Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Der Kluge fährt im Zuge - leider ein mehrdeutiges Bonmot...

Stellen Sie sich vor, Sie haben in der chemischen Reinigung ein 10er Abo für Hemden «waschen und bügeln» gekauft. Nun kommen Sie mit 12 Hemden in die Reinigung und der freundliche Herr hinter der Theke nimmt Ihr Abo entgegen und berechnet Ihnen aber nicht die zwei Zusätzlichen, sondern alle 12 Hemden. Geht gar nicht? Für die chemische Reinigung ist dies sicher keine Option, wenn sie Kunden behalten will. Aber im öV passiert das täglich viele Male. Wenn Sie ein Zonenabonnement eines Tarifverbunds besitzen, waren Sie mit grösster Wahrscheinlichkeit auch schon betroffen.

Die beiden existierenden Systeme, Zone und Strecke, passen einfach nicht zusammen. Sie sind mehr schlecht als recht aufeinander abgestimmt, sie funktionieren komplett verschieden und werden verschieden finanziert. Sie sind heillos miteinander verflochten und enthalten Unmengen schier unlösbarer Schnittstellen. Das ganze Gebilde ist so komplex, dass offenbar sogar Experten Mühe haben damit klarkommen. (oder aus welchem Grund hat die BLS Halbtax-Einnahmen «vergessen» können….)
Auch die Digitalisierung kann hier kein Wunder vollbringen. Meinen Beobachtungen nach, nutzte man sie bis vor Kurzem mehrheitlich, um die analogen Produkte in digitale zu übersetzen und um digitale Workarounds für bestehende Probleme zu suchen: Die Probleme der Branche werden nicht dank zunehmender Digitalisierung behoben. Nein sie werden auch digitalisiert den Kundinnen und Kunden weitergereicht. Seit mindestens 10 Jahren mahne und dränge ich auf Lösungen und höre immer wieder «wir arbeiten daran». Viel Zeit und Ressourcen im unbekannten Umfang fliessen also in solche Schnittstellen-Problematiken, ohne dass es nennenswerte Fortschritte aus Sicht der Kunden gegeben hätte. Mein Fazit: Viel Aufwand, wenig Ertrag.

Auch das Bundesamt für Verkehr und der Bundesrat haben das erkannt. Der Bundesrat will, dass «ein einfaches, faires, nachvollziehbares und sowohl für die öV-Kundschaft als auch für die Steuerzahlenden kostengünstiges Tarif- und Distributionssystem zur Verfügung gestellt wird». Im Rahmen des sogenannten GITA-Projekts soll die Branche diesen Auftrag bis 2025 umgesetzt haben. Wir haben Herbst 2021: Es ist also reichlich knapp, wenn innert drei Jahren das neue einfache und nachvollziehbare System umgesetzt sein soll - aber noch liegt kein Plan auf dem Tisch, wie die zukünftige Basis aussehen soll.

Eine einheitliche Basis heisst, man muss sich entscheiden, worauf die Tarife künftig basieren sollen: Auf Tarifkilometern wie im Fernverkehr, auf Zonen wie bei den Verbünden oder sollen es beispielsweise Luftlinienkilometer sein? (Luftlinie: Unabhängig vom gewählten Reiseweg, basiert der Tarif auf der Luftlinienentfernung zwischen Start und Ziel der Reise.)

Als Basis auf das metrische System zurückzugreifen, erscheint mir geeignet, denn ein Kilometer in Zürich ist dasselbe wie ein Kilometer in Genf. Das Distanzmass ist den Menschen vertraut, es würde ermöglichen, dass die Reisenden ein gewisses «Gefühl» für den Reisepreis entwickeln können.

Zonen sind bereits ein hochverarbeitetes Produkt, das vielen Einflussfaktoren Rechnung trägt: So fahren Sie in Basel z.B. mit dem Bus in 7 Minuten durch 3 Zonen (Friedrich-Miescher-Str. bis Euroairport, ca. 4.5 Kilometer) für CHF 3.80. Im Passpartout fahren Sie ebenfalls mit einem Bus 18 Minuten durch nur eine Zone zum Preis von CHF 2.90 (Flühli LU, Hüttlenen nach Sörenberg, Rothornbahn, ca. 10 Km). Hier fehlt die Einheitlichkeit und die Nachvollziehbarkeit aus Kundensicht.

