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Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Against All Odds: Die Importpreise sinken.

Ein Vierteljahr ist vergangen seit die Verteidigung der Frankenuntergrenze aufgegeben wurde. Der Franken hat (zumindest zeitweise) olympische Höhe erklommen und die Frage ist: Wie wirkt sich das auf die Wirtschaft bzw. die Preise aus. Die Zeitspanne ist immer noch zu kurz, um verlässliche Aussagen zur wirtschaftlichen Entwicklung zu treffen. Fakt ist: Der Export kämpft und der Kostendruck auf die Produzenten im Inland nimmt zu. Der Produzentenpreisindex sank auf 95 Punkte gegenüber der Basis Dezember 2010 (=100 Punkte).

Erfreulich für die Schweiz und ein starkes Indiz dafür, dass Währungsvorteile im relevanten Umfang weitergeben werden ist der Importpreisindex. Er sank gegenüber dem Vormonat um reichlich 3 Prozent. Billiger wurden im April, gegenüber dem März neben Energierohstoffen insbesondere Metallprodukte, Maschinen und Möbel, aber auch Getränke, Automobile sowie Nahrungs- und Futtermittel.

Importpreisniveau liegt rund 9 Prozent unter dem des Vorjahrs. Auch in einer längerfristigen Betrachtung wird somit deutlich, dass das Frankenhoch (zwar unbestrittenermassen auch, aber) nicht nur negative Auswirkungen zeigt. Bezogen auf eine Basis von 100 Punkten im Dezember 2010 sanken die Importpreise auf ein Niveau von 87.1 Punkten. In rund vier Jahren sanken also die Importpreise um fast 13 Prozent.

Hieraus schliesse ich: Günstigere Preise haben teilweise den Weg in die Schweiz gefunden und das, obwohl kein nennenswerter Abbau von bestehenden Handelshindernissen stattgefunden hat.

Es ist ein Anfang – nicht mehr, nicht weniger. Besonders die gebeutelte Exportindustrie muss in diesen Zeiten ihre Kosten optimieren. In diesem Zusammenhang sind die Importpreise von immenser Bedeutung. Erfreulich ist, dass es Bestrebungen gibt, Importbarrieren abzubauen. Diese müssen jedoch deutlich verstärkt werden und endlich in Taten münden. Leider gibt es in diesem Land zu viele Sonntagsliberale, die Wasser predigen und wenn dann der Kelch bei ihnen ist, doch lieber Wein wollen. Das jüngste Beispiel aus dieser Reihe sind die Agrar-Lobbyisten, die mit absoluter Vehemenz das Cassis de Dijon Prinzip wieder loswerden wollen.

Die Wahrheit mag einem nicht gefallen - doch den Fünfer und das Weggli gibt es nicht. Rosinenpickendes Durchmanövrieren ist auf jeden Fall keine erfolgversprechende Strategie. Starker Wettbewerb fördert und fordert Kreativität und Leistung. Tatenlosigkeit und Abschottung verhindern ein Schritthalten mit dem Rest der Welt. Das sind in meinen Augen ernstzunehmende Bedrohungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz.
 

Gut Ding will Weile haben – nöd lugg laa gwünnnt (hoffentlich)

Heute hat der Bundesrat im Grundsatz entschieden, dass die Vertriebsmarge im Zusammenhang mit der Abgabe von Medikamenten überprüft und Fehlanreize, die zur Abgabe teurer Medikamente verleiten, verringert werden. Damit sollen mehrere Millionen Franken zugunsten der Grundversicherung und somit der Prämienzahler eingespart werden.

Wir forderten schon seit Jahren eine Reduktion der Margen sowie die Beseitigung der Fehlanreize der hohen Prozentmargen, was die Apotheker und Ärzte zur Abgabe überteuerter Medikamente verleitet. Wir richteten im Juni 2010 eine Empfehlung ans BAG, die ein Einsparpotential von mindestens 370 Mio. Fr. pro Jahr aufzeigte. Auch der Krankenkassenverband santésuisse sieht ein erhebliches Einsparpotential von rund 450 Mio. Fr. pro Jahr. Wir erwarten nun, dass dieses Potential vollständig genutzt wird und zusätzlich die heutigen Fehlanreize, welche zur Abgabe teurer Medikamente verleiten, deutlich reduziert werden. Kurzum: Steter Tropfen höhlt den Stein – es bleibt zu hoffen, dass der Stein nach dieser langen Wartefrist auch entsprechend ausgehöhlt wird….

Das Cassis de Dijon Prinzip soll für Lebensmittel abgeschafft werden

Man glaubt es nicht, aber offensichtlich ist es möglich, für beinahe alles– wenn auch an den Haaren herbei gezogene – Gründe zu finden. Der jüngste Streich aus dieser Rubrik kommt von den Agrar-Lobbyisten. Worum es geht? Ein neuer Anlauf, das ohnehin stark geknebelte Cassis de Dijon-Prinzip für Lebensmittel endgültig los zu werden.

Swiss Finish oder: Die angezogene Handbremse
Die Fakten: Das Cassis de Dijon Prinzip ist eine Erfindung der EU und besagt, dass aus einem Mitgliedstaat stammende Produkte, die dort vorschriftsmässig hergestellt wurden, überall in der EU in Verkehr gesetzt werden dürfen. Einschränkungen sind nur aus übergeordneten öffentlichen Interessen möglich.

