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SwissDRG-Fallpauschalen: Drohender Kostensprung zulasten der Prämienzahler – setzen sich die Kassen für die Prämienzahlenden ein?

In den letzten drei Monaten haben die ersten Kantonsregierungen (insbesondere TG, BL, LU und ZH) Tarifentscheide zu Basispreisen (Baserates) 2012 zur Abrechnung stationärer Spitalbehandlungen getroffen. An diesen Tarifen zulasten der Grundversicherung haben sich die Krankenversicherer in der Regel zu maximal 45% zu beteiligen, die Spitalträger (Kantone/Gemeinden/private Trägerschaften) übernehmen den Rest. Die von den Kantonsregierungen – die in aller Regel auch Eigentümerinteressen betroffener Krankenhäuser wahrnehmen -  festgesetzten oder genehmigten Tarife liegen zwischen Fr. 500.- und Fr. 3100.- pro Fall über den Tarifempfehlungen der Preisüberwachung (bei Gesamtkosten für eine effiziente Fallbehandlung von rund 9000 Franken).
Damit haben die Kantone die Interessen der Spitalträger (zu denen sie selber gehören) stärker gewichtet als diejenigen der Prämienzahlenden. Es geht um prämienwirksame Kosten in Milliardenhöhe und um einen Verteilkampf zwischen Kassen und Spitalträgern.
In ihren Entscheiden haben die Kantonsregierungen einerseits klare Regeln des Krankenversicherungsgesetzes und seiner Verordnungen überlesen und andererseits nicht ganz klare Bestimmungen zugunsten der (eigenen) Spitäler ausgelegt. Aus meiner Sicht wäre deshalb eine Klärung der Hauptstreitpunkte durch das Bundesverwaltungsgericht, welches strittige KVG-Tarife letztinstanzlich beurteilt, angezeigt: Um Rechtssicherheit für die Spitäler, die Kassen und vor allem auch für die Prämienzahlenden zu schaffen. Die drei Hauptstreitpunkte betreffen die Zu- und Abschläge bei der Ermittlung der anrechenbaren stationären Spitalkosten krankenversicherter Patienten, das Benchmarking zur Erfüllung des Wirtschaftlichkeits- und Effizienzkriteriums im Krankenversicherungsgesetz sowie die Frage, ob sich die soziale Krankenversicherung bei effizienten Spitälern an Tarifen beteiligen muss, die über den ausgewiesenen Gesamtkosten liegen. Noch ist unklar, ob die Krankenversicherungen rekurrieren werden. Ich hoffe es sehr – denn nur so können sie die Interessen der Prämienzahlenden wahren. Stehen die Krankenversicherer für ihre Kundinnen und Kunden ein, dann führen sie auch Beschwerde ans Bundesverwaltungsgericht. Diese Instanz würde unbefangen die Argumente abwägen können – ohne, dass allfällige Eignerinteressen ins Spiel kommen.  Selber kann ich diesen Schritt leider nicht tun: Der Preisüberwacher verfügt bei KVG-Spitaltarifen nach geltendem Recht über keine direkte Beschwerdebefugnis beim Bundesverwaltungsgericht.

Bildquelle: www.flickr.com, pixelspin

„Was Du heute kannst besorgen….“

 

Über das Tempo der Berner wird ja gern gespottet - meist zu Unrecht wie ich finde. Aber nicht im Fall der Revision des Notariatstarifs. Hier wäre durchaus ein schnelleres Bewegen angezeigt. Derzeit befinden sich Berns Notare nämlich stellenweise in einer so komfortablen Situation, dass es einigen von ihnen schon selbst unwohl ist – so liest man es im Bund vom 7. März 2013.

Der bernische Notariatstarif kennt minimale, mittlere und maximale Gebühren. Das heisst, für ein bestimmtes Rechtsgeschäft muss ein Notar eine Mindestgebühr verlangen, ob sie durch den Arbeitsaufwand gerechtfertigt ist oder nicht. Grundsätzlich sind die Notare angehalten, die mittlere Gebühr zu verrechnen. Unter dieser Vorgabe kann kein wirksamer Wettbewerb entstehen.

Bei Immobilientransaktionen ist zudem ein interkantonaler Wettbewerb nicht möglich. Ein in Bern gekauftes Eigenheim muss zwingend von einem Berner Notar verurkundet werden. Wenn man also bei diesen Geschäften die mittleren Gebühren zugrunde legt, ergibt sich, dass Bern zu den Kantonen mit den höchsten Notariatstarifen zählt.

