Bestimmt kennen Sie eine steuergünstige Gemeinde in der Schweiz. Aber kennen Sie auch den Preis für eine Parkkarte in der Blauen Zone in verschiedenen Städten? Während der Steuerwettbewerb unter den Gemeinden und Kantonen auch für Transparenz sorgt, sind Gebühren oft ein Buch mit sieben Siegeln. Immer neue Abgaben erschweren den Vergleich zusätzlich.
Wie ich bereits im letzten Beitrag angekündigt habe, wollen wir der oft beklagten Intransparenz im Gebührendschungel Abhilfe schaffen und das "Gebührenangebot" auf unserer Homepage ausbauen. Gleichzeitig möchte ich Sie auf bereits bestehende Vergleichsseiten hinweisen. Kennen Sie zum Beispiel mymedi.ch? Hier können Sie einfach und bequem herausfinden, ob für Ihr Medikament ein Generikum erhältlich ist. Damit können Sie aktiv zur Senkung der Gesundheitskosten beitragen.
Auf die Schnelle habe ich im Internet Preisvergleichsseiten für verschiedene Dienstleistungen gefunden. Auf reisehit.ch vergleichen Sie Ferienangebote, comparis findet für Sie jenen Mobilfunk-Preisplan, der am besten zu Ihnen passt. Und die Preissuchmaschine.ch findet für Sie die günstigste Digitalkamera für Ihre Ferienschnappschüsse. Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Viele weitere Vergleichsseiten dürften existieren.
Seit der Erfindung des Internets wurde das (Preis-)Vergleichen stark vereinfacht. Das ist in meinen Augen sehr lobenswert. Nutzen Sie dieses Angebot, denn wie heisst es doch so schön: Rat nach der Tat kommt zu spat.
Kennen auch Sie einen guten Vergleichsdienst?
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Heute ist der neueste Newsletter der Preisüberwachung erschienen. Darin erinnerte ich das Departement des Innern an Massnahmen, die der Preisüberwacher schon vor mehreren Jahren gefordert hatte – z.B. ein ausgedehnter Preisvergleich, eine schneller Preisanpassung etc.
Zudem setze ich mich in der näheren Zukunft für Massnahmen zur Verbesserung der wirtschaftlichen Anreize im Medikamentenmarkt ein: Einerseits empfehle ich eine Förderung von Generika mittels Beseitigung falscher Verkaufsanreize bei den Apotheken sowie einen Übergang auf die in Deutschland bereits praktizierte Medikamenten-Vergütung auf Basis des jeweils günstigsten Wirkstoffes (sog. Festbetragssystem). Andererseits setzte ich mich dafür ein, dass die Medikamentenkosten in den Kostengewichten für die künftigen SwissDRG-Fallpauschalen vollumfänglich eingerechnet werden, um damit die Spitäler zu einem kostensparenden Einkaufsverhalten bei den Heilmitteln anzuhalten.
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Finalement, les émoluments pour les lecteurs mp3 baissent!
Finalmente, le tariffe per i lettori mp3 abassano!
Endlich sinken die Urheberrechtsgebühren auf digitalen Speichermedien wie ipods oder mp3-Playern bzw. Video-Harddisc-Recordern etc. ! Die zuständige Schiedskommission hat kürzlich einen neuen Tarif GT 4d genehmigt, der wesentlich tiefere Entschädigungen vorsieht als der bisherige. Die markante Tarifsenkung entspricht auch einer Forderung der Preisüberwachung, die den „alten“ Tarif in der Vergangenheit als überhöht kritisiert hatte.
Einig geworden sind sich die Vertragsparteien allerdings nur bei den Vergütungsansätzen, nicht aber bezüglich des Berechnungsmodells. Da der jetzt genehmigte Tarif nur bis Ende 2010 gilt, müssen die offenen Fragen rasch geklärt werden. Zudem müssen tarifrelevante aktuelle Daten wie beispielsweise der Anteil des privaten Überspielens, der Anteil bezahlten Downloads etc. erhoben werden.
Der Preisüberwacher erwartet, dass die tieferen Ansätze für die Urheberrechtsentschädigung auch auf die Gerätepreise durchschlagen werden. Da auf dem Gerätemarkt und im Detailhandel grundsätzlich Wettbewerb herrscht, darf man diesbezüglich optimistisch sein.
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Coûts de la santé - où économiser?
Costi della salute - dove risparmiare?
Zwischen zweieinhalb und achteinhalb Prozent des Einkommens geben Herr und Frau Schweizer für die Gesundheitspflege heute etwa aus. Mit den am Montag bekannt gewordenen vermutlichen Prämiensteigerungen der Krankenkassen dürfte sich dieser Betrag im nächsten Jahr deutlich erhöhen. Nach der ersten "Kostenwarnung", die noch von rund zehn Prozent ausgegangen war, kommt man nun auf wahrscheinliche Prämien-Erhöhungen von bis zu zwanzig Prozent in einzelnen Kantonen.
