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Detailhandel und Wettbewerb

Entrée sur le marché du 2ième "hard-discount" en Suisse - conséquences 
Entrata sul mercato del 2o "hard-discount" - consequenze
 

Begleitet von grossem Medienrummel und heftigen Diskussionen eröffnete in diesen Tagen der zweite deutsche Hard-Discounter seine Tore in der Schweiz. Der Kampf um die tiefsten Preise geht in eine neue Runde und viele fragen sich, ob dabei nicht die Qualität auf der Strecke bleibt.

Nun mag man sich fragen, was der Preisüberwacher im Markt der Detaillisten verloren hat. Immerhin spielt dort der Wettbewerb – mehr denn je! Und der Wettbewerb ist nun mal der beste Preisüberwacher.

Des Rätsels Lösung ist ganz einfach: Am Mittwochabend, 18. März 2009, habe ich an einem Podiumsgespräch des Konsumentenforums kf zum Thema „Qualität und Preise im Detailhandel“ teilgenommen. Die Referenten (Philippe Gaydoul, CEO Denner AG; Werner Hug, Delegierter des VR HUG AG; Franziska Troesch-Schnyder, Präsidentin Konsumentenforum kf; Stefan Meierhans, Preisüberwacher) waren sich allesamt einig, dass der verschärfte Wettbewerb letzlich den Konsumenten zugute kommt. Wo Sie künftig Ihre Einkäufe tätigen, bleibt Ihnen überlassen. Fortan ist die Qual der Wahl um einen Anbieter grösser. Der Preis muss stimmen – Qualität und Service sind für viele aber ebenso wichtige Kriterien beim Kaufentscheid. Als wettbewerbspolitischer Preisüberwacher begrüsse ich den regen Wettbewerb im Detailhandel. Im Rahmen unseres Auftrages zur Marktbeobachtung werden wir auch die Preisentwicklung im Auge behalten. Man darf gespannt sein.

Kommentare (5) -

  • Sven Siegrist

    24.03.2009 15:56:48 |

    Sehr geehrter Herr Meierhans,
    Coop weigert sich, die Preisanschreibepflicht in vollem Umfang zu erfüllen. Regale anschreiben genügt nicht. Sobald Sie zuhause sind, wissen sie nicht mehr, was ein Produkt gekostet hat.Viele Produkte werden nicht am Einkaufstag konsumiert. Wenn der Honig 3 Mte später zuende geht, möchte ich wissen, was er beim Einkauf gekostet hat und im Laden ver-gleichen können, mit dem mir bekannten Preis. Dasselbe ist der Fall bei unzähligen andern Produkten: Spaghetti, Batterien, Reis, Olivenöl, Mandeln, Biscuits - die Marktwirtschaft lebt vom Preis und Leistungsvergleich - der wird durch Beschränkung auf Regalanschrift hintertrieben. Das ist Kundenunfreundlich und zeigt, dass sich Coop dem Wettbewerb nicht stellen will. Ich habe mich schon erfolglos direkt beschwert. Migros kann das im Moment noch, hat aber schon darüber laut nachgedacht auf Regalanschrift zurück zu gehen (cf. Migros Magazin 36, 1. Sept. 2008) Dagegen habe ich protestiert, bin aber ohne Antwort geblieben. Das wäre ein lohnendes Feld für Ihre Intervention. Besten Dank

  • Bonino

    25.03.2009 14:12:13 |

    Swisscom und Mobile-Preise aus dem Ausland
    Die letzten 3 Jahre wurde von einer Verbilligung geredet, tritt diese Verbilligung diesen Sommer endlich in Kraft?

    Gruss, A. Bonino

  • Stefan Meierhans

    27.03.2009 11:08:52 |

    @ Sven Siegrist
    Sehr geehrter Herr Siegrist
    Bezüglich der Anschreibe-Pflicht von Preisen ist das Staatssekretariat für Wirtschaft seco zuständig. Ich habe mich dort erkundigt und folgende Antwort erhalten:

    "Gemäss der Preisbekanntgabe-Verordnung muss die Preisanschrift grundsätzlich am Pro-dukt selbst oder unmittelbar daneben platziert werden (Artikel 7).
    Die Preisanschrift am Regal, der Anschlag von Preislisten oder die Auflage von Katalogen ist möglich, wenn die direkte Preisanschrift wegen der Vielzahl preisgleicher Waren oder aus technischen Gründen nicht zweckmässig ist. Die Lesbarkeit der Preise muss gewährleistet sein.

