Zölle sind ein lebendiger Beweis dafür, dass Traditionen des Mittelalters auch in der Neuzeit überleben können. Oder etwas weniger pathetisch: Zölle sind ein Evergreen, weil sie Einkünfte generieren, indem Waren von einer Scholle zur anderen geschickt werden und – das ist entscheidend - so die Preise auf der eigenen Scholle geschützt werden können. So sind sie auch im 21. Jahrhundert noch modern und derzeit befassen sich die Räte mit der Motion Ettlin, die ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen beklagt.
Zölle sind Handelshemmnisse, die in unserer vernetzten, digitalisierten Welt eigentlich ein Anachronismus sind. Grundsätzlich besteht auch Einigkeit darüber, dass Handelshemmnisse eher abgebaut als aufgebaut werden müssen. Der aktuelle Stand ist jedoch, dass der Staat Zollvorschriften erlassen hat und es seine Aufgabe ist darüber zu wachen, dass sie eingehalten werden.
Die Einhaltung der Zollvorschriften wird mittels Stichprobenkontrollen überprüft. Die Kosten die dabei entstehen, zahlen die Kunden. Allerdings hängt es vom Logistikunternehmen ab, wieviel man eigentlich zahlen muss. Kurierunternehmen wie Fedex oder DHL verrechnen dem Empfänger, dessen Päckli in die Kontrolle kam, keinen Pauschalbetrag. Die Kosten für Stichprobenkontrollen sind bereits in ihre Tarife eingerechnet. Diese Unternehmen überwälzen die Kontrollkosten auf alle ihre Kunden. So zahlen die Kunden höhere Tarife aber es entstehen zumindest keine unbekannten Zusatzkosten.
Anders ist die Praxis der Post. Sie bittet nur die Kunden, die Teil der Stichprobenkontrolle werden, zur Kasse. 13 Franken sind in dem Fall zu zahlen. Sie werden zum Warenwert addiert. Wenn es schlecht läuft, erhöht sich dadurch der Warenwert (inkl. Transport und Versicherung) auf über 62.00 Franken, was bedeutet, dass die Mehrwertsteuerfreigrenze überschritten wird und man dadurch nebst der MWSt an sich, auch noch reguläre Zollvorlage zahlen muss. Auslandsbestellungen, die die Post liefert, können so zu einem Lotteriespiel für den Empfänger werden.
Deshalb ist es Zeit, diese Praxis zu ändern. Darüber herrscht breite Einigkeit. Fraglich ist jedoch das Wie. Ich finde die Motion von Erich Ettlin grundsätzlich richtig. Er will, dass der Bund die Kosten für die Zollkontrolle tragen soll. Das ist in meinen Augen folgerichtig - denn wer bestellt, der zahlt. Die Kosten für Radarkontrollen werden schliesslich auch von der öffentlichen Hand finanziert und nicht auf die kontrollierten bzw. alle Automobilisten umgelegt.
Neben der von Motionär Ettlin gäbe es tatsächlich eine Variante – auch damit könnte das Problem gelöst werden. Wie? Indem der Zoll diese Kontrollen wieder vollständig selber übernimmt, wie dies früher unter der sogenannten „d’Office-Verzollung“ auch der Fall gewesen war. Da wir mit ca. 2 Millionen Franken über einen vergleichsweise sehr kleinen Posten im Bundeshaushalt reden – der volkswirtschaftliche Nutzen freier Märkte und freieren Wettbewerbs jedoch viel grösser ist – wäre auch das ein gangbarer Weg für mich.
Völlig quer in der Landschaft steht jedoch die zwischenzeitlich von der Kommission des Nationalrats ins Spiel gebrachte sogenannte „Lösung“: Der Lösungsvorschlag der Kommission sieht vor, dass die Post das Modell der oben genannten Kurierdienste übernehmen soll. Das aber bedeutet, dass die Kosten für jeden einzelnen Post-Kunden steigen werden. Man stelle sich das vor – steigende Kosten für alle statt für wenige… Damit missachtet die nationalrätliche Kommission die Tatsache, dass Handelshemmnisse - denn nichts anderes sind diese Kosten in der Endkonsequenz – de facto vergrössert statt verkleinert würden. Ein Schritt in die falsche Richtung! Will man den Wettbewerb fördern, dann müssen insbesondere die Kosten, die nicht im Produkt oder einer Dienstleistung gründen, abgebaut werden. Gerade bei Kleinsendungen sind die Verzollungskosten relativ zum Warenwert teilweise sehr hoch. Bei weiteren Erhöhungen wird sich deren Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich verschlechtern.