Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine
Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer
konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das
Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer
generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen
Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die
Blog-Spielregeln.
Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.
Die Grundbuchgebühren werden nach dem Willen des Stimmvolks in Zürich von 1.5 auf 1.0 Promille gesenkt. Gut so! Denn: Gebühren sollen entstandene Kosten decken aber sie dienen i.d.R. nicht dazu Gewinne zu erwirtschaften.
Genau das ist aber bei den Grundbuchgebühren vielfach der Fall. Wie der Tagesanzeiger vom 28.2.2016 schreibt, liegt der Deckungsgrad für diese Gebühren in Zürich bei über 200 Prozent. Im Klartext bedeutet das, dass beispielsweise Käufer von Wohneigentum doppelt so hohe Gebühren zahlen als Sie mit dem Grundbucheintrag Kosten verursachen.
Mit den überschüssigen Einnahmen werden dann andere defizitäre Gebührenbereiche (z.B. Konkursbereich) quersubventioniert. Diese Praxis ist weder fair noch entspricht sie dem Verursacherprinzip bzw. Kostendeckungsprinzip.
Deshalb begrüsse ich ausdrücklich diesen Schritt in die richtige Richtung und hoffe, dass dieses Beispiel schweizweit Schule macht.
Bildquelle: flickr.com/Tekke 2012