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Neue Zollbestimmungen für die Fleischeinfuhr

Ab Juli 2014 gelten neue Zollbestimmungen für die Einfuhr von Fleisch, das teilte der Bundesrat kürzlich im Rahmen der Änderung der Verordnung über die Veranlagung von Waren im Reiseverkehr mit.
Statt wie bisher ein halbes Kilogramm Frischfleisch (Ausnahme: Geflügelfleisch) und 3.5 kg gesalzenes bzw. mariniertes Fleisch (oder eben frisches Geflügelfleisch), sollen ab Juli generell nur noch ein Kilogramm Fleisch jedweder Art pro Person und Tag eingeführt werden dürfen.

Der Bundesrat führt ins Feld, dass es mit der neuen Regelung mehr Rechtssicherheit gäbe und der zunehmende Reiseverkehr effizienter bewältigt werden könne.

Das ist ohne Zweifel richtig, aber es ist nur die halbe Geschichte.
Tatsache ist nämlich auch, dass hier die Schotten in Sachen Fleischeinfuhr in beträchtlichen Ausmass dichter gemacht werden. Statt gesamthaft 4 kg diverser Fleischarten wird man neu nur noch 1 kg Fleische pro Tag und Person zollfrei einführen können. Das ist eine Reduktion um 75 Prozent.

Die mutmasslichen Nutzniesser dieser „Vereinfachung“ sind die Schweizer Tiermäster und  Metzger. Denn der so deutlich eingeschränkte Wettbewerb mit ausländischen Produkten, nimmt den Preisdruck vom einheimischen Gewerbe. Zum Nachteil der inländischen Kunden. Rechtsicherheit und Effizienz sind ganz sicher wichtige Kriterien bei Einfuhrbestimmungen. Sie sind jedoch keine einleuchtende Erklärung dafür, warum man die Mengen in diesem Ausmass beschränkt. Der Spielraum für den Wettbewerb mit ausländischen Fleischprodukten  wird so zukünftig kleiner - ein Bärendienst an der Schleifung der Hochpreisinsel.
 
Bevormundung und Marktabschottung sind keine dauerhaft tragfähigen Lösungen. Wer die Konsumentinnen und Konsumenten einsperrt, traut ihnen keinen eigenständigen Entscheid zu. Die stärkste Vereinfachung wäre zweifellos die völlige Abschaffung aller Kontingente. Warum fassen wir das nicht ins Auge und lassen den liberalen Wettbewerb spielen? Stattdessen wird die neue Regelung dazu führen, dass mangels Kenntnissen über die Regelung zahlreiche unbescholtene Bürger in Zukunft beim Grenzübertritt  zu Schmugglern werden, weil sie in Italien eine grosse Salami oder im Schwarzwald einen Speck als Souvenir gekauft haben.

Bildquelle: MS Office, Cliparts 

Bundesverwaltungsgericht stellt die Weichen für mehr Wettbewerb

Die Zeichen der Zeit erkennen, ist zugegebenermassen nicht immer leicht. Wenn man dann aber klar sieht (oder eben auch die Brille geputzt bekommt) und immer noch dagegen ankämpft, zeugt das - unter vielen anderen wenig erfreulichen Eigenschaften - auch von mangelndem Weitblick.

Der Elmex-Hersteller Gaba hatte da eine andere Sicht der Dinge. Die Weko büsste das Unternehmen schon 2009, weil es vertraglich seinem österreichischen Lizenznehmer Exporte verbot und sich damit vor Parallelimporten in die Schweiz schützte. Gaba zog vor das Bundesverwaltungsgericht in der Hoffnung, sein Vorgehen doch noch legitimiert zu bekommen und natürlich auch, um die nicht ganz unerhebliche Busse abzuwenden.

Das Bundesverwaltungsgericht jedoch bestätigte den Entscheid der Weko. Darüber hinaus stellte es klar, das derartige Gebietsabreden in jedem Fall eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung darstellen. Das heisst, funktionierender Wettbewerb zwischen den Marken ist nur ein Kriterium, darüber hinaus muss es auch funktionierenden Wettbewerb innerhalb einer Marke geben und das unabhängig davon, wie gross der Marktanteil eines Herstellers ist. Da eine Beschränkung noch keine Beseitigung des Wettbewerbs ist, wurden noch Effizienzgründe geprüft, die aber in diesem Fall nicht vorliegend waren.

