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Viele Schweizer helfen Kosten sparen im Gesundheitswesen. Höchste Zeit, das zu legalisieren!

Es ist wirklich alte News, dass viele Medikamente in unseren Nachbarländern günstiger sind als bei uns. Das gilt für Originalmedikamente und noch viel mehr für Generika. Oftmals heisst es: Gleicher Name, gleiche Packung – deutlich verschiedener Preis.

Ich habe es – in anderen Zusammenhängen - schon oft gesagt - und wiederhole mich gern: Medikamente sind sehr gut handelbare Güter. Wie gut, zeigen die Käufe im grenznahen Ausland oder die Umsätze von Versandapotheken.
Viele Schweizer Patienten - mutmasslich kostenbewusste und/ oder mit einer hohen Franchise - beziehen ihre Medikamente in den Nachbarländern. Viele werden dabei von ihren Krankenkassen unterstützt, indem die Kosten für die Medikamente übernommen werden. (Immer vorausgesetzt, man hat ein Rezept, das Medikament ist kassenpflichtig und der Preis ist tiefer als bei uns.) Leider entspricht diese Praxis, so löblich sie ist, nicht den Buchstaben des Gesetzes. Deshalb verwundert es wenig, dass einige Krankenkassen genau dies ins Feld führen, um eben nicht zu zahlen.

Diese ungelöste Situation ist kein Zustand – da bin ich einer Meinung mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Deshalb begrüsse ich es ausdrücklich, dass das BAG nun das Gespräch mit den Krankenkassen sucht. Denn es gilt diese Win-Win-Situation für Krankenkassen und Prämienzahler in Gesetzesbuchstaben umzusetzen. Denn es kann nicht sein, dass mit jährlichem Bedauern neue Prämienanstiege verkündet werden, aber alle, die diesen Zustand ändern wollen, das nur mit Rechtsunsicherheit tun können. Im Gegenteil, wir sollten den globalen Wettbewerb nutzen und fördern!

All jenen, die nun befürchten, die Pharma-Industrie würde die Forschung einstellen, sei gesagt: In Frankreich, Deutschland und Italien macht die Pharma-Industrie auch noch reichlich Gewinne und das bei z.T. sehr viel tieferen Preisen. Es gibt keinen Grund, warum die kleine Schweiz dermassen überproportional zu den Konzerngewinnen beitragen sollte.

Mein Fazit: Die Kosten für die Medikamente müssen sinken. Die Bürger haben das verstanden und sie haben begonnen, Lösungen dafür zu finden. Hier ist der Bürger offensichtlich kreativer und schneller als der Staat. Ein lautes Bravo an unsere Mitbürger und die dringende Aufforderung an die Verantwortlichen, den Gesetzestext den Erfordernissen der Zeit anzupassen. Seit Ende der 80er wissen wir: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – Es wäre schade, wenn wir das am eigenen Leib erfahren müssten.

Gut Ding will Weile haben – nöd lugg laa gwünnnt (hoffentlich)

Heute hat der Bundesrat im Grundsatz entschieden, dass die Vertriebsmarge im Zusammenhang mit der Abgabe von Medikamenten überprüft und Fehlanreize, die zur Abgabe teurer Medikamente verleiten, verringert werden. Damit sollen mehrere Millionen Franken zugunsten der Grundversicherung und somit der Prämienzahler eingespart werden.

Wir forderten schon seit Jahren eine Reduktion der Margen sowie die Beseitigung der Fehlanreize der hohen Prozentmargen, was die Apotheker und Ärzte zur Abgabe überteuerter Medikamente verleitet. Wir richteten im Juni 2010 eine Empfehlung ans BAG, die ein Einsparpotential von mindestens 370 Mio. Fr. pro Jahr aufzeigte. Auch der Krankenkassenverband santésuisse sieht ein erhebliches Einsparpotential von rund 450 Mio. Fr. pro Jahr. Wir erwarten nun, dass dieses Potential vollständig genutzt wird und zusätzlich die heutigen Fehlanreize, welche zur Abgabe teurer Medikamente verleiten, deutlich reduziert werden. Kurzum: Steter Tropfen höhlt den Stein – es bleibt zu hoffen, dass der Stein nach dieser langen Wartefrist auch entsprechend ausgehöhlt wird….

