Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Co-Marketing Präparate – seltsame Pflanzen, die bestens heilen

Haben Sie schon mal vom Co-Marketing Arzneimitteln gehört? Klingt zu sehr nach Marketing und zu wenig nach Medikament? Vielleicht sind Sie überrascht zu hören, dass es sich bei Co-Marketing Arzneimitteln um 100%-prozentige Kopien des Originalmedikaments handelt. Häufig kommen sie aus derselben Maschine desselben Herstellers wie das Original, werden jedoch anders verpackt und benannt. UND sie kosten meist deutlich weniger als das Original.
 
Wieso macht man so etwas? Aus Sicht der Pharma-Industrie macht solch ein zweigleisiges Vorgehen durchaus Sinn. Der Patentschutz für Original-Medikamente läuft nach einigen Jahren aus. Zur Sicherung der Markanteile, kann schon von Patentablauf ein identisches Produkt zum günstigeren Preis lanciert werden. So hat man bei Patentablauf das Originalmedikament und die günstigere „Original-Kopie“ auf dem Markt verankert und kann so langfristig, auch über den Patentablauf hinaus, Umsätze bzw. Gewinne sichern. Gleichzeitig werden durch den zeitlichen Vorlauf und den günstigeren Preis Generika-Hersteller eher abgeschreckt.
 
Das ganze klingt abenteuerlich, kann für die Patientinnen und Patienten aber durchaus von Nutzen sein. Würden – sofern vorhanden – nur noch die Preise für Co-Marketing Präparate vergütet, könnten die Krankenkassen gewaltige Einsparungen realisieren und das ohne jeden Nachteil für die Patientinnen und Patienten. Schätzungen liegen bei über 70 Millionen Franken und das ohne die Einsparungen, die in Spitälern realisiert werden könnten.
 
Trotz dieser offensichtlichen Win-Win-Situation, will das Bundesamt für Gesundheit auch weiterhin die Kosten für teurere Originalmedikamente vergüten. Sein Argument ist, dass die Pharmahersteller andernfalls die Herstellung der günstigeren Kopien einstellen könnten. Diese Reaktion halte ich für nicht wahrscheinlich. Co-Marketing Präparaten konkurrenzieren nicht die Originalpräparte. Sie werden kreiert, um langfristig Marktanteile insbesondere für die Zeit nach dem Patentablauf zu gewährleisten. Ausserdem ist ihr günstiger Preis kein Altruismus der Pharmaindustrie sondern soll Generika-Hersteller die Anreize nehmen, in den Markt einzutreten. Sicher wäre es eine bittere Pille für die Pharmaindustrie, wenn nur noch die Preise für das Co-Marketing Medikament gezahlt würden aber trotzdem würde sie sicher nicht den Ast absägen, auf dem sie noch länger zu sitzen beabsichtigen.
 
Liechtenstein hat das enorme Sparpotential dieser Präparate bereits erkannt und per Verordnung die Stärkung dieser Produkte beschlossen. Die Lichtensteinische Ärztekammer und der liechtensteinische Krankenkassenverband unterstützen diesen Vorstoss indem sie für die notwendige Information der Versicherten sorgen werden.

Aus meiner Sicht sollten wir für die Schweiz ein ähnliches Vorgehen in Erwägung ziehen. Denn die Co-Marketing Präparate sind eine vielversprechende Kostensenkungspille für unsere Krankenkassenbeiträge und - das ist nicht oft im Leben so – die Pille wäre noch nicht mal bitter.

Bildquelle: www.flickr.com, Kristy Johnson.

Gleiche Pille – anderer Preis?

Die Pharmaindustrie ist zweifellos enorm wichtig: Von ihren Produkten hängt unser wichtigstes Gut, die Gesundheit, ab. Aus einer Vielzahl gesundheits- und sozialpolitischer Überlegungen wird der Medikamentenmarkt derart stark reguliert, dass es für Hersteller ein Leichtes ist, für ihre Präparate hohe – bisweilen klar überhöhte - Preise zu verlangen.