Ein Distanzmass hängt nur von einem Faktor ab, das macht es sehr leicht nutzbar für alle denkbaren Abonnement bzw. Rabatt-Modelle. Flatrate-Modelle auf von Kunden definierten Homezones wären genauso einfach umsetzbar, wie reine Mengen-Rabatte-Modelle auf gefahrene Kilometer.

In der jüngsten Vergangenheit sehen wir einige Pilotprojekte für neue, digitale Produkte. Manche, wie die Wahltage-Abonnenmente von Mobilis und Frimobil, sind sogar innovativ. An sich sind das sehr gute Nachrichten und ich gehe davon aus, dass sie grossen Anklang in der Bevölkerung finden werden.

Ich stelle fest: Die überfällige digitale Produktentwicklung ist – nicht zuletzt von der Corona-Not getrieben – angelaufen. Und das bevor man weiss, wie die künftige Tarifbasis aussehen wird. Die Branche überholt sich nun also selbst.

 Es ist höchste Zeit, dass man die Basis des neuen Systems festlegt. Nur dann kann sich der öV im Land weiterentwickeln und die technischen Möglichkeiten für echte Innovationen nutzen. Es darf nicht sein, dass nur der «Kluge» vorteilhaft im öV unterwegs ist. Der öV soll für alle - gross, klein, schlau, weniger schlau, Gelegenheitsfahrerin, Pendler etc. – da sein. Denn nur, wenn er im positiven Sinne ein Massentransportmittel ist, wird er bezahlbar bleiben. Das sollten auch allfällige Gärtli-Verteidiger der Branche einsehen… 

Medikamentenpreise - Mehr Transparenz = Höhere Kosten?

Zur Abwechslung mal nicht öffentlicher Verkehr - sondern Gesundheitswesen: Gestern hat die TV-Sendung 10vor10 darüber berichtet: Per Anfang 2020 wird das Heilmittelgesetz (HMG) angepasst. Eine neue Verordnung (Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich, VITH) tritt in Kraft. Was verbirgt sich hinter diesem Titel? Es soll besser geregelt und sichtbar gemacht werden, wie mit den von den Pharmafirmen gewährten Rabatten umgegangen wird. Ein Ziel ist, dass finanzielle Anreize die Verschreibung und Abgabe von Arzneimittel nicht beeinflussen. Deshalb müssen Rabatte und Rückvergütungen ausgewiesen und dem Bundesamt für Gesundheit auf Verlangen offengelegt werden. Sie sind grundsätzlich dem Versicherer weiterzugeben.

In einem Bereich wie dem – obligatorisch durch die «Zwangsversicherten» finanzierten Gesundheitswesen – braucht es Leitplanken. Dazu gehört die Sicherstellung von Transparenz: Wenn alle mitzahlen müssen, sollen auch alle über die nötigen Informationen verfügen.

Dies ist der Hintergrund der angepassten Regelung für die Rabatte bei Heilmitteln: Wir zahlen, also dürfen wir auch wissen, wofür und warum.

Das transparente Ausweisen der gewährten Rabatte, Rückvergütungen oder anderen Boni ist aber anscheinend für einige Pharmafirmen zu aufwändig. Darum haben sie entschieden: Wir streichen einfach die Rabatte. Ein entsprechendes Schreiben an die Schweizer Spitalapotheken liegt mir vor. Meine erste Reaktion: Echt jetzt?

Das ist ganz bestimmt nicht im Sinne des Gesetzgebers – und schon gar nicht im Sinne von uns Prämienzahlenden. Meine Alternative ist simpel, einfache und zielführend: Anstatt auf einen bestimmten Preis einen Rabatt oder eine Rückvergütung zu gewähren, einfach den Preis um die Rabatthöhe senken. Die effektiv bezahlten Preise wären damit schlussendlich dieselben, d.h. die Einnahmen für die Pharmafirmen wären identisch. Dass es nun anscheinend Pharmaunternehmen geben soll, welche die anstehende Inkraftsetzung dieser Transparenz-Verordnung nutzen wollen, um «vollständig in Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen» gleich alle Rabatte zu streichen, riecht nach Margenaufbesserung. Die dadurch generierten höheren Einnahmen der Pharmafirmen hätten schliesslich Mehrkosten zulasten der Grundversicherung zur Folge, was den Sinn der Transparenz-Verordnung umkehren würde. Dies gilt es zu vermeiden! 