    Die Regalanschrift wird in der Schweiz seit vielen Jahren praktiziert. Der Trend kam beinahe unmerklich. Kleinere Discounter nahmen dabei eine Vorreiterrolle ein. Andere Anbieter ge-sellten sich dazu. Einhergehend entwickelte sich die Technik. Lagerbewirtschaftungs- und Kassensysteme wurden zusammengekoppelt und in Zentralsteuerungen integriert.
    Die in den Anfängen mehrfach kritisierte schlechte Leserlichkeit der Preise an den Regalen und teilweise fehlerbehaftete Informatik-Kassensysteme wurden wesentlich verbessert und geben heute praktisch keinen Anlass mehr zu Beanstandungen.

    Artikel 7 PBV hat nach wie vor Gültigkeit. Er lässt, und das ist mit Absicht so gestaltet worden, für grosse und kleinere Anbieter in unterschiedlichen technischen Systemen und Branchen die nötige Flexibilität zu.
    Es ist im Übrigen ein Ziel der Bundespolitik, die hohen Preise im Schweizer Detailhandel he-runterzubringen. Die Einführung eines absoluten Systems der Preisanschrift auf dem Produkt würde diesem Ziel zuwiderlaufen. Nicht zuletzt auch deshalb, da alle angrenzenden Länder die Regalanschrift unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls erlauben."

    Gerade vor dem Hintergrund, dass ein flexibles Preissystem den Wettbewerb begünstigt - und damit bisweilen auch tiefere Preise ermöglicht - leuchtet mir die Antwort des seco ein.

    Beste Grüsse
    Stefan Meierhans

  • Sven Siegrist

    27.03.2009 11:49:37 |

    Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Die Antwort des Seco lässt mich unzufrieden - weil man auf das Hauptargument gar nicht eingeht. 3 Monate nach dem Kauf, wenn der Honig zu ende geht, muss ich nochmals sehen können, war er gekostet hat, um dann im Laden festzustellen, was er jetzt kostet und allenfalls bei der Konkurrenz. Dieser simple Preisvergleich ist wesentlich und wird durch die Beschränkung auf die Regalanschrift verhindert. Ich ahne natürlich, dass wir damit werden leben müssen aber das bleibt sehr unbefriedigend. Das "begünstigt" den Wettbewerb gerade nicht sondern verhindert ihn geradezu!
    Besten Dank und ebensolche Grüsse
    Sven Siegrist

  • Stefan Meierhans

    30.03.2009 18:15:26 |

    @ A. Bonino

    Sehr geehrter Herr Bonino,
    Die EU hat im Sommer 2007 verbindliche Preisobergrenzen für internationales Roaming im europäischen Binnenmarkt festgelegt. Die Schweiz ist von dieser zwischenstaatlichen Vereinbarung nicht betroffen. Der Preisüberwacher hat den Bundesrat mit Schreiben vom 21. März 2007 ersucht, die Möglichkeit eines bilateralen Agreements oder Abkommens mit der EU zu prüfen. Ein internationales Abkommen ist nötig, da die Schweizer Behörden die Roamingtarife d.h. Netznutzungsgebühren der ausländischen Anbieter, die dem CH-Anbieter verrechnet werden, nicht im Alleingang senken können.

    Aufgrund der Preissenkung vom 22. September 2007 für Gespräche im europäischen Ausland um bis zu 57 % unterschreitet die Swisscom die EU-Preisobergrenzen. Telefonate innerhalb der EU und von der EU in die Schweiz wurden im Standardtarif von Fr. 1.50 (Fr. 2 Prepaid-Kunden) auf Fr. 0.85 pro Minute gesenkt. Der politische Druck Roamingpreise gegenseitig mit der EU  zu vereinbaren, hat sich dadurch verringert. Die Forderung nach einem bilateralen Abkommen könnte aufgrund der geplanten weiteren Senkung der EU-Preisobergrenzen  aber wieder aktuell werden.  
    Wir bleiben auf jeden Fall dran.
    Beste Grüsse und nochmals Merci für Ihr Posting
    Stefan Meierhans

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