Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
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Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Ein Schelm, wer...

Frühling ist schön. Fliegende Pollen eher weniger. In dieser Jahreszeit sind Allergie-Medikamente gefragt wie nie. Allergie-Geplagte müssen häufig doppelt leiden, denn zu der körperlichen Unbill kommt, dass viele Linderung schaffende Medikamente nicht kassenpflichtig sind. Das heisst, man muss sie selber zahlen. Das alles ist nicht neu. Neu ist jedoch, dass offensichtlich zahlreiche besagter Medikamente in letzter Zeit teurer wurden. Manches Medikament wurde gar vom Markt genommen. Auf Nachfrage für Ersatz bekamen Meldende Produkte desselben Herstellers empfohlen: Wirkung ähnlich, Preis um einiges höher.

Es stellt sich die Frage nach des Pudels Kern.
Bundesrat Berset hat soeben nach langen und zähen Ringen mit der Pharmaindustrie einen Kompromiss geschlossen, der deutliche Preissenkungen kassenpflichtiger Medikamente enthält. So gilt der Auslandspreis in den kommenden Jahren als alleiniger Richtwert. Therapeutische Quervergleiche  sind nur noch möglich, wenn ein Medikament im Ausland nicht gehandelt wird. Dieses neue Vorgehen senkt die Medikamentenpreise bis 2015 jährlich um bis zu 700 Mio. Franken. Was gut ist für die Versicherten und Versicherer, ist für die Pharmaindustrie eine Kröte (O-Ton, Thomas Cueni von Interpharma), die zu schlucken ihr wenig Wahl blieb. Denn das „Unheil“ zeichnetet sich für die Pharmaindustrie im letzten Jahr immer deutlicher ab.
Der Gedanke scheint nicht abwegig, dass Hors-Liste-Medikamente (das sind die nicht kassenpflichtigen Medikamente) nun herhalten müssen, um die Gewinnausfälle bei den preislich administrierten Medikamenten (d.h. die kassenpflichtigen) zu kompensieren. Auch wenn diese Preissteigerungen für die Konsumenten sehr ärgerlich sind, solange keine wettbewerbsrechtlichen Grundsätze verletzt werden, sind die Unternehmen grundsätzlich frei in ihrer Preisgestaltung.
In der Lehrbuchwelt sollten sich die Konsumenten immer für diejenigen Produkte mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis entscheiden. Das würde Anbieter mit überteuerten Angeboten über kurz oder lang vom Markt verschwinden lassen. Dennoch konnten diverse Pharmaunternehmen Preise älterer Produkte erhöhen, ohne dass sich die zu Grunde liegende Kostenstruktur verändert hätte. Der Wettbewerb im Schweizer Heilmittelmarkt entfaltet also nicht seine volle Wirkung.
Die Gründe dafür liegen einerseits in der Komplexität des Marktes: Der Laie bzw. Patient ist meist nicht in der Lage, sämtliche Alternativen zu kennen und richtig zu bewerten. Im Zweifel verlässt er sich auf den Rat des Arztes oder Apothekers – der natürlich mehr Interessen hat.
Fordern Sie deshalb Ihren Arzt oder ihrer Apotheke auf: helfen Sie mir das beste Produkt zu finden! Das Produkt mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis! Will der Apotheker oder der Arzt sie als Kunden behalten, sollte er ein Interesse haben, Sie gut zu beraten. Auch Internetplattformen wie mymedi.ch können Hilfestellung leisten.

Der wohl gewichtigste Grund für die Preisunterschiede ist jedoch in den stark regulierten Rahmenbedingungen im Heilmittelmarkt zu finden. Die durch den Zulassungszwang des Heilmittelgesetzes geschaffenen nationalen Marktbarrieren, erlauben es den Herstellern, Preise weit über dem eigentlichen Wettbewerbspreis zu verlangen. Diese Marktbarrieren können nur abgebaut werden, wenn das Schweizer Heilmittelinstitut Swissmedic Zugang zur relevanten Dokumentation im Ausland erhält. Bisherige Verhandlungen in die Richtung eines institutionalisierten Austauschs von Heilmitteldaten auf internationaler Ebene verliefen jedoch mehrheitlich im Sande. Ich halte es für immens wichtig, dass die Verhandlungen mit den Behörden Deutschlands, Frankreichs, Italiens und der EU sobald als möglich wieder aufgenommen werden und zu einem konkreten Ergebnis führen.

