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Wenn die Kopie teurer ist als das Original - staunt der Fachmann und der Laie wundert sich

Ich bekomme immer wieder Meldungen aus der Bevölkerung, in denen sich Menschen beklagen, dass sie kostengünstige Generikamedikamente kaufen wollten und vom Apothekenfachpersonal informiert wurden, dass die Originalmedikamente günstiger seien. Ist das rechtens und gewollt?
Grundsätzlich ist es weder rechtens noch gewollt: Die Verordnung über die Krankenversicherung legt fest, dass in der Schweiz alle Generika einen Preisabstand zum Originalprodukt einhalten müssen. Dieser beträgt in Abhängigkeit vom Umsatz und Aufnahmejahr 10 bis 60 Prozent. Leider gibt es bei der Umsetzung dieser Verordnung immer wieder Vollzugsprobleme und diese äussern sich dann in überteuerten Generikapreisen - zur Überraschung aber auch zum Ärger der Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Frage ist, ob das System des statischen Abstandhaltens geeignet ist, faire Preise hervorzubringen. Der Wettbewerb unter den Herstellern wird so nämlich nur sehr begrenzt gefördert. Theoretisch wäre es denkbar, dass Hersteller von Originalpräparaten ihre Preise so senken, dass es für Generikahersteller auf Grund der Abstandsregel nicht mehr interessant ist, die jeweiligen Wirkstoffe zu verkaufen. So sind so faire Medikamentenpreise nicht zu erzielen.
Klar ist, schrankenlosen Wettbewerb kann und wird es auf diesem Markt nicht geben – Medikamente sind keine Turnschuhe oder Käsestücke. Wenn es um die Gesundheit geht, braucht es zum Schutz der Patientinnen und Patienten die ordnende Hand des Staates. Trotzdem ist es erstrebenswert, Wettbewerb im sinnvollen Rahmen zuzulassen und zu fördern. Mein Vorschlag: Das Bundesamt für Gesundheit legt ein bis zwei Mal jährlich für die Wirkstoffe eine Maximalvergütung durch die Krankenkassen fest. So haben alle Unternehmen, egal ob Original- oder Generikahersteller, dieselbe Ausgangssituation. Preissenkungen von  Medikamenten, die über der maximalen Rückvergütungen liegen, wären eine logische Folge. Durch die regelmässige Anpassung der Wirkstoffvergütungen, würde der Wettbewerb unter allen Marktteilnehmern intensiviert, was flächendeckend zu tieferen Preisen für Generika und patentabgelaufenen Originalmedikamenten führen würde. Das Einsparpotential für die die sozialen Krankenkassen wäre immens und ein wichtiger Beitrag für stabile Krankenkassenprämien.

Medikamente gruppieren, Preise reduzieren

Le regroupement des médicament réduit les prix
Raggruppamento dei medicamenti per ridurre i prezzi
 

Mit der Einführung eines Festbetragssystem würden nicht nur Generika, sondern auch Original-Präparate billiger. Wie ist das möglich?

Deutschland setzt seit 1989 auf das Festbetragssystem, um dem expansiven Anstieg der Arzneimittelausgaben entgegenzuwirken. Dies ist mit ein Grund, warum der Generika-Anteil aller Medikamentenverkäufe bei unserem nördlichen Nachbarn ein Drittel beträgt, während hierzulande Generika zwölf Prozent ausmachen.

Festbeträge bilden Preisobergrenzen, bis zu denen die Krankenkassen die Kosten für ein verordnetes Medikament übernehmen. Besteht der Kunde auf ein teureres Medikament, muss der den Mehrpreis berappen. Und so funktioniert das Festbetragssystem in Deutschland: Die Festbeträge werden in einem zweistufigen Verfahren bestimmt.

Ein Wirkstoff, eine Gruppe, ein PreisZuerst werden Arzneimittelgruppen gebildet. In Gruppe 1 landen beispielsweise Arzneimittel mit demselben Wirkstoff A. In einem zweiten Schritt legen die Spitzenverbände der Krankenkassen einen Festbetrag als Durchschnittspreis des unteren Preisdrittels der bisherigen Herstellerpreise fest. Dieser Festbetrag gilt fortan für alle Präparate innerhalb der jeweiligen Medikamentengruppe.

Warum werden dadurch Medikamente billiger? Aus zweierlei Gründen: Erstens senken viele Pharmahersteller die Preise ihrer Medikamente auf Festbetragsniveau, um konkurrenzfähig zu bleiben. Und die Patienten ihrerseits - und das ist der zweite Grund - verlangen vermehrt Arzneimittel, welche die Kassen vollständig vergüten, also maximal auf Festbetragsniveau liegen. 

Das Festbetragssystem hat sich für die Krankenkassen in Deutschland als wirksames Mittel zur Kostenbegrenzung bei Medikamenten erwiesen, ohne die Qualität der medizinischen Versorgung zu beeinträchtigen.

Wann führt auch die Schweiz endlich das Festbetragssystem ein?

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