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Es ist tatsächlich so, dass einige Unternehmen bei der Wettbewerbskommission (WEKO) nachgefragt haben, ob es mit unseren Gesetzen im Einklang wäre, wenn sie Höchstpreise für die Schweiz festgelegen würden und zwar, um sicherzustellen, dass die Schweizer nicht über den Tisch gezogen werden und das ihnen Währungsvorteile durch den stärkeren Franken auch tatsächlich weitergegeben werden.
An dieser Anfrage sind zwei Dinge bemerkenswert: Erstens, die hiesigen Konsumentenbedürfnisse werden zunehmend auch von Konsumgüter-Unternehmen zur Kenntnis genommen und zweitens, die Hersteller sind offenbar der Meinung, dass die Preisgestaltung der Schweizer Händler nicht immer angemessen ist.
Die WEKO hat klargestellt, dass Höchstpreise solange in Ordnung sind (sie fallen nicht unter Artikel 5 Absatz 4 des Kartellgesetzes), wie sie den Preiswettbewerb nicht beeinträchtigen. Das heisst, solange die Händler frei sind und (es auch bleiben!) irgendeinen Preis unterhalb der Höchstgrenze festzulegen, gibt es keine Beanstandungen.
Die Botschaft ist klar. Das Bewusstsein wächst, dass man Schweizer Konsumenten nicht über die Gebühr strapazieren darf. Denn diese sind zwar geduldig aber sie reagieren schlussendlich eben doch, und zwar mit Macht.
Ich freue mich über Höchstpreise, die sicherstellen, dass Schweizer Konsumenten Währungsvorteile erhalten – aber nicht über solche, die gleichsam zu undercover-Einheitspreisen werden.