Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Zu teuer....Was Teenager am Zukunftstag meinen.

Was Filippo, Lia, Layla, Aljoscha, Leon und Anastasia alles zu teuer finden, das haben sie heute am Zukunftstag bei mir erzählt: 

Filippo: Ich finde, dass der Teleclub zu teuer ist - ich würde gerne mehr Sport schauen.

Lia
: Ich finde die Kleider insgesamt zu teuer - Dinge, die man braucht, sollten nicht zu teuer sein. 

Layla
: Ich finde, dass Abos zum Beispiel für das Telefon, zu teuer sind - man sollte nicht pro Monat dafür so viel Geld ausgeben müssen.

Aljoscha
: Fussballschuhe sind zu teuer - ich spiele gerne Fussball, und finde, die Schuhe sollten günstiger sein.

Leon
: Ich finde, Essen ist zu teuer - und essen muss man ja!

Anastasia
: Ich lese gerne Heftli - aber ich finde, sie sind zu teuer. 

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Autoverlad am Lötschberg – neue Einvernehmliche Regelung mit der BLS

Die neuen Trassenpreise des Bundes sind für die BLS deutlich spürbar. Verstärkt wird der Effekt auf die Erfolgsrechnung dadurch, dass das Wallis unter sinkenden Touristenzahlen leidet. Das Wegbleiben der Touristen hat diverse Gründe und es hat auch Auswirkungen auf die Auslastung des Autoverlads am Lötschberg. In den letzten Jahren wurden bei Letzterem bereits Sparanstrengungen unternommen. Diese wurden so gewählt, dass die Kunden möglichst wenige spürbare Nachteile in Kauf nehmen mussten. Die Preiserhöhungen der Vergangenheit wurde nicht in dem Mass wie geplant ertragswirksam, da viele Nutzer auf die günstigen Punktekarten für Vielfahrer ausgewichen sind. Dies wurde durch deren Übertragbarkeit begünstigt.

Diese Fakten und notwendige anstehende Investitionen zwingen die BLS zu erneuten Preiserhöhungen am Lötschberg. Ich habe ihre Vorschläge geprüft und nach intensiven Gesprächen konnten wir uns auf Folgendes einigen:

Die guten Nachrichten zuerst: Im neuen Fahrplan 2014/2015 werden gleichviele Fahrten angeboten wie im aktuellen Fahrplan. Darüber hinaus wird es versuchsweise (auf ein Jahr begrenzt) einen zusätzlichen Nachtzug in der Freitagnacht und einen weiteren in der Samstagnacht geben. Neu werden auch touristische Vergünstigungen in die Punktekarten bzw. die Online-Tickets integriert sein.
Weniger erfreulich sind natürlich die Preiserhöhungen. Sie bewegen sich zwischen 4 und 25 Prozent. Wochenendtouristen werden von den Preiserhöhungen am wenigsten betroffen sein. Alle anderen Nutzer müssen mit Aufschlägen im zweistelligen Prozentbereich rechnen. Die Übertragbarkeit für Punktekarten wird abgeschafft. Sämtliche Details können Sie in der Einvernehmlichen Regelung nachlesen.

Es ist mir klar, dass diese Preiserhöhungen auf wenig Gegenliebe stossen werden. Nur leider wäre die Alternative – nämliche drastische Angebotskürzungen – in meinen Augen schlechter gewesen. Bleibt zu hoffen, dass wieder mehr Touristen den Weg ins Wallis finden. Erstens ist der schöne Kanton immer eine Reise wert und der BLS würde es wieder leichter fallen, ihr Angebot weiterhin attraktiv und kundenfreundlich zu gestalten.

Transport autos au Lötschberg – Nouveau règlement amiable conclu avec BLS

BLS ressent les nouveaux prix des sillons de la confédération. L’effet sur le compte de résultat est renforcé par le fait que le Valais souffre d’une baisse du nombre de touristes. Celle-ci a diverses causes et a également un effet sur l’utilisation des capacités du transport des automobiles au Lötschberg. Des mesures d’économies ont été prises ces dernières années et choisies de manière à ce que les clients en ressentent aussi peu que possible les inconvénients. Les augmentations de prix du passé n’ont pas eu l’effet attendu sur les recettes car de nombreux utilisateurs ont passé à la carte à points meilleur marché, ce d’autant plus que cette carte est transmissible.

