Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Einvernehmliche Regelung mit der Post

Im Januar diesen Jahres habe ich mich mit der Post auf ein umfassendes Massnahmenpaket geeinigt, das sowohl Preissenkungen, neue Produkte und Verzichte auf Preiserhöhungen enthält. 
Hier die wesentlichsten Punkte, von denen die meisten morgen, 1. April 2014, in Kraft treten:

Briefe:

Einschreiben Prepaid für CHF 5.50 inkl. Beförderung:
Neu auch für Briefe bis Format B5, Gewicht: max. 250g, Dicke: max. 2cm

MiniPac International (bisher: Maxibrief Ausland):
Wird uneingeschrieben wieder eingeführt.

Spezialsendungen:
Vereinfachung der Kriterien, Zuschlagsstreichung für ortsbundsortierte Sendungen, Senkung Formatzuschlag für Einzelsendungen.

Massensendungen:
Die Mindestmengen bei B2-Massensendungen werden von 500 auf 350 reduziert.

Pakete:

- Die Preise für Retourenpakete werden um CHF 1.50 pro Paket gesenkt.

Verzollung:

- Die Verzollungsgebühren werden pro Sendung um CHF 0.50 gesenkt.

Vollmachten:

- Es wird auf die jährliche Gebühr verzichtet.
- Der Schalteraufpreis für die einmalige Gebühr wird um CHF 6 gesenkt -  auf das Niveau der Online-Lösung.

Adressdienstleistungen:

- Die Preise der Adressdienstleistungen Mat(CH) werden um durchschnittlich 50 Prozent gesenkt.

Gratis-Briefmarken:

- Jeder Schweizer Haushalt erhält 4 WebStamps à CHF 1.00.

Den genauen Wortlaut der Vereinbarung und auf welche Preiserhöhungen die Post verzichtet, können Sie in der einvernehmlichen Regelung unter folgenden Link nachlesen:  Einvernehmliche Regelung mit der Schweizerischen Post AG

Augen auf beim Tempo Kauf…

…so man das schafft, wenn man eine Schnuddernase und Triefaugen hat. In solch desolaten Zustand ist man meist eh nicht in Sonntagslaune und der letzte Rest geht noch ganz Bach-ab, wenn man sich über’s Ohr gehauen fühlt.

So oder so ähnlich ist es einem Mitbürger ergangen, der mir schrieb, in den Tempo-Päckli seinen nicht mehr wie eh-und-je 10 Tücher sondern nur noch 9. Der Preis sei derselbe. Er vermutete einen klammheimlichen Angriff auf die Schweizer Portemonnaies.

Natürlich hab ich ihm zuerst einmal geraten auf ebenso gute Alternativen umzusteigen - die zum Teil noch günstiger sind. Ausserdem hab ich beim schwedischen Hersteller nachgefragt, ob die Meldung denn zutreffe und falls ja, wieso das so sei.
Die Antwort kam prompt und war plausibel. Es gibt zwei Arten von Tempos: Die “Normalen“, da sind 10 Stück im Päckli und solche mit einem sogenannten Zusatznutzen, da sind nur 9 im Päckli. Zusatznutzen heisst, sie enthalten entweder Duftstoffe oder Lotion und ähnliches. Wegen des erhöhten Rohstoffeinsatzes steckt dann ein Tuch weniger in der Packung.

Das ist in Ordnung aus meiner Sicht. Wer seiner Nase die Business-Class spendieren will, muss halt tiefer in die Tasche greifen.

Ich wünsche allseits gute Gesundheit!

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Medikamentenpreise: “besser“ ist noch weit entfernt von “gut“

