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Medikamentenpreise: Wir werden nicht ruhen....

Die Pharmaindustrie hat heute zusammen mit Santésuisse einen Preisanalyse der Schweizer Medikamentenpreise vorgestellt. Ohne auf die einzelnen Zahlen im Detail einzugehen, scheint mir aufgrund der vorliegenden Informationen folgendes bemerkenswert:

Die Generikapreise bleiben im internationalen Vergleich weiterhin massiv überhöht. Dies ist das Ergebnis der Schweizer Generikapreisregelung. Im Vergleich zu Deutschland beträgt die Überhöhung aktuell - nach Analysen der Preisüberwachung basierend auf einem Wechselkurs von 1.36 CHF/ 1 Euro - beinahe 200 Prozent. Ursache ist das "Anhängen" der Generikapreise an die Preise "überhöhter" Originalpräparate.

Zur raschen Beseitigung dieses Missstandes setze ich mich deshalb seit gut einem Jahr für die Einführung des Festbetragssystems ein. Dabei werden bei allen patentabgelaufenen Medikamenten Erstattungsobergrenzen der Kassen pro Wirkstoff festgesetzt, wobei mindestens ein günstiges Generika immer vollständig bezahlt wird. Dieses dynamische System beinhaltet Anreize für Generikahersteller und Anbieter patentabgelaufener Originale zur ständigen Reduzierung ihrer Preise. Es ist dem heute gültigen System mit statischen Preisabständen vom Generikum zum Originalpräparat (zwischen 20 und 50 Prozent je nach Markterfolg des Originalpräparats) deutlich vorzuziehen, da diese Regelung das Marktpotential von Generika bei umsatzstarken Originalen stark beschneidet (infolge des grossen vorgeschriebenen Preisabstandes von 50%) und keine Anreize für Originalhersteller beinhaltet, ihre Preise zu senken. Wir bleiben am Ball! 

Zu den Originalpräparaten teile ich im übrigen die Auffassung von Santésuisse und Pharmaindustrie, dass die Preiskorrekturen bei den Originalpräparaten begonnen haben, Wirkung zu zeigen. Aber: Die Wechselkursentwicklung in Form eines stark sinkenden Euro geht weiter und relativiert diesen Erfolg. Der freie Markt, wie er bei der Zulassung von Parallelimporten zum tragen käme, würde hier die notwendigen Korrekturen im Tages- statt im Dreijahresrhythmus bewirken.

Bildquelle: flickr

Von blauen Zungen

Als Preisüberwacher muss und darf ich mich mit verschiedenen Themen befassen. Oft sind es Bürgeranzeigen, die mich und mein Team dazu auffordern, einem Sachverhalt nachzugehen. So haben wir uns kürzlich auch mit der Blauzungenkrankheit auseinandergesetzt, weil wir von einem Landwirt auf die Problematik aufmerksam gemacht worden waren. Ein Erfahrungsbericht.

Illustration ZungeVorab zum Grundsätzlichen: Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET wird definitiv Ende Jahr über das Vorgehen 2011 im Rahmen der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit entscheiden. In einem veröffentlichen Bericht zeigt das BVET, dass mit den drei flächendeckenden Impfkampagnen 2008, 2009 und 2010 die Blauzungenkrankheit in der Schweiz praktisch getilgt wurde. Interessierte Kreise wie der Bündner Kantonstierarzt Rolf Hanimann begrüssen die geplante Aufhebung des Impfzwang gegen die Blauzungenkrankheit durch das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET).

Weil die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Schafe von 2008 bis 2010 vom Bundesamt für Veterinärwesen obligatorisch vorgeschrieben war und somit keine Wahl bestand, haben wir das Thema näher ausgeleuchtet. Erstaunlich war dabei letztlich nicht der Preis – sondern die Komplexität der Organisation.  Worauf sind wir gestossen? Auf 5 verschiedene Stellen und 26 Kantone: Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), Swissmedic, das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe, die Firma Veterinaria AG, sämtliche Kantone und Kantonstierärzte, aber auch der Schweizer Fleckvieh-Zuchtverband, der neu „swissherdbook“ heisst.

