Treten Sie mit mir in einen Preisdialog. Auf der Webseite gibt es einen Hinweis, was in meine Zuständigkeit fällt. Sie können mir Ihr Anliegen auf zwei verschiedenen Wegen zur Kenntnis bringen:
► Bei einer konkreten Preisbeanstandung: Füllen Sie das Webformular aus. Nur so ist gewährleistet, dass Sie eine Antwort erhalten.
► Bei einer generellen Bemerkung, die einen Bezug zu einem Posting hat: Hinterlassen Sie einen Kommentar auf meinem Blog. Beachten Sie bitte die Blog-Spielregeln.

Danke für Ihr Interesse und Ihr Engagement.

Preise im öffentlichen Verkehr steigen weniger stark als angekündigt

Die Billettpreise im öffentlichen Personenverkehr steigen weniger stark als ursprünglich angekündigt. Statt 3.4 Prozent schlagen die Preise für Einzelbillette und Streckenabonnements auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2010 um 2.4 Prozent auf. Bei der Gemeindetageskarte wird auf die vorgesehene 9-Uhr-Regel verzichtet. Darauf hat sich der Preisüberwacher mit dem VöV im Rahmen einer einvernehmlichen Regelung geeinigt. Bis Ende April 2011 muss der VöV dem Preisüberwacher ein objektiviertes System der sog. Distanzzuschläge vorlegen.

Mehr zum Thema finden Sie in der  Pressemitteilung von heute.

Aumento tariffe canalizzazioni Arbedo-Castione

Storia della tariffa di smaltimento delle acque di scarico di un Comune ticinese

Qualche mese fa, il Signor Rossi (nome inventato) ci ha contattato per informarci che il Comune di Arbedo-Castione intendeva aumentare le tasse d’uso per il servizio di evacuazione e depurazione delle acque di rifiuto. Ho chiesto a uno dei miei collaboratori di informarsi presso il Comune delle ragioni di questa decisione. Alcune settimane fa, il Municipio ci ha così informato che intendeva ritornare sui suoi passi. In effetti, il Comune ha chiuso i conti del 2009 con un buon utile e di conseguenza non riteneva opportuno oberare i suoi cittadini con un aumento delle tasse. Lo scorso 21 luglio il Municipio ha ufficializzato la sua posizione annullando la sua decisione del 1° febbraio 2010. Le tasse d’uso per il servizio di evacuazione e depurazione delle acque di rifiuto resteranno così immutate rispetto a quelle applicate nel 2009.


Ringrazio il signor Rossi per il suo annuncio tempestivo e mi rallegro per il pronto intervento operato dal Municipio di Arbedo-Castione

Technologiewandel und Rechtsstaat – Beissgefahr!

Urheberrechtsabgaben auf Musikhandys: SWICO geht vor Bundesverwaltungsgericht.

Die Welt ist digital – und wird je länger je mehr multifunktional: Musik und Informationen werden je länger je mehr in 1er und 0en gespeichert – analoge Speicherung verliert stetig an Bedeutung. Zudem sind viele der neuen digitalen Geräte multifunktional – ja es gibt heute kaum mehr Mobiltelefone auf dem Markt, mit denen man „nur“ telefonieren kann: Heute kann man Musik hören, im Internet surfen, Filme schauen, seine Webseite oder Facebook bearbeiten. Die Möglichkeiten scheinen unbegrenzt.

Wie aber können die Urheber, die Rechteinhaber – diejenigen, die Musik machen, komponieren, einspielen, Texte schreiben, Fotos schiessen, Artikel schreiben – wie können sie fair entschädigt werden?

Wenn es schwierig ist, individuell abzurechnen – und das ist beim meisten Content auf digitalen Speichermedien der Fall – dann greift als „Ersatzlösung“ die sogenannte kollektive Verwertung. Urheberrechtsgesellschaften wie zum Beispiel die Suisa ziehen Geld ein – beispielsweise über Abgaben auf Leerträgern oder elektronischen Apparaten – und verteilen sie nach bestimmten Schlüsseln an die Urheber.

Bloss: Was ist ein fairer Preis für solche Urheberrechte? Der Preisüberwacher ist in diesem Bereich zuständig darauf hinzuwirken, dass die Abgaben fair ausfallen – sowohl für die Konsumenten als auch die Urheber.

Allerdings bilden solche Tarife sehr oft Anlass zu Streit. Kein Wunder: Es geht in der Regel um sehr viel Geld. Besonders bei neuen Tarifen dauert es in der Regel eine Weile, bis sich die Beteiligten mit einem fairen Abgeltungssystem anfreunden können.

Bereits im letzten Jahr habe ich mich zu den neuen Urheberrechtsgebühren auf digitalen Speichern in Mobiltelefonen, die zum privaten Überspielen verwendet werden, zuhanden der Eidgenössischen Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ESchK geäussert. Denn diese Kommission mit diesem komplizierten Namen ist letztlich in erster Instanz zuständig, die Tarife nach Anhörung des Preisüberwachers festzulegen.

