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Gut Ding will Weile haben – nöd lugg laa gwünnnt (hoffentlich)

Heute hat der Bundesrat im Grundsatz entschieden, dass die Vertriebsmarge im Zusammenhang mit der Abgabe von Medikamenten überprüft und Fehlanreize, die zur Abgabe teurer Medikamente verleiten, verringert werden. Damit sollen mehrere Millionen Franken zugunsten der Grundversicherung und somit der Prämienzahler eingespart werden.

Wir forderten schon seit Jahren eine Reduktion der Margen sowie die Beseitigung der Fehlanreize der hohen Prozentmargen, was die Apotheker und Ärzte zur Abgabe überteuerter Medikamente verleitet. Wir richteten im Juni 2010 eine Empfehlung ans BAG, die ein Einsparpotential von mindestens 370 Mio. Fr. pro Jahr aufzeigte. Auch der Krankenkassenverband santésuisse sieht ein erhebliches Einsparpotential von rund 450 Mio. Fr. pro Jahr. Wir erwarten nun, dass dieses Potential vollständig genutzt wird und zusätzlich die heutigen Fehlanreize, welche zur Abgabe teurer Medikamente verleiten, deutlich reduziert werden. Kurzum: Steter Tropfen höhlt den Stein – es bleibt zu hoffen, dass der Stein nach dieser langen Wartefrist auch entsprechend ausgehöhlt wird….

Das Cassis de Dijon Prinzip soll für Lebensmittel abgeschafft werden

Man glaubt es nicht, aber offensichtlich ist es möglich, für beinahe alles– wenn auch an den Haaren herbei gezogene – Gründe zu finden. Der jüngste Streich aus dieser Rubrik kommt von den Agrar-Lobbyisten. Worum es geht? Ein neuer Anlauf, das ohnehin stark geknebelte Cassis de Dijon-Prinzip für Lebensmittel endgültig los zu werden.

Swiss Finish oder: Die angezogene Handbremse
Die Fakten: Das Cassis de Dijon Prinzip ist eine Erfindung der EU und besagt, dass aus einem Mitgliedstaat stammende Produkte, die dort vorschriftsmässig hergestellt wurden, überall in der EU in Verkehr gesetzt werden dürfen. Einschränkungen sind nur aus übergeordneten öffentlichen Interessen möglich.

Die Schweiz hat dieses Prinzip mit gewissen Einschränkungen 2010 auch für Lebensmittel für sich übernommen. Man könnte auch sagen: Bei uns gilt das Prinzip mit angezogener Handbremse. Über die gewissen Einschränkungen wacht das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Im Ergebnis haben in den letzten 5 Jahren diverse, unerschrockene Importeure 179 Gesuche gestellt. Rund ein Drittel wurde wieder zurückgezogen. Mutmasslich, weil Aufwand und Ertrag in keinerlei Verhältnis stand. Ein Viertel, nämlich 47 Gesuche, wurden gutgeheissen und 36 weitere wurden als unwürdig für Schweizer Mägen klassifiziert und mussten draussen bleiben.

Es gibt zwei Möglichkeiten die Sache zu beurteilen.

Die Erste verleitet mich zum Urteil: Gut gemeint, ist oft das Gegenteil von gut gemacht! Entweder will man das Prinzip, oder eben nicht. Der derzeitige Zustand, ist eher ein Versuch unter dem Namen Rosinenpickerei: Ihr ausländischen Unternehmen dürft Eure Lebensmittel hier verkaufen aber nur, wenn ihr unseren bürokratischen Zehnkampf besteht.

Die Zweite: Lobbyisten haben das Prinzip so ausgebremst, dass eigentlich nicht viel mehr als der Name davon übrig geblieben ist. Neben einer effektiven Knebelung, wird nun noch eine Qualitätsstrategie ins Feld geführt. Vater Staat soll uns also vorschreiben, was qualitativ hochwertig genug ist, um auf Schweizer Tischen zu landen. Es tut mir leid, aber der Zynismus gegenüber jenen, die finanziell mit dieser Qualitätsstrategie nicht mithalten können, beelendet mich.

