Wie heute bekannt wurden, haben sich
die Mitglieder der Ärzteverbindung FMH in einer Urabstimmung gegen die Revision
des Ärztetarifs Tarmed ausgesprochen. Natürlich nicht ohne zu erwähnen, dass
die Revision grundsätzlich auch aus ihrer Sicht nötig ist.
Die Medizin ist –
erfreulicherweise – ein äusserst dynamisches Umfeld. Es liegt in der Natur der
Sache, dass sich auch die wirtschaftliche Seite dieses Fachs an diese Dynamik
anpassen muss.
Beispiele zum Revisionsbedarf hat
schon die Eidgenössische Finanzkontrolle festgehalten – vor Jahren:
So zum Beispiel bezüglich des Katarakts, bei der Refraktionsbestimmung ist die
Minutage ebenfalls zu hoch. Dasselbe gilt für die Hörexpertise.
Wegdiskutieren kann
man die Notwendigkeit der Revision also wahrlich nicht – aussitzen aber schon.
Diesen Eindruck kann man jedenfalls bekommen, wenn man schaut mit welchen Elan
die Revision des Tarifs vorangetrieben wird. Die Tarifparteien schieben sich
seit 2010(!) in regelmässigen Abständen den Ball bzw. Änderungsvorschläge zu.
Herausgekommen ist bisher dabei genau nichts.
In Zeit der Fussball-EM bieten sich fussballerische Metaphern ja geradezu an: Böse Zungen behaupten, es mangele
den Parteien an Interesse auf’s Goal zu schiessen. Denn - da brauchen wir nicht
drum herum zu reden - die Revision zielt darauf Behandlungen mit einem
realistischen Preisschild zu versehen und solche Beispiele, wie die oben
erwähnten auszumerzen.
Sollte das
(Trauer)spiel so weitergehen und im 6. Jahr nach Aufnahme der Arbeit immer noch
keine Lösung gefunden sein, dann wäre der Schiri – sprich der Bundesrat
gefragt. Mutwillige Spielverzögerungen werden im Fussball geahndet und sollten
bei so wichtigen Themen wie den Gesundheitskosten erst recht keine Chance haben.
Mir ist bewusst, dass gute Lösungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Aber
6 Jahre sind deutlich zu lang!
Der
Bundesrat sollte jetzt von seiner subsidiären Kompetenz, in den nicht mehr
sachgerechten Tarifstrukturen intervenieren zu können, Gebrauch machen. Diese
Kompetenz wurde von Parlament 2011 ausdrücklich gewollt und ist im 2013 in
Kraft getreten.
Bundesverwaltungsgericht folgt der Empfehlung der Preisüberwachung bezüglich des Taxpunktwertes für das Ostschweizer Kinderspital (OKS).
Worum geht es? Nach gescheiterten Tarifverhandlungen wurde der Taxpunktwert (TPW) für das OKS per Regierungsratsbeschluss rückwirkend zum 1.1.2011 auf CHF 0.88 festgelegt. Die tarifsuisse AG, Vertreterin von 47 Krankenkassen, hatte einen Taxpunktwert von CHF 0.82 gefordert. Das OKS wollte einen wesentlich höheren Taxpunktwert von CHF 1.13 durchsetzen.
Die Preisüberwachung analysierte die Situation und empfahl, dass der Taxpunktwert des OSK für ambulante Leistungen gleich hoch sein sollte wie der für freipraktizierende Ärzte im Kanton St. Gallen. Die Empfehlung basiert vor allem auf der Tatsache, dass das OSK ein Spital mit eingeschränktem Leistungsspektrum ist und eine gesonderte Festlegung des Taxpunktwerts de facto einer Festlegung des Taxpunktwertes nach Fachgebiet gleich käme. Taxpunktwert-Festlegungen nach Fachgebiet sind nicht akzeptabel, da sie der im TARMED eingearbeiteten Strukturanpassung entgegenstehen.
Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Argumentation der Preisüberwachung und kritisiert die vom Kanton angewandte Methode der Taxpunktwert-Festsetzung für das OSK: Dieser stützte sich nicht auf Analyseergebnisse, sondern vollzog lediglich die Reduktion des Taxpunktwerts um einen Rappen nach, welche in den Trägerkantonen der Stiftung OSK im Bereich Spitalambulatorien zur Anwendung gekommen war. Weiterhin hält das Bundesverwaltungsgericht fest, dass den strukturellen Unterschieden zwischen Ambulatorien und frei praktizierenden Ärzten bereits im TARMED Rechnung getragen wird und deshalb ein Ausgleich über den Taxpunktwert nicht von Nöten sei. Sprich: Die Taxpunktwerte für freipraktizierende Ärzte und Spitalambulatorien sollten sich im Prinzip entsprechen.
Ich bin erfreut über dieses Urteil. In Zeiten stetig steigender Gesundheitskosten ist es richtig und sinnvoll, das Kostenbewusstsein zu schärfen und für alle Anbieter ähnlicher Leistungen auch ähnliche finanzielle Rahmenbedingungen zu schaffen.