Als Preisüberwacher muss und darf ich mich mit verschiedenen Themen befassen. Oft sind es Bürgeranzeigen, die mich und mein Team dazu auffordern, einem Sachverhalt nachzugehen. So haben wir uns kürzlich auch mit der Blauzungenkrankheit auseinandergesetzt, weil wir von einem Landwirt auf die Problematik aufmerksam gemacht worden waren. Ein Erfahrungsbericht.
Vorab zum Grundsätzlichen: Das Bundesamt für Veterinärwesen BVET wird definitiv Ende Jahr über das Vorgehen 2011 im Rahmen der Bekämpfung der Blauzungenkrankheit entscheiden. In einem veröffentlichen Bericht zeigt das BVET, dass mit den drei flächendeckenden Impfkampagnen 2008, 2009 und 2010 die Blauzungenkrankheit in der Schweiz praktisch getilgt wurde. Interessierte Kreise wie der Bündner Kantonstierarzt Rolf Hanimann begrüssen die geplante Aufhebung des Impfzwang gegen die Blauzungenkrankheit durch das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET).
Weil die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit für Schafe von 2008 bis 2010 vom Bundesamt für Veterinärwesen obligatorisch vorgeschrieben war und somit keine Wahl bestand, haben wir das Thema näher ausgeleuchtet. Erstaunlich war dabei letztlich nicht der Preis – sondern die Komplexität der Organisation. Worauf sind wir gestossen? Auf 5 verschiedene Stellen und 26 Kantone: Bundesamt für Veterinärwesen (BVET), Swissmedic, das Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe, die Firma Veterinaria AG, sämtliche Kantone und Kantonstierärzte, aber auch der Schweizer Fleckvieh-Zuchtverband, der neu „swissherdbook“ heisst.
Die Vorschriften zur Bekämpfung von Seuchen bei der Nutztierhaltung sind im Tierseuchengesetz (SR 916.40), in der Tierseuchenverordnung (SR 916.401) sowie in befristeten Amtsverordnungen (z.B. die Verordnung über die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit im Jahr 2010 - SR 916.401.348.2) und in technischen Weisungen des BVET enthalten. Mit der Verordnung über die Impfungen gegen die Blauzungenkrankheit im Jahr 2010 hat das BVET angeordnet, dass empfängliche Rinder und Schafe in der ganzen Schweiz bis am 31. Mai 2010 mit dem inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 geimpft werden müssen. In dieser Verordnung schreibt das BVET vor, dass für die Impfung das Präparat Bovilis® BTV8 von Intervet, vertrieben durch die Veterinaria AG, eingesetzt wird. Laut Informationen des BVET kauft und bezahlt der Bund den Impfstoff. Das BVET holt Offerten für die Impfstoffbeschaffung ein und die Geschäftsleitung BVET entscheidet, welcher Impfstoff für die Impfkampagne bestellt wird.
Insgesamt wurden 2010 schliesslich 2 Mio. Impfdosen à € 0.60 in 50ml-Flaschen von Bovilis® BTV8 von Intervet eingekauft für total € 1.2 Mio. Die Kaufabwicklung musste aus rechtlichen Gründen über einen Dritten erfolgen, den Schweizerischen Fleckvieh Zuchtverband (neu: swissherdbook). Die Lieferkosten gingen voll zu Lasten der Kantone, die den Versand unterschiedlich organisierten (zentrale Lieferung an Kühllager oder direkte Lieferung an Tierärzte). Die administrativen Kosten zur Registrierung der Impfungen wurden von den Kantonen getragen, während die Tierarztkosten meistens zwischen Tierhaltenden und Kanton aufgeteilt wurden (kantonal sehr unterschiedlich gehandhabt).
Die Impfstoffe und Seren für Tiere werden vom Institut für Viruskrankheiten und Immunprophylaxe zugelassen. Dieses Institut ist dem BVET angegliedert. Hingegen erfolgt die Zulassung für Tierarzneimittel vom Schweizerischen Heilmittelinstitut Swissmedic als generelle Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Heilmittel.
Und was ist das Fazit? Einen Preismissbrauch haben wir glücklicherweise nicht gefunden, die Blauzungenkrankheit ist ausgemerzt – und ich um eine Erfahrung reicher!
