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Neue Zollbestimmungen für die Fleischeinfuhr

Ab Juli 2014 gelten neue Zollbestimmungen für die Einfuhr von Fleisch, das teilte der Bundesrat kürzlich im Rahmen der Änderung der Verordnung über die Veranlagung von Waren im Reiseverkehr mit.
Statt wie bisher ein halbes Kilogramm Frischfleisch (Ausnahme: Geflügelfleisch) und 3.5 kg gesalzenes bzw. mariniertes Fleisch (oder eben frisches Geflügelfleisch), sollen ab Juli generell nur noch ein Kilogramm Fleisch jedweder Art pro Person und Tag eingeführt werden dürfen.

Der Bundesrat führt ins Feld, dass es mit der neuen Regelung mehr Rechtssicherheit gäbe und der zunehmende Reiseverkehr effizienter bewältigt werden könne.

Das ist ohne Zweifel richtig, aber es ist nur die halbe Geschichte.
Tatsache ist nämlich auch, dass hier die Schotten in Sachen Fleischeinfuhr in beträchtlichen Ausmass dichter gemacht werden. Statt gesamthaft 4 kg diverser Fleischarten wird man neu nur noch 1 kg Fleische pro Tag und Person zollfrei einführen können. Das ist eine Reduktion um 75 Prozent.

Die mutmasslichen Nutzniesser dieser „Vereinfachung“ sind die Schweizer Tiermäster und  Metzger. Denn der so deutlich eingeschränkte Wettbewerb mit ausländischen Produkten, nimmt den Preisdruck vom einheimischen Gewerbe. Zum Nachteil der inländischen Kunden. Rechtsicherheit und Effizienz sind ganz sicher wichtige Kriterien bei Einfuhrbestimmungen. Sie sind jedoch keine einleuchtende Erklärung dafür, warum man die Mengen in diesem Ausmass beschränkt. Der Spielraum für den Wettbewerb mit ausländischen Fleischprodukten  wird so zukünftig kleiner - ein Bärendienst an der Schleifung der Hochpreisinsel.
 
Bevormundung und Marktabschottung sind keine dauerhaft tragfähigen Lösungen. Wer die Konsumentinnen und Konsumenten einsperrt, traut ihnen keinen eigenständigen Entscheid zu. Die stärkste Vereinfachung wäre zweifellos die völlige Abschaffung aller Kontingente. Warum fassen wir das nicht ins Auge und lassen den liberalen Wettbewerb spielen? Stattdessen wird die neue Regelung dazu führen, dass mangels Kenntnissen über die Regelung zahlreiche unbescholtene Bürger in Zukunft beim Grenzübertritt  zu Schmugglern werden, weil sie in Italien eine grosse Salami oder im Schwarzwald einen Speck als Souvenir gekauft haben.

Bildquelle: MS Office, Cliparts