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Medikamentenpreise - Mehr Transparenz = Höhere Kosten?

Zur Abwechslung mal nicht öffentlicher Verkehr - sondern Gesundheitswesen: Gestern hat die TV-Sendung 10vor10 darüber berichtet: Per Anfang 2020 wird das Heilmittelgesetz (HMG) angepasst. Eine neue Verordnung (Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich, VITH) tritt in Kraft. Was verbirgt sich hinter diesem Titel? Es soll besser geregelt und sichtbar gemacht werden, wie mit den von den Pharmafirmen gewährten Rabatten umgegangen wird. Ein Ziel ist, dass finanzielle Anreize die Verschreibung und Abgabe von Arzneimittel nicht beeinflussen. Deshalb müssen Rabatte und Rückvergütungen ausgewiesen und dem Bundesamt für Gesundheit auf Verlangen offengelegt werden. Sie sind grundsätzlich dem Versicherer weiterzugeben.

In einem Bereich wie dem – obligatorisch durch die «Zwangsversicherten» finanzierten Gesundheitswesen – braucht es Leitplanken. Dazu gehört die Sicherstellung von Transparenz: Wenn alle mitzahlen müssen, sollen auch alle über die nötigen Informationen verfügen.

Dies ist der Hintergrund der angepassten Regelung für die Rabatte bei Heilmitteln: Wir zahlen, also dürfen wir auch wissen, wofür und warum.

Das transparente Ausweisen der gewährten Rabatte, Rückvergütungen oder anderen Boni ist aber anscheinend für einige Pharmafirmen zu aufwändig. Darum haben sie entschieden: Wir streichen einfach die Rabatte. Ein entsprechendes Schreiben an die Schweizer Spitalapotheken liegt mir vor. Meine erste Reaktion: Echt jetzt?

Das ist ganz bestimmt nicht im Sinne des Gesetzgebers – und schon gar nicht im Sinne von uns Prämienzahlenden. Meine Alternative ist simpel, einfache und zielführend: Anstatt auf einen bestimmten Preis einen Rabatt oder eine Rückvergütung zu gewähren, einfach den Preis um die Rabatthöhe senken. Die effektiv bezahlten Preise wären damit schlussendlich dieselben, d.h. die Einnahmen für die Pharmafirmen wären identisch. Dass es nun anscheinend Pharmaunternehmen geben soll, welche die anstehende Inkraftsetzung dieser Transparenz-Verordnung nutzen wollen, um «vollständig in Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen» gleich alle Rabatte zu streichen, riecht nach Margenaufbesserung. Die dadurch generierten höheren Einnahmen der Pharmafirmen hätten schliesslich Mehrkosten zulasten der Grundversicherung zur Folge, was den Sinn der Transparenz-Verordnung umkehren würde. Dies gilt es zu vermeiden! 

So appelliere ich an die Verantwortlichen bei den Pharmaunternehmen: Nutzt diese Möglichkeit, um zu zeigen, dass auch ihr Transparenz wichtig findet und dass euch die stetig steigenden Gesundheitskosten nicht egal sind und ihr deshalb die Preise um die bisherigen Rabatte senken werdet. Und nicht zuletzt appelliere ich ans Bundesamt für Gesundheit, welches neu für den Vollzug zuständig ist: Unternehmt alles, dass diese wichtige Transparenz-Verordnung nicht zu ungerechtfertigten Mehrkosten zulasten der Grundversicherung führt. --> Mehr Transparenz darf nicht zu höheren Kosten führen!

Pflegefinanzierung: Der Kanton Basel-Landschaft auf Abwegen

Die heutige Pflegefinanzierung in unserem Land verdient drei Adjektive: intransparent, uneinheitlich, ungerecht.
Das jüngste Beispiel des Versagens der geltenden Regeln kommt aus dem Kanton Basel-Landschaft. Der weigert sich den Pflegesatz zu erhöhen, obwohl nachweislich mit dem bestehenden (Norm)Satz, die effektiven Kosten der Pflegeleistungen in den meisten Pflegeheimen des Kantons nicht vollständig gedeckt werden können.

Wissen muss man, dass sich ein Heimaufenthalt aus drei Quellen finanziert: Die eigentliche Pflege wird zum einen durch gesetzlich beschränkte Beiträge der Krankenkassen und der Bewohner gezahlt. Die Finanzierung der Pflegekosten, die darüber hinausgehen, muss von den Kantonen geregelt werden. Für alle weiteren Leistungen des Heimes, also Betreuung und Hotellerie, müssen die Bewohner alleine aufkommen.

Auf den ersten Blick sieht das nach einer sauberen Regelung aus. Aber der Teufel steckt - wie so oft - im Detail.