Bildquelle: flickr (tschörda)
Le Conseil fédéral a approuvé le principe d’une perception annuelle de la redevance de réception radio et télévision. Les économies dues au passage d’une facturation trimestrielle à une facturation annuelle ont été estimées entre 9 et 10 millions de francs. Une nouvelle réjouissante.
En tenant compte du fait qu’il peut y avoir des clients qui préfèrent recevoir la facture tous les trois mois, le Conseil fédéral a assorti sa décision de la possibilité du maintien d’une facturation trimestrielle contre une majoration de 2 francs par facture, soit 8 francs par année pour les coûts supplémentaires.
Nous avons aussi été contactés dans l’élaboration de ce projet. Dans le cadre de l’analyse, nous avons constaté qu’une part importante des frais de facturation (impression, envoi, encaissement) est due au paiement en espèces au guichet de la poste. Les clients n’en sont pas conscients étant donné que ces frais sont pris en charge par le bénéficiaire. Ainsi, pour un versement entre Fr. 100.- et Fr. 1'000 par bulletin orange au guichet postal, ces frais s’élèvent à Fr. 1.75 pour le destinataire du paiement. Aujourd’hui, sur trois millions de personnes soumises à la redevance, environ un million de personnes s’acquittent de leur redevance radio tv au moyen d’un versement en espèces au guichet de la poste. Les 8 francs de majoration lors d’une facturation trimestrielle sont donc justifiés, si les hypothèses lors de la calculation s'avèrent justes dans le futur.
Qu’en est-il de ces Fr 1.75 pour le versement ? La Surveillance des prix s’est penchée sur la dernière modification des taxes pour les versements en espèces au guichet postal intervenue en 2007. L’analyse n’avait pas révélé d’indices d’augmentation abusive de prix, l’adaptation étant motivée par la couverture des coûts. Néanmoins , comme les coûts du versement sont pris en charge par le bénéficiaire, il n’y a aucune incitation pour le client à utiliser – dans la mesure du possible – des moyens de paiement meilleur marché – comme par exemple le paiement électronique, l’ordre de paiement, etc. . La Surveillance des prix avait déjà suggéré en 2007 à la poste d’examiner le système de prise en charge des coûts des transactions faites au guichet postal.
Heute ist der neueste Newsletter erschienen -
nachstehend das Inhaltsverzeichnis:
INHALTSÜBERSICHT/ CONTENU/ CONTENUTO
1. HAUPTARTIKEL/ ARTICLE PRINCIPALE/ ARTICOLO PRINCIPALE
Kabelfernsehpreise in der Schweiz - Vergleich der Angebote der Kabelnetzbetreiber mit mehr als 5'000 Abonnenten
Les tarifs du téléréseau en Suisse - Analyse des offres des fournisseurs de téléréseau avec plus de 5'000 abonnés
Le tariffe della televisione via cavo in Svizzera – Analisi delle offerte dei fornitori di televisione via cavo con più di 5'000 abbonati
2. MELDUNGEN/COMMUNICATIONS/COMUNICAZIONI
- Strompreisbericht / Rapport des prix de l‘électricité / Rapporto dei prezzi dell‘elettricità
- Energie Wasser Uetikon: Einvernehmliche Senkung der Wasserpreise
- Taxe d’épuration des eaux usées à Genève
- Tasse sui rifiuti: seguendo la nostra raccomandazione, il Comune di Melide ha abbassato del 20% le tariffe per la raccolta e lo smaltimento dei rifiuti per il 2010, mentre il Comune di Ronco sopra Ascona ha optato per lo status quo
- AVAG: Senkung der Kehrichtverbrennungspreise
- Baisse significative des tarifs pour l’eau potable dans la Ville du Locle
Wer mit dem Flugzeug in die Ferien verreisen will, kennt es:
An der Sicherheitskontrolle kommt keine Wasserflasche vorbei. Aufgrund einer strengen Regelung ist es nämlich bislang untersagt, Flüssigkeitsbehälter mit mehr als 100ml Inhalt ins Flugzeug, respektive zum Gate mitzunehmen.
Eine Tortur für all diejenigen, die beim Warten auf den Abflug durstig werden: An den Abfluggates werden zwar Getränke zum Kauf angeboten, aber oftmals derart teuer, dass es das Portemonnaie richtig schmerzt.
