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Schritte zur Bekämpfung überhöhter Zusatzversicherungsprämien

In meiner letzten Blick-Kolumne hatte ich über die Probleme bzw. Fehlanreize der Zusatzversicherungen geschrieben. In diesem Umfeld gibt es zahlreiche nicht geregelte Bereiche, die seitens der Spitäler offensichtlich gezielt genutzt werden, um das betriebswirtschaftliche Ergebnis zu verbessern. Das Stichwort heisst Mengenausdehnung, sprich das forcierte Durchführen von Behandlungen, die medizinisch möglicherweise gar nicht unbedingt nötig, aber durch die bestehenden Abrechnungsmöglichkeiten betriebswirtschaftlich attraktiv sind. 
 
Fakt ist, beinahe jeder Spitalaufenthalt – auch der von Zusatzversicherten – wird durch die Fallpauschalen zu Lasten der Grundversicherung gedeckt. Es gibt nur wenige Extras, die nicht durch die obligatorische Grundversicherung gezahlt werden. Trotzdem verrechnen viele Spitäler den Zusatzversicherungen oftmals ein Mehrfaches der eigentlichen Fallpauschale. Denn eigentliche Vorgaben oder griffige Einschränkungen oder Kontrollen gibt es hier bislang nicht.
Die Mengenausdehnung bei Spitalbehandlungen von Privat- bzw. Halbprivatversicherten ist gut dokumentiert. Ihre Auswirkungen treibt vor allem auch die Kosten der obligatorischen Grundversicherung in die Höhe, da diese auch die Fallpauschalen der unnötigen Behandlungen übernehmen muss.
 
Bekannt ist dieses Problem schon länger: Der Bundesrat wurde bereits 2017 von einer Expertengruppe darüber informiert. Nun hat er von einem Bericht (SIF-Bericht-zur-KZV.pdf (1,62 mb)) Kenntnis genommen, in dem verschiedene regulatorische Instrumente vorgeschlagen werden, um missbräuchliche Tarife in Zukunft flächendeckend zu verhindern. So soll in einem ersten Schritt die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Regulierungsbehörde (FINMA), dem Bundesamt für Gesundheit und mir verstärkt werden, um die bestehende Regulierungslücke zu schliessen. Ich bin sehr erfreut über diese Entwicklung und werde sehr gern meinen Beitrag dazu leisten.
 

 


 

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