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Neue Zollbestimmungen fĂŒr die Fleischeinfuhr

Ab Juli 2014 gelten neue Zollbestimmungen fĂŒr die Einfuhr von Fleisch, das teilte der Bundesrat kĂŒrzlich im Rahmen der Änderung der Verordnung ĂŒber die Veranlagung von Waren im Reiseverkehr mit.
Statt wie bisher ein halbes Kilogramm Frischfleisch (Ausnahme: GeflĂŒgelfleisch) und 3.5 kg gesalzenes bzw. mariniertes Fleisch (oder eben frisches GeflĂŒgelfleisch), sollen ab Juli generell nur noch ein Kilogramm Fleisch jedweder Art pro Person und Tag eingefĂŒhrt werden dĂŒrfen.

Der Bundesrat fĂŒhrt ins Feld, dass es mit der neuen Regelung mehr Rechtssicherheit gĂ€be und der zunehmende Reiseverkehr effizienter bewĂ€ltigt werden könne.

Das ist ohne Zweifel richtig, aber es ist nur die halbe Geschichte.
Tatsache ist nĂ€mlich auch, dass hier die Schotten in Sachen Fleischeinfuhr in betrĂ€chtlichen Ausmass dichter gemacht werden. Statt gesamthaft 4 kg diverser Fleischarten wird man neu nur noch 1 kg Fleische pro Tag und Person zollfrei einfĂŒhren können. Das ist eine Reduktion um 75 Prozent.

Die mutmasslichen Nutzniesser dieser „Vereinfachung“ sind die Schweizer TiermĂ€ster und  Metzger. Denn der so deutlich eingeschrĂ€nkte Wettbewerb mit auslĂ€ndischen Produkten, nimmt den Preisdruck vom einheimischen Gewerbe. Zum Nachteil der inlĂ€ndischen Kunden. Rechtsicherheit und Effizienz sind ganz sicher wichtige Kriterien bei Einfuhrbestimmungen. Sie sind jedoch keine einleuchtende ErklĂ€rung dafĂŒr, warum man die Mengen in diesem Ausmass beschrĂ€nkt. Der Spielraum fĂŒr den Wettbewerb mit auslĂ€ndischen Fleischprodukten  wird so zukĂŒnftig kleiner - ein BĂ€rendienst an der Schleifung der Hochpreisinsel.
 
Bevormundung und Marktabschottung sind keine dauerhaft tragfĂ€higen Lösungen. Wer die Konsumentinnen und Konsumenten einsperrt, traut ihnen keinen eigenstĂ€ndigen Entscheid zu. Die stĂ€rkste Vereinfachung wĂ€re zweifellos die völlige Abschaffung aller Kontingente. Warum fassen wir das nicht ins Auge und lassen den liberalen Wettbewerb spielen? Stattdessen wird die neue Regelung dazu fĂŒhren, dass mangels Kenntnissen ĂŒber die Regelung zahlreiche unbescholtene BĂŒrger in Zukunft beim GrenzĂŒbertritt  zu Schmugglern werden, weil sie in Italien eine grosse Salami oder im Schwarzwald einen Speck als Souvenir gekauft haben.

Bildquelle: MS Office, Cliparts 

Bundesverwaltungsgericht stellt die Weichen fĂŒr mehr Wettbewerb

Die Zeichen der Zeit erkennen, ist zugegebenermassen nicht immer leicht. Wenn man dann aber klar sieht (oder eben auch die Brille geputzt bekommt) und immer noch dagegen ankÀmpft, zeugt das - unter vielen anderen wenig erfreulichen Eigenschaften - auch von mangelndem Weitblick.

Der Elmex-Hersteller Gaba hatte da eine andere Sicht der Dinge. Die Weko bĂŒsste das Unternehmen schon 2009, weil es vertraglich seinem österreichischen Lizenznehmer Exporte verbot und sich damit vor Parallelimporten in die Schweiz schĂŒtzte. Gaba zog vor das Bundesverwaltungsgericht in der Hoffnung, sein Vorgehen doch noch legitimiert zu bekommen und natĂŒrlich auch, um die nicht ganz unerhebliche Busse abzuwenden.