Der Nationalrat schliesst sich nun der Bauern-Lobby an und plädiert für die Abschaffung von Cassis de Dijon im Lebensmittelbereich. Ich kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen.

Die Bürger dieses Landes sind durchaus in der Lage zu entscheiden, was sie essen wollen bzw. was nicht. Reibekäse mit Stärke? Für mich lieber nicht. Schinken mit mehr Wasseranteil? Da bin ich schmerzfrei. Was ich sagen will: Wir Schweizer sind mündige Konsumenten. Wir brauchen niemanden und schon gar keinen Staatsapparat, der uns vorschreibt, was wir essen dürfen und was nicht. Was kommt denn dann als Nächstes?

  • Dürfen wir nicht mehr in Italien Ferien machen, weil man dort für Schweizer Mägen nicht zugelassene Inhaltsstoffe in der Pizza anbietet? 
  • Oder darf man in Deutschland wegen nicht Schweiz-konformer Tierhaltung nur noch vegetarisch essen?

Jeder Einwohner dieses Landes sollte die Wahl haben und sich eine eigene Meinung bilden. Unsere Steuergelder können sicher sinnvoller ausgegeben werden als für Regulierungen, wie hoch der Fruchtanteil im Sirup zu sein hat. Inhaltsstoffe und Allergene müssen auch in der EU überall zwingend deklariert sein. Man verkauft die Konsumenten richtiggehend für dumm, wenn man ihnen nicht zutraut, selber zu entscheiden.

Statt in Cassis-de-Dijon immer nur den Teufel zu sehen, gebe ich zu bedenken:
Richtig angewendet, kann es zu einer grösseren Produktvielfalt führen. Diese belebt den Wettbewerb und optimiert die Preise. Der Einkaufstourismus würde dadurch sehr wahrscheinlich an Attraktivität verlieren mit der Folge, dass mehr im Land gekauft würde.

Höchstpreise

Es ist tatsächlich so, dass einige Unternehmen bei der Wettbewerbskommission (WEKO) nachgefragt haben, ob es mit unseren Gesetzen im Einklang wäre, wenn sie Höchstpreise für die Schweiz festgelegen würden und zwar, um sicherzustellen, dass die Schweizer nicht über den Tisch gezogen werden und das ihnen Währungsvorteile durch den stärkeren Franken auch tatsächlich weitergegeben werden.
An dieser Anfrage sind zwei Dinge bemerkenswert: Erstens, die hiesigen Konsumentenbedürfnisse werden zunehmend auch von Konsumgüter-Unternehmen zur Kenntnis genommen und zweitens, die Hersteller sind offenbar der Meinung, dass die Preisgestaltung der Schweizer Händler nicht immer angemessen ist.

Die WEKO hat klargestellt, dass Höchstpreise solange in Ordnung sind (sie fallen nicht unter Artikel 5 Absatz 4 des Kartellgesetzes), wie sie den Preiswettbewerb nicht beeinträchtigen. Das heisst, solange die Händler frei sind und (es auch bleiben!) irgendeinen Preis unterhalb der Höchstgrenze festzulegen, gibt es keine Beanstandungen.

Die Botschaft ist klar. Das Bewusstsein wächst, dass man Schweizer Konsumenten nicht über die Gebühr strapazieren darf. Denn diese sind zwar geduldig aber sie reagieren schlussendlich eben doch, und zwar mit Macht.
Ich freue mich über Höchstpreise, die sicherstellen, dass Schweizer Konsumenten Währungsvorteile erhalten – aber nicht über solche, die gleichsam zu undercover-Einheitspreisen werden.

Enttäuschende Medikamenten-Verordnungsanpassungen

Heute (29.04.2015) hat der Bundesrat Anpassungen von zwei Verordnungen (Verordnung über die Krankenversicherung, KVV und Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV) beschlossen. Es wurde entschieden, wie zukünftig die Preise von krankenkassenpflichtigen Originalmedikamenten festgelegt werden.

