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Gerupftes Huhn entpuppt sich als wohlgenährter Truthahn?

Seit Jahren packt uns alle das Grauen, wenn der Herbst naht und die neuen Krankenkassenprämien verkündet werden. Dass sie steigen, scheint mittlerweile ein Naturgesetz zu sein. Moderate Erhöhungen werden gefeiert, obwohl man ahnt, dass die Freude von kurzer Dauer sein wird. Diese jahrelange Übung hat das Bewusstsein bei nahezu allen geschärft, dass gespart werden muss, wo man nur kann und dass Preis-Leistungsverhältnisse optimiert werden müssen. Beispiele dafür gelangen immer wieder an mich. 

Im Zuge dessen wurden 2012 im ganzen Land die Fallpauschalen (sog. Basispreise) für stationäre Spitalbehandlungen eingeführt. Unter grossem Wehklagen der Spitäler, die ihr Überleben gefährdet sahen. Rund 9‘000 Franken pro Fall waren meinen Berechnungen zufolge ein angemessener Tarif. Doch viele Spitäler schlossen Verträge für weit höhere Beträge ab bzw. man konnte sich auf keinen Tarif einigen, sodass es nun viele Rekursfälle und provisorische Tarife gibt, die ebenfalls häufig über 9‘000 Franken liegen.

Seit der Einführung der Fallpauschalen sind zwei Jahre vergangen. Wie geht es unseren Spitälern heute? Offensichtlich hat sich die finanzielle Situation durch den Systemwechsel für die meisten Spitäler verbessert statt verschlechtert. Zu diesem Schluss kommt die neueste PWC-Studie zu diesem Thema. Und nicht nur das, es werden offensichtlich Gewinne in solchen Grössenordnungen generiert, dass sich Interessenvertreter der Spitäler im Nationalrat dafür einsetzen, dass „effiziente“ Spitäler im Rahmen der obligatorischen Krankenversicherung künftig ganz offiziell Überschüsse erzielen und diese gezielt weiterverwenden dürfen.

Ein Beispiel wovon wir hier reden, ist das Universitätsspital Basel. Es konnte seinen Gewinn 2013 gegenüber dem Vorjahr um 23% auf 11 Mio. Franken steigern. Das kleinere Kantonsspital Winterthur generierte 2013 einen Gewinn von 29.5 Mio. Franken. Über sogar 47% Gewinnzuwachs gegenüber dem Vorjahr freut sich das Luzerner Kantonsspital - das heisst stattliche 50 Mio. Franken!
Dieser Trend zeichnete sich übrigens schon 2012 ab. Eine Auswertung von 83 Geschäftsberichten des Jahres 2012 durch Santésuisse ergab, dass die Gewinne der Spitäler im Vergleich zum Vorjahr um 75% gestiegen waren.

Die obligatorische Grundversicherung darf keine Gewinne generieren. Sollte nicht gleiches für die Spitäler gelten, wenn sie Grundversicherte behandeln? Nach neuester Rechtsprechung sind Effizienzgewinne zwar erlaubt - ob das sinnvoll ist, bleibt dahingestellt. Ich bin skeptisch.

Ganz klar verboten bleibt jedoch die Gewinnmacherei und Margenbolzerei im grossen Stil zu Lasten der Grundversicherten. Die Kantone tragen die Verantwortung dafür, dass sich die Spitäler daran halten!

Deshalb fordere ich die Kantone auf, keine Basispreise für stationäre Spitalaufenthalte mehr zu genehmigen, die Fr. 9000.- übersteigen. Ich bin sicher, das würde die Gewinnentwicklung in angemessenere Bahnen lenken. Der Aufschrei der Spitäler wäre uns gewiss. Aber vergessen wir das alte Sprichwort nicht: „Die Klage ist des Kaufmanns Gruss“…

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Luzerner Spitaltarif 2012 – Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts mit (noch) offener Kostenwirkung


  

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat heute einen Entscheid (PDF) zu einer strittigen Fallpauschale für akutstationäre Spitalbehandlungen veröffentlicht.
Es ist der erste Entscheid seit Einführung des neuen gesamtschweizerischen Abrechnungssystems SwissDRG im Jahr 2012. Die von der Luzerner Regierung für das eigene Kantonsspital festgesetzte Fallpauschale von Fr. 10‘325.- (auch Baserate genannt) zu Lasten obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde aufgehoben und zum Neuentscheid an den Regierungsrat zurückgewiesen.

Ich hatte zu dieser Baserate im Jahr 2012 eine Tarifempfehlung abgegeben, welche auf einen Betrag von Fr. 8974.- pro Fall lautete (bei einer Fallschwere von 1.0).

Als Preisüberwacher lese ich den Entscheid in Teilen klar positiv: Der neue Grundsatzentscheid bestätigt das zweistufige Preisprüfungsmodell des Preisüberwaches, bestehend aus einer kostenbasierten Tarifermittlung und einem anschliessendem (nationalen) Benchmarking. Herausgestrichen wurde das Erfordernis einer guten Kostentransparenz. Denn die ungenügende Transparenz der vom Kanton Luzern für das Benchmarking herangezogenen Referenzspitäler war einer der Hauptgründe für die Aufhebung des angefochtenen Beschlusses durch das BVGer.

Dennoch bleiben Fragen offen. Das Gericht hat eben keinen Preis fixiert, sondern den Fall an die Luzerner Regierung zurückgewiesen. Die Kantone, die als Spitaleigner und erste Entscheidungsinstanz bei strittigen OKP-Spitaltarifen eine problematische Doppelrolle einnehmen, werden vom vorliegenden Entscheid in die Verantwortung genommen - insbesondere betreffend Ausgestaltung des Benchmarkings.

Auf dem Spiel steht dabei nicht weniger als die Bezahlbarkeit unserer Krankenkassenprämien. So plädiere ich für ein strenges Benchmarking, was bedeutet ein vergleichsweise günstiges Spital mit guter Qualität ist die Referenz. Die Spitalträger hingegen präferieren eine milde Variante, bei der ein Spital als Referenz gewählt wird, dass kostenmässig über dem Durchschnitt liegt. Die Differenz zwischen diesen Varianten beträgt rund eine halbe Milliarde Franken pro Jahr zulasten der Grundversicherung. Das ist Geld von uns Prämienzahlerinnen und Prämienzahlern. Ich werde deshalb weiterhin Einfluss auf die Tarifgestaltung nehmen.

Meine seit 2012 intensivierte Empfehlungstätigkeit bei stationären Spitaltarifen zeigt bereits Wirkung: So haben sich vor kurzem die beiden Universitätsspitäler Genf und Lausanne mit den Versicherern auf eine rund 1000 Franken tiefere Baserate 2012 geeinigt, als sie ursprünglich beantragten (rund Fr. 10‘400.- statt Fr. 11‘400.-).
Im Interesse der Prämienzahlenden – und einer Kostenkontrolle im Gesundheitswesen: Wir bleiben am Ball. Damit es nicht heisst: Koste es, was es wolle – sondern koste es, was es solle!

Bildquelle: MS Office, Cliparts