Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Ein Twitter-Adventskalender für Generikapreise

Die Generikapreise sind in der Schweiz viel zu hoch. Denn die Schweizer Preise für Generika weichen stark von denen des Auslands ab.

Generika haben den selben Wirkstoff wie die dazugehörigen patentabgelaufenen Originale, sind aber preisgünstiger und helfen so eigentlich, Kosten zu sparen.

Um in dieser Sache konkret zu werden, werde ich jeden Tag im Advent je ein Beispiel twittern (@MisterPrezzi). Es wird jeweils der Preis eines in der Schweiz verkauften Wirkstoffs und der Preis in einem anderen europäischen Land genannt. Die Differenz wird als Prozentsatz ausgewiesen.

Bei den Beispielen handelt es sich um die umsatzstärksten, patentabgelaufenen Wirkstoffe nach dem siebenstelligen ATC-Code mit einer O/G Bezeichnung (d.h. Original/Generikum) auf der Spezialitätenliste. Es wurden nur oral einnehmbare Tabletten und Kapseln (inkl. Filmtabletten, Schmelztabletten, dispergierbare Tabletten sowie Retard Kapseln/Tabletten) ausgewählt. Ausgeschlossen wurden Präparate, bei denen es keine gleichen Packungsgrössen/ Dosierungen im Ausland gab. Eine Ausnahme bilden die bekannten Wirkstoffe Paracetamol und Acetylsalicylsäure ASS (wirkstoffgleich wie Aspirin Cardio), welche keine O/G Bezeichnung haben, aber wegen ihrer Bekanntheit trotzdem integriert sind.

Die verglichenen Länder sind alle BAG-Vergleichsländer mit öffentlich zugänglichen einheitlichen Preislisten (d.h. Deutschland, Österreich, Frankreich, Belgien Dänemark, Schweden und Finnland). Es sind Beispiele von Packungsgrössen-Dosierungs-Kombinationen, bei denen eine grosse Preisdifferenz zum Ausland sichtbar wird.

Die Medikamentenpreise stammen vom November 2020. Es sind Publikumspreise, d.h. sie enthalten die Vertriebsmarge und die Mehrwertsteuer (in der Schweiz 2.5%). Allfällige Apothekerzuschläge (in der Schweiz die leistungsorientierte Abgeltung, LOA) wurden nicht berücksichtigt. Die ausländischen Preise wurden mit den Devisenkursen der Schweizerischen Nationalbank (SNB), dem Monatsmittel von Oktober 2020, umgerechnet. Der Preisvergleich erfolgte mit dem jeweils günstigsten Produkt des genannten Wirkstoffs mit einer bestimmten Dosierung und Packungsgrösse. Es sind einzelne Beispiele, sodass eine andere Kombination von Dosierung und Packungsgrösse einen anderen Preisunterschied ergeben kann.

Die Preise stammen aus folgenden Quellen:

Schweiz: www.spezialitaetenliste.ch
Deutschland: www.dimdi.de/dynamic/de/arzneimittel/festbetraege-und-zuzahlungen
Österreich: www.sozialversicherung.at/oeko/views/index.xhtml (Es sind die Kassenverkaufspreise. Die MwSt. von 10% ist darin nicht enthalten und muss eingerechnet werden. Die Preise für Privatpatienten sind anders.)
Frankreich: http://base-donnees-publique.medicaments.gouv.fr
Dänemark: www.medicinpriser.dk/default.aspx
Schweden: www.tlv.se/beslut/sok-i-databasen.html
Finnland: www.hila.fi/en/notices/reimbursable-authorized-medicinal-products-and-their-prices
Belgien: http://ondpanon.riziv.fgov.be/SSPWebApplicationPublic/fr/Public/ProductSearch

Der Preisüberwacher hat letztmals 2017 einen Auslandpreisvergleich mit 20 umsatzstarken patentabgelaufenen Wirkstoffen publiziert. Die Schweizer Generikapreise waren im Durchschnitt von 15 Ländern mehr als doppelt so teuer. In einzelnen Ländern kosteten die Generika im Durchschnitt gerade mal einen Fünftel des Schweizer Preises: https://www.preisueberwacher.admin.ch/dam/pue/de/dokumente/studien/02_02_17%20Geb%C3%BChrenpapier_d.pdf.download.pdf/02_11_17%20APV%20Generika%20und%20patentabgelaufene%20Originale.pdf

Hinweis: Es gäbe Beispiele mit noch grösseren Preisdifferenzen.

 

Kommentare (1) -

  • peter wettstein

    30.11.2020 19:02:53 |

    eigentlich braucht es da kein kommentar dazu,  die fakten sprechen für sich.
    wer genau hat dies den konsumenten gegenüber zu verantworten, resp. wer wird für diese abschottung bezahlt und wie.

Kommentar schreiben

Loading