Die Anpassungen sind zu grossen Teilen für uns und für alle Prämienzahler enttäuschend ausgefallen: Ein erhebliches Einsparpotential wurde nicht genutzt. Neben den positiven Punkten, wie die Erweiterung des Länderkorbes um drei Länder (wobei unser Nachbarland Italien noch immer nicht darin enthalten ist), die Weitergabe der gesetzlichen Rabatte und die zwar löbliche, aber kaum viel bringende verbesserte Transparenz bei Entscheidungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), geben insbesondere folgende Punkte zu denken:

1.      Die bisherige Wechselkurs-Toleranzmarge (von aktuell 3%) wird zwar erfreulicherweise abgeschafft, dafür gibt es ein anderes „Geschenk“ an die Pharmaindustrie: Wenn bei den dreijährlichen Preisüberprüfungen festgestellt wird, dass der Schweizer Preis zu hoch ist, wird der Preis nicht mehr auf das entsprechende Niveau gesenkt, sondern nur noch um zwei Drittel der Preisdifferenz. Das bedeutet: Gäbe es eine Überprüfung zum heutigen Euro-Wechselkurs von 1.05, werden die Preise der Medikamente, welche bisher zu einem Euro-Wechselkurs von 1.29 bewertet waren, nicht um gut 18%, sondern nur noch um zwei Drittel davon, d.h. um rund 12% gesenkt, was einem Wechselkurs von über 1.10 EUR/CHF entsprechen würde.

2.      Weiterhin werden jedes Jahr nur ein Drittel aller Medikamente überprüft. Es dauert also drei Jahre, bis ein Medikament erneut überprüft wird. Der Effekt zeigt sich insbesondere mit den aktuellen Wechselkursen. Das erste Drittel wird im Herbst 2016 angepasst, während ein Drittel aller Medikamente noch bis im Herbst 2018 von einem Wechselkurs von knapp 1.30 EUR/CHF profitiert.

3.      Bisher durfte das durchschnittliche Preisniveau des Auslandes (ermittelt mit dem Auslandpreisvergleich, APV) in der Regel nicht überschritten werden. Neu ist dies aufgrund des auf Wunsch der Pharmaindustrie gestärkten therapeutischen Quervergleichs (TQV, Vergleich mit ähnlichen Medikamenten) möglich. Anstatt den Medikamentenpreis jeweils auf dem Niveau des tieferen resultierenden Wert aus APV bzw. TQV festzusetzen, wie es eigentlich aufgrund des Wirtschaftlichkeitskriteriums im Krankenversicherungsgesetz KVG richtig wäre, wird eine Mischrechnung gemacht.

4.      Auch weiterhin können Medikamente einen Innovationszuschlag erhalten. Es droht sogar, dass dieser weiter ausgebaut wird. Die Belohnung für ein innovatives Medikament ist eigentlich die Aufnahme in die Kassenpflicht. Der Innovationsschutz ist (wie in anderen Branchen auch) das Patent. Andere Branchen haben auch kein Anrecht auf mehr Schutz und investieren trotzdem.

5.      Wie bisher verfügen die Krankenversicherer und Patientenorganisationen im Gegensatz zu den Pharmafirmen über kein Antrags- und Rekursrecht bei Entscheidungen rund um die Spezialitätenliste. Diese betreffen jedoch nicht nur die finanziellen Interessen der Pharmafirmen, sondern auch diejenigen der Krankenversicherer und Patienten.

6.      Neben der Wirtschaftlichkeit müssten auch die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit regelmässig überprüft werden (WZW-Kriterien). Dies würde man sinnvollerweise mit einer Umkehr der Beweislast erreichen. Das bedeutet, dass die Zulassungsinhaber regelmässig Daten einreichen müssten, welche die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit erneut nachweisen. Es wurde somit verpasst, die Streichung unwirksamer Medikamente von der Vergütung bzw. Spezialitätenliste zu erleichtern.