Ces faits et les investissements nécessaires à venir contraignent le BLS à augmenter à nouveau ses prix au Lötschberg. J’ai analysé les propositions de BLS et après d’intensives discussions nous avons trouvé l’accord suivant :

D’abord les bonnes nouvelles : Le nouvel horaire 2014/2015 prévoit autant de courses que l’horaire actuel. De plus, à titre d’essai (pendant une année), un train de nuit supplémentaire sera introduit le vendredi et un le samedi. Des réductions touristiques seront nouvellement introduites dans les cartes à points respectivement dans les tickets online.
Les augmentations de prix sont naturellement mois réjouissantes. Elles se situent entre 4 et 25 pourcent. Les touristes du week-end seront les moins concernés par les hausses de prix. Les autres utilisateurs verront les prix augmenter de plus de 10 pourcent. La transmissibilité de la carte à points sera supprimée. Les détails figurent dans le règlement amiable qui peut être consulté ici.

Je suis conscient que les hausses de prix ne seront pas appréciées. Malheureusement elles sont l’alternative à des baisses drastiques de l’offre qui auraient été, à mes yeux, encore pire. Il reste à espérer que les touristes trouveront à nouveau le chemin du Valais. Une excursion dans ce beau canton vaut toujours la peine et BLS pourrait continuer à présenter une offre attractive.

Spitaltarife 2012 – Fälle Zürich: Grundsatzentscheid des Bundesverwaltungsgerichts mit Kostenwirkung

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat heute einen Entscheid zu zwei strittigen Fallpauschale für akutstationäre Spitalbehandlungen veröffentlicht (vgl. Urteile in den Verfahren C-2283/2013 und C-3617/2013)

 

Es ist das zweite Urteil seit Einführung des neuen gesamtschweizerischen Abrechnungssystems SwissDRG im Jahr 2012. Der von der Zürcher Regierung für die beiden Zürcher Stadtspitäler Triemli und Waid festgesetzte Basisfallwert von Fr. 9‘480.- (auch Baserate genannt, d.h. eine Fallpauschale für eine auf 1.0 normierte Fallschwere) zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) wurde bestätigt. Er beruht auf einem bloss innerkantonalen Benchmarking auf Basis des 40. Perzentils.

Ich hatte zu diesem Spitaltarif im Jahr 2012 eine Tarifempfehlung abgegeben, welche auf einen Basisfallwert von maximal Fr. 8974.- (100%, inkl. Anlagenutzungskosten) beruht. Ermittelt wurde dieser Wert aufgrund eines nationalen Benchmarkings mit effizient arbeitenden Spitälern u.a. aus dem Kanton Zürich.

 

Mit diesem Entscheid schützt das Gericht ein in meinen Augen sehr grosszügiges Benchmarking. Begründet wird dies mit dem grossen Ermessensspielraum, der den Kantonen eingeräumt werden soll – Kantone, die notabene in aller Regel zumindest in Teilen auch Spitaleigner sind. Diese Vorgabe entspricht Mehrkosten pro Standardfall von Fr. 500.-, was angesichts der rund 1.1 Mio akutstationären Spitalfälle pro Jahr einem Kostenvolumen von 550 Mio Franken zu Lasten der Allgemeinheit entspricht (wovon rund 250 Mio Franken zu Lasten der sozialen Krankenversicherung gehen). Dies sind schlechte Nachrichten für uns Prämienzahlerinnen und Prämienzahler, vor allem auch angesichts der zurzeit zu beobachtenden Explosion der stationären und ambulanten Spitalkosten: Allein im Jahr 2013 stiegen die stationären Spitalkosten zu Lasten der Grundversicherung gegenüber dem Vorjahr um 15% bei gleichzeitigem Anstieg der ambulanten Spitalkosten um 10%, wie die Grafik zeigt.

 

Was ist zu tun? Tatsache ist: Die Spitalkosten laufen aus dem Ruder und die letzte Gerichtsinstanz sieht sich – begreiflicherweise - nicht in der Lage, Gegensteuer zu geben. Das kann man dem Gericht auch nicht vorwerfen. Vielmehr sieht es den Gesetz-, respektive Verordnungsgeber – insbesondere das Eidg. Departement des Innern - in der Verantwortung. Ich schliesse daraus, dass wir bei stationären Spitalleistungen zulasten der OKP im Dienste unserer Prämienzahlerinnen und Prämienzahler eine strengere Preisregulierung benötigen.

