Dieser Tage belebt das sogenannte Elmex Urteil des
Bundesgerichts die Diskussion über sogenannte vertikale Abreden. Oder klarer
formuliert: Über kartellistische Verhaltensweisen. Vertikale Abreden liegen z.B. vor, wenn Händler in
ihrer Freiheit Preise zu setzten beschränkt werden, indem namentlich Mindest-
oder Festpreise vereinbart werden (müssen). Warum würde man das tun? Am
Ende ist die Antwort wohl immer die gleiche: Um die Preise hochzuhalten und
Gewinne zum Nachteil der Konsumenten zu maximieren. Fälle wie BMW oder eben
auch Elmex zeigen das auf.
Die vieldiskutierte Gretchenfrage ist also: Können vertikale
Abreden tatsächlich als wohlfahrtsmehrend betrachtet werden? Oder
beurteilt man sie grundsätzlich als erhebliche Wettbewerbsbeschränkung,
die nur noch aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt
werden kann?
Ich bin klar für eine strenge Beurteilung von Vertikalabreden.
So haben ja auch der Gesetzgeber bei der letzten Kartellgesetz-Revision
(KG-Revision) und jüngst eben auch das Bundesgericht entschieden. Denn das
lockere Tolerieren solcher vertikalen Absprachen birgt die Gefahr, ohne Not
neuen Wettbewerbsbeschränkungen Tür und Tor zu öffnen. Die Schweiz ist nach wie
vor eine Hochpreisinsel. Aber die Zeichen der Zeit sind zaghaft erkannt:
Parallelimporte sind erlaubt, und auch bei den technischen Handelshemmnissen
sucht man nach Wegen für den Abbau. Ergo: Die Abschottung bröckelt. Es wird
zunehmend schwieriger, ungerechtfertigt hohe Preise durchzusetzen. Kein Wunder
preisen die Lobbyisten die Vorteile von vertikalen Absprachen. In Tat und
Wahrheit versuchen sie damit, dem Volk Rot als Blau zu verkaufen
Aus meiner Sicht wäre es völlig das falsche Signal, vertikalen
Abreden einen Persilschein bis zum Beweis des Gegenteils auszustellen. Das
würde nur die Kreativität der Hersteller auf Gebieten befeuern, die nichts mit
Produkten und Dienstleistungen zu tun haben.
Das Kartellgesetz prüft den Einzelfall, und es kennt wie erwähnt
die wirtschaftliche Effizienz als Rechtfertigungsgrund, die dazu führen kann,
dass Vertikalabreden in bestimmten Fällen erlaubt sind. Innovationsförderungen
oder Kostensenkungen wären zu nennen. Das Kartellrecht soll in erster Linie den
Preiswettbewerb schützen. Vertikale Abreden über Preise oder die
Aufteilung von Märkten nach Gebieten stehen dazu grundsätzlich im Widerspruch.
Für mich ist deshalb klar: Jene, die sich für vertikale Kartelle stark machen,
wollen Konsumenten ärmer und (vor allem ausländische) Multis reicher machen.