Von überhöhten Schweizer Preisen profitiert insbesondere die Pharmaindustrie. Davon fliessen viele Franken direkt ins Ausland ab, da der Löwenanteil der in der Schweiz konsumierten Medikamente importiert werden. Zudem sind hohe Medikamentenpreise der falsche Weg, um die Schweizer Pharmaindustrie zu fördern. Die Attraktivität eines Forschungs- und Produktionsstandortes ist unabhängig von den Endpreisen der Arzneimittel, da die Regeln zur Festsetzung der Medikamentenpreise für alle Pharmafirmen gelten, egal ob sie in der Schweiz forschen und produzieren oder ob sie ihren Sitz im Ausland haben.

Die alles entscheidende Frage ist: Führen diese Neuerungen letztlich zu höheren oder zu tieferen Medikamentenkosten. Was man verspricht, ist eine „Stabilisierung des Kostenwachstums“. Das scheint mir nicht besonders ambitiös. Kurzum: Es wurde bei diesen Verordnungsanpassungen verpasst, ein hohes Einsparpotential für die obligatorische Krankenversicherung und somit für die Prämienzahler zu erzielen. Indirekt schadet das auch dem Standort Schweiz. In Zeiten der Frankenstärke bedaure ich dies.

Bundesverwaltungsgericht stellt die Weichen für mehr Wettbewerb

Die Zeichen der Zeit erkennen, ist zugegebenermassen nicht immer leicht. Wenn man dann aber klar sieht (oder eben auch die Brille geputzt bekommt) und immer noch dagegen ankämpft, zeugt das - unter vielen anderen wenig erfreulichen Eigenschaften - auch von mangelndem Weitblick.

Der Elmex-Hersteller Gaba hatte da eine andere Sicht der Dinge. Die Weko büsste das Unternehmen schon 2009, weil es vertraglich seinem österreichischen Lizenznehmer Exporte verbot und sich damit vor Parallelimporten in die Schweiz schützte. Gaba zog vor das Bundesverwaltungsgericht in der Hoffnung, sein Vorgehen doch noch legitimiert zu bekommen und natürlich auch, um die nicht ganz unerhebliche Busse abzuwenden.

Das Bundesverwaltungsgericht jedoch bestätigte den Entscheid der Weko. Darüber hinaus stellte es klar, das derartige Gebietsabreden in jedem Fall eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung darstellen. Das heisst, funktionierender Wettbewerb zwischen den Marken ist nur ein Kriterium, darüber hinaus muss es auch funktionierenden Wettbewerb innerhalb einer Marke geben und das unabhängig davon, wie gross der Marktanteil eines Herstellers ist. Da eine Beschränkung noch keine Beseitigung des Wettbewerbs ist, wurden noch Effizienzgründe geprüft, die aber in diesem Fall nicht vorliegend waren.

In meinen Augen ist dies ein völlig folgerichtiger Schluss mit wegweisender Wirkung. Er schafft Klarheit und verringert den Spielraum für Winkelzüge, auch wenn immer noch kleine Schlupflöcher verbleiben. Ein grosser Wurf also für die Verhinderung der Abschottung des Schweizer Marktes. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und angesichts der Bedeutung der Rechtsprechung im vorliegenden Fall für die Zukunft ist es sehr gut möglich, dass der Fall vor Bundesgericht weitergezogen wird. 

Es ist schon erstaunlich: Ein Unternehmen kämpft sich durch mehrere Instanzen des Schweizer Rechts, nicht um sein Produkt, seine Dienstleistung oder sein geistiges Eigentum zu schützen. Nein, das Unternehmen will den Weg der Beschaffung in Beton zu giessen.  Da stellt sich mir doch die Frage, wie hoch müssen die Gewinnmargen in der Schweiz eigentlich sein, dass es sich lohnt eine Millionenbusse zu riskieren, über viele Jahre Anwälte zu beschäftigen und einen Image-Schaden durch negative Presseberichte zu erleiden? Das Thema Hochpreisinsel können wir noch längst nicht ad acta legen.

