Heute hat die Alliance SwissPass die Preis- und Sortimentsmassnahmen für das Jahr 2020 und teilweise auch schon für 2021 vorgesellt.
Die Geschmacksrichtung dieses Pakets ist bestenfalls «bitter-süss». Grosse Kunden-Geschenke erwartet zurzeit wohl niemand - der öV war und ist von der Corona-Krise stark betroffen. Trotzdem ist seine Situation nicht mit der von vielen privaten Unternehmen vergleichbar: Denn einen freien Fall gibt es hier nicht. Der Fallschirm aus der Bundeskasse sitzt fest auf dem Rücken, und die Reissleine wurde bereits gezogen: Das Parlament hat ein grosses Hilfspaket verlangt, und der Bundesrat wird dies wohl in den kommenden Tagen/Wochen beraten. Deshalb darf und sollte eine kritische Auseinandersetzung mit den angekündigten Massnahmen stattfinden.
Ich jedenfalls halte das Massnahmenpaket aufgrund der zu erwartenden Mehreinnahmen nicht für unbedenklich und habe dies der Branche bereits so mitgeteilt.
Darüber hinaus zweifle ich, dass der Grossteil der Massnahmen das vordringlichste Ziel verfolgen, nämlich die Menschen in den öV zurückzubringen. Insgesamt sehe ich wenige, zaghafte Ansätze die geeignet sind, den öV-Anteil am Gesamtverkehr zu halten. Andererseits haben einige der Massnahmen das Potential, das genaue Gegenteil zu bewirken.
Die Massnahme können in drei Kategorien unterteilt werden. Erstens: Zielführende Massnahmen. Zweitens: Korrekturen von Unsäglichkeiten und Kosmetik und Drittens: Massnahmen, die zur Rückgewinnung von Kunden ungeeignet oder hinderlich sind.
Das Erfreuliche zuerst: Es soll Sparklassenwechsel und Spar-Kleingruppen geben. Beides ist ein Kundenbedürfnis und geeignet, auch Kunden, die sonst Alternativen wählen würden, in den öV zu bringen. Ich begrüsse diese zukunftsweisende, kundenfreundliche Massnahme ausdrücklich.
Freuen können sich indes auch vielreisende Besitzer von mittelgrossen und grossen Hunden: Das Hunde-GA kostet für sie künftig weniger.
Damit ist die Kategorie «Freude herrscht» leider schon erschöpft.
In der Kategorie zwei – überfällig oder Kosmetik - finden sich diese Massnahmen:
Ab Ende 2021, also erst Ende nächstes Jahr, sollen Kinder unter 6 Jahren den öV auch dann kostenlos nutzen können, wenn sie nicht von einer Person über 12 Jahren begleitet werden. Die Abschaffung dieses Konstrukts war überfällig, wie der «Shitstorm» gezeigt hat, als in Schaffhausen eine 5-Jährige in Begleitung ihrer Schwester mit einer 100-Franken-Busse wegen Schwarzfahrens belegt wurde.
Die nächste Massnahme betrifft die Vereinheitlichung der Kindertageskarte. Diese erfährt eine Preiserhöhung von bisher CHF 16 auf CHF 19. Dafür darf sie neu auch von unbegleitet reisenden Kindern benutzt werden. In der Realität wird das vermutlich so aussehen, dass viele begleitet reisende Kinder nun mehr zahlen. Wie viele unbegleitet reisende Kinder es gibt, die so weit reisen, dass sich eine Tageskarte für sie lohnt, weiss man nicht. Aber vermutlich ist ihre Anzahl deutlich geringer. Nichtdestotrotz ist ihr Sparpotential sehr gross. Gemäss Branche wäre dies erlösneutral.
Ein Relikt wird beim Monats-GA (nicht zu verwechseln mit dem Jahres-GA mit Monatszahlung) abgeschafft. Diese kaum genutzte «Monatskarte zum Halbtax» kostet CHF 420 und ist bisher eben nur in Verbindung mit einem Halbtax-Abonnement gültig. Zukünftig wird das Halbtax nicht mehr nötig sein. Der Preis bleibt gleich.
Hier wird etwas abgeschafft, das es gemäss GA-Logik nie hätte geben dürfen.
Die Möglichkeit der online-Hinterlegung von GAs – per Telefon und Schalter ging es schon immer - fällt für mich in die Kategorie Kosmetik. Kann man im Zeitalter von SwissPass, online-Banking, Siri und selbstfahrenden Bussen noch applaudieren, dass man ein öV-Abonnement online hinterlegen kann? Für viele Kunden ist die Hinterlegung nun endlich etwas bequemer. Insofern sage ich: Besser spät als nie.