In meinen Augen ist dies ein völlig folgerichtiger Schluss mit wegweisender Wirkung. Er schafft Klarheit und verringert den Spielraum für Winkelzüge, auch wenn immer noch kleine Schlupflöcher verbleiben. Ein grosser Wurf also für die Verhinderung der Abschottung des Schweizer Marktes. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und angesichts der Bedeutung der Rechtsprechung im vorliegenden Fall für die Zukunft ist es sehr gut möglich, dass der Fall vor Bundesgericht weitergezogen wird. 

Es ist schon erstaunlich: Ein Unternehmen kämpft sich durch mehrere Instanzen des Schweizer Rechts, nicht um sein Produkt, seine Dienstleistung oder sein geistiges Eigentum zu schützen. Nein, das Unternehmen will den Weg der Beschaffung in Beton zu giessen.  Da stellt sich mir doch die Frage, wie hoch müssen die Gewinnmargen in der Schweiz eigentlich sein, dass es sich lohnt eine Millionenbusse zu riskieren, über viele Jahre Anwälte zu beschäftigen und einen Image-Schaden durch negative Presseberichte zu erleiden? Das Thema Hochpreisinsel können wir noch längst nicht ad acta legen.

Ich bin jedenfalls sehr froh über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Neben der ganzen Juristerei hoffe ich, dass sich am Ende doch die Einsicht eine Schneise schlägt und auch Unternehmen wie Gaba erkennen, dass man sein Geld nachhaltig nur durch Leistung verdient und nicht durch die Höhe eines Zauns, den man zieht.       

Bildquelle: MS Office, ClipArts

Es ist eben keine gute Idee, die Rechnung ohne den Wirt zu machen

Die Globalisierung bittet nicht um Veränderung, sie erzwingt sie. Geduld hat sie keine und ihre Methoden sind nicht immer schön dafür effizient. Ein „Kind“ der Globalisierung sind Geschäftsmodelle, die darauf aufbauen uns Zugang zu Märkten zu verschaffen, auf denen Produkte angeboten werden, die es im Inland entweder nicht gibt oder die wesentlich günstiger sind als in der Schweiz. So gibt es Unternehmen (z.B. Borderlinx), die Residenzadressen zur Verfügung stellen und die Waren dann an die Heimatadressen ihrer Kunden weiterleiten. Andere Unternehmen (z.B. das deutsche PickPoints) bieten ihren Kunden Lieferadressen mit langen Öffnungszeiten u.a. in Grenznähe, wo der Kunde seine bestellten Waren selbst abholen und importieren kann.  Von Schweizerinnen und Schweizern dürften solche Dienste überdurchschnittlich oft in Anspruch genommen werden. Weshalb? Weil wir immer noch in vielen Gebieten unnötig hohe Preise haben.

Zwei Aspekte erscheinen mir bei diesem Thema zentral:
 
1) Woher rühren die teils eklatanten Preisunterschiede und wie kann man sie reduzieren?
Der wesentlichste Teil der Antwort lautet: Kaufkraftabschöpfung.
Viele internationale Unternehmen setzen ihre Preise nicht kostenbasiert fest, sondern orientieren sich am Preisniveau des Absatzlandes. Das ist in der Schweiz bekanntlich hoch. Möglich wird diese Kaufkraftabschöpfung insbesondere, wenn zahlreiche inländische und ausländische Handelshemmnisse verhindern, dass sich der Wettbewerb und damit seine preisregulierende Wirkung voll entfaltet. Dieser Umstand nützt den oben beschriebenen Unternehmen. Dank ihrer Schützenhilfe werden Parallelimporte im Privaten grossflächiger möglich. In Politik und Wirtschaft bleiben sie bisher ein zähes Thema. Das ist ganz klar ein Nachteil für unser Land. Der Handlungsbedarf ist konkret und wie man sieht, passt sich die Geschwindigkeit der Globalisierung nicht politischen und wirtschaftlichen Wünschen eines Landes an. Hier bewahrheitet sich: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“.