So appelliere ich an die Verantwortlichen bei den Pharmaunternehmen: Nutzt diese Möglichkeit, um zu zeigen, dass auch ihr Transparenz wichtig findet und dass euch die stetig steigenden Gesundheitskosten nicht egal sind und ihr deshalb die Preise um die bisherigen Rabatte senken werdet. Und nicht zuletzt appelliere ich ans Bundesamt für Gesundheit, welches neu für den Vollzug zuständig ist: Unternehmt alles, dass diese wichtige Transparenz-Verordnung nicht zu ungerechtfertigten Mehrkosten zulasten der Grundversicherung führt. --> Mehr Transparenz darf nicht zu höheren Kosten führen!

Schweizer Gemüse, Früchte und Co. sind teuer ...

Es ist wieder Saison für die einheimischen Landwirtschaftsprodukte in den Supermarktregalen. Wunderbar frische Gemüse, reife Früchte, knackiger Salat. Was will man mehr? Das kann ich Ihnen sagen: Das Ganze zu günstigeren Preisen ...

Wieso sind die in der Schweiz gewachsenen Produkte so viel teurer als die importierten? Die Antwort ist vielschichtig. Eine Tatsache ist jedoch, dass es in der Vergangenheit immer wieder Absprachen gegeben hat, die hohe Kosten bei den Landwirten verursacht haben. So hat die Wettbewerbskommission WEKO gerade ein Landtechnik Unternehmen sanktioniert (siehe https://www.weko.admin.ch/weko/de/home/aktuell/medieninformationen/nsb-news.msg-id-75834.html), dass unzulässige Wettbewerbsabreden getroffen hatte. Das Unternehmen agiert als Generalimporteur für verschiedene Landmaschinen-Marken - es verkauft also Traktoren, Maschinen und andere landwirtschaftliche Geräte. Gemäss der WEKO hatte das Unternehmen aktiv Parallelimporte verhindert, indem sie ihre Händler dazu verpflichtete, sämtliche Traktor-Ersatzteile einer bestimmten Marke bei ihr zu beziehen. Zusätzlich zu dieser Bezugspflicht bestand ein Anreizsystem, welches die Bezugsmenge von Ersatzteilen mit den Rabattkonditionen für Traktoren derselben Marke verknüpfte. In solch einem Klima gedeihen meist keine «guten» Preise, aber es wachsen die Kosten auf Seiten der Landwirte. Deshalb ist es richtig und wichtig, hat die WEKO diesem Treiben nun einen Riegel geschoben. Dennoch eine gewisse Ironie des Schicksals ist hier nicht zu leugnen: Eine Branche, die auf Marktschutz zu Hause setzt, wird von den Auswüchsen eben dieser Abschottung selbst geplagt. Darum gilt halt ganz grundsätzlich: Wettbewerb schafft eine bessere Kostensituation für die Landwirte, was dann auch Luft hinsichtlich der Endpreise schafft. Insofern freue ich mich sehr über diesen Entscheid und hoffe, dass viele Bauern spürbar davon profitieren werden.

 

Fahrlehrer Oberwallis: Von der Preisbeanstandung beim Preisüberwacher bis zur Sanktionierung durch die Wettbewerbskommission (WEKO)

Jedes Jahr erhalte ich rund 2’000 Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, von Unternehmen und Verbänden, die mich auf (hypothetisch) problematische Preisfestsetzungen hinweisen. Das Instrument der Publikumsmeldung ist denn auch explizit im Preisüberwachungsgesetz festgeschrieben. Die Bedeutung der Preisbeanstandungen besteht in erster Linie in ihrer Signal- und Kontrollfunktion: Signalfunktion insofern, als dass sie mir – einem Fiebermesser gleich – Probleme auf der Nachfrageseite anzeigen. Eine Kontrollfunktion haben Meldungen aus dem Publikum insbesondere mit Blick auf getroffene einvernehmliche Regelungen und Entscheidungen von mir; die entsprechenden Resultate lassen sich anhand einer Meldung der Öffentlichkeit «messen». Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen und Konsumentenorganisationen können mich via Online-Formular (https://www.preisueberwacher.admin.ch/pue/de/home/dienstleistungen/preisbeanstandungen-und-mitteilungen-an-die-preisueberwachung/preisbeanstandung.html) oder postalische Zustellung (Preisüberwachung, Einsteinstrasse 2, 3003 Bern) erreichen. Eine Antwort kriegt jeder und jede.