Das Bundesverwaltungsgericht jedoch bestĂ€tigte den Entscheid der Weko. DarĂŒber hinaus stellte es klar, das derartige Gebietsabreden in jedem Fall eine erhebliche WettbewerbsbeschrĂ€nkung darstellen. Das heisst, funktionierender Wettbewerb zwischen den Marken ist nur ein Kriterium, darĂŒber hinaus muss es auch funktionierenden Wettbewerb innerhalb einer Marke geben und das unabhĂ€ngig davon, wie gross der Marktanteil eines Herstellers ist. Da eine BeschrĂ€nkung noch keine Beseitigung des Wettbewerbs ist, wurden noch EffizienzgrĂŒnde geprĂŒft, die aber in diesem Fall nicht vorliegend waren.

In meinen Augen ist dies ein völlig folgerichtiger Schluss mit wegweisender Wirkung. Er schafft Klarheit und verringert den Spielraum fĂŒr WinkelzĂŒge, auch wenn immer noch kleine Schlupflöcher verbleiben. Ein grosser Wurf also fĂŒr die Verhinderung der Abschottung des Schweizer Marktes. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskrĂ€ftig und angesichts der Bedeutung der Rechtsprechung im vorliegenden Fall fĂŒr die Zukunft ist es sehr gut möglich, dass der Fall vor Bundesgericht weitergezogen wird. 

Es ist schon erstaunlich: Ein Unternehmen kĂ€mpft sich durch mehrere Instanzen des Schweizer Rechts, nicht um sein Produkt, seine Dienstleistung oder sein geistiges Eigentum zu schĂŒtzen. Nein, das Unternehmen will den Weg der Beschaffung in Beton zu giessen.  Da stellt sich mir doch die Frage, wie hoch mĂŒssen die Gewinnmargen in der Schweiz eigentlich sein, dass es sich lohnt eine Millionenbusse zu riskieren, ĂŒber viele Jahre AnwĂ€lte zu beschĂ€ftigen und einen Image-Schaden durch negative Presseberichte zu erleiden? Das Thema Hochpreisinsel können wir noch lĂ€ngst nicht ad acta legen.

Ich bin jedenfalls sehr froh ĂŒber die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Neben der ganzen Juristerei hoffe ich, dass sich am Ende doch die Einsicht eine Schneise schlĂ€gt und auch Unternehmen wie Gaba erkennen, dass man sein Geld nachhaltig nur durch Leistung verdient und nicht durch die Höhe eines Zauns, den man zieht.       

Bildquelle: MS Office, ClipArts

Es ist eben keine gute Idee, die Rechnung ohne den Wirt zu machen

Die Globalisierung bittet nicht um VerĂ€nderung, sie erzwingt sie. Geduld hat sie keine und ihre Methoden sind nicht immer schön dafĂŒr effizient. Ein „Kind“ der Globalisierung sind GeschĂ€ftsmodelle, die darauf aufbauen uns Zugang zu MĂ€rkten zu verschaffen, auf denen Produkte angeboten werden, die es im Inland entweder nicht gibt oder die wesentlich gĂŒnstiger sind als in der Schweiz. So gibt es Unternehmen (z.B. Borderlinx), die Residenzadressen zur VerfĂŒgung stellen und die Waren dann an die Heimatadressen ihrer Kunden weiterleiten. Andere Unternehmen (z.B. das deutsche PickPoints) bieten ihren Kunden Lieferadressen mit langen Öffnungszeiten u.a. in GrenznĂ€he, wo der Kunde seine bestellten Waren selbst abholen und importieren kann.  Von Schweizerinnen und Schweizern dĂŒrften solche Dienste ĂŒberdurchschnittlich oft in Anspruch genommen werden. Weshalb? Weil wir immer noch in vielen Gebieten unnötig hohe Preise haben.

