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Medikamentenpreise - Mehr Transparenz = Höhere Kosten?

Zur Abwechslung mal nicht öffentlicher Verkehr - sondern Gesundheitswesen: Gestern hat die TV-Sendung 10vor10 darüber berichtet: Per Anfang 2020 wird das Heilmittelgesetz (HMG) angepasst. Eine neue Verordnung (Verordnung über die Integrität und Transparenz im Heilmittelbereich, VITH) tritt in Kraft. Was verbirgt sich hinter diesem Titel? Es soll besser geregelt und sichtbar gemacht werden, wie mit den von den Pharmafirmen gewährten Rabatten umgegangen wird. Ein Ziel ist, dass finanzielle Anreize die Verschreibung und Abgabe von Arzneimittel nicht beeinflussen. Deshalb müssen Rabatte und Rückvergütungen ausgewiesen und dem Bundesamt für Gesundheit auf Verlangen offengelegt werden. Sie sind grundsätzlich dem Versicherer weiterzugeben.

In einem Bereich wie dem – obligatorisch durch die «Zwangsversicherten» finanzierten Gesundheitswesen – braucht es Leitplanken. Dazu gehört die Sicherstellung von Transparenz: Wenn alle mitzahlen müssen, sollen auch alle über die nötigen Informationen verfügen.

Dies ist der Hintergrund der angepassten Regelung für die Rabatte bei Heilmitteln: Wir zahlen, also dürfen wir auch wissen, wofür und warum.

Das transparente Ausweisen der gewährten Rabatte, Rückvergütungen oder anderen Boni ist aber anscheinend für einige Pharmafirmen zu aufwändig. Darum haben sie entschieden: Wir streichen einfach die Rabatte. Ein entsprechendes Schreiben an die Schweizer Spitalapotheken liegt mir vor. Meine erste Reaktion: Echt jetzt?

Das ist ganz bestimmt nicht im Sinne des Gesetzgebers – und schon gar nicht im Sinne von uns Prämienzahlenden. Meine Alternative ist simpel, einfache und zielführend: Anstatt auf einen bestimmten Preis einen Rabatt oder eine Rückvergütung zu gewähren, einfach den Preis um die Rabatthöhe senken. Die effektiv bezahlten Preise wären damit schlussendlich dieselben, d.h. die Einnahmen für die Pharmafirmen wären identisch. Dass es nun anscheinend Pharmaunternehmen geben soll, welche die anstehende Inkraftsetzung dieser Transparenz-Verordnung nutzen wollen, um «vollständig in Einklang mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen» gleich alle Rabatte zu streichen, riecht nach Margenaufbesserung. Die dadurch generierten höheren Einnahmen der Pharmafirmen hätten schliesslich Mehrkosten zulasten der Grundversicherung zur Folge, was den Sinn der Transparenz-Verordnung umkehren würde. Dies gilt es zu vermeiden! 

So appelliere ich an die Verantwortlichen bei den Pharmaunternehmen: Nutzt diese Möglichkeit, um zu zeigen, dass auch ihr Transparenz wichtig findet und dass euch die stetig steigenden Gesundheitskosten nicht egal sind und ihr deshalb die Preise um die bisherigen Rabatte senken werdet. Und nicht zuletzt appelliere ich ans Bundesamt für Gesundheit, welches neu für den Vollzug zuständig ist: Unternehmt alles, dass diese wichtige Transparenz-Verordnung nicht zu ungerechtfertigten Mehrkosten zulasten der Grundversicherung führt. --> Mehr Transparenz darf nicht zu höheren Kosten führen!

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