Ich bin in meiner Funktion als Preisüberwacher insbesondere dort für eine Preisbeurteilung zuständig, wo sich die Preise nicht im wirksamen Wettbewerb gebildet haben, sondern durch eine marktmächtige Unternehmung, ein Kartell oder den Staat festgesetzt worden sind. Bestehen aufgrund einer Meldung Anhaltspunkte, für eine missbräuchliche Preiserhöhung oder –beibehaltung, so leite ich vertiefte Abklärungen ein. Komme ich dabei zum Schluss, dass ein eigentliches Preiskartell vorliegen könnte, leite ich das Dossier an die Wettbewerbskommission (WEKO) weiter, weil Preiskartelle heute ja mit einer gesetzlichen Unzulässigkeitsvermutung belegt sind. Die Untersuchung der Absprache und die Sanktionierung des unzulässigen Verhaltens ist dann Sache der WEKO.

Was eine Publikumsmeldung alles in Gang setzen kann, möchte ich Ihnen anhand des folgenden aktuellen Falls veranschaulichen:

Im Mai 2017 habe ich eine Bürgeranfrage erhalten, die sich über die überall ähnlich hohen Preise von Fahrstunden und dem Verkehrskundeunterricht bei den Fahrlehrern im Oberwallis ärgerte. Um dem Meldenden eine befriedigende Antwort zu erteilen, habe ich beim Fahrlehrerverband Oberwallis (FVO) eine Stellungnahme zu den vorgebrachten Vorwürfen eingeholt. Zumal mich die Antwort des FVO nicht restlos vom Fehlen der schriftlichen Abgabe einer unverbindlichen Preisempfehlung überzeugen konnte, habe ich eine Marktbeobachtung bei den Fahrlehrern im Oberwallis durchgeführt. Aufgrund der Antworten der Fahrlehrer bestand aus meiner Sicht ein begründeter Verdacht einer Preisabsprache im Bereich der Preise für die Fahrlektion sowie für den obligatorischen Verkehrskundeunterricht. Der Sachverhalt bezog sich nicht auf die Frage der Preishöhe, die nach dem Preisüberwachungsgesetz zu beurteilen ist. Für Abklärungen betreffend Abreden über die Festsetzung der Preise ist vielmehr die WEKO zuständig. Im September 2017 leitete ich das Dossier dem Sekretariat der WEKO weiter. Ein halbes Jahr später eröffnete das Sekretariat eine Untersuchung nach Kartellrecht gegen die Aktivmitglieder des FVO. In der Folge konnte die WEKO im März 2019 eine einvernehmliche Regelung mit sämtlichen Aktivmitgliedern des FVO abschliessen. Da sich die vermuteten Preisabreden zu den Tarifen des praktischen und theoretischen Fahrunterrichts durch die WEKO in der Untersuchung erhärteten, wurden die aktive Verbandsmitglieder wegen einer unzulässigen Preisabrede mit einer Geldzahlung von gesamthaft CHF 50'000.- sanktioniert (vgl. Medienmitteilung der WEKO https://www.weko.admin.ch/weko/de/home/aktuell/medieninformationen/nsb-news.msg-id-74193.html).

Dies zeigt: Publikumsmeldungen stellen für mich eine wichtige Informationsquelle dar. Meldungen, deren Inhalt Wettbewerbsbeschränkungen und Preismissbräuche vermuten lassen, können so auch über den Einzelfall hinausgehende Marktabklärungen auslösen und – wie im erwähnten Fall – gar als sanktionierbare Verhaltensweise aufgedeckt werden. Dies ist auch der hervorragenden Zusammenarbeit zwischen den beiden Wettbewerbsbehörden – der Preisüberwachung und der Wettbewerbskommission – geschuldet.

Unternehmen sollen endlich für die Registerführung weniger bezahlen

Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Revision der Handelsregisterverordnung eröffnet. Das tönt erst mal recht trocken. Im Kern geht es aber darum, wie fit unser Staat ist – und wie fair gegenüber Unternehmen und KMU in unserem Land?

