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Co-Marketing Präparate – seltsame Pflanzen, die bestens heilen

Haben Sie schon mal vom Co-Marketing Arzneimitteln gehört? Klingt zu sehr nach Marketing und zu wenig nach Medikament? Vielleicht sind Sie überrascht zu hören, dass es sich bei Co-Marketing Arzneimitteln um 100%-prozentige Kopien des Originalmedikaments handelt. Häufig kommen sie aus derselben Maschine desselben Herstellers wie das Original, werden jedoch anders verpackt und benannt. UND sie kosten meist deutlich weniger als das Original.
 
Wieso macht man so etwas? Aus Sicht der Pharma-Industrie macht solch ein zweigleisiges Vorgehen durchaus Sinn. Der Patentschutz für Original-Medikamente läuft nach einigen Jahren aus. Zur Sicherung der Markanteile, kann schon von Patentablauf ein identisches Produkt zum günstigeren Preis lanciert werden. So hat man bei Patentablauf das Originalmedikament und die günstigere „Original-Kopie“ auf dem Markt verankert und kann so langfristig, auch über den Patentablauf hinaus, Umsätze bzw. Gewinne sichern. Gleichzeitig werden durch den zeitlichen Vorlauf und den günstigeren Preis Generika-Hersteller eher abgeschreckt.
 
Das ganze klingt abenteuerlich, kann für die Patientinnen und Patienten aber durchaus von Nutzen sein. Würden – sofern vorhanden – nur noch die Preise für Co-Marketing Präparate vergütet, könnten die Krankenkassen gewaltige Einsparungen realisieren und das ohne jeden Nachteil für die Patientinnen und Patienten. Schätzungen liegen bei über 70 Millionen Franken und das ohne die Einsparungen, die in Spitälern realisiert werden könnten.
 
Trotz dieser offensichtlichen Win-Win-Situation, will das Bundesamt für Gesundheit auch weiterhin die Kosten für teurere Originalmedikamente vergüten. Sein Argument ist, dass die Pharmahersteller andernfalls die Herstellung der günstigeren Kopien einstellen könnten. Diese Reaktion halte ich für nicht wahrscheinlich. Co-Marketing Präparaten konkurrenzieren nicht die Originalpräparte. Sie werden kreiert, um langfristig Marktanteile insbesondere für die Zeit nach dem Patentablauf zu gewährleisten. Ausserdem ist ihr günstiger Preis kein Altruismus der Pharmaindustrie sondern soll Generika-Hersteller die Anreize nehmen, in den Markt einzutreten. Sicher wäre es eine bittere Pille für die Pharmaindustrie, wenn nur noch die Preise für das Co-Marketing Medikament gezahlt würden aber trotzdem würde sie sicher nicht den Ast absägen, auf dem sie noch länger zu sitzen beabsichtigen.
 
Liechtenstein hat das enorme Sparpotential dieser Präparate bereits erkannt und per Verordnung die Stärkung dieser Produkte beschlossen. Die Lichtensteinische Ärztekammer und der liechtensteinische Krankenkassenverband unterstützen diesen Vorstoss indem sie für die notwendige Information der Versicherten sorgen werden.

Aus meiner Sicht sollten wir für die Schweiz ein ähnliches Vorgehen in Erwägung ziehen. Denn die Co-Marketing Präparate sind eine vielversprechende Kostensenkungspille für unsere Krankenkassenbeiträge und - das ist nicht oft im Leben so – die Pille wäre noch nicht mal bitter.

Bildquelle: www.flickr.com, Kristy Johnson.

Newsletter: Bankkontogebühren für Auslandsschweizer, Neuenburger Notariatstarife, Abwassergebühren, Abfallgebühren

Eben erschienen:

Newsletter: 5/12

 

 

 

 

 

 

 

 

INHALTSÜBERSICHT
1. HAUPTARTIKEL
Bankkontogebühren für Auslandschweizer: Es gibt mehrere und unterschiedlich teure Optionen für das Führen eines Bankkontos in der Schweiz
2. KURZMELDUNGEN
- Neuenburger Notariatstarif - der Staatsrat folgt den Empfehlungen des Preisüberwachers: Die Preise sinken
- Abwassergebühren: Preisüberwacher richtet Empfehlung an Grosshöchstetten
- Abfallgebühren: Tarife werden dank Preisüberwacher gesenkt

Mit Sonnenenergie gewinnt man Strom aber auch Subventionen…

Die Schweiz will die Energiewende. Energiewende heisst konkret, Energie effizienter zu nutzen und die erneuerbare Stromproduktion auszubauen. Photovoltaik-Anlagen sind ein Element dieser Strategie. Deshalb wird der Bau dieser Anlagen über kostendeckende Einspeisevergütungen gefördert. Wer also eine Photovoltaik-Anlage installieren und betreiben möchte, kann bei Swissgird einen Antrag auf Förderung stellen. Da der Förderungsfond plafoniert ist, gibt es eine Warteliste für Projekte dieser Art. Das UVEK hat die Einspeisevergütung allein in diesem Jahr drei Mal gesenkt. Das ist sicher ein richtiger Schritt angesichts des Preiszerfalls für Solar-Module. Ausserdem kommen durch die gesunkene Vergütung mehr Projekte in den Genuss einer Förderung – ein wesentlicher Beitrag um die Verbreitung der Photovoltaik-Anlagen zu fördern.
Subventionen müssen gegenfinanziert sein, wer also zahlt die Rechnung?
Es zahlen die Stromkonsumentinnen und -konsumenten via KEV-Zuschlag (KEV = kostendeckende Einspeisevergütung), aktuell 0.45 Rp./KWh. Aus diesem Grund erscheint es mir wichtig, eine gesunde Relation herzustellen zwischen dem Ziel mehr Photovoltaik-Anlagen installieren und andererseits auch keine unnötige hohe Belastung der Verbraucher herbeizuführen. Sollte auch ein massvoll erhöhter KEV-Zuschlag nicht ausreichen, die angestrebten Ziele zu erreichen, sollten aus meiner Sicht andere Lenkungsmassnahmen erwogen werden. Denkbar wäre beispielsweise eine staatsquotenneutrale Lenkungsabgabe auf Strom.
Die vom UVEK bewilligten Einspeisegebühren erscheinen immer noch hoch im Vergleich zu beispielsweise Deutschland. Allerdings steckt in der Schweiz die Photovoltaik mengenmässig noch in den Kinderschuhen. Vor dem Hintergrund, dass wir alle den Preis dafür bezahlen, ist aber ein sorgfältiger Umgang mit diesen Geldern nötig. Insofern geht der heutige Entscheid des UVEK in die richtige Richtung, zumal so die Gelder auch breiter verteilt werden können – immerhin besteht nach wie vor eine Warteliste.

 Bildquelle: www.flickr.com, Steamtalks Solar