Ich bin jedenfalls sehr froh über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Neben der ganzen Juristerei hoffe ich, dass sich am Ende doch die Einsicht eine Schneise schlägt und auch Unternehmen wie Gaba erkennen, dass man sein Geld nachhaltig nur durch Leistung verdient und nicht durch die Höhe eines Zauns, den man zieht.       

Bildquelle: MS Office, ClipArts

Schweizer Tiermedikamentenpreise sind durchschnittlich 70% höher als in der EU

Regelmässig erhalte ich Meldungen von Landwirten, die sich über hohe Tierarzneipreise beklagen. Ein Ende 2011 von der Preisüberwachung durchgeführter erster Auslandspreisvergleich ergab Anhaltspunkte für zu hohe Preise gegenüber dem europäischen Ausland. Der starke Franken verschärfte das Problem - vor allem für die Nutztierhalter. Diese beanstandeten auch, dass Währungsvorteile nicht weitergegeben würden bzw. einige Preise sogar noch erhöht wurden. Dies war für uns Anlass genug, die Schweizer Preise ausgewählter Tiermedikamente mit denen von mehreren europäischen Ländern zu vergleichen. Bei den untersuchten Preisen handelt es sich um Fabrikabgabepreise. Das heisst, es gibt einen Kostenanteil (z.B. Logistik und Marketing), der in der Schweiz entsteht aber er ist vergleichsweise klein. Streng logisch sollten somit auch die Preisunterschiede eher klein ausfallen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir stellten Preisunterschiede von durchschnittlich 70 Prozent fest. Diese Unterschiede sind ganz klar nicht kostenbasiert plausibilisierbar. Wie ich schon in meinem Bericht Frankenstärke und Preise festgehalten habe, ist der Kampf gegen die Hochpreisinsel primär ein Kampf für das Durchbrechen des doppelten Teufelskreises, bestehend aus dem direkten Kreis (hohe Herstellungskosten führen zu hohen Preisen, diese führen zu hohen Lebenshaltungskosten, was hohe Lohnansprüche rechtfertigt) und einem indirekten. Im Fall der tiermedizinischen Produkte, haben wir es mit dem indirekten Kreis zu tun. Das bedeutet, ausländische, marktmächtige Unternehmen setzen ihre Preise nicht kostenbasiert sondern orientieren sich am inländischen Preisniveau. Die Marktmacht ist in sehr vielen Fällen gegeben, denn häufig existieren nur ein oder zwei Präparate für ein spezielles tiermedizinisches Problem. Der zweite, nicht ausser Acht zu lassende Kostentreiber, sind umfassenden Unterschiede in den Zulassungsauflagen zwischen der Schweiz und der EU.

Es ist wichtig, das wir auch in der Landwirtschaft protektionistische Massnahmen abbauen und den Wettbewerb mit dem Ausland fördern. Nur müssen wir andererseits auch dafür sorgen, dass unsere Landwirte nicht schon an der Startlinie im Hintertreffen sind. Meine Empfehlungen sind deshalb:

1) Die weitreichende Eliminierung von Zulassungsunterschieden der Heilmittelbehörenden zwischen der Schweiz und der EU.
2) Es muss hinterfragt werden, ob der nationale Zulassungszwang für jedes verwendungsfertige Arzneimittel durch Schwissmedic weiterhin zwangsläufig notwendig ist. Im Zuge der verbesserten Zusammenarbeit mit den europäischen Heilmittelbehörden, wäre eine Lockerung der Zulassungsanforderungen für Direkt- und Parallelimporte zeitgemäss.

Einmal mehr wird der Abbau von Handelshemmnissen entscheidend sein, dass der Wettbewerb tun kann, was er tun soll – Preise senken.

Bildquelle: www.flickr.com, t.tower