Die Preise für Einfamilienhäuser in Bern seien in den letzten 5 Jahren um reichlich 15 Prozent gestiegen, liest man. Bei gleichen Arbeitsaufwand, verrechneten die ansässigen Notare fast 10 Prozent mehr für diese Geschäfte. Das ist ein Zuwachs, dem kein entsprechender Mehraufwand oder Mehrleistung gegenübersteht.

Diese Entwicklung ist dem Berner Regierungsrat bekannt. „Der Bund“ zitiert Justizdirektor Neuhaus nun so: „Wenn wir merken, dass der Trend anhält, werden wir bestimmt handeln müssen.“ Anpassungen seinen somit möglich „aber nicht heute, sondern morgen oder allenfalls übermorgen“.

Seit mehreren Jahren hält dieser Trend nun an, und eine Umkehr ist nicht in Sicht. Zwar gibt es Warnungen vor einer möglichen Immobilien-Blase. Doch betrifft diese nicht die gesamte Schweiz. Die tatsächlichen Risikogebiete (Quellen: Wüest&Partner, BFS, UBS, WMR, 3.2.2012) befinden sich in den Regionen Genfersee, Zürich-Zug und in Teilen des Kantons Graubünden. Insofern kann ich dieses Abwarten nicht nachvollziehen. Im Gegenteil: In Zeiten, wo Kostenoptimierung überall ein Gebot der Stunde ist, sollte die öffentliche Hand mit guten Beispiel vorangehen.

 

Schweizer Tiermedikamentenpreise sind durchschnittlich 70% höher als in der EU

Regelmässig erhalte ich Meldungen von Landwirten, die sich über hohe Tierarzneipreise beklagen. Ein Ende 2011 von der Preisüberwachung durchgeführter erster Auslandspreisvergleich ergab Anhaltspunkte für zu hohe Preise gegenüber dem europäischen Ausland. Der starke Franken verschärfte das Problem - vor allem für die Nutztierhalter. Diese beanstandeten auch, dass Währungsvorteile nicht weitergegeben würden bzw. einige Preise sogar noch erhöht wurden. Dies war für uns Anlass genug, die Schweizer Preise ausgewählter Tiermedikamente mit denen von mehreren europäischen Ländern zu vergleichen. Bei den untersuchten Preisen handelt es sich um Fabrikabgabepreise. Das heisst, es gibt einen Kostenanteil (z.B. Logistik und Marketing), der in der Schweiz entsteht aber er ist vergleichsweise klein. Streng logisch sollten somit auch die Preisunterschiede eher klein ausfallen. Das Gegenteil ist der Fall. Wir stellten Preisunterschiede von durchschnittlich 70 Prozent fest. Diese Unterschiede sind ganz klar nicht kostenbasiert plausibilisierbar. Wie ich schon in meinem Bericht Frankenstärke und Preise festgehalten habe, ist der Kampf gegen die Hochpreisinsel primär ein Kampf für das Durchbrechen des doppelten Teufelskreises, bestehend aus dem direkten Kreis (hohe Herstellungskosten führen zu hohen Preisen, diese führen zu hohen Lebenshaltungskosten, was hohe Lohnansprüche rechtfertigt) und einem indirekten. Im Fall der tiermedizinischen Produkte, haben wir es mit dem indirekten Kreis zu tun. Das bedeutet, ausländische, marktmächtige Unternehmen setzen ihre Preise nicht kostenbasiert sondern orientieren sich am inländischen Preisniveau. Die Marktmacht ist in sehr vielen Fällen gegeben, denn häufig existieren nur ein oder zwei Präparate für ein spezielles tiermedizinisches Problem. Der zweite, nicht ausser Acht zu lassende Kostentreiber, sind umfassenden Unterschiede in den Zulassungsauflagen zwischen der Schweiz und der EU.

Es ist wichtig, das wir auch in der Landwirtschaft protektionistische Massnahmen abbauen und den Wettbewerb mit dem Ausland fördern. Nur müssen wir andererseits auch dafür sorgen, dass unsere Landwirte nicht schon an der Startlinie im Hintertreffen sind. Meine Empfehlungen sind deshalb:

1) Die weitreichende Eliminierung von Zulassungsunterschieden der Heilmittelbehörenden zwischen der Schweiz und der EU.
2) Es muss hinterfragt werden, ob der nationale Zulassungszwang für jedes verwendungsfertige Arzneimittel durch Schwissmedic weiterhin zwangsläufig notwendig ist. Im Zuge der verbesserten Zusammenarbeit mit den europäischen Heilmittelbehörden, wäre eine Lockerung der Zulassungsanforderungen für Direkt- und Parallelimporte zeitgemäss.

