindest aus Sicht der Gemeinden. Zu hohe Gebühreneinnahmen bedeuten: keine Finanzierungsprobleme beim Abwasser. Was beruhigend für Gemeinde und Kanton, ist jedoch schlecht für die Einwohner der Gemeinde, sprich die Gebührenzahler.
Je nach Höhe des Zuviels können auch kleinere Gemeinden mehrere Millionen nicht-betriebsnotwendiges Kapital anhäufen, das dann beispielsweise in Bautätigkeiten (die Ingenieurbüros sagen Dankeschön) fliessen könnte. Aber das ist Spekulation.
Nicht Spekulation sondern Fakt ist, dass ich die Tarife für Wasser und Abwasser im Kanton Luzern weiterhin überprüfen werde. Ich fordere den Kanton auf, sich wieder an die mit mir geschlossene Vereinbarung zu halten. Des Weiteren empfehle ich dem Kanton im Zuge der Einführung des Harmonisierten Rechnungsmodells 2 (HRM2) seine Berechnungsmethoden zu vereinfachen und die Gebühren direkt aus der Finanzbuchhaltung abzuleiten.
2012 habe ich in den grösseren Kantonshauptorten sowie in Winterthur und Lugano eine Umfrage zur Plakatierung auf öffentlichem Grund durchgeführt. Die Ergebnisse legten nahe, dass die Allgemeine Plakatgesellschaft AG (APG) über eine marktbeherrschende Stellung bezogen auf den Markt für Plakataushang auf öffentlichem Grund verfügt. Von wirksamen Wettbewerb konnte weitestgehend keine Rede sein. Deshalb hatte ich den Gemeinden empfohlen, für ein funktionierendes Ausschreibungsverfahren zu sorgen, damit mittelfristig die Endkundenpreise unter Druck geraten.
Meine konkreten Empfehlungen lauteten wie folgt:
• Fixe Konzessionsgebühren statt variable Umsatzbeteiligungen.
Eine fixe Konzessionsabgabe, unabhängig vom Umsatz der Plakatierungsfirma festzulegen, führt in der Regel zu tieferen Endkonsumentenpreisen.
• Verschiedene Lose in den grösseren Städten.
Neben APG sollten weitere Plakatierungsunternehmen in der Lage sein, ein alternatives nationales Netz parallel anzubieten oder zumindest ein Angebot in den grossen Städten aufzubauen. Wenn verschiedene Lose gebildet werden, können am selben Ort gegebenenfalls mehrere Plakatierungsfirmen eine Konzession gewinnen.
• Kurze Vergabeintervalle.
Der Markteintritt kann begünstigt werden, indem die Vergabeintervalle kurz gehalten werden.
• Heimfall der Infrastruktur.
Die Infrastruktur sollte nach Ablauf der Konzession an die Gemeinde zurückgehen, damit der bisherige Konzessionsinhaber, abgesehen von den besseren Marktnachfragekenntnissen, keine Vorteile gegenüber einem neu in den Markt eintretenden Bieter hat.
• Zuschlagskriterium Endkundenpreis.
Beabsichtigen Gemeinden auch weiterhin nur ein Los auszuschreiben, können Endkundenpreise als Zuschlagskriterium eine kurzfristig wirksame Massnahme zur Senkung der Endkundenpreise darstellen. Die Gemeinden müssten dazu die fixe Konzessionsgebühr im Voraus festlegen. Die Plakatierungsfirma, welche unter dieser Nebenbedingung den tiefsten Endkundenpreis offeriert, erhält dann den Zuschlag.
Insbesondere wegen der langen Laufzeiten der Konzessionsverträge (die mittlere Laufzeit beträgt immerhin 10 Jahre) waren vielfach keine schnellen Reaktionen möglich. Mittlerweise ist Bewegung in die Sache gekommen. Diese Jahr hat der Kanton Basel-Stadt auf meine Empfehlung reagiert. Nach Willen des Kantons soll die Bewirtschaftung der Plakatflächen auf öffentlichem Grund in Basel-Stadt ab 2018 an mehrere Unternehmen vergeben werden. Ausgeschrieben wurden erstmals 11 Lose, die Flächen in unterschiedlichen Formaten enthalten, welche über das ganze Kantonsgebiet verteilt sind.
Die Voraussetzungen für wirksamen Wettbewerb werden mit dieser Ausschreibung geschaffen. Ich werde die Entwicklung weiterhin mit Interesse verfolgen und die Wirksamkeit des Wettbewerbs anhand der Preisentwicklung beobachten.
Allen Kantonen, Städten und Gemeinden, die ihre Konzessionen neu vergeben, möchte ich nochmals meine Empfehlungen nahelegen. Sollten die Endkonsumentenpreise in neuen Konzessionsverträgen nicht das Ergebnis von wirksamen Wettbewerbs sein, behalte ich mir vor, die Plakataushangpreise gezielt zu überprüfen.
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