Ab 2012 soll nun offenbar das Flüssigkeitsverbot in den Flugzeugen fallen. Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation ICAO entwickelt momentan eine neue Scannertechnik, die zum Flüssigkeits-Check eingesetzt werden soll. Mit diesem Gerät soll in Zukunft eine Unterscheidung zwischen unbedenklichen und gefährlichen Stoffen möglich werden.
Mich freut’s: Dem preisbewussten Reisenden wird wieder die Möglichkeit gegeben, sich vor der Sicherheitskontrolle mit Getränken aus dem Discounter einzudecken. Und die Getränkeanbieter am Gate dürften so eher unter Preisdruck kommen.
Bildquelle: flickr (Malik Braun)
Heute sind die Prämienerhöhungen der Krankenkassen für das nächste Jahr bekannt geworden. Ein happiger Aufschlag war erwartet worden – und ein happiger Aufschlag ist eingetreten. Gleichentags hat das Parlament in der Schlussabstimmung den letzten Rest des „dringlichen Massnahmenpakets 2009“ bachab geschickt. Kurzum: Ein unerfreulicher Tag für die Prämienzahlenden in unserem Lande.
Woran liegt es? Es liegt auch daran, dass wir die Kostenspirale im Gesundheitswesen noch nicht ausreichend im Griff haben. Die Zahlen 2009 zeigen, dass insbesondere bei den Medikamentenkosten via Arzt (plus 4,3%) und Apotheke (plus 4,3%) und im Spitalambulanten Bereich (plus 7,3%) überproportionale Anstiege zu verzeichnen sind. Gewirkt haben aber zum Beispiel die Tarifrevisionen bei den Laborkosten und auch – allerdings noch zu wenig – die Tarifkontrolle bei den spitalstationären Behandlungen.
Was ist zu tun? Ich werde mich weiterhin nach Kräften für eine Reduktion der Gesundheitskosten einsetzen. Sei es durch Einflussnahme bei den Medikamentenpreisen – wo ich die Einführung einer wirkstoffbasierten Vergütungsobergrenze (Festbetragssystem) vorgeschlagen habe. Bei den Mitteln und Gegenständen (sog. Migel) dürfte eine Revision ebenfalls Einsparungen bringen. Daneben sehe ich auch erhebliches Sparpotential beim Medikamentenvertrieb – im dreistelligen Millionenbereich. Im Bereich der Spitaltarife werde ich meine Kontrolltätigkeit – und namentlich den Benchmark von privaten und öffentlichen Spitälern – noch intensivieren. Und im ambulanten Bereich auf eine Revision des Tarmed hinwirken. Mittelfristig setze ich auf integrierte Versorgungssysteme mit Budgetverantwortung – sogenannte Managed Care-Modelle, wie sie im Parlament zur Zeit diskutiert werden.
Offene Baustellen gibt es zahlreiche im Gesundheitsbereich. Die meisten sind bekannt. In vielen Bereichen habe ich auch schon Empfehlungen gemacht, die zu Einsparungen führen können. Dennoch hat man das Gefühl, dass wir sehr häufig ein „Treten am Ort“ praktizieren. Was es braucht, damit es nicht ständig so weitergeht, fragen Sie? Gefragt sind Massnahmen, die umgesetzt werden. Gefragt sind Umsetzer!
A propos des déchêts
A proposito dei rifiuti
Bis vor kurzem wurde der Tessiner „Ghüder“ in die Deutschweiz zur Entsorgung gebracht. Nun hat das Tessin in Giubiasco eine eigene Kehrichtverbrennungsanlage . Resultat: Das Verbrennen einer Tonne Abfall ist um gut dreissig Prozent billiger geworden. In der Folge habe ich die Tessiner Gemeinden angeschrieben und sie gebeten, darauf zu achten, die tieferen Kosten an die Gebührenzahlenden weiterzugeben. Erfreulich: Alle Gemeinden, bei welchen gleichbleibende Gebühren zu einer Kostenüberdeckung geführt hätten, haben ihre Tarife gesenkt oder eine Senkung vorgesehen. In den insgesamt vierzehn Gemeinden, welche ihre Abfallgebühren angepasst haben, resultieren Einsparungen von über einer halben Million pro Jahr für die Betroffenen. Mehr hierzu (auf italienisch) im Newsletter des Preisüberwachers 3/10 S. 12 .
