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Pflegefinanzierung: Der Kanton Basel-Landschaft auf Abwegen

Die heutige Pflegefinanzierung in unserem Land verdient drei Adjektive: intransparent, uneinheitlich, ungerecht.
Das jüngste Beispiel des Versagens der geltenden Regeln kommt aus dem Kanton Basel-Landschaft. Der weigert sich den Pflegesatz zu erhöhen, obwohl nachweislich mit dem bestehenden (Norm)Satz, die effektiven Kosten der Pflegeleistungen in den meisten Pflegeheimen des Kantons nicht vollständig gedeckt werden können.

Wissen muss man, dass sich ein Heimaufenthalt aus drei Quellen finanziert: Die eigentliche Pflege wird zum einen durch gesetzlich beschränkte Beiträge der Krankenkassen und der Bewohner gezahlt. Die Finanzierung der Pflegekosten, die darüber hinausgehen, muss von den Kantonen geregelt werden. Für alle weiteren Leistungen des Heimes, also Betreuung und Hotellerie, müssen die Bewohner alleine aufkommen.

Auf den ersten Blick sieht das nach einer sauberen Regelung aus. Aber der Teufel steckt - wie so oft - im Detail.

Die Gleichung lautet nämlich nicht nur im Kanton Basel Landschaft:
Fixe gesetzliche Beträge seitens der Krankenkassen und Bewohner plus geschlossenes Kantons-Portemonnaie gleich riesiger Pflegefehlbetrag.

Was ist die Lösung? Man geht, nicht nur in Basel-Landschaft, den Weg des geringsten Widerstands, indem man die Dritten im Bunde, die pflegebedürftigen Senioren, zur Kasse bittet. Diese haben nicht nur aufgrund ihres Alters und ihrer Pflegebedürftigkeit schlechte Karten sich dagegen zu wehren. Das weitaus grösste Problem ist, dass nirgends festgelegt ist, welche Leistungen nun genau zur Pflege gehören. In der Folge regelt das jedes Heim bzw. jeder Kanton nach seiner Fasson. In Basel-Landschaft sind z.B. administrative Sitzungen der Pfleger eine Betreuungsdienstleistung – zahlbar durch die Bewohner. Das ist nur ein Beispiel von vielen.

Aus meiner Sicht herrscht dringender Handlungsbedarf: Es muss einheitlich und verbindlich definiert werden, was eine Pflegeleistung ist und was eine Betreuungsleistung. Arbeitszeitanalysen sind geeignete Instrumente, die helfen, die tatsächlichen Pflegekosten zu bestimmen. Des Weiteren muss die heute gängige Praxis der Finanzierung der Pflegerestkosten mittels kantonaler Höchstgrenzen (der sogenannten Normkosten) hinterfragt werden. Zwar ist es angesichts klammer Kantonskassen nachvollziehbar, dass nicht alle Kosten unbesehen und unbegrenzt finanziert werden. Dennoch wäre es Augenwischerei zu glauben, dass das heutige System zu einem besseren Wirtschaften der Heime führen würde. In Tat und Wahrheit können die (grossen) Fehlbeträge oftmals nur durch eine Überwälzung auf die Bewohner ausgeglichen werden. Und das ist leider gängige Praxis heute.

In der Bundesverfassung steht: "…dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,…"
Zeit zu handeln, würde ich sagen.

Bildquelle: flickr.com/Florian Richter

 

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