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Das Verhandlungsprimat bei Gesundheitstarifen – immer sinnvoll?

Bei der Festsetzung von Gesundheitstarifen sieht das Krankenversicherungsgesetz ein Verhandlungsprimat vor. Eine Einigung ist zwar schön und mag viele Vorteile aufweisen. Aber macht das in jedem Fall auch aus Sicht der Prämienzahlenden Sinn?

Heute wurde bekannt, dass sich in Basel-Stadt Ärzte, Spitäler und Krankenversicherer ab dem Juli 2010 auf einen neuen Tarmed-Taxpunktwert von 91 Rappen geeinigt haben, nachdem die Tarif-Verhandlungen lange Zeit zu scheitern drohten. Bei den Praxisärzten galt bisher ein Taxpunktwert von 89 Rappen, bei den Basler Spitalambulatorien ein solcher von 94 Rappen.Die Preisüberwachung hatte infolge des drohenden Scheiterns der Verhandlungen sowohl den Taxpunktwert für die Praxisärzte als auch denjenigen für die Spitalambulatorien überprüft und die gemäss Rechtspraxis zum Krankenversicherungsgesetz aus unserer Sicht korrekten Werte kalkuliert. Für die Praxisärzte beträgt unseres Erachtens der korrekte Taxpunktwert ab dem Jahr 2009 87 Rappen und für die Spitalambulatorien 81 Rappen zuzüglich einer notwendigen Rückzahlung der Spitäler an die Kassen von 20 Millionen Franken.

Der Unterschied ist beträchtlich. Es geht um viel Prämien-Geld! Da santésuisse der Vereinbarung zugestimmt, gilt nun der vereinbarte – bedeutend höhere - Taxpunktwert. Die Rechnung zahlen am Ende die Prämienzahler.

Grundlegende Fragen stellen sich: Das bei uns geltende Verhandlungsprimat für Tarife der sozialen Krankenversicherung führt nur dann zu gute Lösungen, wenn die Krankenversicherer ihren Verhandlungsauftrag im Dienste der Patienten sehr ernst nehmen und nötigenfalls Verhandlungen scheitern lassen, damit die zuständigen Gerichtsinstanzen danach die angemessenen Tarife im Sinne der Rechtspraxis festsetzen können. Denn eine Einigung ist zwar schön – kann aber für die Prämienzahler offenkundig ganz schön… teuer werden.

Preise im öffentlichen Verkehr steigen weniger stark als angekündigt

Die Billettpreise im öffentlichen Personenverkehr steigen weniger stark als ursprünglich angekündigt. Statt 3.4 Prozent schlagen die Preise für Einzelbillette und Streckenabonnements auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2010 um 2.4 Prozent auf. Bei der Gemeindetageskarte wird auf die vorgesehene 9-Uhr-Regel verzichtet. Darauf hat sich der Preisüberwacher mit dem VöV im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung geeinigt. Bis Ende April 2011 muss der VöV dem Preisüberwacher ein objektiviertes System der sog. Distanzzuschläge vorlegen.

Mehr zum Thema finden Sie in der  Pressemitteilung von heute.