Weitere Infos zum Thema Medikamentenpreise erhalten Sie auch im nächsten Kassensturz. (Di., 28.5. 21:05 auf SRF1)

Wenn Rekurse drohen… Gedanken zum Medikamenten-Preis-Deal

An der heutigen gemeinsamen Pressekonferenz teilten EDI und Pharmaverbände mit, man habe sich über die Medikamentenpreissetzung für die kommenden zwei Jahre geeinigt. Seit Bekanntwerden der umstrittenen Verordnungsänderungen vor einem Jahr wehrten sich die Pharmavertreter vehement gegen die Abschaffung des sogenannten therapeutischen Quervergleichs (TQV) im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsprüfung. Immer wieder proklamierten sie, dass unbedingt auch der relative Nutzen der Arzneimittel bei der Preissetzung beachtet werden müsse. 

Was auf den ersten Blick nach einer vernünftigen Forderung klang, entpuppte sich beim genaueren Hinsehen als simpler Versuch, die Medikamentenpreise künstlich hoch zu halten. Im Zuge der Frankenstärke verteuerten sich diese währungsbedingt nämlich gegenüber den Nachbarländern massiv. Mit dem eigentlichen Bewertungsinstrument, dem Auslandpreisvergleich, soll sichergestellt werden, dass Schweizer Medikamentenpreise im Durchschnitt nicht höher ausfallen als in Ländern mit wirtschaftlich vergleichbaren Strukturen. Dieser wird jedes Jahr für einen Drittel aller kassenpflichtigen Medikamente durchgeführt. Müsste das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei dieser jährlichen Überprüfung den therapeutischen Quervergleich mit rein währungsbedingt überteuerten Medikamenten durchführen, würden die erwarteten Einsparungen in weitaus geringerem Ausmass anfallen.  

Es ist somit grundsätzlich sehr positiv, dass den angekündigten Preissenkungen im Umfang von rund CHF 700 Millionen nun nichts mehr im Wege steht. Ich freue mich darüber – weil der Druck offenkundig zumindest teilweise Wirkung gezeigt hat. Der frühere Wechselkurs von über 1.50 CHF/EUR war schlicht nicht mehr haltbar. Aber im Grunde ist die Industrie mit diesem Deal sehr gut gefahren – er ist pharmafreundlich! Alle weiteren Zugeständnisse gegenüber der Pharmaindustrie wären aus meiner Sicht schlicht inakzeptabel gewesen. Schliesslich ist man der forschenden Industrie bereits massiv entgegen gekommen. So legte das BAG dem Auslandpreisvergleich (APV) letztes Jahr einen künstlich überhöhten Wechselkurs von CHF/EUR 1.29 zugrunde. Der eigentliche Jahresdurchschnittskurs lag bei CHF/EUR 1.23. Jeder Rappen Unterschied bedeutet de facto ein "Entgegenkommen" von wiederkehrend rund acht Millionen Franken. Wären die Grenzen offen und würde der Wettbewerb spielen, so hätten auch diese Millionen zu Gunsten der Versicherten gesichert werden können.  

Dass der TQV nun ab 2015 innerhalb der Wirtschaftlichkeitsprüfung wieder angewendet werden soll, scheint vertretbar. Die massiven Wechselkursverwerfungen werden bis dann in den Medikamentenpreisen abgebildet sein. Ich werde mich aber zu gegebenem Zeitpunkt mit Bestimmtheit für eine faire, nicht bloss die Interessen der Pharmaindustrie berücksichtigende Ausgestaltung des TQV einsetzen. Der Preis des günstigeren Medikaments muss hierbei jedoch die bestimmende Referenzgrösse sein. Jegliche anderweitige Interpretation entspricht meines Erachtens nicht dem im KVG geforderten Wirtschaftlichkeitsprinzip. 

