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Beste Grüsse von Robinsons Insel

Amazon.com zieht sich vom Schweizer Markt zurück.
Den Medien war zu entnehmen, dass damit diejenige Amazon-Plattform mit dem grössten Sortiment nicht mehr, bzw. nicht mehr direkt für Schweizer zugänglich ist.

Was ist geschehen?
Das Parlament hat am 30. September 2016 eine Revision des Mehrwertsteuergesetzes beschlossen. Dabei hat es die auch als «Amazon-Gesetz» bekannt gewordene Regelung erlassen, nach welcher Versandhändler der Mehrwertsteuer unterstehen, wenn sie mit Kleinsendungen einen jährlichen Umsatz von über CHF 100'000 erzielen. Jetzt wird’s kompliziert: Importe unterliegen generell der Einfuhrsteuer. Diese entspricht im Prinzip genau der Mehrwertsteuer, kommt aber eben beim Grenzübertritt der Ware zur Anwendung. Wird der Post, einer andern Kurierdienstleisterin oder einer Speditionsfirma ein Paket zur Zustellung in der Schweiz übergeben, müssen diese den Grenzübertritt dokumentieren und Einfuhrsteuer sowie gegebenenfalls Zoll erheben.
Nicht erhoben werden Zoll und Einfuhrsteuer dann (und nur dann), wenn der geschuldete Betrag geringer als CHF 5 ist, damit keine unverhältnismässigen Aufwände betrieben werden müssen.
Genau das war den Schweizer Händlern ein Dorn im Auge. Sie beklagten eine Diskriminierung und wurden erhört - das «Amazon-Gesetz» wurde erlassen. Nun müssen Lieferanten alle Lieferungen - auch solche die nur wenige Franken Warenwert haben - direkt konventionell vermehrwertsteuern.

Schauen wir uns das Diskriminierungs-Argument einmal bei Tageslicht an: Die Schweizer Händler waren diskriminiert. Zumindest bis zu einem Warenwert von knapp 70 Franke. Aber: War bzw. ist es in der Realität so, dass jemand im Ausland einkauft, weil ihn dies fünf Franken günstiger kommt? Man sollte auch nicht vergessen, dass solche Käufe auch ein Risiko bergen: Wenn etwas nicht in Ordnung ist, muss man die Ware (teuer) ins Ausland retournieren. Wer nimmt dieses Risiko für 5 Franken Preisersparnis in Kauf?! Ich halte Medienberichte, wonach insbesondere Dinge im Ausland bestellt werden, die hier schlicht nicht erhältlich sind, für plausibel.  

Das «Amazon-Gesetz» ist nun seinem Übernamen gerechter geworden, als ursprünglich gedacht. Dass Amazon.com nicht mehr in die Schweiz liefert, hat vor allem eine Folge: Das Warenangebot für Schweizer Kunden wird eingeschränkt. Bildlich gesprochen, versuchen wir de facto die Sintflut der Globalisierung mit einem Sandsack aufzuhalten.

Was wird passieren? Die Leute werden Alternativen finden: Zum Beispiel die Lieferung ins grenznahe Ausland. Dort können sie dann Ware bis zu CHF 300 persönlich abholen gehen, ohne dass Zoll und Einfuhrsteuer anfällt. Oder Dienstleister mit einer Adresse im grenznahen Ausland mit anschliessendem Versand in der Schweiz kriegen mehr zu tun – gerade dann, wenn es um Waren geht, die es in der Schweiz so nicht auf dem Markt gibt. Wo ist der Gewinn?

