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SwissDRG-Fallpauschalen: Drohender Kostensprung zulasten der Prämienzahler – setzen sich die Kassen für die Prämienzahlenden ein?

In den letzten drei Monaten haben die ersten Kantonsregierungen (insbesondere TG, BL, LU und ZH) Tarifentscheide zu Basispreisen (Baserates) 2012 zur Abrechnung stationärer Spitalbehandlungen getroffen. An diesen Tarifen zulasten der Grundversicherung haben sich die Krankenversicherer in der Regel zu maximal 45% zu beteiligen, die Spitalträger (Kantone/Gemeinden/private Trägerschaften) übernehmen den Rest. Die von den Kantonsregierungen – die in aller Regel auch Eigentümerinteressen betroffener Krankenhäuser wahrnehmen -  festgesetzten oder genehmigten Tarife liegen zwischen Fr. 500.- und Fr. 3100.- pro Fall über den Tarifempfehlungen der Preisüberwachung (bei Gesamtkosten für eine effiziente Fallbehandlung von rund 9000 Franken).
Damit haben die Kantone die Interessen der Spitalträger (zu denen sie selber gehören) stärker gewichtet als diejenigen der Prämienzahlenden. Es geht um prämienwirksame Kosten in Milliardenhöhe und um einen Verteilkampf zwischen Kassen und Spitalträgern.
In ihren Entscheiden haben die Kantonsregierungen einerseits klare Regeln des Krankenversicherungsgesetzes und seiner Verordnungen überlesen und andererseits nicht ganz klare Bestimmungen zugunsten der (eigenen) Spitäler ausgelegt. Aus meiner Sicht wäre deshalb eine Klärung der Hauptstreitpunkte durch das Bundesverwaltungsgericht, welches strittige KVG-Tarife letztinstanzlich beurteilt, angezeigt: Um Rechtssicherheit für die Spitäler, die Kassen und vor allem auch für die Prämienzahlenden zu schaffen. Die drei Hauptstreitpunkte betreffen die Zu- und Abschläge bei der Ermittlung der anrechenbaren stationären Spitalkosten krankenversicherter Patienten, das Benchmarking zur Erfüllung des Wirtschaftlichkeits- und Effizienzkriteriums im Krankenversicherungsgesetz sowie die Frage, ob sich die soziale Krankenversicherung bei effizienten Spitälern an Tarifen beteiligen muss, die über den ausgewiesenen Gesamtkosten liegen. Noch ist unklar, ob die Krankenversicherungen rekurrieren werden. Ich hoffe es sehr – denn nur so können sie die Interessen der Prämienzahlenden wahren. Stehen die Krankenversicherer für ihre Kundinnen und Kunden ein, dann führen sie auch Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Diese Instanz würde unbefangen die Argumente abwägen können – ohne, dass allfällige Eignerinteressen ins Spiel kommen.  Selber kann ich diesen Schritt leider nicht tun: Der Preisüberwacher verfügt bei KVG-Spitaltarifen nach geltendem Recht über keine direkte Beschwerdebefugnis beim Bundesverwaltungsgericht.

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Der Bundesrat veröffentlicht den Bericht "Gesundheit 2020"

Gestern hat der Bundesrat den Bericht „Gesundheit 2020“ veröffentlicht. Gesundheit 2020 hat zum Ziel, „durch umfassende Massnahmen in allen Bereichen des Gesundheitssystems die Lebensqualität zu sichern, die Chancengleichheit zu stärken, die Versorgungsqualität zu erhöhen und die Transparenz zu verbessern.“


Es ist eine glückliche Tatsache, dass wir über ein gutes Gesundheitssystem verfügen. Die Einwohner unseres Landes sind mit der Gesundheitsversorgung zufrieden. Zu ähnlichen  Ergebnissen kommen Analysen der OECD und WHO 2011. Soweit so gut. Wir müssen uns jedoch darauf einstellen, dass wir in den nächsten Jahren grosse Herausforderungen zu bewältigen haben. Die Anzahl älterer Menschen steigt, ebenso wie die Anzahl der chronisch Kranken. Der medizinische Fortschritt bringt neue hochwirksame und zum Teil personalisierte Medikamente und Behandlungsmethoden hervor. Das ist erfreulich - hat aber seinen Preis. Seit ihrer Einführung 1996 haben sich die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung mehr als verdoppelt während im selben Zeitraum beispielsweise unsere Wirtschaftsleistung – das Bruttoinlandprodukt (BIP) – bloss hab so schnell wuchs.
Wir alle wollen eine erstklassige medizinische Versorgung. Und wir wollen sie zu bezahlbaren Preisen! Deshalb müssen wir genau hinschauen, wo Optimierungspotential besteht. Experten schätzen, dass es rund 20 Prozent Effizienzreserven gibt, die u.a. durch den Abbau von Doppelspurigkeiten ausgeschöpft werden können – so schreibt es der Bundesrat in seinem Bericht. Auch im Medikamenten Markt bestehen grössere Sparpotentiale. Erwähnt sei  hier beispielsweise die überdimensionierte Wechselkurstoleranzmarge von fünf Prozent. Nicht weitergegebene Währungsgewinne der Pharmaindustrie, betrugen in den Jahren 2009-2011 immerhin 1,5 Milliarden Franken und das war erst der Anfang. (Lesen Sie dazu auch meinen Blog: Gleiche Pille anderer Preis).
Es ist gut, wurde der Handlungsbedarf auch in finanzieller Hinsicht auf oberster Ebene erkannt. Ich werde mich weiterhin für faire und transparente Preise einsetzen sowie den Abbau von Handelshemmnissen. Das Gesundheitswesen wird auch 2013 meine volle Aufmerksamkeit geniessen.