Trotzdem hinterlässt die heutige Pressekonferenz einen Nachgeschmack. Sie hat gezeigt, dass es für die Pharmaindustrie ein Leichtes ist, den Bundesrat unter Androhung von Rekursen zu Verhandlungen zu zwingen. Keine faire Ausgangslage. Es braucht für alle gleich lange Spiesse – auch für uns, die wir die Prämien zum Schluss bezahlen müssen.

Ich werde mich deshalb weiterhin für ein spiegelbildliches Antrags- und Rekursrecht im Bereich der kassenpflichtigen Medikamente für Versicherer und Konsumentenorganisationen einsetzen. Das besitzen sie heute nämlich nicht. Solange dies nicht gegeben ist, besteht nämlich ständig die Gefahr, dass den Argumenten der Pharmaindustrie mehr Gehör geschenkt wird als denjenigen der Konsumenten und Patienten.

Gleiche Pille – anderer Preis?

Die Pharmaindustrie ist zweifellos enorm wichtig: Von ihren Produkten hängt unser wichtigstes Gut, die Gesundheit, ab. Aus einer Vielzahl gesundheits- und sozialpolitischer Überlegungen wird der Medikamentenmarkt derart stark reguliert, dass es für Hersteller ein Leichtes ist, für ihre Präparate hohe – bisweilen klar überhöhte - Preise zu verlangen.

Im besonders gefährdeten kassenpflichtigen Bereich werden die Preise deshalb staatlich administriert. Das eidgenössische Departement des Innern verlangt hierbei, dass Schweizer Medikamentenpreise grundsätzlich nicht höher als im wirtschaftlich vergleichbaren Ausland ausfallen und Schweizer Prämienzahler somit nicht diskriminiert werden. Dieser Grundsatz wird jedoch immer wieder durch gezielte Lobbying-Attacken seitens der Pharmaindustrie angegriffen und abgeschwächt – zuletzt mit der Erzwingung der Wechselkurstoleranzmarge von fünf Prozent.

Die Pharmabranche scheint der Auffassung zu sein, sie habe zum Leidwesen der Schweizer Patientengemeinschaft einen künstlichen Wechselkurs verdient, der sie besser stellt als jede andere exportierende Branche. Dies obwohl sie in der Schweiz innerhalb von drei Jahren (2009-2011) bereits 1,5 Milliarden Franken rein währungsbedingte Gewinne erzielen durfte. Weitere 900 Mio. Franken, so Schätzungen, werden in den nächsten Jahren folgen.

Wer sich jetzt mit dem Gedanken zu trösten versucht: Wenigstens bleibt das Geld im Land…, dem sei gesagt: Ein Drittel bleibt im Land, zwei Drittel gehen an ausländische Unternehmen. Der Schweizer Prämienzahler muss bluten – 2012 zahlt er drei Prämienprozente extra. Die Pharmaindustrie dagegen hat nichts zu klagen. Der für die Preissetzung betrachtete Wechselkurs liegt weiterhin über dem realen Kurs. Die Pharmaunternehmen werden somit auch weiterhin währungsbedingte Gewinne ohne Gegenleistung erzielen. Aber auch das wird sie nicht davon abhalten, weiter zu lamentieren, denn wie heisst es so schön: Die Klage ist des Kaufmanns Gruss!

Blidquelle: flickr.com

Kaufkraftparität bei Medikamentenpreisen?