Ich habe darin unter anderem empfohlen, im Falle einer Genehmigung dieses Tarifs (Gemeinsamer Tarif 4e; GT 4e) eine Vergütung in der Grössenordnung von Fr. 0.20 pro GB (Gigabyte) festzusetzen und diesen Tarif auf Ende 2010 zu befristen. Daneben habe ich bezüglich der rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere dem Nachweis des Geltungsbereichs und der Massennutzung von Musikhandys auf den meines Erachtens ergänzenden Klärungsbedarf hingewiesen.

Mit ihrem Entscheid vom vergangenen März ist die ESchK dieser Empfehlung in Sachen Tarifhöhe grossmehrheitlich gefolgt und hat beschlossen, die Vergütung nicht wie beantragt auf Fr. 0.80 sondern auf Fr. 0.30 festzulegen.

Der Schweizerische Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik SWICO ist mit diesem Entscheid trotz der deutlichen Senkung nicht zufrieden und zieht ihn ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Der Swico ist der Ansicht, dass dieser Musikhandytarif eine unnötige pauschale Geräteabgabe sei und zu generell angewendet würde.

Natürlich ist es  das gute Recht der Swico, den Rechtsweg zu beschreiten – und die Entscheidung der Gerichte ist zu respektieren. Ich bedaure trotzdem den ungewissen Rechtszustand, der sich aus dieser Situation ergibt.

Und er führt mich zu Frage: Sind solche langen Prozesse in Bereichen, wo sich die Technologie fast täglich ändert, noch sachgerecht? Oder besteht nicht die Gefahr, dass im Augenblick der letztinstanzlichen Entscheidung der Tarif – da von der Technologie überholt – bereits hinfällig geworden ist? Kurzum: Rasanter Technologiewandel und unser Rechtsstaat stehen in ständiger gegenseitiger „Beissgefahr“.

Bei Verfahren, die ausschliesslich beim Preisüberwacher anhängig gemacht werden, suchen wir – von Gesetzes wegen – immer eine einvernehmliche Regelung. Und in vielen Fällen schaffen wir das auch. Diese stellt zwar oft einen Kompromiss dar, ist jedoch meist in wenigen Monaten verhandelt. Mit der Folge, dass die Konsumentinnen und Konsumenten sofort profitieren. In meiner Erfahrung ein Weg, der letztlich für alle Beteiligten zu schnelleren und durchaus akzeptablen Ergebnissen führt.

Zollvorlagegebühren – oder wie aus einem Blog-Kommentar eine Petition wurde

 

Zum Thema der Zollvorlagegebühren habe ich bereits verschiedentlich gebloggt; so zum Beispiel auch am 31. August 2009. Seither hat sich etwas bewegt: so entspricht der Bundesrat dem parlamentarischen Vorstoss Leutenegger-Oberholzer teilweise: die Mehrwertsteuer-Freigrenze soll von Fr. 5.- auf Fr. 10.- erhöht werden und der Bundesrat will auch private Spediteure zur Nutzung des vereinfachten, kostengünstigeren Verfahren anhalten.

Die Umsetzung könnte sich hingegen noch länger verzögern; eigentlich hätte ich gehofft, dass eine rasche und pragmatische Lösung in Angriff genommen wird.

Mit einem Schmunzeln konnte ich anfangs Woche feststellen, dass einem Kommentar zu meinem Blog-Eintrag entsprochen wurde: So hat die Stiftung für Konsumentenschutz SKS diese Woche eine Online-Petition geschaltet, die sich für eine rasche Umsetzung der vereinfachten Verzollung und somit zu einer Senkung der Zollvorlagegebühren einsetzt.

Anhand der hohen Anzahl an Zuschriften zu diesem Thema schätze ich, dass auch die Petition auf grosses Interesse stossen wird.

Empfangsgebühren: Bundesrat teilt Auffassung des Preisüberwachers

 
Heute hat der Bundesrat über den Finanzbedarf der SRG und die Gebührenhöhe entschieden. Gestützt auf Art. 14 Preisüberwachungsgesetz sowie Art. 70 des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen wurden wir vorgängig durch das BAKOM zur Abgabe einer Empfehlung eingeladen.
In seinem heutigen Entscheid hat der Bundesrat unsere Empfehlung berücksichtigt. Wir hatten den Finanzbedarf der SRG analysiert und waren zu folgendem Schluss gelangt: Die von der SRG geltend gemachten Kosten – namentlich im Bereich Pensionskasse und Eigenkapitalerfordernis – sind unseres Erachtens zu hoch. Demgegenüber hat die SRG das Einnahmen-Potential zu tief veranschlagt – namentlich aufgrund von zusätzlichem Einnahmen-Potential bei den Gebühren als auch Sparmöglichkeiten beim Gebühren-Inkasso; der Bericht war aber auch im Bereich der TV-Werbung bzw. Sponsoring unseres Erachtens pessimistisch.
Mit seinem Entscheid, die Gebühren nicht zu erhöhen, nimmt der Bundesrat Rücksicht auf das Budget von Herrn und Frau Schweizer. Im Namen der Gebühren-Zahlenden kann ich dem Bundesrat dafür nur dankbar sein.

