Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine
Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer
konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das
Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer
generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen
Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die
Blog-Spielregeln.
Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.
Das Bundesgericht hat heute gemäss NZZ ein wichtiges Urteil gefällt: Es hat im sogenannten Elmex-Fall eine Busse von knapp 5 Millionen Franken gegen Elmex-Herstellerin Gaba bestätigt. Diese hatte via ihre österreichische Lizenznehmerin Gebro den Export in die Schweiz verboten. Damit hatte sie gegen die entsprechenden einschlägige Norm des Kartellgesetzes verstossen, die eine Marktabschottung untersagt.
Das Bundesgericht hat gemäss NZZ nun entschieden, dass die Gaba mit der Exportverbots-Klausel im Lizenzvertrag den Wettbewerb erheblich beeinträchtigt hat. Darüber hinaus hat es festgestellt, dass Preis- Mengen- oder Gebietsabsprachen grundsätzlich als erhebliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs zu gelten haben. Auf quantitative Elemente wie Marktanteile oder Preisdifferenz kommt es also nicht an. Dies vereinfacht die Aufgabe der Weko erheblich und sie kann jetzt ihre Bekanntmachung zu den Vertikalaberden in diesem Punkt entsprechend anpassen. Erfreulich ist ferner, dass die Weko auch in Fällen, in denen der Wettbewerb wie im vorliegenden Fall nicht beseitigt, sondern „nur“ erheblich beeinträchtigt wird, direkt sanktionieren kann. Man kann gespannt auf die schriftliche Urteilsbegründung warten. Ich hatte bereits beim Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, der Vorinstanz, dazu gebloggt. Klar ist jedoch heute schon: Auch das Bundesgericht ist der Auffassung, dass bei Kartellen nur scharfe Messer gut schneiden.