Die Pharmaindustrie fordert gebetsmühlenartig, dass beim Auslandpreisvergleich der Medikamentenpreise auf einen Kaufkraftvergleich abgestellt werden soll. Nun wird mobil gemacht gegen die kürzliche Anpassung der entsprechenden Verordnung, die die Medikamentenpreise reguliert - wobei der Bundesrat in dieser Revision der Pharmaindustrie bereits entgegen kam! Im Klartext heisst dies: Man hat schon etwas bekommen - aber man will noch mehr. Und dies vor dem Hintergrund, dass die Kosten im Gesundheitswesen seit Jahren klar stärker steigen als beispielsweise unsere gesamte Wirtschaftsleistung - das Bruttoinlandprodukt - oder als die Nominallöhne! Kaufkraftparität bei den Medikamentenpreisen? Diese Forderung ist meines Erachtens nicht angängig. Weshalb? International handelbare Güter sind Weltmarktgüter. Genau dieselben Medikamente, die wir zu uns nehmen, nimmt man auch in Frankreich, Amerika, Deutschland und Norwegen zu sich. Bloss sollen wir für dasselbe mehr bezahlen als im Ausland – einfach deshalb, weil wir in der Schweiz sind. Was die Pharma de facto fordert, ist die Einführung von hypothetischen Wechselkursen basierend auf Kaufkraftparitäten – und zwar nur für die eigene Branche. Eine „Lösung“, die es zum Beispiel für die Export- oder Tourismusindustrie nicht gibt. Kurzum:  Man will den Schutz der eigenen Gewinne – dank administrierter Ordnung und Krisenresistenz der Branche – mittels Abschottung verstetigen.

Krank wird man ungeachtet der Wirtschaftslage. Ich meine: Es gibt keinen einsehbaren Grund, warum dieselbe Pille von den Schweizer Prämienzahlenden zehn, zwanzig oder noch mehr Prozent teurer bezahlt werden sollten als von den Nachbarn im angrenzenden Ausland. Die Pharma profitiert von der Globalisierung – mit Produktionsstätten in Tieflohnländern wie Indien, Pakistan, Fernost oder im günstigeren europäischen Ausland – aber will bei uns einen Schweizer (Preis-)Bonus beanspruchen. Zudem: Der Löwenanteil der in der Schweiz genutzten Medikamente wird aus dem Ausland importiert. Mit einem überhöhten Preis subventionierten wir also indirekt mehrheitlich ausländische Pharmafirmen.

Meines Erachtens geht es nicht an, dass die Schweizer Pharmafirmen von den Standortvorteilen der Schweiz profitieren (wie z.B. stabile politische Verhältnisse, tiefe Steuerbelastung, funktionierende Rechtsordnung, zuverlässige Infrastruktur, tiefes Zinsniveau, guter Fachkräfte- und Forscherpool, sowie die explizit für die Pharmabranche für Parallelimporte auch gegenüber vergleichbaren Märkten geschlossenen Grenzen.etc.) und dafür die Schweizer Prämienzahlenden quasi als Dank noch etwas stärker zur Kasse bitten…

Wenn die Kopie teurer ist als das Original - staunt der Fachmann und der Laie wundert sich