Im besonders gefährdeten kassenpflichtigen Bereich werden die Preise deshalb staatlich administriert. Das eidgenössische Departement des Innern verlangt hierbei, dass Schweizer Medikamentenpreise grundsätzlich nicht höher als im wirtschaftlich vergleichbaren Ausland ausfallen und Schweizer Prämienzahler somit nicht diskriminiert werden. Dieser Grundsatz wird jedoch immer wieder durch gezielte Lobbying-Attacken seitens der Pharmaindustrie angegriffen und abgeschwächt – zuletzt mit der Erzwingung der Wechselkurstoleranzmarge von fünf Prozent.

Die Pharmabranche scheint der Auffassung zu sein, sie habe zum Leidwesen der Schweizer Patientengemeinschaft einen künstlichen Wechselkurs verdient, der sie besser stellt als jede andere exportierende Branche. Dies obwohl sie in der Schweiz innerhalb von drei Jahren (2009-2011) bereits 1,5 Milliarden Franken rein währungsbedingte Gewinne erzielen durfte. Weitere 900 Mio. Franken, so Schätzungen, werden in den nächsten Jahren folgen.

Wer sich jetzt mit dem Gedanken zu trösten versucht: Wenigstens bleibt das Geld im Land…, dem sei gesagt: Ein Drittel bleibt im Land, zwei Drittel gehen an ausländische Unternehmen. Der Schweizer Prämienzahler muss bluten – 2012 zahlt er drei Prämienprozente extra. Die Pharmaindustrie dagegen hat nichts zu klagen. Der für die Preissetzung betrachtete Wechselkurs liegt weiterhin über dem realen Kurs. Die Pharmaunternehmen werden somit auch weiterhin währungsbedingte Gewinne ohne Gegenleistung erzielen. Aber auch das wird sie nicht davon abhalten, weiter zu lamentieren, denn wie heisst es so schön: Die Klage ist des Kaufmanns Gruss!

Blidquelle: flickr.com

Kaufkraftparität bei Medikamentenpreisen?

Die Pharmaindustrie fordert gebetsmühlenartig, dass beim Auslandpreisvergleich der Medikamentenpreise auf einen Kaufkraftvergleich abgestellt werden soll. Nun wird mobil gemacht gegen die kürzliche Anpassung der entsprechenden Verordnung, die die Medikamentenpreise reguliert - wobei der Bundesrat in dieser Revision der Pharmaindustrie bereits entgegen kam! Im Klartext heisst dies: Man hat schon etwas bekommen - aber man will noch mehr. Und dies vor dem Hintergrund, dass die Kosten im Gesundheitswesen seit Jahren klar stärker steigen als beispielsweise unsere gesamte Wirtschaftsleistung - das Bruttoinlandprodukt - oder als die Nominallöhne! Kaufkraftparität bei den Medikamentenpreisen? Diese Forderung ist meines Erachtens nicht angängig. Weshalb? International handelbare Güter sind Weltmarktgüter. Genau dieselben Medikamente, die wir zu uns nehmen, nimmt man auch in Frankreich, Amerika, Deutschland und Norwegen zu sich. Bloss sollen wir für dasselbe mehr bezahlen als im Ausland – einfach deshalb, weil wir in der Schweiz sind. Was die Pharma de facto fordert, ist die Einführung von hypothetischen Wechselkursen basierend auf Kaufkraftparitäten – und zwar nur für die eigene Branche. Eine „Lösung“, die es zum Beispiel für die Export- oder Tourismusindustrie nicht gibt. Kurzum:  Man will den Schutz der eigenen Gewinne – dank administrierter Ordnung und Krisenresistenz der Branche – mittels Abschottung verstetigen.

