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Amazon.com zieht sich vom Schweizer Markt zurück.
Den Medien war zu entnehmen, dass damit diejenige Amazon-Plattform mit dem grössten Sortiment nicht mehr, bzw. nicht mehr direkt für Schweizer zugänglich ist.

Was ist geschehen?
Das Parlament hat am 30. September 2016 eine Revision des Mehrwertsteuergesetzes beschlossen. Dabei hat es die auch als «Amazon-Gesetz» bekannt gewordene Regelung erlassen, nach welcher Versandhändler der Mehrwertsteuer unterstehen, wenn sie mit Kleinsendungen einen jährlichen Umsatz von über CHF 100'000 erzielen. Jetzt wird’s kompliziert: Importe unterliegen generell der Einfuhrsteuer. Diese entspricht im Prinzip genau der Mehrwertsteuer, kommt aber eben beim Grenzübertritt der Ware zur Anwendung. Wird der Post, einer andern Kurierdienstleisterin oder einer Speditionsfirma ein Paket zur Zustellung in der Schweiz übergeben, müssen diese den Grenzübertritt dokumentieren und Einfuhrsteuer sowie gegebenenfalls Zoll erheben.
Nicht erhoben werden Zoll und Einfuhrsteuer dann (und nur dann), wenn der geschuldete Betrag geringer als CHF 5 ist, damit keine unverhältnismässigen Aufwände betrieben werden müssen.
Genau das war den Schweizer Händlern ein Dorn im Auge. Sie beklagten eine Diskriminierung und wurden erhört - das «Amazon-Gesetz» wurde erlassen. Nun müssen Lieferanten alle Lieferungen - auch solche die nur wenige Franken Warenwert haben - direkt konventionell vermehrwertsteuern.

Schauen wir uns das Diskriminierungs-Argument einmal bei Tageslicht an: Die Schweizer Händler waren diskriminiert. Zumindest bis zu einem Warenwert von knapp 70 Franke. Aber: War bzw. ist es in der Realität so, dass jemand im Ausland einkauft, weil ihn dies fünf Franken günstiger kommt? Man sollte auch nicht vergessen, dass solche Käufe auch ein Risiko bergen: Wenn etwas nicht in Ordnung ist, muss man die Ware (teuer) ins Ausland retournieren. Wer nimmt dieses Risiko für 5 Franken Preisersparnis in Kauf?! Ich halte Medienberichte, wonach insbesondere Dinge im Ausland bestellt werden, die hier schlicht nicht erhältlich sind, für plausibel.  

Das «Amazon-Gesetz» ist nun seinem Übernamen gerechter geworden, als ursprünglich gedacht. Dass Amazon.com nicht mehr in die Schweiz liefert, hat vor allem eine Folge: Das Warenangebot für Schweizer Kunden wird eingeschränkt. Bildlich gesprochen, versuchen wir de facto die Sintflut der Globalisierung mit einem Sandsack aufzuhalten.

Was wird passieren? Die Leute werden Alternativen finden: Zum Beispiel die Lieferung ins grenznahe Ausland. Dort können sie dann Ware bis zu CHF 300 persönlich abholen gehen, ohne dass Zoll und Einfuhrsteuer anfällt. Oder Dienstleister mit einer Adresse im grenznahen Ausland mit anschliessendem Versand in der Schweiz kriegen mehr zu tun – gerade dann, wenn es um Waren geht, die es in der Schweiz so nicht auf dem Markt gibt. Wo ist der Gewinn?

Diese Politik macht mir Sorgen. Zu erahnen ist nämlich, was der nächste Schritt sein wird: Die Senkung der Freigrenze beim persönlichen Grenzübertritt. Das wird natürlich eine Aufstockung der Grenzbehörden nach sich ziehen müssen, denn wie sonst sollte die daraus resultierende Bürokratie bewältigt werden? Ein Zyniker würde wohl sagen: Jedenfalls weiss man dann, wo die zusätzlichen Einnahmen landen…. Auch eine andere Frage verdient aus meiner Sicht Beachtung: Wie ist dieser bürokratische Mehraufwand mit den allseits gewünschten Sparmassnahmen in der Verwaltung in Einklang zu bringen?
Das wahrscheinlichste Ende der Geschichte wird wohl lauten: Ausser Spesen nichts gewesen. Vernunft und Augenmass sind eben mindestens so wichtig wie hundertprozentige Gleichheit der Spiesse.
Ein Schelm, wer Böses bei dieser Geschichte denkt…

Bildquelle: flickr.com/ Oliver Henze

 

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