Nach dem Nationalrat, ist es nun am Ständerat zu entscheiden, ob er die Vergütungspflicht für medizinische Mittel und Gegenstände auch auf das Ausland ausdehnen will. Der Nationalrat hatte bereits zugestimmt. Hoffen wir, dass auch der Ständerat im Sinne der Patienten und Krankenkassen-Prämienzahler entscheidet. Denn es ein Evergreen: Vieles ist bei uns teurer als Anderswo – auch die Medikamente und medizinische Hilfsmittel und Gegenstände. Sie kommen aus derselben Fabrik, aus derselben Maschine, werden häufig gleich verpackt - nur der Preis, der hat bei uns oft einen Aufschlagfaktor. Soweit, so bekannt.
Soll man den Krankenkassen erlauben den Patienten, die ihre medizinischen Mittel und Gegenstände im Ausland kaufen, diese zu vergüten? Sie im Ausland einzukaufen und in die Schweiz importieren ist völlig legal. Nur die Vergütung durch die Krankenkassen funktioniert bisher leider nicht bzw. ist nach Krankenversicherungsrecht verboten. Das ist sehr schade, denn viele dieser Produkte sind im Ausland günstiger und könnten auf diese Weise unsere Krankenkassen entlasten. Werden wir praktisch - zwei Beispiele: Diabetiker brauchen Teststreifen und die meist in rauen Mengen. In der Schweiz kosten 50 Streifen knapp CHF 40, in Deutschland kostet dieselbe Menge der gleichen Firma nur um die CHF 25. Bei chronischen Krankheit macht dieser Preisunterschied viel aus. Ein anderes Beispiel sind Inkontinenzeinlagen. Bei uns kosten 16 Stück knapp 18 CHF ennet der Grenze gibt es Gleiches vom gleichen Hersteller für etwas mehr als CHF 11. Viele Patienten wissen das längst und würden gern «ihre» Produkte günstig im Ausland kaufen, wie eine Vielzahl bei mir eingehende Meldungen zeigt. «Ich würde ja gern aber dann bekomme ich das Geld nicht von der Kasse zurück. Kann man da nichts tun?»
Man kann, wenn man nur will. Und genau das «Wollen» ist der Knackpunkt.
Sachliche Gründe diese aus der Zeit gefallene Regelung aufrechtzuerhalten, gibt es aus meiner Sicht nicht. Denn halten wir fest, es geht um die haargenau-gleichen, sicheren Produkte und es würde auch niemand gezwungen sie im Ausland zu kaufen. Es geht hier allein um das «Dürfen», das heisst um eine Alternative. Dass sich diese Erlaubnis – es sollte sie auch für verschriebene Medikamente geben - mittelfristig dämpfend auf Schweizer Preise wirken könnte, wäre eine hochwillkommene Nebenwirkung.
Deshalb meine Botschaft: Räumt den Patienten, die helfen wollen Kosten zu sparen, die Steine aus dem Weg. Unsere Krankenkassenprämien brauchen jede Hilfe, die sie kriegen können.