Italien verurteilt Roche und Novartis wegen Absprachen. Folgt nun auch Frankreich?

Was machen Sie, wenn Sie sich zwischen zwei gleich guten Medikamenten, von denen das eine teurer als das anderer ist, wählen können? Ich nehme an, Sie machen es wie ich und wählen das günstigere. Ihre Krankenkassenprämie dankt es Ihnen sicher. Dass wir leider nicht immer die Wahl haben, zeigt folgender Fall, von dem Anfang März in den Medien zu lesen war.

Im Zentrum stehen die beiden Arzneimittel Avastin und Lucentis. Die italienischen Behörden werfen der Zulassungsinhaberin von Avastin (Roche) und derjenigen von Lucentis (Novartis) Absprachen vor. Konkret sollen sie Ärzten bei der Behandlung der Augenkrankheit „feuchte Altersbedingte Makula-Degeneration (AMD)“ vom Einsatz von Avastin abgeraten und das extrem viel teurere Lucentis empfohlen haben. In den Industriestaaten ist AMD Hauptursache für eine Erblindung bei Menschen im Alter von über 50 Jahren. Novartis und Roche wurden wegen regelwidrigen Absprachen vom italienischen Kartellamt zu einem Bussgeld von jeweils rund 90 Millionen Euro verurteilt.

Avastin ist in der Schweiz nur als Krebsmedikament zugelassen und - im Gegensatz zu Lucentis - nicht für die Behandlung von AMD. Die beiden Medikamente sind jedoch sehr ähnlich, denn der Wirkstoff von Avastin bildete die Grundlage für die Entwicklung von Lucentis. Der einzige grosse Unterschied ist der Preis. Zurzeit laufen mehrere Studien, welche die Wirksamkeit von Lucentis und Avastin vergleichen. Ein erstes Ergebnis hat gezeigt, dass die Wirkung bei der Behandlung von AMD vergleichbar ist. Setzt ein Arzt aber Avastin gegen AMD ein, haftet nicht die Zulassungsinhaberin Roche, sondern der behandelnde Arzt, weil Avastin nicht für AMD zugelassen ist. Kostenbewusste Ärzte gehen also ein gewisses Risiko ein und werden für das Kosten sparen bestraft!

Als Zulassungsinhaberin von Avastin könnte Roche das relativ einfach ändern. Denn kassenpflichtige Medikamente stehen auf der Spezialitätenliste. Um in diese Liste aufgenommen zu werden, können Pharmafirmen einen Antrag stellen. Im Falle von Avastin müsste Roche lediglich eine Indikationserweiterung beantragen, da es bereits für verschiedene Krebserkrankungen zugelassen ist. Roche tut dies aber nicht.
Ich fordere seit Jahren, dass auch Krankenversicherer ein Antrags- und Rekursrecht bei allen Entscheiden im Zusammenhang mit der Spezialitätenliste erhalten. Leider ist dies bis heute nicht der Fall. Momentan sind zwei Motionen (13.3956 und 13.3973) hängig, die meine Forderung unterstützen. Es ist zu hoffen, dass sich das Parlament für eine solche Regelung entscheidet. Damit unsere Krankenkassenprämien nicht weiter explodieren.

Heutigen Presseberichten (NZZ, 10.4.2014) zufolge, ermittelt nun auch Frankreich in gleicher Sache wegen einem möglichen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht. Ich hoffe, dass diese neuerliche Untersuchung nun endgültig die Einsicht in die Notwendigkeit wachsen lässt und Roche den längst überfälligen Antrag auf Indikationserweiterung schnellstmöglich stellt. 

Bildquelle: MS Office, Cliparts
 

Ein Schelm, wer...

Frühling ist schön. Fliegende Pollen eher weniger. In dieser Jahreszeit sind Allergie-Medikamente gefragt wie nie. Allergie-Geplagte müssen häufig doppelt leiden, denn zu der körperlichen Unbill kommt, dass viele Linderung schaffende Medikamente nicht kassenpflichtig sind. Das heisst, man muss sie selber zahlen. Das alles ist nicht neu. Neu ist jedoch, dass offensichtlich zahlreiche besagter Medikamente in letzter Zeit teurer wurden. Manches Medikament wurde gar vom Markt genommen. Auf Nachfrage für Ersatz bekamen Meldende Produkte desselben Herstellers empfohlen: Wirkung ähnlich, Preis um einiges höher.

