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Spielraum nach oben

Swissgrid erhöht in Umsetzung verschiedener Urteile des Bundesgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts auf 2014 ihre Tarife. Einerseits muss sie den Kraftwerkbetreibern Kosten für die Bereitstellung von Systemdienstleistungen rückerstatten. Andererseits erlaubt ihr die Rechtsprechung höhere Netznutzungsentgelte als diejenige, welche die Elektrizitätskommission (ElCom) ihr bislang zugestanden hatte. Gemäss Swissgrid dürfte dadurch die Stromrechnung für einen Durchschnitthaushalt nächstes Jahr um rund Fr. 20 steigen.

 

Das ist leider noch nicht alles. Die angekündigte Preiserhöhung betrifft „nur“ das Übertragungsnetz und die Systemdienstleistungen. Von der gerichtlich korrigierten Rechtslage werden voraussichtlich auch einige der rund 800 Verteilnetzbetreiber profitieren wollen, deren Anteil (Abgeltung Netznutzung) an der Stromrechnung um ein Mehrfaches höher ist. Auch wenn eine Tariferhöhung um 19 Prozent wie im Falle der Swissgrid bei den Verteilnetzen (hoffentlich) die Ausnahme bleiben wird, ist vielerorts mit weiteren spürbaren Mehrkosten zu rechnen. Eine genauere Schätzung der Auswirkungen wird erst möglich sein, wenn die 800 Verteilnetzbetreiber ihre Netznutzungstarife für das Jahr 2014 veröffentlicht haben.

Höhere Rendite auch aufgrund der geänderten Bundesratsverordnung: Nur ein Teil der absehbaren Erhöhungen der Netznutzungsentgelte sind Folge der Gerichtspraxis. Um Investitionen in Stromnetze zu begünstigen, änderte der Bundesrat auf 1. März 2013 die Stromversorgungsverordnung (vgl. Newsletter der Preisüberwachung 1/13). Er erhöhte die zulässige kalkulatorische Rendite von Stromnetzen. Bezogen auf das Tarifjahr 2014 ergibt sich im Vergleich zur früheren Herleitungsmethode eine um 1.25 Prozentpunkte höhere Verzinsung des in Stromnetze investierten Kapitals, was rund 250 Millionen Franken entspricht. Statt eine durch die tiefen Kapitalmarktzinsen begründeten Entlastung der Konsumenten um rund 140 Millionen Franken, resultiert 2014 eine verordnungsbedingte Mehrbelastung von gut 100 Millionen Franken. Weitere Mehreinnahmen von geschätzt 50 bis 80 Millionen Franken pro Jahr erhalten die Stromnetzbetreiber durch den Wegfall der Übergangsbestimmung in Art. 31a Stromversorgungsverordnung, die einen reduzierten Kapitalkostensatz für Anlagen erbaut vor 2004 vorsah.

Zusammenhang mit der Energiewende?! Die höhere zulässige Abgeltung für Stromnetze wurde vom Bundesrat zwar unter anderem auch mit dem anstehenden Investitionsbedarf begründet, der sich aus dem Ausstieg aus der Kernenergie ergeben könnte. Ob die Elektrizitätsversorger Investitionen zu Gunsten der Energiewende im Gegenzug wohlwollender gegenüber stehen, wird sich weisen. Sicher ist, dass die bestehenden Netze nun besser rentieren.  Während die eigentliche parlamentarische Debatte zur Energiestrategie 2050 noch bevorsteht, ist die höhere Stromrechnung 2014 bereits Realität.

Anmerkung vom 21. Mai 2013: Gemäss Swissgrid sind die Zusatzkosten für Systemdienstleistungen von Fr. 13.50 in den jährlichen Zusatzkosten für die Nutzung des Übertragungsnetzes von Fr. 20 bereits enthalten. Der entsprechende Teil der SDA Meldung „Auch Tarif für Netznutzung steigt“ vom 12.5.2013, 7.55 Uhr ist deshalb nicht kumulativ, sondern alternativ zu verstehen. Entsprechend wurde der letzte Satz im ersten Abschnitt des oben stehenden Blogs angepasst.

