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Die Schweiz will die Energiewende. Energiewende heisst konkret, Energie effizienter zu nutzen und die erneuerbare Stromproduktion auszubauen. Photovoltaik-Anlagen sind ein Element dieser Strategie. Deshalb wird der Bau dieser Anlagen über kostendeckende Einspeisevergütungen gefördert. Wer also eine Photovoltaik-Anlage installieren und betreiben möchte, kann bei Swissgird einen Antrag auf Förderung stellen. Da der Förderungsfond plafoniert ist, gibt es eine Warteliste für Projekte dieser Art. Das UVEK hat die Einspeisevergütung allein in diesem Jahr drei Mal gesenkt. Das ist sicher ein richtiger Schritt angesichts des Preiszerfalls für Solar-Module. Ausserdem kommen durch die gesunkene Vergütung mehr Projekte in den Genuss einer Förderung – ein wesentlicher Beitrag um die Verbreitung der Photovoltaik-Anlagen zu fördern.
Subventionen müssen gegenfinanziert sein, wer also zahlt die Rechnung?
Es zahlen die Stromkonsumentinnen und -konsumenten via KEV-Zuschlag (KEV = kostendeckende Einspeisevergütung), aktuell 0.45 Rp./KWh. Aus diesem Grund erscheint es mir wichtig, eine gesunde Relation herzustellen zwischen dem Ziel mehr Photovoltaik-Anlagen installieren und andererseits auch keine unnötige hohe Belastung der Verbraucher herbeizuführen. Sollte auch ein massvoll erhöhter KEV-Zuschlag nicht ausreichen, die angestrebten Ziele zu erreichen, sollten aus meiner Sicht andere Lenkungsmassnahmen erwogen werden. Denkbar wäre beispielsweise eine staatsquotenneutrale Lenkungsabgabe auf Strom.
Die vom UVEK bewilligten Einspeisegebühren erscheinen immer noch hoch im Vergleich zu beispielsweise Deutschland. Allerdings steckt in der Schweiz die Photovoltaik mengenmässig noch in den Kinderschuhen. Vor dem Hintergrund, dass wir alle den Preis dafür bezahlen, ist aber ein sorgfältiger Umgang mit diesen Geldern nötig. Insofern geht der heutige Entscheid des UVEK in die richtige Richtung, zumal so die Gelder auch breiter verteilt werden können – immerhin besteht nach wie vor eine Warteliste.
Bildquelle: www.flickr.com, Steamtalks Solar