2) Ein zweiter störender Aspekt sind die grossen Unterschiede bei den Zollfreigrenzen.
Bestellt man Ware in Amerika, ist der Fall klar: Abholen kommt eher nicht infrage. Anders ist es bei Bestellungen in den Nachbarländern. Hier macht die Selbstabholung aus der Sicht des Einzelnen unter Umständen durchaus Sinn. Fährt man mit dem Auto in ein Nachbarland, dann darf man Waren im Wert bis 300 Fr. einführen - ohne das Mehrwertsteuer erhoben werden würde. Lässt man sich seine Waren jedoch schicken, dann muss man schon ab einen Warenwert von 62 Fr. (inkl. Porto), das entspricht einem MWSt.-Wert von 5 Fr., bezahlen. Nur Bücher kann man sich bis zu einem Wert von 200 Fr. gebührenfrei schicken lassen, da der MWSt.-Satz hier nur 2.5 Prozent beträgt. Warum Online-Shopper im Vergleich zu Selbstabholern derart benachteiligt werden, erschliesst sich mir nicht wirklich. Deshalb regte ich schon wiederholt an, die Mehrwertsteuerfreigrenze anzuheben: Zum Beispiel auf 10 Fr. bzw. 125 Fr. Warenwert (ausser Bücher, hier wären es 400 Fr.).

Am Ende des Tages heisst unsere grosse Aufgabe: Handelshemmnisse aller Art reduzieren. Das Ziel ist, dem Wettbewerb genügend Raum zu geben, seine Wirkung voll zu entfalten. Unter seiner Regie sind idealtypisch sämtliche Anbieter gezwungen, Währungsvorteile weiterzugeben, Margen im Rahmen zu halten, auf die Kosten zu schauen und Druck auf Gebühren und Abgaben auszuüben.
Patriotischen Bedenken, sind fehl am Platz und sogar kontraproduktiv. Weder unsere Löhne noch die Ladenmieten sind für viel zu hohe Preise hauptverantwortlich. Die wirklich Verantwortlichen sind gleichzeitig die Gewinner solcher Bedenken und sie sitzen in den meisten Fällen jenseits unserer Grenzen.
Also lassen wir uns nicht ins Bockshorn jagen von mehr oder weniger plausibel scheinenden Argumenten, warum die Preise bei uns so hoch sein „müssen“. Erinnern wir uns lieber an die alte Weisheit: Die Klage ist des Kaufmanns´ Gruss!

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Deutschland : Keine „ Bagatell“-Grenze für Mehrwertsteuer

Na, wer hätte das gedacht? Deutschland – so kann man der Presse entnehmen - hat kein Interesse, die Mehrwertsteuerrückzahlungen für Einkäufe unter 300 Franken einzustellen. Wieso sollten Sie auch? Die Grenzen sind offen, der Austausch hin- und her floriert. Daran ist weder die Mehrwertsteuerrückzahlung der Deutschen noch die Freigrenze der Schweizer für eben diese Einkäufe schuld. Es sind schlicht und ergreifend grosse und zum Teil sehr grosse Preisunterschiede, aber auch unterschiedliche Öffnungszeiten, andersartiger Service, unterschiedliche Produkte – eben alles, was der freie Markt so hervorbringt. Insofern wiederhole ich mich – die Einführung einer Bagatellgrenze löst keine Probleme.
Wir sollten besser Zeit und Ressourcen aufwenden um den Schweizer Einzelhandel fit für die Erfordernisse der Globalisierung zu machen. In der Evolution ist Anpassung an die Umweltverhältnisse die einzige erfolgversprechende und damit existenzsichernde Strategie. Es ist an der Zeit einzusehen, dass wir die Umwelt nicht so ändern können, wie wir sie gern hätten. Je früher wir beispielsweise Parallelimporte erleichtern, Cassis-de-Dijon umsetzen, Handelshemmnisse abbauen und Kostensenken, desto eher werden wir von unseren Stärken wie weltweit geschätzte Qualitätsprodukte und exzellente Dienstleistungen wieder profitieren. Denn die Welt ist zum Dorf geworden – wir sind globalisiert.

Bagatellgrenze - Wirksamer Wettbewerb?

Die Globalisierung schreitet fort, man kann sie weder aufhalten noch wegdiskutieren. Am besten fährt man mit ihr, wenn man Handelshemmnisse abbaut. Dann haben alle gleichlange Spiesse und das ist eine gute Voraussetzung für funktionierenden Wettbewerb und fairen Handel. Deshalb befremden mich neueste Vorschläge, die sich gegen den sogenannten „Einkaufstourismus“ nach Deutschland wenden. Gemäss dieses Vorschlags sollen Schweizer künftig für „Bagatelleinkäufe“ im Wert bis zu 250 EUR keine deutsche Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen. Das spart dem deutschen Zoll Arbeit und die geistigen Väter auf Schweizer Seite hoffen, dem zunehmenden Einkaufstourismus Einhalt bieten zu können.