Die Vorschriften zur Bekämpfung von Seuchen bei der Nutztierhaltung sind im Tierseuchengesetz (SR 916.40), in der Tierseuchenverordnung (SR 916.401) sowie in befristeten Amtsverordnungen (z.B. die Verordnung über die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit im Jahr 2010 - SR 916.401.348.2) und in technischen Weisungen des BVET enthalten. Mit der Verordnung über die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit im Jahr 2010 hat das BVET angeordnet, dass empfängliche Rinder und Schafe in der ganzen Schweiz bis am 31. Mai 2010 mit dem inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 geimpft werden müssen. In dieser Verordnung schreibt das BVET vor, dass für die Impfung das Präparat Bovilis® BTV8 von Intervet, vertrieben durch die Veterinaria AG, eingesetzt wird. Laut Informationen des BVET kauft und bezahlt der Bund den Impfstoff. Das BVET holt Offerten für die Impfstoffbeschaffung ein und die Geschäftsleitung BVET entscheidet, welcher Impfstoff für die Impfkampagne bestellt wird.

Insgesamt wurden 2010 schliesslich 2 Mio. Impfdosen à € 0.60 in 50ml-Flaschen von Bovilis® BTV8 von Intervet eingekauft für total € 1.2 Mio. Die Kaufabwicklung musste aus rechtlichen Gründen über einen Dritten erfolgen, den Schweizerischen Fleckvieh Zuchtverband (neu: swissherdbook). Die Lieferkosten gingen voll zu Lasten der Kantone, die den Versand unterschiedlich organisierten (zentrale Lieferung an Kühllager oder direkte Lieferung an Tierärzte). Die administrativen Kosten zur Registrierung der Impfungen wurden von den Kantonen getragen, während die Tierarztkosten meistens zwischen Tierhaltenden und Kanton aufgeteilt wurden (kantonal sehr unterschiedlich gehandhabt).

Die Impfstoffe und Seren für Tiere werden vom Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe zugelassen. Dieses Institut ist dem BVET angegliedert. Hingegen erfolgt die Zulassung für Tierarzneimittel vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic als generelle Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Heilmittel.

Und was ist das Fazit? Einen Preismissbrauch haben wir glücklicherweise nicht gefunden, die Blauzungenkrankheit ist ausgemerzt – und ich um eine Erfahrung reicher!

Bildquelle: flickr (tschörda)

Gesundheitswesen: Umsetzen ist gefragt

Heute sind die Prämienerhöhungen der Krankenkassen für das nächste Jahr bekannt geworden. Ein happiger Aufschlag war erwartet worden – und ein happiger Aufschlag ist eingetreten. Gleichentags hat das Parlament in der Schlussabstimmung den letzten Rest des „dringlichen Massnahmenpakets 2009“ bachab geschickt. Kurzum: Ein unerfreulicher Tag für die Prämienzahlenden in unserem Lande.  

Woran liegt es? Es liegt auch daran, dass wir die Kostenspirale im Gesundheitswesen noch nicht ausreichend im Griff haben. Die Zahlen 2009 zeigen, dass insbesondere bei den Medikamentenkosten via Arzt (plus 4,3%) und Apotheke (plus 4,3%)  und im Spitalambulanten Bereich (plus 7,3%) überproportionale Anstiege zu verzeichnen sind. Gewirkt haben aber zum Beispiel die Tarifrevisionen bei den Laborkosten und auch – allerdings noch zu wenig – die Tarifkontrolle bei den spitalstationären Behandlungen.


Was ist zu tun?
Ich werde mich weiterhin nach Kräften für eine Reduktion der Gesundheitskosten einsetzen. Sei es durch Einflussnahme bei den Medikamentenpreisen – wo ich die Einführung einer wirkstoffbasierten Vergütungsobergrenze (Festbetragssystem) vorgeschlagen habe. Bei den Mitteln und Gegenständen (sog. Migel) dürfte eine Revision ebenfalls Einsparungen bringen. Daneben sehe ich auch erhebliches Sparpotential beim Medikamentenvertrieb – im dreistelligen Millionenbereich. Im Bereich der Spitaltarife werde ich meine Kontrolltätigkeit – und namentlich den Benchmark von privaten und öffentlichen Spitälern – noch intensivieren. Und im ambulanten Bereich auf eine Revision des Tarmed hinwirken. Mittelfristig setze ich auf integrierte Versorgungssysteme mit Budgetverantwortung – sogenannte Managed Care-Modelle, wie sie im Parlament zur Zeit diskutiert werden.