Aufgehübscht wird das Jugend-Abonnement seven25. Dieses von der Zielgruppe bisher weitgehend geschmähte Angebot, soll durch die Verlängerung der Gültigkeitszeit an Wochenenden und Feiertagen bis morgens 07:00 attraktiver werden. Ob das Preis-Leistungsverhältnis so genügend austariert ist – die Jugend wird’s beantworten.
Leider sind auch Massnahmen geplant, die klare Verschlechterungen für die Kunden darstellen und zur Rückgewinnung eben dieser herzlich wenig taugen. Sie gehören damit in die Kategorie drei.
So soll die Mindestlaufzeit des GA von 4 auf 6 Monate erhöht werden. Damit steigt beispielsweise beim GA mit Monatsrechnung (Erwachsene) der Mindestpreis von CHF 1’380 (bei 4 Monaten Mindestlaufzeit) auf CHF 2’060 (bei 6 Monaten Mindestlaufzeit). Die finanzielle Mindestverpflichtung steigt also um rund CHF 700.
Statt der vielstimmig geforderten Flexibilisierung, ist das Mittel der Wahl «fesseln und knebeln» der Kunden. Besonders unverständlich ist die Massnahme im Lichte der noch nicht ausgestandenen Pandemie. Hier findet eine massive Risikoverschiebung hin zu den Kunden statt. Diese Massnahme könnte dazu führen, dass sich Kunden mit unsicheren Zukunftsperspektiven und ohne Alternativen zum öV gegen das Produkt entscheiden und stattdessen auf höherpreisige dafür aber flexible Alternativen umsteigen müssen. Flexibilisierung zur Kundenrückgewinnung sieht für mich anders aus.
Schlechte Nachrichten gibt es ebenfalls für Studentinnen und Studenten, die über 25 Jahre alt sind und das GA Junior für Studierende nutzen. Dieses Produkt wird abgeschafft. Damit wird die Altersgrenze mit denen der Tarifverbünde harmonisiert. Für die Betroffenen ist das unerfreulich. Positiv zu erwähnen ist, dass die Branche neu jeder und jedem 25-Jährigen beim Übergang vom Jugend- zum Erwachsenen-GA (also auch solchen die nicht mehr studieren) einen Rabatt gewähren will. Unter dem Strich werden bei dieser neuen Regelung dennoch Mehreinnahmen auf Seiten der Branche generiert.
Last but not least will ich die Trassenpreissenkung – rund 90 Millionen weniger kostet in Zukunft die Nutzung der Infrastruktur – ansprechen. Auf die Weitergabe haben die Kunden ein Anrecht. Wegen der Krise gehen diese freiwerdenden Mittel beim regionalen Personenverkehr 2021 zur Entlastung an die Besteller, das heisst an Bund und Kantone. Im nächsten Jahr erwarte ich jedoch - insbesondere mit Blick auf das geplante Hilfspaket - dass den Kunden diese Kostensenkung tatsächlich weitergegeben wird. Der ZVV und SBB Cargo machen es vor: Der ZVV wird ab Dezember 2020 im Grossraum Zürich den Nachtzugschlag abschaffen, und SBB Cargo wird seine Kunden - trotz schwierigen wirtschaftlichen Umfelds - von der Trassenpreissenkung profitieren lassen.
Meine Verhandlungen mit der Branche bezüglich der zu erwartenden Mehreinnahmen haben eben erst begonnen.
Jenseits der Finanzen - ich kann es nicht verhehlen – hätte ich mehr erwartet. Nämlich flexiblere Lösungen für die verschiedenen Lebensrealitäten und innovative Produkte, die die bestehenden technischen Möglichkeiten nutzen. Doch statt in ein SpaceX zu steigen, hat man hier lieber die Kutsche poliert. Schade.
Heute hat die Wettbewerbskommission (WEKO) über einen wichtigen Grundsatzentscheid informiert: Die Gasversorger sollen ihre Netze öffnen und auf Anfrage die Durchleitung von Gas durch ihre Netze gewähren. Der Entscheid wurde im Rahmen eines Sanktionsverfahrens der WEKO gegen die Gasversorger Erdgas Zentralschweiz (EGZ) und Energie Wasser Luzern (EWL) gefällt. Mit diesen Anbietern schloss die WEKO eine einvernehmliche Regelung ab, worin sich EGZ / EWL zur Durchleitung verpflichten.
Ist der Gasmarkt nun für alle geöffnet? Sicher ist, das Monopol der lokalen Gasversorger wurde aufgebrochen. Bezogen auf die Leitungen behalten sie ihr Monopol. Nun soll es aber allen Gaskunden erlaubt sein, Erdgas bei einem anderen Anbieter einzukaufen. Der bisherige Anbieter muss sein Netz für die Durchleitung zur Verfügung stellen. Tut er dies nicht, droht eine happige Busse der WEKO.