Der Verband der Krankenkassen „Santésuisse“ stellte vor einigen Tagen gemeinsam mit der Branche (interpharma, vips) den neuesten Auslandsvergleich für Medikamentenpreise vor. In den Vergleich einbezogen wurden Deutschland, Dänemark, Österreich, die Niederlande, Frankreich und England. Meines Erachtens hätten weitere Länder, insbesondere  Italien, als eines unserer Nachbarländer, und die uns strukturell ähnlichen Länder Schweden und Norwegen in diesen Vergleich einbezogen werden sollen. Das hätte die Aussagekraft des Vergleichs deutlich erhöht.
Verglichen wurden die Fabrikabgabepreise bei den 200 umsatzstärksten patentgeschützten Originalmedikamenten. Im Ergebnis liegt die Schweiz nun nur noch knapp über den Durchschnitt der 6 Vergleichsländer. Ein Grund zum Jubeln? Erfreulich ist, dass der Trend in die richtige Richtung geht. Die Regulierung der Preise greift. ABER eben immer noch auf sehr hohem Niveau. Zudem spiegelt die Gestaltung des Preisvergleichs nicht die volle Realität. So machen uns die Zahlen glauben, Deutschland läge um 15 Prozent über den hiesigen Preisen. Das entspricht nicht den Tatsachen. In Deutschland gibt es gesetzlich vorgeschriebene Rabatte in Höhe von 16 Prozent. Diese sind natürlich bei den Fabrikabgabepreisen noch nicht berücksichtigt. Es kann also keine Rede davon sein, dass Deutschland teurer ist als wir, sondern im besten Fall liegen die Preise in Deutschland nur noch knapp unter unseren. Ein weiterer Punkt, der den Vergleich mit dem Ausland verzerrt, ist die Wechselkurs-Toleranzmarge, ein völlig unbegründetes Geschenk an die Pharma-Industrie. Diese gehört endlich abgeschafft. Medikamente sind handelbare Güter und sollten wie solche behandelt werden. Das heisst, der nominale Wechselkurs sollte auch für sie gelten.
Gar kein Grund zum Jubeln ist nach wie vor der Preisunterschied bei den Generika. Hier ist die Schweiz fast 50 Prozent teurer als die sechs Vergleichsländer. Die hohen Kosten spiegeln sich direkt in der geringen Nachfrage wieder. Während in drei der Vergleichsländer der Anteil der Generika an den Medikamentenverkäufen bei über 50 Prozent liegt, macht er in der Schweiz nur kümmerliche 20 Prozent aus. Kein Wunder, denn unser sogenanntes Abstandsmodell versagt im Praxistest um gute Generikapreise. Deshalb plädiere ich für das im Ausland bestens bewährte Festbetragssystem. Wählten wir dieses, würde das Bundesamt für Gesundheit für die Wirkstoffe ein bis zwei Mal jährlich eine Maximalvergütung durch die Krankenkassen festlegen. Preissenkungen von  Medikamenten, die über der maximalen Rückvergütungen liegen, wären eine logische Folge. Durch die regelmässige Anpassung der Wirkstoffvergütungen, würde der Wettbewerb unter allen Marktteilnehmern intensiviert, was flächendeckend zu tieferen Preisen für Generika und patentabgelaufenen Originalmedikamenten führen würde. Das Einsparpotential für die die sozialen Krankenkassen wäre immens und ein ernstzunehmender Beitrag für stabile Krankenkassenprämien. Worauf warten wir?

Bildquelle: MS Office, Cliparts

Bundesverwaltungsgericht stellt die Weichen für mehr Wettbewerb

Die Zeichen der Zeit erkennen, ist zugegebenermassen nicht immer leicht. Wenn man dann aber klar sieht (oder eben auch die Brille geputzt bekommt) und immer noch dagegen ankämpft, zeugt das - unter vielen anderen wenig erfreulichen Eigenschaften - auch von mangelndem Weitblick.

Der Elmex-Hersteller Gaba hatte da eine andere Sicht der Dinge. Die Weko büsste das Unternehmen schon 2009, weil es vertraglich seinem österreichischen Lizenznehmer Exporte verbot und sich damit vor Parallelimporten in die Schweiz schützte. Gaba zog vor das Bundesverwaltungsgericht in der Hoffnung, sein Vorgehen doch noch legitimiert zu bekommen und natürlich auch, um die nicht ganz unerhebliche Busse abzuwenden.

Das Bundesverwaltungsgericht jedoch bestätigte den Entscheid der Weko. Darüber hinaus stellte es klar, das derartige Gebietsabreden in jedem Fall eine erhebliche Wettbewerbsbeschränkung darstellen. Das heisst, funktionierender Wettbewerb zwischen den Marken ist nur ein Kriterium, darüber hinaus muss es auch funktionierenden Wettbewerb innerhalb einer Marke geben und das unabhängig davon, wie gross der Marktanteil eines Herstellers ist. Da eine Beschränkung noch keine Beseitigung des Wettbewerbs ist, wurden noch Effizienzgründe geprüft, die aber in diesem Fall nicht vorliegend waren.

In meinen Augen ist dies ein völlig folgerichtiger Schluss mit wegweisender Wirkung. Er schafft Klarheit und verringert den Spielraum für Winkelzüge, auch wenn immer noch kleine Schlupflöcher verbleiben. Ein grosser Wurf also für die Verhinderung der Abschottung des Schweizer Marktes. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und angesichts der Bedeutung der Rechtsprechung im vorliegenden Fall für die Zukunft ist es sehr gut möglich, dass der Fall vor Bundesgericht weitergezogen wird. 

Es ist schon erstaunlich: Ein Unternehmen kämpft sich durch mehrere Instanzen des Schweizer Rechts, nicht um sein Produkt, seine Dienstleistung oder sein geistiges Eigentum zu schützen. Nein, das Unternehmen will den Weg der Beschaffung in Beton zu giessen.  Da stellt sich mir doch die Frage, wie hoch müssen die Gewinnmargen in der Schweiz eigentlich sein, dass es sich lohnt eine Millionenbusse zu riskieren, über viele Jahre Anwälte zu beschäftigen und einen Image-Schaden durch negative Presseberichte zu erleiden? Das Thema Hochpreisinsel können wir noch längst nicht ad acta legen.

Ich bin jedenfalls sehr froh über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. Neben der ganzen Juristerei hoffe ich, dass sich am Ende doch die Einsicht eine Schneise schlägt und auch Unternehmen wie Gaba erkennen, dass man sein Geld nachhaltig nur durch Leistung verdient und nicht durch die Höhe eines Zauns, den man zieht.       

Bildquelle: MS Office, ClipArts