Worum geht es? Gegenstand der Vernehmlassung bildet insbesondere die Reduktion der Handelsregistergebühren um 30 Prozent. Dreissig (!) Prozent – also etwa ein Drittel. Damit soll dem verfassungsmässigen Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip Rechnung getragen werden. Dieses Prinzip besagt, vereinfacht ausgedrückt: Der Staat soll mit seinen Gebühren keine Gewinne machen, und die Leistung des Staates darf nur angemessen zum Gegenwert verrechnet werden.

Ich finde: Die geplante Änderung ist zu begrüssen. Sie ist sogar überfällig. Das schweizweite Gebührenvolumen für Handelsregistereintragungen, das gemäss Schätzung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) jährlich rund Fr. 47 Mio. beträgt, soll um rund Fr. 14 Mio. sinken.[1] Diese 14 Millionen Franken sollen in Zukunft bei den Unternehmen bleiben, die Arbeitsplätze und Wohlstand schaffen.

Das EJPD hat mich zur Gebührenrevision vorab konsultiert, und ich konnte so zur geplanten Gebührensenkung beitragen. Ich gab eine formelle Empfehlung im Sinne des Gesetzes ab. Gebühren dürfen keinesfalls mehr als 100 Prozent der Kosten decken, die mit der Leistungserbringung einhergehen. Es darf nicht sein, dass Staatsaufgaben gebührenfinanziert werden, die mit der nachgefragten Leistung in keinem direkten Zusammenhang stehen. Dies sollte mit der geänderten Verordnung nun gewährleistet werden.

Die geplante Senkung ist ein Schritt in die richtige Richtung – zweifellos. Doch sind wir am Ende der Fahnenstange? Nein!

Die bisweilen vertretene Idee, dass die Handelsregisterbehörden ihre Tätigkeit weitgehend oder vollumfänglich mit Gebühren decken sollen, stelle ich grundsätzlich in Frage. Zutreffend ist, dass Änderungen in einem Unternehmen einen Eintrag oder eine Änderung im Register auslösen und somit als Verursacher identifiziert werden können. Aber: Nutzniesser des Handelsregisters sind – wie bei einem öffentlichen Register üblich – klarerweise aber nicht nur die Eingetragenen, sondern die Nutzerinnen und Nutzer und letztlich die gesamte Volkswirtschaft, die von einem geordneten Wirtschaftssystem profitiert. Wir alle profitieren und sind auf korrekt geführte Register angewiesen. Ich bin überzeugt: Es ist anzustreben, dass auch die Allgemeinheit als Nutzniesserin des Registers einen Teil der Handelsregisterkosten trägt. Kurz: Wer profitiert, soll die Kosten mittragen. Ich bin deshalb der Ansicht, dass es sich bei der Senkung der Gebühren der Handelsregisterämter im Umfang von 30 Prozent um eine Minimalforderung handelt.

Gefolgt ist der Bundesrat meiner Empfehlung in zwei Punkten. Für Dienste, die nicht pauschal, sondern nach Aufwand abgerechnet werden, darf maximal ein Stundenansatz (inkl. Gemeinkostenzuschlag) von Fr. 200.- zur Anwendung kommen. Ursprünglich war eine Bandbreite von Fr. 100 bis 250.- vorgesehen. Ebenfalls soll der elektronische Geschäftsverkehr gefördert werden, indem eine Gebührenreduktion gewährt wird, wenn Eintragungen vollumfänglich elektronisch über das entsprechende Portal der Behörde beantragt werden.

 

 

 

 

[1] Änderung der Handelsregisterverordnung und der Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister; Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens vom 20.2.2019, S. 18.

Schiffsfünfliber in Zürich & Mehrwertsteuersenkung

Schon seit Monaten kämpfe ich dafür, dass die Senkung des Mehrwertsteuersatzes auf 7.7% auch bei den ÖV-Preisen Wirkung zeigt. Bereits im Dezember 2017 konnte ich mit dem Direkten Verkehr auf ein Massnahmenpaket (Medienmitteilung Mehrwertsteuer DV) einigen. Bei den Tarifverbünden habe ich bisher jedoch wenig Gehör mit meinem Anliegen gefunden. Am 2. März 2018 habe ich deshalb alle Verbünde einzeln angeschrieben und in diesem Brief eine Weitergabe der gesunkenen Mehrwertsteuer an die Konsumentinnen und Konsumenten gefordert.