Diese Politik macht mir Sorgen. Zu erahnen ist nämlich, was der nächste Schritt sein wird: Die Senkung der Freigrenze beim persönlichen Grenzübertritt. Das wird natürlich eine Aufstockung der Grenzbehörden nach sich ziehen müssen, denn wie sonst sollte die daraus resultierende Bürokratie bewältigt werden? Ein Zyniker würde wohl sagen: Jedenfalls weiss man dann, wo die zusätzlichen Einnahmen landen…. Auch eine andere Frage verdient aus meiner Sicht Beachtung: Wie ist dieser bürokratische Mehraufwand mit den allseits gewünschten Sparmassnahmen in der Verwaltung in Einklang zu bringen?
Das wahrscheinlichste Ende der Geschichte wird wohl lauten: Ausser Spesen nichts gewesen. Vernunft und Augenmass sind eben mindestens so wichtig wie hundertprozentige Gleichheit der Spiesse.
Ein Schelm, wer Böses bei dieser Geschichte denkt…

Bildquelle: flickr.com/ Oliver Henze

 

Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht…

Zölle sind ein lebendiger Beweis dafür, dass Traditionen des Mittelalters auch in der Neuzeit überleben können. Oder etwas weniger pathetisch: Zölle sind ein Evergreen, weil sie Einkünfte generieren, indem Waren von einer Scholle zur anderen geschickt werden und – das ist entscheidend - so die Preise auf der eigenen Scholle geschützt werden können. So sind sie auch im 21. Jahrhundert noch modern und derzeit befassen sich die Räte mit der Motion Ettlin, die ungerechtfertigte Kostenüberwälzung auf den Kunden im Zollwesen beklagt.

Zölle sind Handelshemmnisse, die in unserer vernetzten, digitalisierten Welt eigentlich ein Anachronismus sind. Grundsätzlich besteht auch Einigkeit darüber, dass Handelshemmnisse eher abgebaut als aufgebaut werden müssen. Der aktuelle Stand ist jedoch, dass der Staat Zollvorschriften erlassen hat und es seine Aufgabe ist darüber zu wachen, dass sie eingehalten werden.

Die Einhaltung der Zollvorschriften wird mittels Stichprobenkontrollen überprüft. Die Kosten die dabei entstehen, zahlen die Kunden. Allerdings hängt es vom Logistikunternehmen ab, wieviel man eigentlich zahlen muss. Kurierunternehmen wie Fedex oder DHL verrechnen dem Empfänger, dessen Päckli in die Kontrolle kam, keinen Pauschalbetrag. Die Kosten für Stichprobenkontrollen sind bereits in ihre Tarife eingerechnet. Diese Unternehmen überwälzen die Kontrollkosten auf alle ihre Kunden. So zahlen die Kunden höhere Tarife aber es entstehen zumindest keine unbekannten Zusatzkosten.
Anders ist die Praxis der Post. Sie bittet nur die Kunden, die Teil der Stichprobenkontrolle werden, zur Kasse. 13 Franken sind in dem Fall zu zahlen. Sie werden zum Warenwert addiert. Wenn es schlecht läuft, erhöht sich dadurch der Warenwert (inkl. Transport und Versicherung) auf über 62.00 Franken, was bedeutet, dass die Mehrwertsteuerfreigrenze überschritten wird und man dadurch nebst der MWSt an sich, auch noch reguläre Zollvorlage zahlen muss. Auslandsbestellungen, die die Post liefert, können so zu einem Lotteriespiel für den Empfänger werden.

Deshalb ist es Zeit, diese Praxis zu ändern. Darüber herrscht breite Einigkeit. Fraglich ist jedoch das Wie. Ich finde die Motion von Erich Ettlin grundsätzlich richtig. Er will, dass der Bund die Kosten für die Zollkontrolle tragen soll. Das ist in meinen Augen folgerichtig - denn wer bestellt, der zahlt. Die Kosten für Radarkontrollen werden schliesslich auch von der öffentlichen Hand finanziert und nicht auf die kontrollierten bzw. alle Automobilisten umgelegt.

Neben der von Motionär Ettlin gäbe es tatsächlich eine Variante – auch damit könnte das Problem gelöst werden. Wie? Indem der Zoll diese Kontrollen wieder vollständig selber übernimmt, wie dies früher unter der sogenannten „d’Office-Verzollung“ auch der Fall gewesen war. Da wir mit ca. 2 Millionen Franken über einen vergleichsweise sehr kleinen Posten im Bundeshaushalt reden – der volkswirtschaftliche Nutzen freier Märkte und freieren Wettbewerbs jedoch viel grösser ist – wäre auch das ein gangbarer Weg für mich.