Einmal mehr wird der Abbau von Handelshemmnissen entscheidend sein, dass der Wettbewerb tun kann, was er tun soll – Preise senken.

Bildquelle: www.flickr.com, t.tower

Einleitung eines formellen Verfahrens gegen die Post

Die Post ist eines der grössten Unternehmen der Schweiz und leistet Service public. Sie dient dabei auch ganz wesentlich den kleinen und mittleren Unternehmen und ist damit ein wichtiges Rad in der Schweizer Wirtschaft. Auch im Alltag von privaten Konsumentinnen und Konsumenten spielt die Post eine grosse Rolle.
Leider sind meine Gespräche über eine Anpassung der Post-Preise an marktgerechte Gegebenheiten im Dienst von Konsumenten und Wirtschaft vorerst gescheitert. Meine Erwartung ist, dass die Post die Wirtschaft und Konsumenten von ihrer aus betrieblicher Sicht ja positiven Gewinnsituation über Preissenkungen profitieren lässt.
Dass die Postpreise die Schweizer Bevölkerung nicht kalt lassen, habe ich im letzten Jahr erfahren: Von den knapp 3000 Anzeigen nach Art. 7 PÜG, die im Jahr 2012 bei der Preisüberwachung eingingen, nahm die Post den klaren Spitzenplatz in Sachen Beanstandungen ein. Interessant ist das Faktum, dass sich nicht nur Kunden, sondern auch Mitarbeitende der Post über ihr eigenes Unternehmen beschwert haben und Mühe haben, dieses gegenüber ihren Kunden zu vertreten.
Da meine bisherigen Gespräche mit den Postverantwortlichen vorderhand also nicht fruchtbar verliefen, sehe ich mich gezwungen ein formelles Verfahren gemäss Preisüberwachungsgesetz gegen die Post einzuleiten (vgl. Meldung im heutigen
Newsletter).

1:0 pour les entreprises électriques?

Le Conseil fédéral a récemment adapté l’ordonnance sur l'approvisionnement en électricité. Ainsi, il a nettement augmenté la rémunération autorisée et, par conséquent, le rendement du capital investi dans les réseaux électriques. L’amendement de l’ordonnance sur l’approvisionnement en électricité, désigné comme étant la première mesure de mise en œuvre de la nouvelle stratégie énergétique, entraîne une augmentation de la rémunération pour l’utilisation du réseau de 100 à 250 millions de francs par an. La hausse du rendement doit inciter à investir davantage dans les réseaux électriques, selon les autorités.

 

Je ne conteste pas que, outre l’accroissement de la production d’énergies renouvelables et l’utilisation plus rationnelle de l’énergie (efficience), il faudra également des investissements dans les réseaux électriques afin de concrétiser le tournant énergétique. L’important est d’opter pour des instruments efficaces et adaptés pour accomplir cette tâche considérable. Selon moi, une augmentation générale des rendements sur les réseaux électriques, réglementés du fait de leur situation de monopole, ne constitue pas un instrument adéquat. Pourquoi?

 

A ce jour, on ignore à combien s’élève le montant des investissements supplémentaires nécessaires. Ce qui est sûr, c’est que les rendements des entreprises électriques progressent même sans la décision du Conseil fédéral; d’une part, parce qu’une disposition transitoire visant à atténuer les prix de l’électricité arrive à échéance en 2014 (recettes supplémentaires: env. 50 à 80 millions de francs par an) et, d’autre part, il faut s’attendre à des augmentations de prix du fait de l’arrêt de principe prononcé par le Tribunal fédéral à l’été 2012. Pour l’heure, il est difficile de juger l’ampleur de ces augmentations de prix.

 

Selon la Commission fédérale de l’électricité, les investissements dans les réseaux ont représenté 1,5 milliard de francs en 2011. Des investissements de cette ampleur, même s’il existe un besoin de renouvellements, ne sont pas révélateurs d’un manque d’investissements. En tous les cas, on ne peut en déduire une nécessité de stimuler les investissements de toute urgence. Un avis confirmé par le fait que les projets d’extension ou de construction de lignes électriques se heurtent plus souvent à des problèmes de procédures d’autorisation et à des résistances politiques qu’à des problèmes de financement. En clair: même si les rendements sont accrus, les projets de ce type ne seront pas réalisés plus rapidement pour autant.