Erfreut nehme ich zur Kenntnis, dass sich hier nun Bewegung abzeichnet: Der Zürcher Verkehrsverbund (ZVV) hat heute bekannt gegeben, dass er wegen der Senkung der Mehrwertsteuer jährlich rund 2,5 Millionen Franken zusätzlich aus Ticketverkäufen einnimmt. Per morgen Karfreitag, 30. März 2018, wird der ZSG-Schiffszuschlag zur Kompensation aufgehoben.

Ich hoffe, dass die anderen Tarifverbünde nun rasch auf diesen Zug aufspringen und den finanziellen Vorteil ebenfalls in geeigneter Form weitergeben.

Zum heutigen Entscheid des Bundesrates bezüglich Medikamentenpreisen

Die Prämien stiegen auf 2017 für alle Prämienzahler im Schnitt um knapp 6%; bis 2030 wurde eine nochmalige Verdoppelung der Prämien prognostiziert. Vor diesem Hintergrund ist der heutige Bundesratsentscheid zu den Medikamentenpreisen doppelt stossend: 

Zum einen werden die Privilegien der Pharma zu Lasten der Prämienzahler wieder auf Jahre hinaus zementiert 

Zum anderen privilegiert der Staat einseitig einen einzigen Industriezweig – nämlich die Pharma – zu Lasten von uns allen.

Das ist ungerecht gegenüber allen anderen Industrien in unserem Land. Alle Industrien – die Maschinenindustrie, die Tourismusindustrie, die Uhrenindustrie – alle müssen seit einigen Jahren mit einem Euro-Kurs von rund 1.10 €/CHF rechnen. Nur die Pharmaindustrie nicht: Sie ist die einzige Industrie, die noch bis 2019 mit 1.28 pro € rechnen kann. Und auch danach gilt für die Medikamente, anders als für andere handelbare Güter, eine Spezialbehandlung, da der therapeutische Quervergleich mit Preisen, welche auf einem alten, hohen Wechselkurs (durchschnittlich 1.28 €/CHF) basieren, durchgeführt wird. So profitiert die Pharma noch Jahre nach den Überprüfungen von überhöhten Wechselkursen und somit von zu hohen Preisen im Vergleich zum Ausland.

Es soll zwar zu Preissenkungen kommen, jedoch viel zu wenig und viel zu langsam. Der Bundesrat hat die Chance verpasst, seine Kompetenz zu nutzen und mehr für die gebeutelten Prämienzahler zu tun. Im Gegenteil: Das neu ab 2017 gültige Medikamentenpreis-Regulierungsregime stellt eine Verschlimmbesserung des bisherigen, bis 2014 gültigen Regimes dar, in welchem die Auslandpreise der europäischen Referenzländer noch nahezu zu 100% die Schweizer Preise zu Lasten der sozialen Krankenversicherung bestimmten. Neu fliessen die ausländischen Preise nur noch mit einem Gewicht von 50% in unsere Preise ein. Es droht damit eine Zementierung der Preisinsel Schweiz bei den Medikamenten.

Deshalb bin ich nach wie vor überzeugt, dass etwas geschehen muss. Meine Erwartungen: Der jeweils tiefere Wert aus APV und TQV soll den Schweizer SL-Preis bestimmen. Dies muss direkt im Gesetz (KVG) definiert werden. Zudem sollen von Versicherten freiwillig im Ausland selber beschaffte Medikamente von den Krankenversicherern vergütet werden, sofern sie günstiger sind als die Schweizer SL-Preise. Weiter müssen die Krankenversicherer in Vertretung der Patientinnen und Patienten so rasch wie möglich ein Rekursrecht bei allen Entscheiden des BAG rund um die Aufnahme und die Preisfestlegung von Medikamenten erhalten. Auch erwarte ich, dass der Gesetzesentwurf für das angekündigte Festbetragssystem so gestaltet wird, dass die doppelt so hohen Generikapreise rasch gesenkt werden können. Ausserdem soll die angekündigte Reduktion der Vertriebsmargen zügig umgesetzt werden.