Zwei Aspekte erscheinen mir bei diesem Thema zentral:
 
1) Woher rĂŒhren die teils eklatanten Preisunterschiede und wie kann man sie reduzieren?
Der wesentlichste Teil der Antwort lautet: Kaufkraftabschöpfung.
Viele internationale Unternehmen setzen ihre Preise nicht kostenbasiert fest, sondern orientieren sich am Preisniveau des Absatzlandes. Das ist in der Schweiz bekanntlich hoch. Möglich wird diese Kaufkraftabschöpfung insbesondere, wenn zahlreiche inlĂ€ndische und auslĂ€ndische Handelshemmnisse verhindern, dass sich der Wettbewerb und damit seine preisregulierende Wirkung voll entfaltet. Dieser Umstand nĂŒtzt den oben beschriebenen Unternehmen. Dank ihrer SchĂŒtzenhilfe werden Parallelimporte im Privaten grossflĂ€chiger möglich. In Politik und Wirtschaft bleiben sie bisher ein zĂ€hes Thema. Das ist ganz klar ein Nachteil fĂŒr unser Land. Der Handlungsbedarf ist konkret und wie man sieht, passt sich die Geschwindigkeit der Globalisierung nicht politischen und wirtschaftlichen WĂŒnschen eines Landes an. Hier bewahrheitet sich: „Wer zu spĂ€t kommt, den bestraft das Leben“.

2) Ein zweiter störender Aspekt sind die grossen Unterschiede bei den Zollfreigrenzen.
Bestellt man Ware in Amerika, ist der Fall klar: Abholen kommt eher nicht infrage. Anders ist es bei Bestellungen in den NachbarlĂ€ndern. Hier macht die Selbstabholung aus der Sicht des Einzelnen unter UmstĂ€nden durchaus Sinn. FĂ€hrt man mit dem Auto in ein Nachbarland, dann darf man Waren im Wert bis 300 Fr. einfĂŒhren - ohne das Mehrwertsteuer erhoben werden wĂŒrde. LĂ€sst man sich seine Waren jedoch schicken, dann muss man schon ab einen Warenwert von 62 Fr. (inkl. Porto), das entspricht einem MWSt.-Wert von 5 Fr., bezahlen. Nur BĂŒcher kann man sich bis zu einem Wert von 200 Fr. gebĂŒhrenfrei schicken lassen, da der MWSt.-Satz hier nur 2.5 Prozent betrĂ€gt. Warum Online-Shopper im Vergleich zu Selbstabholern derart benachteiligt werden, erschliesst sich mir nicht wirklich. Deshalb regte ich schon wiederholt an, die Mehrwertsteuerfreigrenze anzuheben: Zum Beispiel auf 10 Fr. bzw. 125 Fr. Warenwert (ausser BĂŒcher, hier wĂ€ren es 400 Fr.).

Am Ende des Tages heisst unsere grosse Aufgabe: Handelshemmnisse aller Art reduzieren. Das Ziel ist, dem Wettbewerb genĂŒgend Raum zu geben, seine Wirkung voll zu entfalten. Unter seiner Regie sind idealtypisch sĂ€mtliche Anbieter gezwungen, WĂ€hrungsvorteile weiterzugeben, Margen im Rahmen zu halten, auf die Kosten zu schauen und Druck auf GebĂŒhren und Abgaben auszuĂŒben.
Patriotischen Bedenken, sind fehl am Platz und sogar kontraproduktiv. Weder unsere Löhne noch die Ladenmieten sind fĂŒr viel zu hohe Preise hauptverantwortlich. Die wirklich Verantwortlichen sind gleichzeitig die Gewinner solcher Bedenken und sie sitzen in den meisten FĂ€llen jenseits unserer Grenzen.
Also lassen wir uns nicht ins Bockshorn jagen von mehr oder weniger plausibel scheinenden Argumenten, warum die Preise bei uns so hoch sein „mĂŒssen“. Erinnern wir uns lieber an die alte Weisheit: Die Klage ist des KaufmannsÂŽ Gruss!

