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Wie heute bekannt wurden, haben sich
die Mitglieder der Ärzteverbindung FMH in einer Urabstimmung gegen die Revision
des Ärztetarifs Tarmed ausgesprochen. Natürlich nicht ohne zu erwähnen, dass
die Revision grundsätzlich auch aus ihrer Sicht nötig ist.
Die Medizin ist –
erfreulicherweise – ein äusserst dynamisches Umfeld. Es liegt in der Natur der
Sache, dass sich auch die wirtschaftliche Seite dieses Fachs an diese Dynamik
anpassen muss.
Beispiele zum Revisionsbedarf hat
schon die Eidgenössische Finanzkontrolle festgehalten – vor Jahren:
So zum Beispiel bezüglich des Katarakts, bei der Refraktionsbestimmung ist die
Minutage ebenfalls zu hoch. Dasselbe gilt für die Hörexpertise.
Wegdiskutieren kann
man die Notwendigkeit der Revision also wahrlich nicht – aussitzen aber schon.
Diesen Eindruck kann man jedenfalls bekommen, wenn man schaut mit welchen Elan
die Revision des Tarifs vorangetrieben wird. Die Tarifparteien schieben sich
seit 2010(!) in regelmässigen Abständen den Ball bzw. Änderungsvorschläge zu.
Herausgekommen ist bisher dabei genau nichts.
In Zeit der Fussball-EM bieten sich fussballerische Metaphern ja geradezu an: Böse Zungen behaupten, es mangele
den Parteien an Interesse auf’s Goal zu schiessen. Denn - da brauchen wir nicht
drum herum zu reden - die Revision zielt darauf Behandlungen mit einem
realistischen Preisschild zu versehen und solche Beispiele, wie die oben
erwähnten auszumerzen.
Sollte das
(Trauer)spiel so weitergehen und im 6. Jahr nach Aufnahme der Arbeit immer noch
keine Lösung gefunden sein, dann wäre der Schiri – sprich der Bundesrat
gefragt. Mutwillige Spielverzögerungen werden im Fussball geahndet und sollten
bei so wichtigen Themen wie den Gesundheitskosten erst recht keine Chance haben.
Mir ist bewusst, dass gute Lösungen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Aber
6 Jahre sind deutlich zu lang!
Der
Bundesrat sollte jetzt von seiner subsidiären Kompetenz, in den nicht mehr
sachgerechten Tarifstrukturen intervenieren zu können, Gebrauch machen. Diese
Kompetenz wurde von Parlament 2011 ausdrücklich gewollt und ist im 2013 in
Kraft getreten.