Offene Baustellen gibt es zahlreiche im Gesundheitsbereich. Die meisten sind bekannt. In vielen Bereichen habe ich auch schon Empfehlungen gemacht, die zu Einsparungen führen können. Dennoch hat man das Gefühl, dass wir sehr häufig ein „Treten am Ort“ praktizieren. Was es braucht, damit es nicht ständig so weitergeht, fragen Sie? Gefragt sind Massnahmen, die umgesetzt werden. Gefragt sind Umsetzer!

Das Verhandlungsprimat bei Gesundheitstarifen – immer sinnvoll?

Bei der Festsetzung von Gesundheitstarifen sieht das Krankenversicherungsgesetz ein Verhandlungsprimat vor. Eine Einigung ist zwar schön und mag viele Vorteile aufweisen. Aber macht das in jedem Fall auch aus Sicht der Prämienzahlenden Sinn?

Heute wurde bekannt, dass sich in Basel-Stadt Ärzte, Spitäler und Krankenversicherer ab dem Juli 2010 auf einen neuen Tarmed-Taxpunktwert von 91 Rappen geeinigt haben, nachdem die Tarif-Verhandlungen lange Zeit zu scheitern drohten. Bei den Praxisärzten galt bisher ein Taxpunktwert von 89 Rappen, bei den Basler Spitalambulatorien ein solcher von 94 Rappen.Die Preisüberwachung hatte infolge des drohenden Scheiterns der Verhandlungen sowohl den Taxpunktwert für die Praxisärzte als auch denjenigen für die Spitalambulatorien überprüft und die gemäss Rechtspraxis zum Krankenversicherungsgesetz aus unserer Sicht korrekten Werte kalkuliert. Für die Praxisärzte beträgt unseres Erachtens der korrekte Taxpunktwert ab dem Jahr 2009 87 Rappen und für die Spitalambulatorien 81 Rappen zuzüglich einer notwendigen Rückzahlung der Spitäler an die Kassen von 20 Millionen Franken.

Der Unterschied ist beträchtlich. Es geht um viel Prämien-Geld! Da santésuisse der Vereinbarung zugestimmt, gilt nun der vereinbarte – bedeutend höhere - Taxpunktwert. Die Rechnung zahlen am Ende die Prämienzahler.

Grundlegende Fragen stellen sich: Das bei uns geltende Verhandlungsprimat für Tarife der sozialen Krankenversicherung führt nur dann zu gute Lösungen, wenn die Krankenversicherer ihren Verhandlungsauftrag im Dienste der Patienten sehr ernst nehmen und nötigenfalls Verhandlungen scheitern lassen, damit die zuständigen Gerichtsinstanzen danach die angemessenen Tarife im Sinne der Rechtspraxis festsetzen können. Denn eine Einigung ist zwar schön – kann aber für die Prämienzahler offenkundig ganz schön… teuer werden.

Neues Vergütungssystem für stationäre Spitalbehandlungen ab 2012: Bundesrat sagt ja und setzt Leitplanken im Sinne des Preisüberwachers

Heute hat der Bundesrat eine erste Version der sog. SwissDRG-Tarifstruktur genehmigt, mit welcher die Schweizer Akutspitäler ab 2012 ihre stationären Behandlungen abrechnen werden. Bei der Tarifgenehmigung hat der Bundesrat mehrere Auflagen an die Tarifpartner (Spitäler und Krankenversicherer) erlassen mit dem Zweck, die Qualität der Tarifstruktur und die Behandlungsqualität der Spitäler zu gewährleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass der neue gesamtschweizerische Spitaltarif als solcher keine Mehrkosten zulasten der sozialen Krankenversicherung generiert. Dabei hat sich der Bundesrat stark auf eine Empfehlung des Preisüberwachers vom 12. April 2010 zum SwissDRG-Tarifvertrag abgestützt.

Ab 2012 werden damit alle stationären Spitalbehandlungen aufgrund ihrer zugrundeliegenden Diagnosen in eine von gut 1000 Fallgruppen eingeteilt, welche je ein unterschiedliches Kostengewicht aufweisen. So weist z.B. in der heute genehmigten Tarifversion eine stationäre Behandlung von Kopfschmerzen ein Kostengewicht von 0.615 auf und die Implantation einer Bandscheibenprothese ein solches von 2.654. In den kantonalen Tarifverhandlungen zwischen Kassen und Spitälern müssen jedoch in Zukunft nur die Preise für ein Kostengewicht von 1.0 ausgehandelt werden – die sogenannten Baserates ( z.B. Fr. 4000.-). Daraus lassen sich sodann die Entschädigungen aller gut 1000 Behandlungs-Fallgruppen direkt ableiten. Die Behandlung von Kopfschmerzen würde somit die Krankenkassen auf Fr. 2460.- (Fr. 4000.- x 0.615) zu stehen kommen und die Implantation einer neuen Bandscheibenprothese auf Fr. 10‘616.- (Fr. 4000.- x 2.654). Die Preisüberwachung wird ab 2011 Tarifempfehlungen an die Kantonsregierungen zu den kantonalen Baserates abgeben und sich dabei an den günstigen Baserates orientieren.