Völlig quer in der Landschaft steht jedoch die zwischenzeitlich von der Kommission des Nationalrats ins Spiel gebrachte sogenannte „Lösung“: Der Lösungsvorschlag der Kommission sieht vor, dass die Post das Modell der oben genannten Kurierdienste übernehmen soll. Das aber bedeutet, dass die Kosten für jeden einzelnen Post-Kunden steigen werden. Man stelle sich das vor – steigende Kosten für alle statt für wenige…  Damit missachtet die nationalrätliche Kommission die Tatsache, dass Handelshemmnisse - denn nichts anderes sind diese Kosten in der Endkonsequenz – de facto vergrössert statt verkleinert würden. Ein Schritt in die falsche Richtung! Will man den Wettbewerb fördern, dann müssen insbesondere die Kosten, die nicht im Produkt oder einer Dienstleistung gründen, abgebaut werden. Gerade bei Kleinsendungen sind die Verzollungskosten relativ zum Warenwert teilweise sehr hoch. Bei weiteren Erhöhungen wird sich deren Wettbewerbsfähigkeit zusätzlich verschlechtern.

Weniger Wettbewerb auf dem Fleischmarkt durch höhere Zollbelastung auf gewürztem Fleisch

Heute hat der Bundesrat auf den 1. Juli 2016 eine Zolltarifrevision beschlossen, die de facto die Zollbelastung auf gewürztem Fleisch markant erhöht. Sie bewirkt im Ergebnis, dass gewürztes Fleisch künftig insgesamt nur noch zu viel höheren Zollansätzen eingeführt werden kann. Der Schutz der inländischen Fleischproduktion wird damit noch weiter ausgebaut. Damit werden die Wettbewerbskräfte auf den Schweizer Fleischmärkten geschwächt. Dies in einem Umfeld, wo bereits heute der Wettbewerb aufgrund der Zölle stark verzerrt ist, und wo zahlreiche Konsumentinnen und Konsumenten aufgrund der hohen Fleischpreise für Einkäufe auch ins Ausland ausweichen. Aus anderen Bereichen – Stichwort Käse - wissen wir, dass offene Grenzen und Freihandel die Binnenproduktion stärken  und konkurrenzfähiger machen, wohingegen Abschottung sich stets als Bumerang erwiesen hat. Die Leidtragenden sind mithin die Konsumenten und die ohnehin schon gebeutelte Gastrobranche. Was wohl die Touristiker in diesem Land davon halten?

Bildquelle: www.flickr.com Oliver Hallmann

 

Hoffen auf das kleine Wunder von Bern…

Seit ich 2008 mein Amt angetreten habe, kämpfe ich dafür, dass Handelsbarrieren fallen und kosten- und zeitintensive Protektionismusbestrebungen zugunsten des Wettbewerbs aufgegeben werden. Cassis de Dijon war und ist hier ein Stichwort. Ein anderes sind die Verzollungsgebühren - beispielsweise im Online-Handel. Seit Jahren setze ich mich dafür ein, dass die Mehrwertsteuerfreigrenzen erhöht werden.
Während in der EU Bestrebungen im Gange sind, den Online-Handel zu Gunsten des Wettbewerbs zu vereinfachen, setzt die Schweiz weiterhin auf Abschottung ihrer Hochpreisinsel.
Bereits 2010 hatte der Bundesrat vorgeschlagen und der Nationalrat zugestimmt, die Mehrwertsteuerfreigrenze auf 10 Franken zu erhöhen. In anderen Worten: Waren, für die ein Mehrwertsteuersatz von 8% gilt, hätten bis zu einem Wert von CHF 125 (inklusive Porto) abgabenbefreit importiert werden können. Die Konsumenten würden profitieren. Gleiches gilt für die gesamte Volkswirtschaft, da der (auch internationale) Wettbewerb wohlstandsfördernde Eigenschaften aufweist. Gerade bei der Einfuhr von Produkten mit niedrigem Warenwert fallen unverhältnismässig hohe Kosten insb. durch Verzollungskosten der Logistikunternehmen (Post, DHL etc.) an. Letztere betragen allein oft 18 Franken und mehr.
Der Bundesrat sah die Vorteile schon 2010. Die Angst um das heimische Gewerbe dürfte bei der Ablehnung des Ständerats 2010 das Zünglein an der Waage gewesen sein.
Nun hat der Bundesrat erneut eine Motion mit demselben Grundanliegen gutgeheissen (vgl. hier).
Fünf Jahre sind ins Land gegangen. Jahre, in denen der Online-Handel und der Einkaufstourismus weiter gewachsen sind. Es sind Jahre, die gezeigt haben, dass Protektionismus im besten Fall kurzfristig nützt. Nämlich genau solange, bis Mittel und Kanäle gefunden sind, den globalen Wettbewerb zu nutzen. Hinzu kommt, dass Aufwand und Ertrag bei der Verzollung besonders bei geringen Warenwerten heute in keinem Verhältnis stehen.
Hoffen wir, dass das Parlament statt auf das alte aber leider nicht bewährte Rezept des Protektionismus nun auf mehr Wettbewerb setzt und so dem Einzug von Augenmass und Verhältnismässigkeit bei der Mehrwertsteuer und dem Einfuhrzoll zum Durchbruch verhilft.
 