Die Gleichung lautet nämlich nicht nur im Kanton Basel Landschaft:
Fixe gesetzliche Beträge seitens der Krankenkassen und Bewohner plus geschlossenes Kantons-Portemonnaie gleich riesiger Pflegefehlbetrag.

Was ist die Lösung? Man geht, nicht nur in Basel-Landschaft, den Weg des geringsten Widerstands, indem man die Dritten im Bunde, die pflegebedürftigen Senioren, zur Kasse bittet. Diese haben nicht nur aufgrund ihres Alters und ihrer Pflegebedürftigkeit schlechte Karten sich dagegen zu wehren. Das weitaus grösste Problem ist, dass nirgends festgelegt ist, welche Leistungen nun genau zur Pflege gehören. In der Folge regelt das jedes Heim bzw. jeder Kanton nach seiner Fasson. In Basel-Landschaft sind z.B. administrative Sitzungen der Pfleger eine Betreuungsdienstleistung – zahlbar durch die Bewohner. Das ist nur ein Beispiel von vielen.

Aus meiner Sicht herrscht dringender Handlungsbedarf: Es muss einheitlich und verbindlich definiert werden, was eine Pflegeleistung ist und was eine Betreuungsleistung. Arbeitszeitanalysen sind geeignete Instrumente, die helfen, die tatsächlichen Pflegekosten zu bestimmen. Des Weiteren muss die heute gängige Praxis der Finanzierung der Pflegerestkosten mittels kantonaler Höchstgrenzen (der sogenannten Normkosten) hinterfragt werden. Zwar ist es angesichts klammer Kantonskassen nachvollziehbar, dass nicht alle Kosten unbesehen und unbegrenzt finanziert werden. Dennoch wäre es Augenwischerei zu glauben, dass das heutige System zu einem besseren Wirtschaften der Heime führen würde. In Tat und Wahrheit können die (grossen) Fehlbeträge oftmals nur durch eine Überwälzung auf die Bewohner ausgeglichen werden. Und das ist leider gängige Praxis heute.

In der Bundesverfassung steht: "…dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,…"
Zeit zu handeln, würde ich sagen.

Bildquelle: flickr.com/Florian Richter

 

Gesundheitskosten senken – wirksame Rezepte gibt es. Man müsste sie nur anwenden…

Die Gesundheitskosten – eine never ending Story. Jedes Jahr mache ich Vorschläge oder spreche Empfehlungen aus, um sie zu senken. Einzelerfolge kann ich verbuchen, aber die grossen Brocken werden von der entsprechenden Lobby vehement verteidigt.

Da nützt es auch nichts, dass die Leute längst begriffen haben, dass es so nicht weiter gehen kann. Schon heute können mehr und mehr Menschen ihre Krankenkassenprämien nicht mehr bezahlen. In solchen Fällen, gibt es Prämienvergünstigungen, die die Solidargemeinschaft – also die grosse Mehrheit der Leute, die auch schon längst unter der Prämienlast ächzt – schultert. Wie lange das noch gut geht, ist eine berechtigte Frage.

Die Zahlen zeigen es, immer mehr unserer Landsleute kaufen ihre nicht-verschreibungspflichtigen Medikamente und Hilfsmittel günstiger im Ausland. Das tun sie nicht etwa fahrlässig und unter Missachtung ihrer Gesundheit, sondern sie kaufen meist ihnen wohlbekannten Produkte, die sie auch daheim erstehen würden - einfach mit einem Euro-Preisschild aufgeklebt. Glaubt man der Pharmaindustrie, riskieren sie so Ihre Gesundheit. Das entlockt Ihnen nur noch ein müdes Lächeln? Da geht es mir ähnlich.

Trotzdem muss man an dieser Front kämpfen, denn rezeptfrei dürfen Sie kaufen, was Sie wollen. Aber ist Ihr Medikament das nicht, dann haben Sie ein Problem. Ihre Krankenkasse darf Ihnen das Medikament – auch wenn es günstiger ist, aus derselben Maschine stammt und den gleichen Namen trägt wie sein Schweizer Pendant – nicht bezahlten.

Die Kassen mahnen zum Sparen und die Patienten sind willens mitzuhelfen. Zwischen ihnen und geschätzten Einsparungen in dreistelliger Millionenhöhe steht jedoch ein veralteter Verordnungsartikel, der von der Pharmalobby verteidigt wird als sei er eine Lizenz zum Gelddrucken.

