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Pflegebedürftige Heimfinanzierung

Letzte Woche ist eine neue Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums mit dem Titel „Pflegebedürftigkeit und Langzeitpflege im Alter erschienen. Angesichts der zunehmenden Anzahl Pflegebedürftiger wird die Finanzierung von Heimaufenthalten älterer Menschen zunehmend auch sozialpolitisch zum Thema.

 

Anfangs dieses Jahres wurde die neue Pflegefinanzierung in Kraft gesetzt. Ziel der Regelung ist es, die schwierige Situation bestimmter pflegebedürftiger Personen zu entschärfen, ohne die Krankenversicherung finanziell zusätzlich zu belasten. Die obligatorische Krankenversicherung bezahlt im heutigen System nun überall die gleichen Beiträge an die KVG-pflichtige Pflege. Die Heimbewohnerinnen und -bewohner übernehmen bei Bedarf in Ergänzung dazu laut Gesetz maximal 21.60 Franken pro Tag an die Pflege. Kantone und Gemeinden müssen auf Grund Ihrer Restfinanzierungspflicht einspringen, wenn die Beiträge der Krankenversicherer und der Bewohner in einem Heim nicht ausreichen.

Neben der Pflege werden den Bewohnerinnen und Bewohnern Pensions- und Betreuungskosten zu 100% in Rechnung gestellt (zum Teil besteht Anspruch auf Ergänzungsleistungen). Bereits im Jahre 2008 habe ich darauf hingewiesen, dass es meines Erachtens unerlässlich ist, dass  Umfang von Pflege und Betreuung genauer definiert werden müssen, um allfälligen „kreativen“ Rechnungsstellungen zu verhindern, d.h. eine Verrechnung von Pflegekosten unter anderem Namen. Meine Befürchtungen haben sich nun teilweise bewahrheitet.

Ich bin der Ansicht, dass sich die Kantone ihrer Verantwortung stellen müssen und habe deshalb bereits vor Einführung des neuen Finanzierungssystems Empfehlungen an die Kantone Solothurn und Basellandschaft abgegeben. Auch im direkten Gespräch mit Kantonsregierungen konnten mich die vorgebrachten Argumentationen nicht überzeugen.

Eine korrekte Umsetzung von Bundesrecht (aus meiner Sicht spricht vieles für eine rückwirkende Korrektur per 1.1.2011) hat nun höchste Dringlichkeit, ist doch die finanzielle Mehrbelastung für einzelne Betroffene massiv. Diese Menschen haben Anspruch darauf, dass dem gesetzgeberischen Willen nachgelebt wird und es kann aus meiner Sicht nicht angehen, dass hochbetagte Bewohnerinnen oder ihre Angehörigen gezwungen werden, Ihr Recht mühsam gerichtlich einklagen zu müssen.

Bildquelle: Flickr / Ulrichkarljoho

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