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Deutschland : Keine „ Bagatell“-Grenze fĂŒr Mehrwertsteuer

Na, wer hĂ€tte das gedacht? Deutschland – so kann man der Presse entnehmen - hat kein Interesse, die MehrwertsteuerrĂŒckzahlungen fĂŒr EinkĂ€ufe unter 300 Franken einzustellen. Wieso sollten Sie auch? Die Grenzen sind offen, der Austausch hin- und her floriert. Daran ist weder die MehrwertsteuerrĂŒckzahlung der Deutschen noch die Freigrenze der Schweizer fĂŒr eben diese EinkĂ€ufe schuld. Es sind schlicht und ergreifend grosse und zum Teil sehr grosse Preisunterschiede, aber auch unterschiedliche Öffnungszeiten, andersartiger Service, unterschiedliche Produkte – eben alles, was der freie Markt so hervorbringt. Insofern wiederhole ich mich – die EinfĂŒhrung einer Bagatellgrenze löst keine Probleme.
Wir sollten besser Zeit und Ressourcen aufwenden um den Schweizer Einzelhandel fit fĂŒr die Erfordernisse der Globalisierung zu machen. In der Evolution ist Anpassung an die UmweltverhĂ€ltnisse die einzige erfolgversprechende und damit existenzsichernde Strategie. Es ist an der Zeit einzusehen, dass wir die Umwelt nicht so Ă€ndern können, wie wir sie gern hĂ€tten. Je frĂŒher wir beispielsweise Parallelimporte erleichtern, Cassis-de-Dijon umsetzen, Handelshemmnisse abbauen und Kostensenken, desto eher werden wir von unseren StĂ€rken wie weltweit geschĂ€tzte QualitĂ€tsprodukte und exzellente Dienstleistungen wieder profitieren. Denn die Welt ist zum Dorf geworden – wir sind globalisiert.

Bagatellgrenze - Wirksamer Wettbewerb?

Die Globalisierung schreitet fort, man kann sie weder aufhalten noch wegdiskutieren. Am besten fĂ€hrt man mit ihr, wenn man Handelshemmnisse abbaut. Dann haben alle gleichlange Spiesse und das ist eine gute Voraussetzung fĂŒr funktionierenden Wettbewerb und fairen Handel. Deshalb befremden mich neueste VorschlĂ€ge, die sich gegen den sogenannten „Einkaufstourismus“ nach Deutschland wenden. GemĂ€ss dieses Vorschlags sollen Schweizer kĂŒnftig fĂŒr „BagatelleinkĂ€ufe“ im Wert bis zu 250 EUR keine deutsche Mehrwertsteuer zurĂŒckerstattet bekommen. Das spart dem deutschen Zoll Arbeit und die geistigen VĂ€ter auf Schweizer Seite hoffen, dem zunehmenden Einkaufstourismus Einhalt bieten zu können.

Aus meiner Sicht schneidet man hier dem Unkraut zwei BlĂ€tter ab, statt es an der Wurzel zu packen. Den Einkaufstourismus gibt es, weil die Schweiz nach wie vor eine Hochpreisinsel ist. Sehen wir den Tatsachen ins Auge: Der Einkaufstourismus kann nur gestoppt werden, wenn die Preis-LeistungsverhĂ€ltnisse keine Anreize mehr bieten, den Weg ĂŒber die Grenze zu nehmen. Das heisst einerseits, viele unserer Preise mit allem was da dranhĂ€ngt, werden sinken mĂŒssen bzw. unsere Dienstleistungen rund um die Produkte mĂŒssen einen höheren Preis aus Verbrauchersicht rechtfertigen. Alles andere sind Schlaumeiereien, die vielleicht kurzfristig Wirkung zeigen aber langfristig nichts bringen - denn Österreich, Italien und Frankreich sind nah. Wir sollten keine Zeit mit Kosmetik verschwenden, sondern den Wettbewerb stĂ€rken indem wir z.B. Parallelimporte erleichtern, das Cassis-de-Dijon-Prinzip konsequent umsetzen oder ĂŒberflĂŒssige Handelshemmnisse wie separate Zulassungen oder Zölle abbauen. Ein verstĂ€rktes Augenmerk muss auch auf Kostensenkungen gelegt werden. In diesem Sinne wiederhole ich meine Forderung, die Mehrwertsteuerfreigrenzen z.B. bei Importen via Internet deutlich zu erhöhen. Die gegenwĂ€rtige Grenze von 5.- Franken ist klar zu tief.  Sollten die Absichten zur EinfĂŒhrung einer ‚Bagatellgrenze‘ in Deutschland umgesetzt werden, wĂ€re dieser Schritt umso dringlicher.