Zwei gleichlautende Motionen von Nationalrat Christian Lohr (CVP/ TG) und Ständerat Erich Ettlin (CVP/ OW) wollen dem mündigen Bürger nun die Wahl lassen, freiwillig im Ausland Medikamente zu kaufen, zum Arzt zu gehen oder sich im Spital behandeln zu lassen. Die Kosten sollen von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden, wenn sie denn günstiger sind als die hiesigen.

Insbesondere für Medikamente und Hilfsmittel, die auf der sogenannten MIGL-Liste stehen, sehe ich da keine Probleme, sondern nur Vorteile. Viele Medikamente werden international gehandelt. Das heisst, man kann das gleiche Produkt in verschiedenen Ländern kaufen, sodass Qualitätsprobleme in der Regel ausgeschlossen werden können. Gleiches trifft auch für Hilfsmittel zu.

Die IV hat das Potential bereits erkannt und zahlt schon heute die Hörgerätpauschale auch für Käufe im Ausland. Auf diese Art haben Patienten mit Hörproblemen die Möglichkeit, aus einem grösseren Angebot das für sie beste Gerät zu kaufen. Ein guter Deal, bei dem der mündige Patient entscheidet, was für ihn passt. Ein Bravo an die IV diesbezüglich!

Wenn unser Gesetzgeber, speziell in den Bereichen Medikamente und Hilfsmittel der MIGL-Liste, den Wettbewerb mit dem Ausland zulassen würden - selbstverständlich komplementär zum Bezug im eigenen Land - dann wird es schwieriger für die Gesundheitsindustrie, weiterhin die exorbitanten Schweiz-Zuschläge durchzusetzen.
Bei gleichguter Versorgung könnten wir so jährlich einen dreistelligen Millionenbetrag sparen, was einer Senkung der Krankenkassenprämien um mehrere Prozentpunkte gleichkäme. Wir sollten endlich handeln!

Bildquelle: www.flickr.com/NetDoktor

Die Pflegefinanzierung braucht dringend eine Kur!

Eine Untersuchung zu Pflegeheimpreisen basierend auf den Kostendaten von 2014 bestätigte den Eindruck vieler Bewohner und Angehöriger: Die Pflegefinanzierung funktioniert auch 5 Jahre nach Einführung nicht optimal. Es werden teilweise immer noch missbräuchliche Preise verrechnet. Bei verschiedenen Interventionen meinerseits wurden Preiskorrekturen im Sinne der Heimbewohner vorgenommen - zuletzt in den Alterszentren Bärenmatt (Bremgarten) und Burkertsmatt (Widen).

Mit den betroffenen Heimen konnte vereinbart werden, die Aufenthaltstaxe (Pension/Betreuung) für das Jahr 2014 rückwirkend um Fr. 10.- pro Aufenthaltstag zu senken und die entsprechenden Beträge an die Heimbewohner zurückzubezahlen. Zusätzlich wird die Aufenthaltstaxe für die Jahre 2016 und 2017 um je Fr. 5.- pro Aufenthaltstag gesenkt. Bereits zu viel bezahlte Beträge im 2016 werden an die Heimbewohner zurückvergütet. Ein Bewohner, der die gesamte Dauer vom 1. Januar 2014 bis zum 31. Dezember 2017 eines der Heime bewohnte, profitiert somit von einer Vergünstigung von insgesamt Fr. 7‘300.-. Rund Fr. 4‘700.- werden ihm für bereits bezahlte Aufenthaltstage zurückerstattet, der Rest von rund Fr. 2‘600.- entspricht der Senkung der Preise ab 1.8.2016. Bei kürzeren Aufenthaltsdauern werden die entsprechenden Beiträge linear gekürzt; nur Kurzaufenthalte werden - aus Gründen des Missverhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag - von dieser Massnahme ausgenommen. Insgesamt beträgt der Rückvergütungsbetrag von zu viel bezahlten Heimpreisen rund 1 Mio. Franken.

Trotz dieser Intervention bleibt das System der Pflegefinanzierung missbrauchsanfällig. Ich habe das zuständige Bundesamt für Gesundheit (BAG) mehrfach darauf hingewiesen und dabei besonders auf folgenden Mängel aufmerksam gemacht:

-    Pflegebedarfserfassungssystem: Zurzeit wird der Pflegeaufwand in der Schweiz mit 3 verschiedenen Systemen gemessen. Dies kann dazu führen, dass der Pflegeaufwand und damit die Beiträge der Krankenkasse an die Pflegekosten vom verwendeten System abhängen. Ich fordere deshalb die Einführung eines national einheitlichen Systems auf Bundesebene.