Es stellt sich die Frage nach des Pudels Kern.
Bundesrat Berset hat soeben nach langen und zähen Ringen mit der Pharmaindustrie einen Kompromiss geschlossen, der deutliche Preissenkungen kassenpflichtiger Medikamente enthält. So gilt der Auslandspreis in den kommenden Jahren als alleiniger Richtwert. Therapeutische Quervergleiche  sind nur noch möglich, wenn ein Medikament im Ausland nicht gehandelt wird. Dieses neue Vorgehen senkt die Medikamentenpreise bis 2015 jährlich um bis zu 700 Mio. Franken. Was gut ist für die Versicherten und Versicherer, ist für die Pharmaindustrie eine Kröte (O-Ton, Thomas Cueni von Interpharma), die zu schlucken ihr wenig Wahl blieb. Denn das „Unheil“ zeichnetet sich für die Pharmaindustrie im letzten Jahr immer deutlicher ab.
Der Gedanke scheint nicht abwegig, dass Hors-Liste-Medikamente (das sind die nicht kassenpflichtigen Medikamente) nun herhalten müssen, um die Gewinnausfälle bei den preislich administrierten Medikamenten (d.h. die kassenpflichtigen) zu kompensieren. Auch wenn diese Preissteigerungen für die Konsumenten sehr ärgerlich sind, solange keine wettbewerbsrechtlichen Grundsätze verletzt werden, sind die Unternehmen grundsätzlich frei in ihrer Preisgestaltung.
In der Lehrbuchwelt sollten sich die Konsumenten immer für diejenigen Produkte mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis entscheiden. Das würde Anbieter mit überteuerten Angeboten über kurz oder lang vom Markt verschwinden lassen. Dennoch konnten diverse Pharmaunternehmen Preise älterer Produkte erhöhen, ohne dass sich die zu Grunde liegende Kostenstruktur verändert hätte. Der Wettbewerb im Schweizer Heilmittelmarkt entfaltet also nicht seine volle Wirkung.
Die Gründe dafür liegen einerseits in der Komplexität des Marktes: Der Laie bzw. Patient ist meist nicht in der Lage, sämtliche Alternativen zu kennen und richtig zu bewerten. Im Zweifel verlässt er sich auf den Rat des Arztes oder Apothekers – der natürlich mehr Interessen hat.
Fordern Sie deshalb Ihren Arzt oder ihrer Apotheke auf: helfen Sie mir das beste Produkt zu finden! Das Produkt mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis! Will der Apotheker oder der Arzt sie als Kunden behalten, sollte er ein Interesse haben, Sie gut zu beraten. Auch Internetplattformen wie mymedi.ch können Hilfestellung leisten.

Der wohl gewichtigste Grund für die Preisunterschiede ist jedoch in den stark regulierten Rahmenbedingungen im Heilmittelmarkt zu finden. Die durch den Zulassungszwang des Heilmittelgesetzes geschaffenen nationalen Marktbarrieren, erlauben es den Herstellern, Preise weit über dem eigentlichen Wettbewerbspreis zu verlangen. Diese Marktbarrieren können nur abgebaut werden, wenn das Schweizer Heilmittelinstitut Swissmedic Zugang zur relevanten Dokumentation im Ausland erhält. Bisherige Verhandlungen in die Richtung eines institutionalisierten Austauschs von Heilmitteldaten auf internationaler Ebene verliefen jedoch mehrheitlich im Sande. Ich halte es für immens wichtig, dass die Verhandlungen mit den Behörden Deutschlands, Frankreichs, Italiens und der EU sobald als möglich wieder aufgenommen werden und zu einem konkreten Ergebnis führen.

Weitere Infos zum Thema Medikamentenpreise erhalten Sie auch im nächsten Kassensturz. (Di., 28.5. 21:05 auf SRF1)