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Am Flughafen Zürich steigen nicht nur Flugzeuge in den Himmel,

auch die Gewinne und damit der Aktienkurs taten das bisher. Zumindest letzterer ist aber gerade hart gelandet. Weshalb?

Der Flughafen Zürich ist eine Aktiengesellschaft, deren grösster Einzelaktionär der Kanton Zürich ist. Seine satten Gewinne freuen den Kanton und alle anderen Aktionäre.
Aber – auch wenn das gern vergessen wurde, weil kaum spürbar – der Flughafen Zürich ist ein teilweise regulierter Markt. Nun hat der Flughafen Zürich mit seiner Medienmitteilung dafür gesorgt, dass die Anleger daran erinnert wurden - worauf der Aktienkurs reagierte.

Ich habe durchaus Verständnis, dass die Investoren die Existenz der Regulierung nicht ernsthaft wahrnahmen. Musste doch selbst Bundesrätin Leuthard im Ständerat eingestehen, dass die gegenwärtige Regulierung zu flughafenfreundlich ist und einer Anpassung bedarf.

Ob man es wusste oder nicht, ob es gefällt oder nicht - Fakt ist, selbst die extrem flughafenfreundliche Regulierung lässt mittelfristig bzw. ad aeternam nicht durchgängig so stark überhöhte Gewinne zu, wie sie aktuell erzielt werden.

Was nun seitens des Regierungsrats des Kantons Zürich als grosser Donnerschlag inszeniert wird, ist sachlich betrachtet nur eine einzige kleinere Änderung. Die aktuell diskutierte Regulierungsvorlage des BAZL sieht vor, dass der Flughafen einen grösseren Teil der überhöhten Gewinne in die Gebührenbeurteilung einbeziehen soll. Das betrifft vor allem die Gewinne aus den Parkings. Die hohen Gewinne dort sind möglich, weil es keinen Wettbewerb gibt. Und sie sind auch gewollt, weil der Flughafen einen vorgegebenen Modal Split, d.h. eine gewisse Verteilung des Transportaufkommens auf verschiedenen Verkehrsmitteln, erzielen  muss. Die Parkgebühren sind also de facto eine Lenkungsabgabe, die aber - anders als bei staatliche Lenkungsabgaben - nicht in die Staatskasse fliesst, sondern grösstenteils direkt in die Taschen der Aktionäre.   

Grosse Worte machen nun die Runde, sogar von «vernichtetem Volksvermögen» ist die Rede. Tatsache ist aber: Dieser Teilmarkt war und ist reguliert. Jeder, der es hätte wissen wollen, hätte es wissen können. Weil die bereits im Gesetz vorgesehene Anpassung der Regulierung schlicht keine Beachtung fand, entwickelte sich eine Spekulationsblase, die nun – da die Anpassung stattfinden soll - platzte.

Geplatzte Spekulationsblasen als «vernichtetes Volksvermögen» zu bezeichnen ist schon recht abenteuerlich. Echtes Volksvermögen sind jedoch die Lenkungsabgaben. Deshalb wird uns auch die VOC-Abgabe über die Krankenkassenprämien zurückerstattet. Die aktuelle Vorlage für die Regulierungsanpassung sieht vor, dass ein Teil der Lenkungsabgaben, die aus den hohen Parkplatzgebühren resultieren, den Flugpassagieren über günstigere Passagiertaxen zurückgeben werden sollen. Ebenfalls begrenzt werden soll die Ausschüttung der Übergewinne aus den kommerziellen Bereichen nach der Zollabfertigung. Das ist alles.

Bildquelle: flickr.com/MPD01

 

 

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