Krank wird man ungeachtet der Wirtschaftslage. Ich meine: Es gibt keinen einsehbaren Grund, warum dieselbe Pille von den Schweizer Prämienzahlenden zehn, zwanzig oder noch mehr Prozent teurer bezahlt werden sollten als von den Nachbarn im angrenzenden Ausland. Die Pharma profitiert von der Globalisierung – mit Produktionsstätten in Tieflohnländern wie Indien, Pakistan, Fernost oder im günstigeren europäischen Ausland – aber will bei uns einen Schweizer (Preis-)Bonus beanspruchen. Zudem: Der Löwenanteil der in der Schweiz genutzten Medikamente wird aus dem Ausland importiert. Mit einem überhöhten Preis subventionierten wir also indirekt mehrheitlich ausländische Pharmafirmen.

Meines Erachtens geht es nicht an, dass die Schweizer Pharmafirmen von den Standortvorteilen der Schweiz profitieren (wie z.B. stabile politische Verhältnisse, tiefe Steuerbelastung, funktionierende Rechtsordnung, zuverlässige Infrastruktur, tiefes Zinsniveau, guter Fachkräfte- und Forscherpool, sowie die explizit für die Pharmabranche für Parallelimporte auch gegenüber vergleichbaren Märkten geschlossenen Grenzen.etc.) und dafür die Schweizer Prämienzahlenden quasi als Dank noch etwas stärker zur Kasse bitten…

Wenn die Kopie teurer ist als das Original - staunt der Fachmann und der Laie wundert sich

Ich bekomme immer wieder Meldungen aus der Bevölkerung, in denen sich Menschen beklagen, dass sie kostengünstige Generikamedikamente kaufen wollten und vom Apothekenfachpersonal informiert wurden, dass die Originalmedikamente günstiger seien. Ist das rechtens und gewollt?
Grundsätzlich ist es weder rechtens noch gewollt: Die Verordnung über die Krankenversicherung legt fest, dass in der Schweiz alle Generika einen Preisabstand zum Originalprodukt einhalten müssen. Dieser beträgt in Abhängigkeit vom Umsatz und Aufnahmejahr 10 bis 60 Prozent. Leider gibt es bei der Umsetzung dieser Verordnung immer wieder Vollzugsprobleme und diese äussern sich dann in überteuerten Generikapreisen - zur Überraschung aber auch zum Ärger der Konsumentinnen und Konsumenten.
Die Frage ist, ob das System des statischen Abstandhaltens geeignet ist, faire Preise hervorzubringen. Der Wettbewerb unter den Herstellern wird so nämlich nur sehr begrenzt gefördert. Theoretisch wäre es denkbar, dass Hersteller von Originalpräparaten ihre Preise so senken, dass es für Generikahersteller auf Grund der Abstandsregel nicht mehr interessant ist, die jeweiligen Wirkstoffe zu verkaufen. So sind so faire Medikamentenpreise nicht zu erzielen.
Klar ist, schrankenlosen Wettbewerb kann und wird es auf diesem Markt nicht geben – Medikamente sind keine Turnschuhe oder Käsestücke. Wenn es um die Gesundheit geht, braucht es zum Schutz der Patientinnen und Patienten die ordnende Hand des Staates. Trotzdem ist es erstrebenswert, Wettbewerb im sinnvollen Rahmen zuzulassen und zu fördern. Mein Vorschlag: Das Bundesamt für Gesundheit legt ein bis zwei Mal jährlich für die Wirkstoffe eine Maximalvergütung durch die Krankenkassen fest. So haben alle Unternehmen, egal ob Original- oder Generikahersteller, dieselbe Ausgangssituation. Preissenkungen von  Medikamenten, die über der maximalen Rückvergütungen liegen, wären eine logische Folge. Durch die regelmässige Anpassung der Wirkstoffvergütungen, würde der Wettbewerb unter allen Marktteilnehmern intensiviert, was flächendeckend zu tieferen Preisen für Generika und patentabgelaufenen Originalmedikamenten führen würde. Das Einsparpotential für die die sozialen Krankenkassen wäre immens und ein wichtiger Beitrag für stabile Krankenkassenprämien.