Aus meiner Sicht schneidet man hier dem Unkraut zwei Blätter ab, statt es an der Wurzel zu packen. Den Einkaufstourismus gibt es, weil die Schweiz nach wie vor eine Hochpreisinsel ist. Sehen wir den Tatsachen ins Auge: Der Einkaufstourismus kann nur gestoppt werden, wenn die Preis-Leistungsverhältnisse keine Anreize mehr bieten, den Weg über die Grenze zu nehmen. Das heisst einerseits, viele unserer Preise mit allem was da dranhängt, werden sinken müssen bzw. unsere Dienstleistungen rund um die Produkte müssen einen höheren Preis aus Verbrauchersicht rechtfertigen. Alles andere sind Schlaumeiereien, die vielleicht kurzfristig Wirkung zeigen aber langfristig nichts bringen - denn Österreich, Italien und Frankreich sind nah. Wir sollten keine Zeit mit Kosmetik verschwenden, sondern den Wettbewerb stärken indem wir z.B. Parallelimporte erleichtern, das Cassis-de-Dijon-Prinzip konsequent umsetzen oder überflüssige Handelshemmnisse wie separate Zulassungen oder Zölle abbauen. Ein verstärktes Augenmerk muss auch auf Kostensenkungen gelegt werden. In diesem Sinne wiederhole ich meine Forderung, die Mehrwertsteuerfreigrenzen z.B. bei Importen via Internet deutlich zu erhöhen. Die gegenwärtige Grenze von 5.- Franken ist klar zu tief.  Sollten die Absichten zur Einführung einer ‚Bagatellgrenze‘ in Deutschland umgesetzt werden, wäre dieser Schritt umso dringlicher.

Die Schweiz ist bekannt für Qualitätsprodukte und exzellente Dienstleistungen. Unsere Herausforderung ist, diese mit gutem Preis-Leistungsverhältnissen auch im europäischen Vergleich anzubieten. Dieser Prozess wird sicher nicht schmerzlos aber er ist alternativlos und der einzige dauerhaft erfolgversprechende Weg für unsere Wirtschaft und damit für unseren Wohlstand.  
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Lors de l’importation directe de produits, la TVA étrangère est déduite du prix de la marchandise. Dans un article, le SonntagsZeitung mentionne le projet des autorités allemandes de ne plus rembourser, pour des raisons de coût, cette TVA pour les produits jusqu’à une valeur de 100 voire de 250 euros. La concrétisation d’une telle décision n’irait pas dans l’intérêt des consommateurs suisses, vu qu’elle renchérirait le prix des produits.

Bericht „Frankenstärke und Preise“

Ich habe heute den Bericht „Frankenstärke und Preise“: Volatile Importpreise - robuste Hochpreisinsel veröffentlicht.
Der Bericht befasst sich mit der Frage der Wechselkursvorteile und deren Auswirkungen auf die Preise von importierten Produkten. Ich ziehe in der Analyse eine vorsichtig positive Zwischenbilanz. Die Wechselkursvorteile sind – wenn auch nicht überall und zum Teil mit Verzögerung – den Konsumentinnen und Konsumenten relativ gut weitergegeben worden. Gleichzeitig halte ich aber fest, dass das Problem der Hochpreisinsel Schweiz nach wie vor besteht bzw. sich zum Teil wechselkursbedingt sogar noch verschärft hat. Bei den Anstrengungen zu deren Schleifung darf deshalb nicht nachgelassen werden.  

Newsletter: Posttaxen, Interpellation Berberat „Preise ausländischer Zeitungen und Zeitschriften in der Schweiz“, Gebäudeversicherung Kanton Aargau

 

 

 

 

  Eben erschienen:

  Newsletter: 4/12

 

 

 

 

 

INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPAL/ ARTICOLO PRINCIPALE
Posttaxen: Keine Preiserhöhungen bei Paketsendungen von Privaten ins Ausland
Tarifs postaux : Le prix des colis envoyés par des particuliers à l’étranger n’augmentera pas
Tariffe postali: I prezzi per l’invio di pacchi all’estero da parte dei clienti privati non aumenteranno
2. KURZMELDUNGEN/ BREVES/ IN BREVE
- Interpellation Berberat „Preise ausländischer Zeitungen und Zeitschriften in der Schweiz“: Bundesrat stärkt dem Preisüberwacher den Rücken
Interpellation Berberat „Prix des journaux et périodiques étrangers en Suisse“ : le Conseil fédéral soutien le Surveillant des prix
- Gebäudeversicherung Kanton Aargau: Prämienerhöhung nicht missbräuchlich