Neue Zollbestimmungen für die Fleischeinfuhr

Ab Juli 2014 gelten neue Zollbestimmungen für die Einfuhr von Fleisch, das teilte der Bundesrat kürzlich im Rahmen der Änderung der Verordnung über die Veranlagung von Waren im Reiseverkehr mit.
Statt wie bisher ein halbes Kilogramm Frischfleisch (Ausnahme: Geflügelfleisch) und 3.5 kg gesalzenes bzw. mariniertes Fleisch (oder eben frisches Geflügelfleisch), sollen ab Juli generell nur noch ein Kilogramm Fleisch jedweder Art pro Person und Tag eingeführt werden dürfen.

Der Bundesrat führt ins Feld, dass es mit der neuen Regelung mehr Rechtssicherheit gäbe und der zunehmende Reiseverkehr effizienter bewältigt werden könne.

Das ist ohne Zweifel richtig, aber es ist nur die halbe Geschichte.
Tatsache ist nämlich auch, dass hier die Schotten in Sachen Fleischeinfuhr in beträchtlichen Ausmass dichter gemacht werden. Statt gesamthaft 4 kg diverser Fleischarten wird man neu nur noch 1 kg Fleische pro Tag und Person zollfrei einführen können. Das ist eine Reduktion um 75 Prozent.

Die mutmasslichen Nutzniesser dieser „Vereinfachung“ sind die Schweizer Tiermäster und  Metzger. Denn der so deutlich eingeschränkte Wettbewerb mit ausländischen Produkten, nimmt den Preisdruck vom einheimischen Gewerbe. Zum Nachteil der inländischen Kunden. Rechtsicherheit und Effizienz sind ganz sicher wichtige Kriterien bei Einfuhrbestimmungen. Sie sind jedoch keine einleuchtende Erklärung dafür, warum man die Mengen in diesem Ausmass beschränkt. Der Spielraum für den Wettbewerb mit ausländischen Fleischprodukten  wird so zukünftig kleiner - ein Bärendienst an der Schleifung der Hochpreisinsel.
 
Bevormundung und Marktabschottung sind keine dauerhaft tragfähigen Lösungen. Wer die Konsumentinnen und Konsumenten einsperrt, traut ihnen keinen eigenständigen Entscheid zu. Die stärkste Vereinfachung wäre zweifellos die völlige Abschaffung aller Kontingente. Warum fassen wir das nicht ins Auge und lassen den liberalen Wettbewerb spielen? Stattdessen wird die neue Regelung dazu führen, dass mangels Kenntnissen über die Regelung zahlreiche unbescholtene Bürger in Zukunft beim Grenzübertritt  zu Schmugglern werden, weil sie in Italien eine grosse Salami oder im Schwarzwald einen Speck als Souvenir gekauft haben.

Bildquelle: MS Office, Cliparts