Medikamenten-Vertriebsmarge: Santésuisse-Studie bestätigt Preisüberwacher Empfehlung - mindestens 300 Millionen Sparpotenzial

Heute hat Santésuisse eine Studie vorgestellt, die beim Medikamentenvertrieb ein Sparpotenzial von eineinhalb Prämienprozenten - bzw. dreihundert Millionen Franken lokalisiert. Errechnet wurde dieser Betrag, indem die Kosten in der Schweiz mit analogen Kosten im Ausland verglichen wurden.

Bereits im Jahr 2010 hatte ich dem Departement des Innern empfohlen, die Vertriebsmarge zu senken. Dabei hatten wir die Kosten des Medikamentenvertriebs berechnet und waren ebenfalls auf ein Sparpotential über dreihundert Millionen Franken gekommen. Meine damalige Empfehlung ans Departement des Innern finden Sie hier.

Somit sind zwei unabhängig voneinander entstandene Studien mit unterschiedlichen Methoden zum selben Ergebnis gelangt. Ich erwarte, dass das Thema nun endlich aktiv angegangen und die Margen angepasst werden! Belege für die Kostenüberhöhung sind nun ausreichend vorhanden - es gibt keinen Grund zu zaudern und weiter zuzuwarten. Umsetzen ist gefordert - siehe dazu meinen Blogbeitrag vom 3. März dieses Jahres.

Schweizer Radio DRS hat in einem Beitrag  eben darüber berichtet.

Von blauen Zungen

Als Preisüberwacher muss und darf ich mich mit verschiedenen Themen befassen. Oft sind es Bürgeranzeigen, die mich und mein Team dazu auffordern, einem Sachverhalt nachzugehen. So haben wir uns kürzlich auch mit der Blauzungenkrankheit auseinandergesetzt, weil wir von einem Landwirt auf die Problematik aufmerksam gemacht worden waren. Ein Erfahrungsbericht.

Illustration ZungeVorab zum Grundsätzlichen: Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET wird definitiv Ende Jahr über das Vorgehen 2011 im Rahmen der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit entscheiden. In einem veröffentlichen Bericht zeigt das BVET, dass mit den drei flächendeckenden Impfkampagnen 2008, 2009 und 2010 die Blauzungenkrankheit in der Schweiz praktisch getilgt wurde. Interessierte Kreise wie der Bündner Kantonstierarzt Rolf Hanimann begrüssen die geplante Aufhebung des Impfzwang gegen die Blauzungenkrankheit durch das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET).

Weil die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Schafe von 2008 bis 2010 vom Bundesamt für Veterinärwesen obligatorisch vorgeschrieben war und somit keine Wahl bestand, haben wir das Thema näher ausgeleuchtet. Erstaunlich war dabei letztlich nicht der Preis – sondern die Komplexität der Organisation.  Worauf sind wir gestossen? Auf 5 verschiedene Stellen und 26 Kantone: Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), Swissmedic, das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe, die Firma Veterinaria AG, sämtliche Kantone und Kantonstierärzte, aber auch der Schweizer Fleckvieh-Zuchtverband, der neu „swissherdbook“ heisst.

Die Vorschriften zur Bekämpfung von Seuchen bei der Nutztierhaltung sind im Tierseuchengesetz (SR 916.40), in der Tierseuchenverordnung (SR 916.401) sowie in befristeten Amtsverordnungen (z.B. die Verordnung über die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit im Jahr 2010 - SR 916.401.348.2) und in technischen Weisungen des BVET enthalten. Mit der Verordnung über die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit im Jahr 2010 hat das BVET angeordnet, dass empfängliche Rinder und Schafe in der ganzen Schweiz bis am 31. Mai 2010 mit dem inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 geimpft werden müssen. In dieser Verordnung schreibt das BVET vor, dass für die Impfung das Präparat Bovilis® BTV8 von Intervet, vertrieben durch die Veterinaria AG, eingesetzt wird. Laut Informationen des BVET kauft und bezahlt der Bund den Impfstoff. Das BVET holt Offerten für die Impfstoffbeschaffung ein und die Geschäftsleitung BVET entscheidet, welcher Impfstoff für die Impfkampagne bestellt wird.