Die Einführung der neuen, verursachergerechten Spitaltarife ist somit auf Kurs. Was ist Ihre Meinung?

SwissDRG Tarifempfehlung an den BR

Spitzenmedizin: Prämienzahlende berappen letztlich Nullentscheid

Die steigenden Gesundheitskosten sind Anlass vieler, oft hitzig geführter Debatten. Steigende Krankenkassenprämien, hohe Medikamentenkosten – wir alle sind davon betroffen.
Eine dieser Debatten dreht sich um die Spitzenmedizin: Wie effizient ist es, wenn sich mehrere Spitäler auf dieselben hochkomplizierten Operationen spezialisieren? Wie steht es mit den Kosten, die mehrere, parallel forschende Kompetenzzentren generieren? Wäre es sinnvoller, wenn die einzelnen Spitäler unterschiedlichen Spezialisierungsgebieten nachgehen würden?

Anschauungsunterricht zum Gerangel auf Kosten der Prämienzahlenden konnte man kürzlich erhalten: Der Ausschuss der kantonalen Gesundheitsdirektoren konnte sich Ende Mai zu keinem Entscheid auf dem Gebiet der Herztransplantationen durchringen. Nach wie vor werden derartige Operationen in drei Schweizer Spitälern durchgeführt, nach wie vor investieren alle diese Kompetenzzentren in ihre individuellen Forschungen, das Synergiepotenzial wird nicht ausgeschöpft, nach wie vor konkurrieren sie sich um das damit verbundene Prestige.

Nun hat sich Bundesrat Burkhalter in die Diskussion eingeschaltet. Er will sich über die Gründe dieser Konkurrenzsituation informieren lassen und will sich künftig an solchen Diskussionen zusammen mit den Kantonen beteiligen. Sollten sich die Kantone bis 2015 nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, ist es durchaus möglich, dass der Bundesrat ein diesbezügliches Machtwort spricht. Und so möglicherweise einem Faktor für steigende Gesundheitskosten den Riegel schiebt.

Bis dahin aber gilt: Kirchturm-politik allenthalben hat dazu geführt, dass frühzeitig eine im Landesinteresse stehende günstige Regelung getroffen werden konnte. Berappen müssen diesen Nullentscheid letztlich die Prämienzahlenden. Können wir uns das wirklich leisten?

Bildquelle: Wikipedia

Zahnimplantate: Grosse Preisunterschiede

Die Preisüberwachung hat eine Umfrage zu den Einkaufspreisen von Zahnimplantaten für Schweizer Zahnärzte vorgenommen und diese Preise mit denjenigen in Deutschland, Österreich, Frankreich, Italien und den USA verglichen. Demnach unterscheiden sich die Schweizer Preise nur wenig von denjenigen der untersuchten Länder. Die Analyse hat jedoch innerhalb der Schweiz grosse Preisunterschiede zwischen den verschiedenen Herstellern/Vertreibern offenbart. Lesen Sie hier weiter.

La Surveillance des prix a effectué une enquête sur les prix d’acquisition des implants dentaires en Suisse et les a comparés avec ceux en Allemagne, en Autriche, en France, en Italie et aux Etats-Unis. L’analyse démontre l’existence de grands écarts de prix entre les fabricants/fournisseurs en Suisse, mais de faibles écarts de prix entre la Suisse et les autres pays de l’étude. Lire la suite.

La Sorveglianza dei prezzi ha condotto un’indagine sui prezzi d’acquisto degli impianti dentali in Svizzera, comparandoli con quelli tedeschi, austriaci, francesi, italiani e americani. L’analisi evidenzia grandi differenze di prezzo tra i fabbricanti/fornitori in Svizzera, ma soltanto lievi differenze tra la Svizzera e gli altri Paesi presi in esame. Leggete la nuova Newsletter.

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