Ich bekomme immer wieder Meldungen aus der Bevölkerung, in denen sich Menschen beklagen, dass sie kostengünstige Generikamedikamente kaufen wollten und vom Apothekenfachpersonal informiert wurden, dass die Originalmedikamente günstiger seien. Ist das rechtens und gewollt?
Grundsätzlich ist es weder rechtens noch gewollt: Die Verordnung über die Krankenversicherung legt fest, dass in der Schweiz alle Generika einen Preisabstand zum Originalprodukt einhalten müssen. Dieser beträgt in Abhängigkeit vom Umsatz und Aufnahmejahr 10 bis 60 Prozent. Leider gibt es bei der Umsetzung dieser Verordnung immer wieder Vollzugsprobleme und diese äussern sich dann in überteuerten Generikapreisen - zur Überraschung aber auch zum Ärger der Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Frage ist, ob das System des statischen Abstandhaltens geeignet ist, faire Preise hervorzubringen. Der Wettbewerb unter den Herstellern wird so nämlich nur sehr begrenzt gefördert. Theoretisch wäre es denkbar, dass Hersteller von Originalpräparaten ihre Preise so senken, dass es für Generikahersteller auf Grund der Abstandsregel nicht mehr interessant ist, die jeweiligen Wirkstoffe zu verkaufen. So sind so faire Medikamentenpreise nicht zu erzielen.
Klar ist, schrankenlosen Wettbewerb kann und wird es auf diesem Markt nicht geben – Medikamente sind keine Turnschuhe oder Käsestücke. Wenn es um die Gesundheit geht, braucht es zum Schutz der Patientinnen und Patienten die ordnende Hand des Staates. Trotzdem ist es erstrebenswert, Wettbewerb im sinnvollen Rahmen zuzulassen und zu fördern. Mein Vorschlag: Das Bundesamt für Gesundheit legt ein bis zwei Mal jährlich für die Wirkstoffe eine Maximalvergütung durch die Krankenkassen fest. So haben alle Unternehmen, egal ob Original- oder Generikahersteller, dieselbe Ausgangssituation. Preissenkungen von  Medikamenten, die über der maximalen Rückvergütungen liegen, wären eine logische Folge. Durch die regelmässige Anpassung der Wirkstoffvergütungen, würde der Wettbewerb unter allen Marktteilnehmern intensiviert, was flächendeckend zu tieferen Preisen für Generika und patentabgelaufenen Originalmedikamenten führen würde. Das Einsparpotential für die die sozialen Krankenkassen wäre immens und ein wichtiger Beitrag für stabile Krankenkassenprämien.

Medikamentenpreise: Wir werden nicht ruhen....

Die Pharmaindustrie hat heute zusammen mit Santésuisse einen Preisanalyse der Schweizer Medikamentenpreise vorgestellt. Ohne auf die einzelnen Zahlen im Detail einzugehen, scheint mir aufgrund der vorliegenden Informationen folgendes bemerkenswert:

Die Generikapreise bleiben im internationalen Vergleich weiterhin massiv überhöht. Dies ist das Ergebnis der Schweizer Generikapreisregelung. Im Vergleich zu Deutschland beträgt die Überhöhung aktuell - nach Analysen der Preisüberwachung basierend auf einem Wechselkurs von 1.36 CHF/ 1 Euro - beinahe 200 Prozent. Ursache ist das "Anhängen" der Generikapreise an die Preise "überhöhter" Originalpräparate.

Zur raschen Beseitigung dieses Missstandes setze ich mich deshalb seit gut einem Jahr für die Einführung des Festbetragssystems ein. Dabei werden bei allen patentabgelaufenen Medikamenten Erstattungsobergrenzen der Kassen pro Wirkstoff festgesetzt, wobei mindestens ein günstiges Generika immer vollständig bezahlt wird. Dieses dynamische System beinhaltet Anreize für Generikahersteller und Anbieter patentabgelaufener Originale zur ständigen Reduzierung ihrer Preise. Es ist dem heute gültigen System mit statischen Preisabständen vom Generikum zum Originalpräparat (zwischen 20 und 50 Prozent je nach Markterfolg des Originalpräparats) deutlich vorzuziehen, da diese Regelung das Marktpotential von Generika bei umsatzstarken Originalen stark beschneidet (infolge des grossen vorgeschriebenen Preisabstandes von 50%) und keine Anreize für Originalhersteller beinhaltet, ihre Preise zu senken. Wir bleiben am Ball! 

Zu den Originalpräparaten teile ich im übrigen die Auffassung von Santésuisse und Pharmaindustrie, dass die Preiskorrekturen bei den Originalpräparaten begonnen haben, Wirkung zu zeigen. Aber: Die Wechselkursentwicklung in Form eines stark sinkenden Euro geht weiter und relativiert diesen Erfolg. Der freie Markt, wie er bei der Zulassung von Parallelimporten zum tragen käme, würde hier die notwendigen Korrekturen im Tages- statt im Dreijahresrhythmus bewirken.