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Bagatellgrenze - Wirksamer Wettbewerb?

Die Globalisierung schreitet fort, man kann sie weder aufhalten noch wegdiskutieren. Am besten fährt man mit ihr, wenn man Handelshemmnisse abbaut. Dann haben alle gleichlange Spiesse und das ist eine gute Voraussetzung für funktionierenden Wettbewerb und fairen Handel. Deshalb befremden mich neueste Vorschläge, die sich gegen den sogenannten „Einkaufstourismus“ nach Deutschland wenden. Gemäss dieses Vorschlags sollen Schweizer künftig für „Bagatelleinkäufe“ im Wert bis zu 250 EUR keine deutsche Mehrwertsteuer zurückerstattet bekommen. Das spart dem deutschen Zoll Arbeit und die geistigen Väter auf Schweizer Seite hoffen, dem zunehmenden Einkaufstourismus Einhalt bieten zu können.

Aus meiner Sicht schneidet man hier dem Unkraut zwei Blätter ab, statt es an der Wurzel zu packen. Den Einkaufstourismus gibt es, weil die Schweiz nach wie vor eine Hochpreisinsel ist. Sehen wir den Tatsachen ins Auge: Der Einkaufstourismus kann nur gestoppt werden, wenn die Preis-Leistungsverhältnisse keine Anreize mehr bieten, den Weg über die Grenze zu nehmen. Das heisst einerseits, viele unserer Preise mit allem was da dranhängt, werden sinken müssen bzw. unsere Dienstleistungen rund um die Produkte müssen einen höheren Preis aus Verbrauchersicht rechtfertigen. Alles andere sind Schlaumeiereien, die vielleicht kurzfristig Wirkung zeigen aber langfristig nichts bringen - denn Österreich, Italien und Frankreich sind nah. Wir sollten keine Zeit mit Kosmetik verschwenden, sondern den Wettbewerb stärken indem wir z.B. Parallelimporte erleichtern, das Cassis-de-Dijon-Prinzip konsequent umsetzen oder überflüssige Handelshemmnisse wie separate Zulassungen oder Zölle abbauen. Ein verstärktes Augenmerk muss auch auf Kostensenkungen gelegt werden. In diesem Sinne wiederhole ich meine Forderung, die Mehrwertsteuerfreigrenzen z.B. bei Importen via Internet deutlich zu erhöhen. Die gegenwärtige Grenze von 5.- Franken ist klar zu tief.  Sollten die Absichten zur Einführung einer ‚Bagatellgrenze‘ in Deutschland umgesetzt werden, wäre dieser Schritt umso dringlicher.

Die Schweiz ist bekannt für Qualitätsprodukte und exzellente Dienstleistungen. Unsere Herausforderung ist, diese mit gutem Preis-Leistungsverhältnissen auch im europäischen Vergleich anzubieten. Dieser Prozess wird sicher nicht schmerzlos aber er ist alternativlos und der einzige dauerhaft erfolgversprechende Weg für unsere Wirtschaft und damit für unseren Wohlstand.  
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Lors de l’importation directe de produits, la TVA étrangère est déduite du prix de la marchandise. Dans un article, le SonntagsZeitung mentionne le projet des autorités allemandes de ne plus rembourser, pour des raisons de coût, cette TVA pour les produits jusqu’à une valeur de 100 voire de 250 euros. La concrétisation d’une telle décision n’irait pas dans l’intérêt des consommateurs suisses, vu qu’elle renchérirait le prix des produits.

Die Rechnung für die Rechnung. Schlecht getarnte Preiserhöhungen als Öko-Heiligenschein-Politur?

Bei Cablecom, Orange und Sunrise sind der Kreativität in Sachen Preiserhöhung offensichtlich keine Grenzen gesetzt. Wie ich das meine? Seit Anbeginn der Zeiten ist es doch so: Man zieht in sein Heim, kauft ein Telefon, wählt einen Anbieter, schliesst einen Vertrag, telefoniert und bekommt am Ende der Rechnungsperiode eine Rechnung mit Einzahlungsschein ins Haus geschickt. Diesen Einzahlungsschein nimmt man und zahlt ihn z.B. in der Poststelle ein. Rechnungsnebenkosten für den Telco-Kunden gibt es keine. Nun hielt der technische Fortschritt Einzug und neben der Standard-Papierrechnung sind nun auch Lastschriftverfahren und Internet-Zahlungen möglich und sehr gewünscht. Zwar braucht es hierfür gewisse technische Infrastrukturen, jedoch überwiegen die administrativen Einsparungen diese Investitionen bei weitem.