Insgesamt wurden 2010 schliesslich 2 Mio. Impfdosen à € 0.60 in 50ml-Flaschen von Bovilis® BTV8 von Intervet eingekauft für total € 1.2 Mio. Die Kaufabwicklung musste aus rechtlichen Gründen über einen Dritten erfolgen, den Schweizerischen Fleckvieh Zuchtverband (neu: swissherdbook). Die Lieferkosten gingen voll zu Lasten der Kantone, die den Versand unterschiedlich organisierten (zentrale Lieferung an Kühllager oder direkte Lieferung an Tierärzte). Die administrativen Kosten zur Registrierung der Impfungen wurden von den Kantonen getragen, während die Tierarztkosten meistens zwischen Tierhaltenden und Kanton aufgeteilt wurden (kantonal sehr unterschiedlich gehandhabt).

Die Impfstoffe und Seren für Tiere werden vom Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe zugelassen. Dieses Institut ist dem BVET angegliedert. Hingegen erfolgt die Zulassung für Tierarzneimittel vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic als generelle Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Heilmittel.

Und was ist das Fazit? Einen Preismissbrauch haben wir glücklicherweise nicht gefunden, die Blauzungenkrankheit ist ausgemerzt – und ich um eine Erfahrung reicher!

Bildquelle: flickr (tschörda)

Gesundheitswesen: Umsetzen ist gefragt

Heute sind die Prämienerhöhungen der Krankenkassen für das nächste Jahr bekannt geworden. Ein happiger Aufschlag war erwartet worden – und ein happiger Aufschlag ist eingetreten. Gleichentags hat das Parlament in der Schlussabstimmung den letzten Rest des „dringlichen Massnahmenpakets 2009“ bachab geschickt. Kurzum: Ein unerfreulicher Tag für die Prämienzahlenden in unserem Lande.  

Woran liegt es? Es liegt auch daran, dass wir die Kostenspirale im Gesundheitswesen noch nicht ausreichend im Griff haben. Die Zahlen 2009 zeigen, dass insbesondere bei den Medikamentenkosten via Arzt (plus 4,3%) und Apotheke (plus 4,3%)  und im Spitalambulanten Bereich (plus 7,3%) überproportionale Anstiege zu verzeichnen sind. Gewirkt haben aber zum Beispiel die Tarifrevisionen bei den Laborkosten und auch – allerdings noch zu wenig – die Tarifkontrolle bei den spitalstationären Behandlungen.


Was ist zu tun?
Ich werde mich weiterhin nach Kräften für eine Reduktion der Gesundheitskosten einsetzen. Sei es durch Einflussnahme bei den Medikamentenpreisen – wo ich die Einführung einer wirkstoffbasierten Vergütungsobergrenze (Festbetragssystem) vorgeschlagen habe. Bei den Mitteln und Gegenständen (sog. Migel) dürfte eine Revision ebenfalls Einsparungen bringen. Daneben sehe ich auch erhebliches Sparpotential beim Medikamentenvertrieb – im dreistelligen Millionenbereich. Im Bereich der Spitaltarife werde ich meine Kontrolltätigkeit – und namentlich den Benchmark von privaten und öffentlichen Spitälern – noch intensivieren. Und im ambulanten Bereich auf eine Revision des Tarmed hinwirken. Mittelfristig setze ich auf integrierte Versorgungssysteme mit Budgetverantwortung – sogenannte Managed Care-Modelle, wie sie im Parlament zur Zeit diskutiert werden.


Offene Baustellen gibt es zahlreiche im Gesundheitsbereich. Die meisten sind bekannt. In vielen Bereichen habe ich auch schon Empfehlungen gemacht, die zu Einsparungen führen können. Dennoch hat man das Gefühl, dass wir sehr häufig ein „Treten am Ort“ praktizieren. Was es braucht, damit es nicht ständig so weitergeht, fragen Sie? Gefragt sind Massnahmen, die umgesetzt werden. Gefragt sind Umsetzer!