Die Möglichkeit, mit verschiedenen Erdgas-Verkäufern zu verhandeln und sich das eingekaufte Gas über die im Monopol stehenden Gasnetze liefern zu lassen, stand bis heute nur grossen Industriekunden offen. Geregelt war dies über eine Selbstregulierung – die sogenannte Verbändevereinbarung. Was ist also neu? Nun, es gibt keinen Schwellenwert mehr: Neu steht die Möglichkeit grundsätzlich allen frei. Anders als etwa im Strommarkt, wo nach wie vor die kleinen Kunden gefangene Kunden sind. Neu haben Gaskunden, ungeachtet der Bezugsmenge, grundsätzlich die Möglichkeit, sich nach günstigeren Bezugsmöglichkeiten für Erdgas umzusehen.
Kommt mit einem Wechsel des Gaslieferanten denn plötzlich anderes Gas aus der Leitung? Nein: Das Gas aus der Leitung bleibt dabei dasselbe. Wichtig deshalb: Der Wechsel des Anbieters ist de facto nur dann interessant, wenn ein tieferer Preis resultiert.
Wie sieht es denn bezüglich Preisen aus?
Ob sich ein funktionierender und wirksamer Wettbewerb zwischen einer grösseren Anzahl Anbieter einstellt, der letztlich zu tieferen Preisen führt, ist zumindest im Bereich der privaten Kunden mit Erdgas-Heizungen nicht gesichert und wird sich in den nächsten Jahren zeigen. Die Erfahrungen aus anderen Bereichen deuten an, dass in der Schweiz die Wechselbereitschaft nicht sehr ausgeprägt ist. Ich bin gespannt, wie es weitergeht!
Die Gaspreise für Haushalt- und Gewerbekunden können heute nicht frei festgelegt werden: Legen Gemeinden für ihre Betriebe die Gaspreise fest, müssen sie den Preisüberwacher konsultieren. Falls sie meinen Empfehlungen nicht folgen, müssen sie dies gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern offenlegen und begründen. Dieses einfache Instrument des Preisüberwachungsgesetzes war bis dato wirkungsvoll und demokratisch zugleich. Gibt es tatsächlich eine valable Rechtfertigung für (hohe) Gaspreise, soll und kann dies die Exekutive einer Gemeinde gegenüber ihren Wählerinnen und Wähler begründen. Fehlt eine solche, muss sie für hohe Preise geradestehen.
Ebenso bewährt wie unmittelbar wirkungsvoll, ist das Instrument der einvernehmlichen Regelung, welches das Preisüberwachungsgesetz in gewissen Fällen vorsieht. Sie können sich vorstellen, dass sich bei der Erdgas-Erschliessung des Berner Oberlands, des Juras oder des Tessins andere Fragen stellen als bei der Gasversorgung einer städtischen Agglomeration wie Bern. Das Preisüberwachungsgesetz erlaubt mir, bezogen auf die lokale Situation, Preisverhandlungen zu führen, die innert nützlicher Frist zu einem Ergebnis kommen. Der Weg, Preise per Verfügung festzusetzen, steht mir im Notfall offen. Zum Glück ist dies meist nicht nötig. Der Gang vor Bundesverwaltungsgericht oder sogar vor Bundesgericht schafft während mehreren Jahren Rechtsunsicherheit, an der weder die Anbieter noch die Nachfrager ein Interesse haben können.
Ein drittes, nicht zu unterschätzendes Instrument, das ich vor zehn Jahren eingeführt habe, ist der Gaspreisvergleich, der erlaubt, die Gaspreise nach Kategorie (z.B. Einfamilienhaus, Gewerbetarif etc.) zu vergleichen. Dieser Vergleich ist eine wichtige Orientierungshilfe und hat viele Gemeindebetriebe bewogen, geplante Preiserhöhungen nochmals zu überdenken. Es ist nicht immer nötig, finanzielle Reserven weiter aufzustocken oder der Gemeinde als Eigentümerin eine noch höhere Abgeltung in Form von Gewinnen oder Konzessionsabgaben zuzuhalten.
Meine Aufgabe, die Gaspreise in der Schweiz zu überwachen, werde ich unabhängig vom Entscheid der WEKO weiterhin mit der gleichen Ernsthaftigkeit weiterführen. Sollte sich nachweislich ein wirksamer Preiswettbewerb im Erdgas-Energiemarkt etablieren, werde ich, wie es das Gesetz vorsieht, die Aufgabe der Preisüberwachung dem Wettbewerb überlassen und mich auf die Preiskontrolle der im Monopol verbleibenden Netznutzungspreise konzentrieren.
La Commission de la concurrence (ComCo) a annoncé aujourd'hui une importante décision de principe : Les gestionnaires de réseaux gaziers doivent ouvrir leurs réseaux et garantir le transit du gaz sur demande. La décision a été prise dans le cadre d'une procédure de sanction engagée par la ComCo contre les fournisseurs de gaz Erdgas Zentralschweiz (EGZ) et Energie Wasser Luzern (EWL). La ComCo a conclu avec ces entreprises un accord amiable dans lequel EGZ et EWL s'engagent à laisser transiter le gaz sur leurs réseaux.