Unter Strom...

Strom wird teurer. Dies ist, angesichts des geplanten Ausstiegs aus der Kernenergie, der allgemeine Tenor.  Wenn eine Erhöhung der Kosten ansteht, so ist möglicherweis auch in Ordnung.  Höhere Strompreise bedeuten aber auch Mehreinnahmen. Doch wohin fliessen sie? Bereits für 2013 zur Diskussion steht eine Erhöhung der Netznutzungsentgelte: Weil Stromnetze Monopole sind, limitiert der Bundesrat per Verordnung die Rendite des in Netze investierten Kapitals. Diese Verordnung soll nun für alle Netze nach oben angepasst werden. Was kompliziert scheint, hat simple Folgen: Die Einnahmen der Stromnetzbetreiber steigen um jährlich bis 200 Millionen Franken. Gemäss jetzigem Vorschlag aber ohne Gewähr, dass die zusätzlichen Mittel auch tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen führen. Damit nicht genug: 2014 erhöhen sich die Netznutzungsentgelte um weitere 50-80 Millionen jährlich, weil eine befristete Übergangsbestimmung zur Dämpfung von Strompreiserhöhungen ihre Gültigkeit verliert. Fazit: Die Stromunternehmen erhalten mehr Geld – ohne dafür aber eine Garantie geben zu müssen, dass tatsächlich in die Energiewende investiert wird. Zum Schaden der Energiewende, aber auch der Konsumenten und der Industrie in unserem Land. (Dieser Text wurde heute auch im Blick am Abend publiziert.)

Bildquelle: flickr.com, energiedebatte.ch

Newsletter: Fernmeldegesetz, Einvernehmliche Regelung mit Valora

 

                                                      

Eben erschienen:

Newsletter Nr. 3/12  

INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
1. MELDUNGEN/ COMMUNICATIONS/ COMUNICAZIONI
- Fernmeldegesetz: Preisüberwacher erfreut über Revisionsabsicht
   Loi sur les télécommunications : le Surveillant des prix accueille favorablement la volonté de révision
   Legge sulle telecomunicazioni: il Sorvegliante dei prezzi accoglie con favore il proposito di revisione
- Convention concernant les tarifs d’Eauservice Lausanne – réduction du prix de l’Eau, notamment pour l’Economie locale
- Einvernehmliche Regelung mit der Valora betreffend Handelsmargenmodell – Preisüberwacher nimmt Gutschein-Aktion der Valora bei ausländischen Zeitschriften zur Kenntnis
- Tarifmassnahmen Post

Mobilterminierung: Entscheidend ist, dass die Konsumenten profitieren werden

Entente sur les prix entre les Telcos
Accordo sui prezzi tra le imprese di telecommunicazione

Kind knabbert an MobiltelefonHeute ist die Einigung zwischen den Telecom-Anbietern im Bereich der Mobilterminierung bekannt geworden. Prima vista ein seit langem überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Das Telefonieren von einem Netz in ein anderes Netz - zum Beispiel von Orange zu Swisscom - wird nicht mehr zu Preisen tarifiert, die im europäischen Vergleich jenseits von Gut und Böse liegen. Aber die Nagelprobe steht noch bevor: Denn entscheidend ist, ob und wie die Endverbraucher von diesem Vertrag zwischen den Anbietern profitieren werden: Wird auch Ihre Rechnung kleiner ausfallen?

Ob die Konsumentinnnen und Konsumenten also jubeln können, kann heute noch nicht gesagt werden. Entscheidend wird sein, dass die Konsumentenpreise in Schwung kommen. Ich denke an tiefere Endkundenpreise, neue Angebote, günstigeres Fix-to-Mobile, und ein Ende der Tarifierung on-net (auf dem eigenen Netz) und off-net (in ein fremdes Netz telefonieren) - letzteres ein Umstand, der viele ärgert und den Wettbewerb bremst.

Grundsätzlich bin ich immer skeptisch, wenn sich Anbieter über Preise einigen, insbesondere wenn sie damit einer Preisregulierung entgehen. Die Telekom-Unternehmungen haben es in der Hand, den Tatbeweis zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten zu erbringen. 