Experten, Medien, Politikerinnen und Politiker bringen deshalb Spar-Vorschläge aufs Tapet. Die Bandbreite der Vorschläge geht auseinander: Sie reichen von Einsparpotentialen zwischen rund einer Milliarde bis zu den heute im Blick zusammenge-"rechneten" 7,3 Milliarden.
Auch wir von der Preisüberwachung haben verschiedene Vorschläge überprüft - und gerechnet. Grundsätzlich gehen wir von einer Steuerung über Anreize aus: Wenn die wirtschaftlichen Anreize stimmen, dann braucht es weniger Verbote und Gebote und der Kostenanstieg bleibt erträglich. Aus diesem Grund schlagen wir im jüngsten Newsletter die vermehrte Entschädigung der Ärzte mittels Kopfpauschalen pro betreuten Patienten vor. Zudem setzen wir uns ein für die rasche Einführung von qualitätsüberwachten Gatekeeper-Modellen mit Budgetverantwortung (d.h. Ärzte als Fallmanager in Hausarzt- oder HMO-Praxen) ein.
Zusätzlich fordern wir eine globale Kostensteuerung bei den ambulanten Arztleistungen: Das ist ein Lenkungsmechanismus, der automatisch zu Taxpunktwertsenkungen führt, wenn eine zuvor festgelegte jährliche Kostensteigerung (z.B. + 2%) überschritten wird. Allein dieses Massnahme hätte bei konsequenter Anwendung seit der Einführung des Arzttarifs TARMED im Jahr 2004 zu Einsparungen von rund 1 Milliarde Franken im Jahr 2008 geführt. Das entspricht ca. 5 Prämienprozenten.
Weitere rund 2.5 Prämienprozente oder 500 Millionen Franken könnten mit rascher Wirkung bei den Medikamenten eingespart werden; zusätzliche hunderte Millionen mit weiteren Massnahmen, die etwas aufwändiger sind. Wir denken hier an Preissenkungen durch Erweiterung der Preis-Vergleichsländer, die Erhöhung der Preisprüfkadenz bei älteren Medikamente sowie inbesondere eine Reduktion der Vertriebsmargen bei Ärzten und Apothekern.
Diese relativ einfachen Massnahmen würden die Portemonnaies von uns allen bereits deutlich entlasten - ohne dass Leistungs- oder Qualitätseinbussen in Kauf zu nehmen wären.
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Gemäss geltendem Recht müssen marktbeherrschende Anbieter wie die Swisscom ihren Konkurrenten den Zugang zu ihrem Netz gewähren. Sie müssen dies zu nichtdiskriminierenden Bedingungen und zu kostenorientierten Preisen tun. So weit, so gut.
In der heutigen Fernmelderegulierung besteht aber trotzdem eine Lücke. Warum? Es gilt das sogenannte Verhandlungsprimat. Demnach darf die ComCom erst eingreifen, wenn sich Anbieter nach mindestens dreimonatigen Verhandlungen nicht geeinigt haben.
Das Verhandlungsprimat hat sich in der Praxis nicht bewährt. Weshalb? Es hat sich gezeigt, dass entweder beim Zugang zur letzten Meile von vornherein klar ist, dass keine Verhandlungslösung zustande kommt. Oder die Anbieter einigen sich auf überhöhte Netzzugangspreise, wie dies vermutungsweise im Mobilfunk über Jahre der Fall war und möglicherweise immer noch ist. Denn wenn niemand der Verhandelnden ein Interesse daran hat, dass tiefe Preise verrechnet werden - dann bleiben sie eben hoch. Soll das einfach so hingenommen werden?
Zur Zeit diskutiert das Parlament die Motion Forster-Vannini. Bunderat und Ständerat haben bereits zugestimmt. Die Motion bezieht sich auf eine gemeinsame Empfehlung der eidg. Kommunikationskommission (ComCom), der Wettbewerbskommission (WEKO) und des Preisüberwachers an den Bundesrat. Neu soll die ComCom die Möglichkeit erhalten, Preise umgehend zu prüfen und gegebenenfalls festzulegen.
In einem liberalisierten Markt soll der Staat nicht alles und jedes regulieren. Bezüglich ausgehandelter Netzzugangspreise ist allerdings Skepsis angezeigt. Das im Fernmeldegesetz (FMG) vorgesehen Verhandlungsprimat lädt geradezu ein, hohe Netzzugangspreise zu vereinbaren und diese den Konsumentinnen und Konsumenten zu überwälzen. Die vorgeschlagene punktuelle Änderung von Art. 11 FMG soll dies ändern.
Das nützt nicht nur den Konsumentinnen und Konsumenten. Auch für die betroffenen Unternehmen ist es letztlich besser, wenn ein Missbrauch von Marktmacht von vornherein verhindert wird und nicht nachträglich - mittels Sanktionen in dreistelliger Millionenhöhe - durch die WEKO unterbunden werden muss.