Die Schweiz hat dieses Prinzip mit gewissen Einschränkungen 2010 auch für Lebensmittel für sich übernommen. Man könnte auch sagen: Bei uns gilt das Prinzip mit angezogener Handbremse. Über die gewissen Einschränkungen wacht das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Im Ergebnis haben in den letzten 5 Jahren diverse, unerschrockene Importeure 179 Gesuche gestellt. Rund ein Drittel wurde wieder zurückgezogen. Mutmasslich, weil Aufwand und Ertrag in keinerlei Verhältnis stand. Ein Viertel, nämlich 47 Gesuche, wurden gutgeheissen und 36 weitere wurden als unwürdig für Schweizer Mägen klassifiziert und mussten draussen bleiben.

Es gibt zwei Möglichkeiten die Sache zu beurteilen.

Die Erste verleitet mich zum Urteil: Gut gemeint, ist oft das Gegenteil von gut gemacht! Entweder will man das Prinzip, oder eben nicht. Der derzeitige Zustand, ist eher ein Versuch unter dem Namen Rosinenpickerei: Ihr ausländischen Unternehmen dürft Eure Lebensmittel hier verkaufen aber nur, wenn ihr unseren bürokratischen Zehnkampf besteht.

Die Zweite: Lobbyisten haben das Prinzip so ausgebremst, dass eigentlich nicht viel mehr als der Name davon übrig geblieben ist. Neben einer effektiven Knebelung, wird nun noch eine Qualitätsstrategie ins Feld geführt. Vater Staat soll uns also vorschreiben, was qualitativ hochwertig genug ist, um auf Schweizer Tischen zu landen. Es tut mir leid, aber der Zynismus gegenüber jenen, die finanziell mit dieser Qualitätsstrategie nicht mithalten können, beelendet mich.

Der Nationalrat schliesst sich nun der Bauern-Lobby an und plädiert für die Abschaffung von Cassis de Dijon im Lebensmittelbereich. Ich kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen.

Die Bürger dieses Landes sind durchaus in der Lage zu entscheiden, was sie essen wollen bzw. was nicht. Reibekäse mit Stärke? Für mich lieber nicht. Schinken mit mehr Wasseranteil? Da bin ich schmerzfrei. Was ich sagen will: Wir Schweizer sind mündige Konsumenten. Wir brauchen niemanden und schon gar keinen Staatsapparat, der uns vorschreibt, was wir essen dürfen und was nicht. Was kommt denn dann als Nächstes?

  • Dürfen wir nicht mehr in Italien Ferien machen, weil man dort für Schweizer Mägen nicht zugelassene Inhaltsstoffe in der Pizza anbietet? 
  • Oder darf man in Deutschland wegen nicht Schweiz-konformer Tierhaltung nur noch vegetarisch essen?

Jeder Einwohner dieses Landes sollte die Wahl haben und sich eine eigene Meinung bilden. Unsere Steuergelder können sicher sinnvoller ausgegeben werden als für Regulierungen, wie hoch der Fruchtanteil im Sirup zu sein hat. Inhaltsstoffe und Allergene müssen auch in der EU überall zwingend deklariert sein. Man verkauft die Konsumenten richtiggehend für dumm, wenn man ihnen nicht zutraut, selber zu entscheiden.

Statt in Cassis-de-Dijon immer nur den Teufel zu sehen, gebe ich zu bedenken:
Richtig angewendet, kann es zu einer grösseren Produktvielfalt führen. Diese belebt den Wettbewerb und optimiert die Preise. Der Einkaufstourismus würde dadurch sehr wahrscheinlich an Attraktivität verlieren mit der Folge, dass mehr im Land gekauft würde.

Höchstpreise

Es ist tatsächlich so, dass einige Unternehmen bei der Wettbewerbskommission (WEKO) nachgefragt haben, ob es mit unseren Gesetzen im Einklang wäre, wenn sie Höchstpreise für die Schweiz festgelegen würden und zwar, um sicherzustellen, dass die Schweizer nicht über den Tisch gezogen werden und das ihnen Währungsvorteile durch den stärkeren Franken auch tatsächlich weitergegeben werden.
An dieser Anfrage sind zwei Dinge bemerkenswert: Erstens, die hiesigen Konsumentenbedürfnisse werden zunehmend auch von Konsumgüter-Unternehmen zur Kenntnis genommen und zweitens, die Hersteller sind offenbar der Meinung, dass die Preisgestaltung der Schweizer Händler nicht immer angemessen ist.

Die WEKO hat klargestellt, dass Höchstpreise solange in Ordnung sind (sie fallen nicht unter Artikel 5 Absatz 4 des Kartellgesetzes), wie sie den Preiswettbewerb nicht beeinträchtigen. Das heisst, solange die Händler frei sind und (es auch bleiben!) irgendeinen Preis unterhalb der Höchstgrenze festzulegen, gibt es keine Beanstandungen.

Die Botschaft ist klar. Das Bewusstsein wächst, dass man Schweizer Konsumenten nicht über die Gebühr strapazieren darf. Denn diese sind zwar geduldig aber sie reagieren schlussendlich eben doch, und zwar mit Macht.
Ich freue mich über Höchstpreise, die sicherstellen, dass Schweizer Konsumenten Währungsvorteile erhalten – aber nicht über solche, die gleichsam zu undercover-Einheitspreisen werden.