Auch weitergehende Fragen stellen sich: Wollten die Anbieter mit ihrem Vorgehen einer gesetzlichen Lösung den Wind aus den Segeln nehmen? Ich bin dezidiert der Auffassung, dass der Druck einer Gesetzeslösung - die der erstzuständigen ComCom die Möglichkeit gibt, von Amtes wegen einzuschreiten - aufrecht erhalten bleiben muss. Denn möglicherweise besteht noch Spielraum nach unten - zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. 

Die jüngste Vergangenheit lehrt uns: Das Verhandlungsprimat hat sich in wichtigen Fällen nicht bewährt, wenn die Interessenlagen nicht fair verteilt sind. Im besten Fall resultieren nur Verzögerungen. Haben die Anbieter gleichgerichtete Interessen, ist eine Einigung auf zu hohem Preisniveau wahrscheinlich. Haben die Anbieter ungleiche Interessen (Netzzugang Swisscom Festnetz), muss ohnehin die ComCom schlichten oder verfügen und den korrekten Preis festlegen.

Bildquelle: Flickr / netzwerg      

Telecom-Regulierung: Einladung zum Kartell? oder: Mit Geld aus anderer Tasche ist leicht zahlen...

Gemäss geltendem Recht müssen marktbeherrschende Anbieter wie die Swisscom ihren Konkurrenten den Zugang zu ihrem Netz gewähren. Sie müssen dies zu nichtdiskriminierenden Bedingungen und zu kostenorientierten Preisen tun. So weit, so gut.

Wer darf, wer kann: Streitpunkt TelecomregulierungIn der heutigen Fernmelderegulierung besteht aber trotzdem eine Lücke. Warum? Es gilt das sogenannte Verhandlungsprimat. Demnach darf die ComCom erst eingreifen, wenn sich Anbieter nach mindestens dreimonatigen Verhandlungen nicht geeinigt haben.

Das Verhandlungsprimat hat sich in der Praxis nicht bewährt. Weshalb? Es hat sich gezeigt, dass entweder beim Zugang zur letzten Meile von vornherein klar ist, dass keine Verhandlungslösung zustande kommt. Oder die Anbieter einigen sich auf überhöhte Netzzugangspreise, wie dies vermutungsweise im Mobilfunk über Jahre der Fall war und möglicherweise immer noch ist. Denn wenn niemand der Verhandelnden ein Interesse daran hat, dass tiefe Preise verrechnet werden - dann bleiben sie eben hoch. Soll das einfach so hingenommen werden?

Zur Zeit diskutiert das Parlament die Motion Forster-Vannini. Bunderat und Ständerat haben bereits zugestimmt. Die Motion bezieht sich auf eine gemeinsame Empfehlung der eidg. Kommunikationskommission (ComCom), der Wettbewerbskommission (WEKO) und des Preisüberwachers an den Bundesrat. Neu soll die ComCom die Möglichkeit erhalten, Preise umgehend zu prüfen und gegebenenfalls festzulegen.  

In einem liberalisierten Markt soll der Staat nicht alles und jedes regulieren. Bezüglich ausgehandelter Netzzugangspreise ist allerdings Skepsis angezeigt. Das im Fernmeldegesetz (FMG) vorgesehen Verhandlungsprimat lädt geradezu ein, hohe Netzzugangspreise zu vereinbaren und diese den Konsumentinnen und Konsumenten zu überwälzen. Die vorgeschlagene punktuelle Änderung von Art. 11 FMG soll dies ändern.

Das nützt nicht nur den Konsumentinnen und Konsumenten. Auch für die betroffenen Unternehmen ist es letztlich besser, wenn ein Missbrauch von Marktmacht von vornherein verhindert wird und nicht nachträglich - mittels Sanktionen in dreistelliger Millionenhöhe - durch die WEKO unterbunden werden muss.


Bildquelle: flickr

Zusatzinfos:
Telecom-Regulierung_Brief an den Bundesrat.pdf (45,15 kb)
Verfügung vom 5.2.07 Terminierung Mobilfunk.pdf (516,97 kb)