Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Es ist eben keine gute Idee, die Rechnung ohne den Wirt zu machen

Die Globalisierung bittet nicht um Veränderung, sie erzwingt sie. Geduld hat sie keine und ihre Methoden sind nicht immer schön dafür effizient. Ein „Kind“ der Globalisierung sind Geschäftsmodelle, die darauf aufbauen uns Zugang zu Märkten zu verschaffen, auf denen Produkte angeboten werden, die es im Inland entweder nicht gibt oder die wesentlich günstiger sind als in der Schweiz. So gibt es Unternehmen (z.B. Borderlinx), die Residenzadressen zur Verfügung stellen und die Waren dann an die Heimatadressen ihrer Kunden weiterleiten. Andere Unternehmen (z.B. das deutsche PickPoints) bieten ihren Kunden Lieferadressen mit langen Öffnungszeiten u.a. in Grenznähe, wo der Kunde seine bestellten Waren selbst abholen und importieren kann.  Von Schweizerinnen und Schweizern dürften solche Dienste überdurchschnittlich oft in Anspruch genommen werden. Weshalb? Weil wir immer noch in vielen Gebieten unnötig hohe Preise haben.

Zwei Aspekte erscheinen mir bei diesem Thema zentral:
 
1) Woher rühren die teils eklatanten Preisunterschiede und wie kann man sie reduzieren?
Der wesentlichste Teil der Antwort lautet: Kaufkraftabschöpfung.
Viele internationale Unternehmen setzen ihre Preise nicht kostenbasiert fest, sondern orientieren sich am Preisniveau des Absatzlandes. Das ist in der Schweiz bekanntlich hoch. Möglich wird diese Kaufkraftabschöpfung insbesondere, wenn zahlreiche inländische und ausländische Handelshemmnisse verhindern, dass sich der Wettbewerb und damit seine preisregulierende Wirkung voll entfaltet. Dieser Umstand nützt den oben beschriebenen Unternehmen. Dank ihrer Schützenhilfe werden Parallelimporte im Privaten grossflächiger möglich. In Politik und Wirtschaft bleiben sie bisher ein zähes Thema. Das ist ganz klar ein Nachteil für unser Land. Der Handlungsbedarf ist konkret und wie man sieht, passt sich die Geschwindigkeit der Globalisierung nicht politischen und wirtschaftlichen Wünschen eines Landes an. Hier bewahrheitet sich: „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“.

2) Ein zweiter störender Aspekt sind die grossen Unterschiede bei den Zollfreigrenzen.
Bestellt man Ware in Amerika, ist der Fall klar: Abholen kommt eher nicht infrage. Anders ist es bei Bestellungen in den Nachbarländern. Hier macht die Selbstabholung aus der Sicht des Einzelnen unter Umständen durchaus Sinn. Fährt man mit dem Auto in ein Nachbarland, dann darf man Waren im Wert bis 300 Fr. einführen - ohne das Mehrwertsteuer erhoben werden würde. Lässt man sich seine Waren jedoch schicken, dann muss man schon ab einen Warenwert von 62 Fr. (inkl. Porto), das entspricht einem MWSt.-Wert von 5 Fr., bezahlen. Nur Bücher kann man sich bis zu einem Wert von 200 Fr. gebührenfrei schicken lassen, da der MWSt.-Satz hier nur 2.5 Prozent beträgt. Warum Online-Shopper im Vergleich zu Selbstabholern derart benachteiligt werden, erschliesst sich mir nicht wirklich. Deshalb regte ich schon wiederholt an, die Mehrwertsteuerfreigrenze anzuheben: Zum Beispiel auf 10 Fr. bzw. 125 Fr. Warenwert (ausser Bücher, hier wären es 400 Fr.).

Am Ende des Tages heisst unsere grosse Aufgabe: Handelshemmnisse aller Art reduzieren. Das Ziel ist, dem Wettbewerb genügend Raum zu geben, seine Wirkung voll zu entfalten. Unter seiner Regie sind idealtypisch sämtliche Anbieter gezwungen, Währungsvorteile weiterzugeben, Margen im Rahmen zu halten, auf die Kosten zu schauen und Druck auf Gebühren und Abgaben auszuüben.
Patriotischen Bedenken, sind fehl am Platz und sogar kontraproduktiv. Weder unsere Löhne noch die Ladenmieten sind für viel zu hohe Preise hauptverantwortlich. Die wirklich Verantwortlichen sind gleichzeitig die Gewinner solcher Bedenken und sie sitzen in den meisten Fällen jenseits unserer Grenzen.
Also lassen wir uns nicht ins Bockshorn jagen von mehr oder weniger plausibel scheinenden Argumenten, warum die Preise bei uns so hoch sein „müssen“. Erinnern wir uns lieber an die alte Weisheit: Die Klage ist des Kaufmanns´ Gruss!

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Neue einvernehmliche Regelung mit TNT Swiss Post, die den Import günstiger macht.

Nach wie vor bilden Bürgermeldungen zu überhöhten Verzollungskosten Gegenstand von Bürgerbeschwerden. Wir setzen deshalb unsere Anstrengungen fort, Preissenkungen für die Endverbraucher zu erreichen. Ein weiterer Schritt konnte per 1. Dezember gemacht werden: Mit diesem Datum wurde mit TNT Swiss Post eine einvernehmliche Regelung abgeschlossen. Sie führt zu Preissenkungen bis zu 61% bei Warensendungen bis 1‘200 Franken. Einzelheiten – wie auch der Text der einvernehmlichen Regelung – können hier abgerufen werden. Wir sind überzeugt, mit unserem Einsatz einen Beitrag für tiefere Kosten, mehr Wettbewerb und eine Öffnung der Schweiz zu leisten.