Bildquelle: flickr

Von blauen Zungen

Als Preisüberwacher muss und darf ich mich mit verschiedenen Themen befassen. Oft sind es Bürgeranzeigen, die mich und mein Team dazu auffordern, einem Sachverhalt nachzugehen. So haben wir uns kürzlich auch mit der Blauzungenkrankheit auseinandergesetzt, weil wir von einem Landwirt auf die Problematik aufmerksam gemacht worden waren. Ein Erfahrungsbericht.

Illustration ZungeVorab zum Grundsätzlichen: Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET wird definitiv Ende Jahr über das Vorgehen 2011 im Rahmen der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit entscheiden. In einem veröffentlichen Bericht zeigt das BVET, dass mit den drei flächendeckenden Impfkampagnen 2008, 2009 und 2010 die Blauzungenkrankheit in der Schweiz praktisch getilgt wurde. Interessierte Kreise wie der Bündner Kantonstierarzt Rolf Hanimann begrüssen die geplante Aufhebung des Impfzwang gegen die Blauzungenkrankheit durch das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET).

Weil die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Schafe von 2008 bis 2010 vom Bundesamt für Veterinärwesen obligatorisch vorgeschrieben war und somit keine Wahl bestand, haben wir das Thema näher ausgeleuchtet. Erstaunlich war dabei letztlich nicht der Preis – sondern die Komplexität der Organisation.  Worauf sind wir gestossen? Auf 5 verschiedene Stellen und 26 Kantone: Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), Swissmedic, das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe, die Firma Veterinaria AG, sämtliche Kantone und Kantonstierärzte, aber auch der Schweizer Fleckvieh-Zuchtverband, der neu „swissherdbook“ heisst.

Die Vorschriften zur Bekämpfung von Seuchen bei der Nutztierhaltung sind im Tierseuchengesetz (SR 916.40), in der Tierseuchenverordnung (SR 916.401) sowie in befristeten Amtsverordnungen (z.B. die Verordnung über die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit im Jahr 2010 - SR 916.401.348.2) und in technischen Weisungen des BVET enthalten. Mit der Verordnung über die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit im Jahr 2010 hat das BVET angeordnet, dass empfängliche Rinder und Schafe in der ganzen Schweiz bis am 31. Mai 2010 mit dem inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 geimpft werden müssen. In dieser Verordnung schreibt das BVET vor, dass für die Impfung das Präparat Bovilis® BTV8 von Intervet, vertrieben durch die Veterinaria AG, eingesetzt wird. Laut Informationen des BVET kauft und bezahlt der Bund den Impfstoff. Das BVET holt Offerten für die Impfstoffbeschaffung ein und die Geschäftsleitung BVET entscheidet, welcher Impfstoff für die Impfkampagne bestellt wird.

Insgesamt wurden 2010 schliesslich 2 Mio. Impfdosen à € 0.60 in 50ml-Flaschen von Bovilis® BTV8 von Intervet eingekauft für total € 1.2 Mio. Die Kaufabwicklung musste aus rechtlichen Gründen über einen Dritten erfolgen, den Schweizerischen Fleckvieh Zuchtverband (neu: swissherdbook). Die Lieferkosten gingen voll zu Lasten der Kantone, die den Versand unterschiedlich organisierten (zentrale Lieferung an Kühllager oder direkte Lieferung an Tierärzte). Die administrativen Kosten zur Registrierung der Impfungen wurden von den Kantonen getragen, während die Tierarztkosten meistens zwischen Tierhaltenden und Kanton aufgeteilt wurden (kantonal sehr unterschiedlich gehandhabt).

Die Impfstoffe und Seren für Tiere werden vom Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe zugelassen. Dieses Institut ist dem BVET angegliedert. Hingegen erfolgt die Zulassung für Tierarzneimittel vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic als generelle Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Heilmittel.

Und was ist das Fazit? Einen Preismissbrauch haben wir glücklicherweise nicht gefunden, die Blauzungenkrankheit ist ausgemerzt – und ich um eine Erfahrung reicher!

Bildquelle: flickr (tschörda)