Vorerst rege ich die Prüfung von 6 Punkten an:

-         Erstens braucht es auf Verordnungsstufe genaue Vorgaben zur Ausgestaltung der Kostenrechnung.

-         Weiter sollte der Bund Vorgaben zur Ermittlung der benchmarking-relevanten Betriebskosten erlassen und

-         Drittens ist in der Verordnung der gesetzliche Begriff der gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu präzisieren um damit sicherzustellen, dass deren Kosten im Rahmen der Tarifermittlung zu 100% ausgeschieden werden. Ist z.B. ein vom Spital betriebener Ambulanzdienst eine gemeinwirtschaftliche Leistung zu Lasten des Kantons oder muss sich die OKP an dessen Kosten beteiligen? Derartige Fragen gilt es zu beantworten.

-         Viertens und ganz wichtig: Es braucht strenge Vorgaben auf Verordnungsebene zur Ermittlung des nationalen Benchmarking-Wertes, d.h. eine Operationalisierung des vom Gesetz geforderten effizienten Spitals. Angesichts stark steigender Spitalkosten sollte der nationale Referenzwert wohl nicht über dem 1. Quartilswert zu liegen kommen.

-         Fünftens fordern wir ebenfalls im Sinne der Kostendämpfung strenge Vorgaben zur Tarifierung der SwissDRG-Zusatzentgelte: Die via derartige Entgelte zusätzlich abrechenbaren Medikamentenpreise sollten maximal den SL-Preisen abzüglich Spitalrabatten entsprechen und teure Medizinalprodukte inkl. Implantate sollten auf Höhe des 1. Quartilswertes der in der Schweiz vorkommenden Preise abgerechnet werden dürfen.

-         Schliesslich rege ich eine Reflexion zur Mehrfachrolle der Kantone an. Ist es vor dem Hintergrund der dringlich erforderlichen Dämpfung der Spitalkosten zu Lasten der OKP sinnvoll, wenn die Kantone die Tarife ihrer eigenen Spitäler festlegen? Ich bin sehr skeptisch. Unsere Analyse von mehr als 120 Spitälern in den vergangenen zwei Jahren hat nämlich gezeigt, dass das Baserate-Niveau in unserem Land zurzeit um mindestens 10% überhöht ist.

Wir bleiben am Ball, damit die soziale Krankenversicherung auch in Zukunft bezahlbar bleibt!

Good News: Einvernehmliche Regelung mit dem Energie Service Biel (ESB)

Der ESB hatte im Oktober 2013 ein neues Preissystem eingeführt, welches Preiserhöhungen der Gaspreise zur Folge hatte.

Ich habe diese Preiserhöhungen überprüft und kam zu dem Ergebnis, dass sie aus meiner Sicht zu hoch ausgefallen sind. Die darauffolgenden Gespräche mit dem ESB mündeten nun in einer einvernehmlichen Regelung. Diese Regelung führt zu Preissenkungen um durchschnittlich etwas mehr als 5 Prozent. Zusätzlich gibt der ESB die Preissenkungen ihres Vorlieferanten weiter.
 
Konkret wurden gegenüber dem Tarif vom 1.10.2013 die folgenden Preissenkungen vereinbart:
 
1. Verbrauchspreise für Kunden mit Leistungen bis 3kW
Preissenkung um 0.9 Rp. auf 12 Rp./kWh
 
2. Verbrauchspreise für Kunden mit Leistungen bis 3 – 50kW
Preissenkung um 0.9 Rp. auf 6.35 Rp./kWh
 
3. Verbrauchspreise für Kunden mit Leistungen bis 50 – 300kW
Preissenkung um 0.8 Rp. auf 5.65 Rp./kWh
 
Alle übrigen Preise für den Gasbezug (z.B. Grundgebühren) dürfen die aktuellen Preise nicht überschreiten. Die Regelung tritt am 1. Oktober 2014 in Kraft und ist für ein Jahr verbindlich. Den gesamten Text der einvernehmlichen Regelung können Sie hier nachlesen