Halten wir fest: Internet-Zahlungen und Lastschriftverfahren bedeuten für den Telekommunikationsanbieter Einsparungen in äusserst relevanten Grössenordnungen.

Da sich diese Kanäle wachsender Beliebtheit erfreuen, sollte man meinen, das zumindest ein Teil der Einsparungen an die Kunden weitergegeben werden würden. Weit gefehlt! Das Gegenteil ist der Fall. Statt einem Merci an die, die weniger Aufwand verursachen, gibt es eine böse Überraschung für alle, die noch per Papier bezahlen. Sie sollen neu gleich zwei Zusatzgebühren zahlen: Eine für das Zusenden der Rechnung und dann noch die Gebühr, die die Post für Einzahlungen am Schalter erhebt. Wird noch ein Einzelverbindungsnachweis gewünscht, ist eine dritte Gebühr fällig. Das sind gute Nachrichten - für das Konzernergebnis.
Sie fragen sich, wie diese benachteiligende, intransparente und nicht nachvollziehbare Preiserhöhung rechtfertigt wird? Die betroffenen Anbieter versuchen ihren Heiligenschein mit Umweltschutz zu polieren. Das trifft den Zeitgeist. Nur würde der Umwelt sehr viel besser getan, wenn man den potentiellen Nicht-Papierzahlern Anreize böte, ihre Zahlungsart zu ändern statt Grosi Hanni zu bestrafen, weil sie die moderne Technik nicht im Griff hat.

Den hiesigen Telco-Kreativen möchte ich drei Dinge auf den Weg gegeben: 1) Rechnungspreise plus Gebühr „A bis F“ kannte man früher vom Flugticketkauf. Dieser Praxis wurde vom Gesetzgeber erfolgreich ein Riegel geschoben. 2) Für Originalität gibt es hier auch keine Punkte. Die österreichischen Pendants haben genau das gleiche schon versucht - mit desaströsen Erfolg vorm Kadi. 3) Preisvergleiche werden durch den Gebührendschungel massiv erschwert. ABER: Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben die Wahl sich das nicht anzutun, denn nicht alle Anbieter öffnen die unteren Schubladen für Gewinnmaximierungszwecke.

Mit der Waage Fieber messen?

Kann man mit einer Waage das Fieber messen? Dieser Gedanken ging mir durch den Kopf, als ich heute vom neuen Gebührenindex las, den die Eidgenössische Finanzverwaltung veröffentlicht hat. Worum geht es: In einem Vorstoss hatte vor einigen Jahren Nationalrat Rudolf Steiner gefordert, die Gebührenbelastung der Schweizerinnen und Schweizer zu messen. Unter Hinweis darauf, dass die Ermittlung eines solchen Indexes nicht einfach zu bewerkstelligen sei, hatte sich der Bundesrat damals skeptisch geäussert. Dennoch hatte das Parlament die Motion überwiesen.

Wie ist nun das heute vorgestellte Resultat zu würdigen? Ich bin sehr skeptisch: Der heute vorgestellte Indikator misst nämlich etwas ganz anderes, als der Motionär gemessen haben wollte: Der Indikator misst, ob die Kosten der öffentlichen Hand durch die Gebühren gedeckt sind oder nicht – übrigens ohne diese Kosten zu hinterfragen und mit meines Erachtens teilweise fragwürdigen Berechnungsmethoden, währenddem Steiner einen Indikator wollte, der ausweist, wie hoch die Belastung der Haushalte durch Gebühren liegt, unabhängig davon, was die Gegenleistung ist. Kurzum: Der Indikator misst die Kostendeckung - was der Motionär wollte, ist eine Messung der Belastung.

Es besteht nun die Gefahr, dass aus diesem Index falsche Schlüsse gezogen werden - nämlich dass grosso modo alles in Ordnung sei. Das wäre fatal! Denn in Zeiten, wo auf globalisierten Märkten die Kosten matchentscheidend sind, schwächt das den Kostendruck in unserem Land. Gerade für die Exportindustrie, die bereits mit dem starken Franken zu kämpfen hat, sind das schlechte Nachrichten. Aber auch für den Tourismus, der im Wettbewerb mit ausländischen Destinationen steht und deshalb die Kosten optimieren muss.

Was heisst das für mich? Ich werde meine Arbeit ungeachtet dieses neuen Indexes auch im Bereich Gebühren und Abgaben weiterführen. Denn mir liegt es am Herzen, die Rahmenbedingungen in unserem Land - gerade im Interesse der Sicherung hiesiger Arbeitsplätze - stetig zu verbessern. Ein Kernanliegen ist dabei die Kostenreduktion im Inland - damit wir im Wettbewerb auf den globalisierten Märkten nicht den kürzeren ziehen. Aber auch deshalb, weil man mit einer Waage halt nicht Fieber messen kann.

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