Neues Vergütungssystem für stationäre Spitalbehandlungen ab 2012: Bundesrat sagt ja und setzt Leitplanken im Sinne des Preisüberwachers

Heute hat der Bundesrat eine erste Version der sog. SwissDRG-Tarifstruktur genehmigt, mit welcher die Schweizer Akutspitäler ab 2012 ihre stationären Behandlungen abrechnen werden. Bei der Tarifgenehmigung hat der Bundesrat mehrere Auflagen an die Tarifpartner (Spitäler und Krankenversicherer) erlassen mit dem Zweck, die Qualität der Tarifstruktur und die Behandlungsqualität der Spitäler zu gewährleisten und gleichzeitig sicherzustellen, dass der neue gesamtschweizerische Spitaltarif als solcher keine Mehrkosten zulasten der sozialen Krankenversicherung generiert. Dabei hat sich der Bundesrat stark auf eine Empfehlung des Preisüberwachers vom 12. April 2010 zum SwissDRG-Tarifvertrag abgestützt.

Ab 2012 werden damit alle stationären Spitalbehandlungen aufgrund ihrer zugrundeliegenden Diagnosen in eine von gut 1000 Fallgruppen eingeteilt, welche je ein unterschiedliches Kostengewicht aufweisen. So weist z.B. in der heute genehmigten Tarifversion eine stationäre Behandlung von Kopfschmerzen ein Kostengewicht von 0.615 auf und die Implantation einer Bandscheibenprothese ein solches von 2.654. In den kantonalen Tarifverhandlungen zwischen Kassen und Spitälern müssen jedoch in Zukunft nur die Preise für ein Kostengewicht von 1.0 ausgehandelt werden – die sogenannten Baserates ( z.B. Fr. 4000.-). Daraus lassen sich sodann die Entschädigungen aller gut 1000 Behandlungs-Fallgruppen direkt ableiten. Die Behandlung von Kopfschmerzen würde somit die Krankenkassen auf Fr. 2460.- (Fr. 4000.- x 0.615) zu stehen kommen und die Implantation einer neuen Bandscheibenprothese auf Fr. 10‘616.- (Fr. 4000.- x 2.654). Die Preisüberwachung wird ab 2011 Tarifempfehlungen an die Kantonsregierungen zu den kantonalen Baserates abgeben und sich dabei an den günstigen Baserates orientieren.

Die Einführung der neuen, verursachergerechten Spitaltarife ist somit auf Kurs. Was ist Ihre Meinung?

SwissDRG Tarifempfehlung an den BR

Spitzenmedizin: Prämienzahlende berappen letztlich Nullentscheid

Die steigenden Gesundheitskosten sind Anlass vieler, oft hitzig geführter Debatten. Steigende Krankenkassenprämien, hohe Medikamentenkosten – wir alle sind davon betroffen.
Eine dieser Debatten dreht sich um die Spitzenmedizin: Wie effizient ist es, wenn sich mehrere Spitäler auf dieselben hochkomplizierten Operationen spezialisieren? Wie steht es mit den Kosten, die mehrere, parallel forschende Kompetenzzentren generieren? Wäre es sinnvoller, wenn die einzelnen Spitäler unterschiedlichen Spezialisierungsgebieten nachgehen würden?

Anschauungsunterricht zum Gerangel auf Kosten der Prämienzahlenden konnte man kürzlich erhalten: Der Ausschuss der kantonalen Gesundheitsdirektoren konnte sich Ende Mai zu keinem Entscheid auf dem Gebiet der Herztransplantationen durchringen. Nach wie vor werden derartige Operationen in drei Schweizer Spitälern durchgeführt, nach wie vor investieren alle diese Kompetenzzentren in ihre individuellen Forschungen, das Synergiepotenzial wird nicht ausgeschöpft, nach wie vor konkurrieren sie sich um das damit verbundene Prestige.

Nun hat sich Bundesrat Burkhalter in die Diskussion eingeschaltet. Er will sich über die Gründe dieser Konkurrenzsituation informieren lassen und will sich künftig an solchen Diskussionen zusammen mit den Kantonen beteiligen. Sollten sich die Kantone bis 2015 nicht auf eine gemeinsame Planung einigen können, ist es durchaus möglich, dass der Bundesrat ein diesbezügliches Machtwort spricht. Und so möglicherweise einem Faktor für steigende Gesundheitskosten den Riegel schiebt.

Bis dahin aber gilt: Kirchturm-politik allenthalben hat dazu geführt, dass frühzeitig eine im Landesinteresse stehende günstige Regelung getroffen werden konnte. Berappen müssen diesen Nullentscheid letztlich die Prämienzahlenden. Können wir uns das wirklich leisten?

Bildquelle: Wikipedia