Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Erfreulicher Entscheid des Bundesgerichts zur Pflegefinanzierung: Wohnsitz zählt, nicht Herkunft

Die Frage, welcher Kanton bei ausserkantonalen Heimen für die Restfinanzierung der Pflege verantwortlich ist, ist ein wichtiger Aspekt bei der Umsetzung der Neuen Pflegefinanzierung.

Gemäss NZZ von heute scheint es klar: Das Bundesgericht hat nun entschieden, dass bei einem Umzug in ein ausserkantonales Heim der Standort des Heims massgebend ist. Demnach ist der Standortkanton resp. die Standortgemeinde des Heims für die Restfinanzierung der Pflegekosten zuständig.

Ich habe seit Einführung der Neuen Pflegefinanzierung im Jahr 2011 mehrmals auf die Missstände bei der Restfinanzierung der Pflegekosten hingewiesen und mich entsprechend geäussert. Während die Ergänzungsleistungen vom Wohnkanton vor Heimeintritt (Ursprungskanton) übernommen werden, gibt es betreffend Restkosten der Pflege keine explizite gesetzliche Bestimmung. In der Praxis kann es deswegen bei einem Kantonswechsel zu einer Mehrbelastung der Heimbewohner kommen, da kein Kanton einen Anreiz hat, für die Finanzierung der Restkosten aufzukommen.

Das Thema Neue Pflegefinanzierung und insbesondere auch die Frage der Zuständigkeit bei den ausserkantonalen Heimaufenthalten ist gegenwärtig auch im Parlament aktuell (z.B. Parl. Initiative 14.417 von Ständerätin Christine Egerszegi): Ich habe mich gegenüber dem Parlament bereits dafür eingesetzt, dass die Restkostenfinanzierung bei ausserkantonalen Heimaufenthalten im Sinne dieses Bundesgerichtsentscheid ins Gesetz einfliesst.

Obwohl die Frage der Zuständigkeit bei ausserkantonalen Heimaufenthalten vom Bundesgericht nun beantwortet ist und sich mit meiner Haltung deckt, bleibt ein weiteres Hauptproblem ungelöst: Solange die Kantone die Beiträge der Heimträger lediglich bis zu einer Obergrenze (sog. Normkosten) regeln und nicht bis zu den effektiven Kosten jedes Heims, haben die Heime einen Anreiz, ungedeckte Pflegekosten unter anderem Titel den Bewohnern zu verrechnen. Das ist für die Bewohner schlimm und ungerecht. Deshalb heisst es hier: Affaire à suivre.

(Bild: Wallisersoul, Wikimedia)

Im freien Spiel der Kräfte – der Franken-Euro Kurs

Das neue Jahr war noch keine 3 Wochen alt, als ein lauter Knall unsere Wirtschaft durchfuhr. Erschüttert fragen die Medien nach dem “Warum?“ bzw. “warum jetzt?“, und Vertreter aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft versuchen sich in Vorhersagen, was uns alles daraus erwachsen wird.

Ich gebe zu bedenken, dass sich der neue Franken-Euro Kurs erst einmal etablieren muss. Wo er sich genau einpendeln wird, das wird sich in den nächsten Tagen, Wochen, vielleicht sogar erst Monaten zeigen. Einigermassen verlässliche Aussagen, worauf wir uns einstellen müssen, können erst dann gemacht werden.

Klar ist, dass der geänderte Wechselkurs nur Auswirkungen auf die Kosten importierter Produkte bzw. auf Produkte mit einem massgeblichen Importanteil hat. Das heisst also, bei importierten Fahrzeugen darf man eine Weitergabe von Wechselkursgewinnen erwarten, bei regional produzierten landwirtschaftlichen Produkten beispielsweise, bei denen der Wechselkurs keine signifikante Rolle spielte, würde ich auf kurze Frist nicht a priori aufgrund des Eurokurses mit einer Preisänderung rechnen.

Die Erfahrung aus dem Jahr 2011 zeigt, dass trotz hoher Wechselkursgewinne, diese nicht immer sofort an die Kunden weitergegeben werden. Bereits eingekaufte Lagerware oder beispielsweise längerfristig geschlossenen Verträge sind zwei vorgebrachte Gründe gegen die schnelle Weitergabe der Kursgewinne.

Auch wenn Vorhersagen über wirtschaftliche Folgen zum jetzigen Zeitpunkt schwierig sind – dass der Einkaufstourismus zumindest kurzfristig weiter zunehmen wird, erscheint mir sehr wahrscheinlich. Hier sind weitsichtige und nachhaltige Rezepte gefragt. Auf der Zutatenliste ganz oben sollten dabei Service, Qualität und Kostenoptimierung stehen. Von Rezepten, die hauptsächlich aus Marktabschottungsbestrebungen bestehen, rate ich ab: Sie sind meist zeit- und kostenintensiv und wenig nachhaltig. Im grossen Stile angewendet, könnten sie zum Sargnagel für die Schweizer Wirtschaft werden.

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Pistenbericht: Skisportabo - Der Branchenverband empfiehlt Depot statt Verkauf.

Skifahren macht Spass und ist gesund. Der Pferdefuss: Es ist teuer!

Gerade für Familien sind Skiausflüge oder –ferien oft eine Budgetfrage. Auf der einen Seite klagten die Skigebiete über das Wegbleiben der Einheimischen und auf der anderen verteuerten sie den Skipass noch, indem man die Keycards vermehrt kaufen musste statt ein Depot zu hinterlegen. Den Unmut der Wintersportler habe ich gut verstanden und via Empfehlung an die Skigebiete weitergegeben.

Schön ist, dass unser Anliegen gehört wurde! Der Branchenverband hat seinen Mitgliedern nahe gelegt, sämtliche Keycards wieder mit Depots zu versehen, die rückerstattet werden. Und weiter fordert der Verband, dass auch Tickets anderer Skigebiete auf die Keycards geladen werden können. Sehr gut! Ich freue mich, dass - bis auf einige wenige – nun die meisten grossen Skigebiete wieder Depot- oder sogar Gratiskarten anbieten. Die grosse Mehrzahl der Skigebiete erlaubt zudem die Tickets anderer Skigebiete zu laden. Leider hinkt die Technik dem Willen hier noch hinterher. Trotzdem: Ein guter Anfang ist gemacht. Weiter so! Wir sehen uns auf der Piste…


[Dieser Beitrag wurde als Kolumne im "Blick am Abend" vom 5. Januar 2015 veröffentlicht.]