 

Il faut également se demander si une meilleure rémunération est, en soi, un instrument à même de promouvoir dans la proportion souhaitée les investissements dans les réseaux électriques. Etant donné que les rendements augmentent non seulement pour les nouveaux réseaux, mais encore pour ceux qui sont construits de longue date, les bénéfices des exploitants de réseaux électriques croissent de 100 à 200 millions de francs par an, et ce, sans que des investissements supplémentaires ne soient réalisés. La loi ne règle pas la manière dont les exploitants de réseaux électriques, qui sont principalement aux mains des cantons et des communes, utilisent leurs bénéfices supplémentaires. Dans le cas des entreprises publiques, il ne s’agit pas uniquement d’une question d’économie d’entreprise, mais également d’une question politique. On mise donc sur le facteur «espoir». Mais qui nous dit que les exploitants des réseaux électriques investiront leurs ressources financières supplémentaires au service du tournant énergétique?

 

La stratégie énergétique du Conseil fédéral indique une voie qui permettrait à la Suisse d’assurer son approvisionnement énergétique sans avoir recours à l’énergie nucléaire. Les efforts déployés en ce sens méritent certes – vu l’ambition - du respect. Mais, ne devrait-on pas en premier lieu se concentrer sur les objectifs fixés et laisser les entreprises et les ménages se charger de la mise en œuvre ? La première étape (précipitée), qui a consisté à augmenter le rendement des réseaux électriques existants, semble inefficace. A une époque où l’économie dans son ensemble doit imposer de douloureuses baisses de coûts, il me semble que la décision du Conseil fédéral d’augmenter de la sorte les gains des exploitants de réseaux sans avancer la preuve de l’utilité d’une telle mesure est questionnable.

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Der Bundesrat veröffentlicht den Bericht "Gesundheit 2020"

Gestern hat der Bundesrat den Bericht „Gesundheit 2020“ veröffentlicht. Gesundheit 2020 hat zum Ziel, „durch umfassende Massnahmen in allen Bereichen des Gesundheitssystems die Lebensqualität zu sichern, die Chancengleichheit zu stärken, die Versorgungsqualität zu erhöhen und die Transparenz zu verbessern.“


Es ist eine glückliche Tatsache, dass wir über ein gutes Gesundheitssystem verfügen. Die Einwohner unseres Landes sind mit der Gesundheitsversorgung zufrieden. Zu ähnlichen  Ergebnissen kommen Analysen der OECD und WHO 2011. Soweit so gut. Wir müssen uns jedoch darauf einstellen, dass wir in den nächsten Jahren grosse Herausforderungen zu bewältigen haben. Die Anzahl älterer Menschen steigt, ebenso wie die Anzahl der chronisch Kranken. Der medizinische Fortschritt bringt neue hochwirksame und zum Teil personalisierte Medikamente und Behandlungsmethoden hervor. Das ist erfreulich - hat aber seinen Preis. Seit ihrer Einführung 1996 haben sich die Kosten der obligatorischen Krankenversicherung mehr als verdoppelt während im selben Zeitraum beispielsweise unsere Wirtschaftsleistung – das Bruttoinlandprodukt (BIP) – bloss hab so schnell wuchs.
Wir alle wollen eine erstklassige medizinische Versorgung. Und wir wollen sie zu bezahlbaren Preisen! Deshalb müssen wir genau hinschauen, wo Optimierungspotential besteht. Experten schätzen, dass es rund 20 Prozent Effizienzreserven gibt, die u.a. durch den Abbau von Doppelspurigkeiten ausgeschöpft werden können – so schreibt es der Bundesrat in seinem Bericht. Auch im Medikamenten Markt bestehen grössere Sparpotentiale. Erwähnt sei  hier beispielsweise die überdimensionierte Wechselkurstoleranzmarge von fünf Prozent. Nicht weitergegebene Währungsgewinne der Pharmaindustrie, betrugen in den Jahren 2009-2011 immerhin 1,5 Milliarden Franken und das war erst der Anfang. (Lesen Sie dazu auch meinen Blog: Gleiche Pille anderer Preis).
Es ist gut, wurde der Handlungsbedarf auch in finanzieller Hinsicht auf oberster Ebene erkannt. Ich werde mich weiterhin für faire und transparente Preise einsetzen sowie den Abbau von Handelshemmnissen. Das Gesundheitswesen wird auch 2013 meine volle Aufmerksamkeit geniessen.

Bildquelle: www.flickr.com, diekatrin