-    Klare Abgrenzung der KVG-Pflege von anderen Leistungsbereichen (insbesondere Betreuung): Die KVG-Pflege ist nicht klar definiert, was eine Abgrenzung erschwert. Ich fordere deshalb die Einführung einer allgemein gültigen Tätigkeitsliste der KVG-Pflege.

-    Qualitativ gute Kostenrechnungen inkl. Arbeitszeitanalysen: Die Pflegefinanzierung erfordert einen transparenten Kostenausweis mit einer korrekten Verbuchung der Kosten auf die einzelnen Leistungsbereiche. Dies ist allerdings heute oft nicht der Fall. Ich fordere deshalb eine neue bundesrechtliche Bestimmung zum Führen von Arbeitszeitanalysen und erwarte von den Heimen, dass sie qualitativ gute Kostenrechnungen führen, die die Kostengegebenheiten präzis abbilden.

-    Restfinanzierung: Mit den bestehenden Bestimmungen im KVG kann nicht gesichert werden, dass die Kantone/Gemeinden die effektiven Restkosten eines Heims übernehmen – so wie es das KVG eigentlich vorsieht. In der Praxis kommt es stattdessen oft vor, dass die Kantone zu tiefe Normkosten festlegen, die nicht den effektiven Kosten der einzelnen Heime entsprechen. Ich fordere deshalb eine Präzisierung des KVG, damit eine volle Kostenübernahme durch die öffentliche Hand gewährleistet werden kann.

Obschon auch das BAG in gewissen Punkten Umsetzungsprobleme ortet, sieht es bisher keinen konkreten Handlungsbedarf auf Bundesebene und verweist an die Kompetenz der Kantone. Ich appelliere an die Kantone, die Restfinanzierung im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) umzusetzen und sicherzustellen, dass keine Pflegekosten unter anderem Titel (Pension/Betreuung) zulasten der Heimbewohner verrechnet werden.

Viele Schweizer helfen Kosten sparen im Gesundheitswesen. Höchste Zeit, das zu legalisieren!

Es ist wirklich alte News, dass viele Medikamente in unseren Nachbarländern günstiger sind als bei uns. Das gilt für Originalmedikamente und noch viel mehr für Generika. Oftmals heisst es: Gleicher Name, gleiche Packung – deutlich verschiedener Preis.

Ich habe es – in anderen Zusammenhängen - schon oft gesagt - und wiederhole mich gern: Medikamente sind sehr gut handelbare Güter. Wie gut, zeigen die Käufe im grenznahen Ausland oder die Umsätze von Versandapotheken.
Viele Schweizer Patienten - mutmasslich kostenbewusste und/ oder mit einer hohen Franchise - beziehen ihre Medikamente in den Nachbarländern. Viele werden dabei von ihren Krankenkassen unterstützt, indem die Kosten für die Medikamente übernommen werden. (Immer vorausgesetzt, man hat ein Rezept, das Medikament ist kassenpflichtig und der Preis ist tiefer als bei uns.) Leider entspricht diese Praxis, so löblich sie ist, nicht den Buchstaben des Gesetzes. Deshalb verwundert es wenig, dass einige Krankenkassen genau dies ins Feld führen, um eben nicht zu zahlen.

Diese ungelöste Situation ist kein Zustand – da bin ich einer Meinung mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG). Deshalb begrüsse ich es ausdrücklich, dass das BAG nun das Gespräch mit den Krankenkassen sucht. Denn es gilt diese Win-Win-Situation für Krankenkassen und Prämienzahler in Gesetzesbuchstaben umzusetzen. Denn es kann nicht sein, dass mit jährlichem Bedauern neue Prämienanstiege verkündet werden, aber alle, die diesen Zustand ändern wollen, das nur mit Rechtsunsicherheit tun können. Im Gegenteil, wir sollten den globalen Wettbewerb nutzen und fördern!

All jenen, die nun befürchten, die Pharma-Industrie würde die Forschung einstellen, sei gesagt: In Frankreich, Deutschland und Italien macht die Pharma-Industrie auch noch reichlich Gewinne und das bei z.T. sehr viel tieferen Preisen. Es gibt keinen Grund, warum die kleine Schweiz dermassen überproportional zu den Konzerngewinnen beitragen sollte.

Mein Fazit: Die Kosten für die Medikamente müssen sinken. Die Bürger haben das verstanden und sie haben begonnen, Lösungen dafür zu finden. Hier ist der Bürger offensichtlich kreativer und schneller als der Staat. Ein lautes Bravo an unsere Mitbürger und die dringende Aufforderung an die Verantwortlichen, den Gesetzestext den Erfordernissen der Zeit anzupassen. Seit Ende der 80er wissen wir: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben – Es wäre schade, wenn wir das am eigenen Leib erfahren müssten.