Die Schweiz ist bekannt fĂŒr QualitĂ€tsprodukte und exzellente Dienstleistungen. Unsere Herausforderung ist, diese mit gutem Preis-LeistungsverhĂ€ltnissen auch im europĂ€ischen Vergleich anzubieten. Dieser Prozess wird sicher nicht schmerzlos aber er ist alternativlos und der einzige dauerhaft erfolgversprechende Weg fĂŒr unsere Wirtschaft und damit fĂŒr unseren Wohlstand.  
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Lors de l’importation directe de produits, la TVA Ă©trangĂšre est dĂ©duite du prix de la marchandise. Dans un article, le SonntagsZeitung mentionne le projet des autoritĂ©s allemandes de ne plus rembourser, pour des raisons de coĂ»t, cette TVA pour les produits jusqu’à une valeur de 100 voire de 250 euros. La concrĂ©tisation d’une telle dĂ©cision n’irait pas dans l’intĂ©rĂȘt des consommateurs suisses, vu qu’elle renchĂ©rirait le prix des produits.

Bericht „FrankenstĂ€rke und Preise“

Ich habe heute den Bericht „FrankenstĂ€rke und Preise“: Volatile Importpreise - robuste Hochpreisinsel veröffentlicht.
Der Bericht befasst sich mit der Frage der Wechselkursvorteile und deren Auswirkungen auf die Preise von importierten Produkten. Ich ziehe in der Analyse eine vorsichtig positive Zwischenbilanz. Die Wechselkursvorteile sind – wenn auch nicht ĂŒberall und zum Teil mit Verzögerung – den Konsumentinnen und Konsumenten relativ gut weitergegeben worden. Gleichzeitig halte ich aber fest, dass das Problem der Hochpreisinsel Schweiz nach wie vor besteht bzw. sich zum Teil wechselkursbedingt sogar noch verschĂ€rft hat. Bei den Anstrengungen zu deren Schleifung darf deshalb nicht nachgelassen werden.  

Newsletter: Posttaxen, Interpellation Berberat „Preise auslĂ€ndischer Zeitungen und Zeitschriften in der Schweiz“, GebĂ€udeversicherung Kanton Aargau

 

 

 

 

  Eben erschienen:

  Newsletter: 4/12

 

 

 

 

 

INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPAL/ ARTICOLO PRINCIPALE
Posttaxen: Keine Preiserhöhungen bei Paketsendungen von Privaten ins Ausland
Tarifs postaux : Le prix des colis envoyĂ©s par des particuliers Ă  l’étranger n’augmentera pas
Tariffe postali: I prezzi per l’invio di pacchi all’estero da parte dei clienti privati non aumenteranno
2. KURZMELDUNGEN/ BREVES/ IN BREVE
- Interpellation Berberat „Preise auslĂ€ndischer Zeitungen und Zeitschriften in der Schweiz“: Bundesrat stĂ€rkt dem PreisĂŒberwacher den RĂŒcken
Interpellation Berberat „Prix des journaux et pĂ©riodiques Ă©trangers en Suisse“ : le Conseil fĂ©dĂ©ral soutien le Surveillant des prix
- GebÀudeversicherung Kanton Aargau: PrÀmienerhöhung nicht missbrÀuchlich