Baisse des frais de dédouanement de TNT Swiss Post
Dans le cadre d’un règlement à l’amiable avec la Surveillance des prix, les frais de dédouanement de TNT Swiss Post  SA pour les petits envois baissent de manière importante. L’accord est valable pour la clientèle privée ne possédant pas de compte PCD auprès de l’administration des douanes. Il est entré en vigueur le 1er décembre dernier et est valable jusqu’au 30 novembre 2014. Le règlement amiable est publié sur notre site Internet.
Ainsi, pour les envois jusqu’à une valeur de Fr. 1'000.-, le nouveau tarif de dédouanement est constitué d’un forfait de Fr. 18.- auquel s’ajoute un supplément de 3 % de la valeur de l’envoi. Par rapport aux frais de dédouanement actuels d’environ Fr. 40.- pour les envois non soumis à des droits de douane, la baisse de prix se monte entre 3 et 50 % pour les envois jusqu’à une  valeur de Fr. 700.-. Par rapport aux  frais de dédouanement actuels de plus de Fr. 50.- pour les envois sur lesquels des droits de douane sont encaissés, le nouveau tarif de dédouanement génère une baisse variant entre 2 et 61 % pour les envois jusqu’à une valeur de Fr. 1'200.-
Les frais de dédouanement sont particulièrement problématiques pour les envois de faible valeur. Avec cet accord, les frais de dédouanement de TNT Swiss Post pour ces envois deviennent comparables à ceux de la Poste et de DHL Express fixés dans le cadre de règlements amiables.

 

Bundesrat ermächtigt Preisüberwacher zur Durchsetzung von Verhältnismässigkeit bei Verzollung

Heute hat der Bundesrat beschlossen, die Zollverordnung zum Vorteil der Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten zu ändern. Der Bundesrat hat den Preisüberwacher ermächtigt, bei Warenimporten die bestimmte Kriterien erfüllen, die vereinfachte Verzollung durchzusetzen, wenn ich feststelle, dass der Anbieter im Vergleich zu hohe Entgelte für die Verzollung verlangt. Diese Verordnungsanpassung ist eine direkte Folge der vom Parlament in diesem Punkt überwiesenen Motion Leutenegger-Oberholzer 09.4209 „Handelshemmnisse im grenzüberschreitenden Online-Handel reduzieren“.

Die Kriterien für die vereinfachte Verzollung sind: 

  •       Der Mehrwertsteuerwert liegt unter 1‘000 CHF
  •       Die Rohmasse beträgt weniger als 1‘000 Kg
  •       Die Ware untersteht keinen nichtzollrechtlichen Erlassen
  •       Es gibt keine Bewilligungspflicht und
  •       Es sind keine Abgaben oder ausschliesslich die Mehrwertsteuer geschuldet

Was heisst das konkret? Bislang waren Warenbestellungen, beispielsweise bei ausländischen Internetversandhändlern, in Sachen Verzollungsgebühren häufig reinste Lotteriespiele. Je nachdem, welches Unternehmen der Händler mit dem Versand beauftragt, zahlt man bei einem Paket aus Deutschland mit einem Wert von 100 CHF zwischen 15 bis über 50 CHF für die Verzollung. Diese Spanne ist zu gross! Bereits im letzten Jahr konnte ich mit DHL und der Post und ihren Töchtern eine einvernehmliche Regelung abschliessen, die gesenkte Einheitstarife für definierte Warenwerte vorsieht. Für alle anderen Dienstleister gilt nun, dass ich ihre Verzollungsgebühren genau überprüfen werde! Sollte ich im Vergleich zu grosse Unterschiede feststellen, werde ich die vereinfachte Verzollung durchsetzen.

Für Sie als Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das, zukünftig wird es weniger böse Überraschungen mit dem Zollgebühren bei ausländischen Bestellungen geben.


Révision de l’ordonnance sur les douanes – frais de dédouanement

Le Conseil Fédéral a aujourd’hui accepté une révision de l’ordonnance sur les douanes. Celle-ci prévoit entre autre que l’Administration fédérale des douanes oblige, à ma demande, un transitaire à utiliser la procédure de dédouanement simplifiée. Ma requête résulterait du constat d’une facturation de frais de dédouanement trop élevés par ce dernier en comparaison des tarifs d’autres transitaires. Cette manière de procéder répond à la motion Leutenegger Oberholzer, approuvé par le Parlement, exigeant l’obligation pour les transitaires à utiliser la procédure simplifiée moins coûteuse pour les petits envois.

Les petits envois n’excédant pas une valeur de Fr. 1'000 et un poids de 1'000 kg, non soumis à un acte législatif autre que douanier, non assujettis à un permis et pour lesquels aucune autre redevance que la TVA n’est due, peuvent être dédouanés selon une procédure simplifiée.

Dans sa réponse à la motion Leutenegger Oberholzer, le Conseil fédéral précisa qu’il veillerait, dans la procédure de modification de l’ordonnance sur les douanes,  à ce que les déclarants puissent être tenus d’appliquer une procédure simplifiée pour les petits envois lorsque les conditions cadres sont remplies. La concrétisation de ce point de la motion, acceptée par le Parlement, dans l’ordonnance fit l’objet de nombreuses discussions. La Surveillance des prix s’opposait au fait de laisser le libre choix aux transitaires préconisé par l’Administration des douanes pour des raisons de sécurité.

Le différend a pu être finalement réglé de la manière suivante. Le destinataire agréé reste libre d’appliquer ou pas la procédure de dédouanement simplifié pour les petits envois. L’art. 105b prévoit toutefois que l’Administration des douanes oblige le déclarant à utiliser la procédure simplifiée si le Surveillant des prix constate que les frais de dédouanement facturés sont trop élevés comparativement aux tarifs d’autres transitaires et le lui demande.