In einer ähnlichen Situation befinden sich die Gemeinden im Einzugsgebiet der Kehrichtverbrennungsanlage Thun. Seit einigen Monaten sind wir mit der AVAG in Thun im Gespräch, um sie zu einer Senkung der Verbrennungspreise zu bewegen. Letzten Donnerstag hat nun der Verwaltungsrat von sich aus eine Senkung der Preise beschlossen. Ab Anfang 2011 werden den Gemeinden von der KVA Thun für das Verbrennen einer Tonne Hausabfall noch Fr. 135.- verrechnet. Es sind dies rund 13% oder Fr. 20.- weniger als im laufenden Jahr. 2008 verrechnete die KVA den Gemeinden für das Verbrennen einer Tonne Abfall noch rund Fr. 175.-. Innerhalb von drei Jahren sanken damit die Verbrennungspreise um rund 23% oder Fr. 40.-. Ausgeklammert von diesem Preis sind die Kosten für den kantonalen Abfallfonds und die Transportlogistik (total Fr. 55.-)
Einerseits werden wir diese Senkung prüfen; da eine Ausweitung der Produktionskapazität bevor steht, ist sie unter Umständen nicht ausreichend. Weiter werden wir – so, wie wir es im Tessin getan haben – die Gemeinden im Einzugsgebiet der KVA Thun kontaktieren, um darauf hin zu wirken, dass die Senkung der Verbrennungspreise sich auch im Portemonnaie der Bewohner im Einzugsgebiet der KVA Thun – von Belp bis Gadmen und von Huttwil bis Gsteig - über tiefere Sackgebühren oder Grundgebühren auswirkt.
Bildquelle: Fotolia
Entente sur les prix entre les Telcos
Accordo sui prezzi tra le imprese di telecommunicazione
Heute ist die Einigung zwischen den Telecom-Anbietern im Bereich der Mobilterminierung bekannt geworden. Prima vista ein seit langem überfälliger Schritt in die richtige Richtung. Das Telefonieren von einem Netz in ein anderes Netz - zum Beispiel von Orange zu Swisscom - wird nicht mehr zu Preisen tarifiert, die im europäischen Vergleich jenseits von Gut und Böse liegen. Aber die Nagelprobe steht noch bevor: Denn entscheidend ist, ob und wie die Endverbraucher von diesem Vertrag zwischen den Anbietern profitieren werden: Wird auch Ihre Rechnung kleiner ausfallen?
Ob die Konsumentinnnen und Konsumenten also jubeln können, kann heute noch nicht gesagt werden. Entscheidend wird sein, dass die Konsumentenpreise in Schwung kommen. Ich denke an tiefere Endkundenpreise, neue Angebote, günstigeres Fix-to-Mobile, und ein Ende der Tarifierung on-net (auf dem eigenen Netz) und off-net (in ein fremdes Netz telefonieren) - letzteres ein Umstand, der viele ärgert und den Wettbewerb bremst.
Grundsätzlich bin ich immer skeptisch, wenn sich Anbieter über Preise einigen, insbesondere wenn sie damit einer Preisregulierung entgehen. Die Telekom-Unternehmungen haben es in der Hand, den Tatbeweis zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten zu erbringen.
Auch weitergehende Fragen stellen sich: Wollten die Anbieter mit ihrem Vorgehen einer gesetzlichen Lösung den Wind aus den Segeln nehmen? Ich bin dezidiert der Auffassung, dass der Druck einer Gesetzeslösung - die der erstzuständigen ComCom die Möglichkeit gibt, von Amtes wegen einzuschreiten - aufrecht erhalten bleiben muss. Denn möglicherweise besteht noch Spielraum nach unten - zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten.
Die jüngste Vergangenheit lehrt uns: Das Verhandlungsprimat hat sich in wichtigen Fällen nicht bewährt, wenn die Interessenlagen nicht fair verteilt sind. Im besten Fall resultieren nur Verzögerungen. Haben die Anbieter gleichgerichtete Interessen, ist eine Einigung auf zu hohem Preisniveau wahrscheinlich. Haben die Anbieter ungleiche Interessen (Netzzugang Swisscom Festnetz), muss ohnehin die ComCom schlichten oder verfügen und den korrekten Preis festlegen.
Bildquelle: Flickr / netzwerg