Le marché du gaz naturel est-il désormais ouvert à tous ? Ce qui est certain, c'est que le monopole des fournisseurs de gaz locaux a été cassé. Ces derniers conserveront certes leur monopole en matière de conduites. Mais désormais, tous les clients finaux de gaz seront autorisés à se fournir en gaz naturel auprès d'un autre fournisseur. Le fournisseur précédent doit mettre son réseau à disposition pour le transit. Dans le cas contraire, la ComCo pourrait infliger une lourde amende.
La possibilité de négocier avec différents vendeurs de gaz naturel et de se faire livrer le gaz acheté via les réseaux gaziers en situation de monopole n'était jusqu'à présent ouverte qu'aux grands clients industriels. Cette possibilité était réglementée par l'autorégulation selon une Convention de branche. Alors, quelle est la nouveauté ? Il n'y a maintenant plus de valeur seuil : en principe, la possibilité de changer de fournisseur est désormais ouverte à tous. Cela contraste avec le marché de l'électricité, où les petits clients sont toujours captifs. Les clients finaux ont désormais la possibilité de rechercher des conditions d'achat plus favorables pour le gaz naturel, quelle que soit la quantité qu'ils achètent.
Un changement de fournisseur de gaz signifie-t-il soudainement que du gaz différent sort de la conduite? Non : le gaz provenant de la conduite reste le même. Il est donc important de noter que changer de fournisseur n'est intéressant de facto que si le prix est plus bas.
Quelle est la situation en matière de prix ?
Une concurrence efficace et effective entre un plus grand nombre de fournisseurs, qui entraînerait en fin de compte une baisse des prix, n'est pas assurée, du moins dans le domaine des clients privés disposant de systèmes de chauffage au gaz naturel, et ne se manifestera que dans les années à venir. L'expérience d'autres secteurs indique que la volonté de changer de fournisseur n'est pas très prononcée en Suisse. Je suis curieux de voir comment ça va continuer !
Aujourd'hui, les prix du gaz pour les ménages et les entreprises ne peuvent être fixés librement : lorsque les communes déterminent les prix du gaz pour leurs entreprises, elles doivent consulter le Surveillant des prix. Si elles ne suivent pas mes recommandations, elles doivent le faire savoir aux citoyennes et citoyens et se justifier. Ce simple instrument de la loi sur la surveillance des prix a jusqu'à présent été à la fois efficace et démocratique. S'il existe effectivement une justification valable pour les prix (élevés) du gaz, le pouvoir exécutif d'une commune peut et doit la justifier auprès de ses électeurs. S'il n'y a pas de justification, il doit assumer la responsabilité des prix élevés.
L'instrument du règlement amiable, que la loi sur la surveillance des prix prévoit dans certains cas, s'est avéré à la fois éprouvé et directement efficace. Vous pouvez imaginer que les questions qui se posent lorsqu'il s'agit de l'approvisionnement en gaz naturel de l'Oberland bernois, du Jura ou du Tessin sont différentes de celles qui se posent lorsqu'il s'agit de l'approvisionnement en gaz d'une agglomération urbaine comme Berne. La loi sur la surveillance des prix me permet, en fonction de la situation locale, de mener des négociations de prix qui produiront un résultat dans un délai raisonnable. La possibilité de fixer les prix par décision m'est ouverte en cas de nécessité. Heureusement, ce n'est souvent pas nécessaire. Le recours au Tribunal administratif fédéral, voire au Tribunal fédéral, crée une insécurité juridique pendant plusieurs années, qui n'est dans l'intérêt ni des fournisseurs ni des clients.
Un troisième instrument que j'ai introduit il y a dix ans, et qui ne doit pas être sous-estimé, est la comparaison des prix du gaz, qui permet de comparer les prix du gaz par catégorie (par exemple par maison individuelle, industrie, etc.). Cette comparaison est une aide importante à la prise de décision et a incité de nombreuses entreprises communales à reconsidérer les augmentations de prix prévues. Il n'est pas toujours nécessaire d'augmenter encore les réserves financières ou de verser à la commune, en tant que propriétaire, une rémunération encore plus élevée sous forme de bénéfices ou de redevances de concession.
Ma tâche de surveillance des prix du gaz en Suisse se poursuivra avec le même sérieux indépendamment de la décision de la ComCo. Si une concurrence effective et avérée par les prix s'établit sur le marché de l'énergie du gaz naturel, je laisserai, comme le prévoit la loi, à la concurrence la tâche de surveiller les prix et je me concentrerai sur le contrôle des prix d'utilisation du réseau qui reste en situation de monopole.