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Gut Ding will Weile haben – nöd lugg laa gwünnnt (hoffentlich)

Heute hat der Bundesrat im Grundsatz entschieden, dass die Vertriebsmarge im Zusammenhang mit der Abgabe von Medikamenten überprüft und Fehlanreize, die zur Abgabe teurer Medikamente verleiten, verringert werden. Damit sollen mehrere Millionen Franken zugunsten der Grundversicherung und somit der Prämienzahler eingespart werden.

Wir forderten schon seit Jahren eine Reduktion der Margen sowie die Beseitigung der Fehlanreize der hohen Prozentmargen, was die Apotheker und Ärzte zur Abgabe überteuerter Medikamente verleitet. Wir richteten im Juni 2010 eine Empfehlung ans BAG, die ein Einsparpotential von mindestens 370 Mio. Fr. pro Jahr aufzeigte. Auch der Krankenkassenverband santésuisse sieht ein erhebliches Einsparpotential von rund 450 Mio. Fr. pro Jahr. Wir erwarten nun, dass dieses Potential vollständig genutzt wird und zusätzlich die heutigen Fehlanreize, welche zur Abgabe teurer Medikamente verleiten, deutlich reduziert werden. Kurzum: Steter Tropfen höhlt den Stein – es bleibt zu hoffen, dass der Stein nach dieser langen Wartefrist auch entsprechend ausgehöhlt wird….

Das Cassis de Dijon Prinzip soll für Lebensmittel abgeschafft werden

Man glaubt es nicht, aber offensichtlich ist es möglich, für beinahe alles– wenn auch an den Haaren herbei gezogene – Gründe zu finden. Der jüngste Streich aus dieser Rubrik kommt von den Agrar-Lobbyisten. Worum es geht? Ein neuer Anlauf, das ohnehin stark geknebelte Cassis de Dijon-Prinzip für Lebensmittel endgültig los zu werden.

Swiss Finish oder: Die angezogene Handbremse
Die Fakten: Das Cassis de Dijon Prinzip ist eine Erfindung der EU und besagt, dass aus einem Mitgliedstaat stammende Produkte, die dort vorschriftsmässig hergestellt wurden, überall in der EU in Verkehr gesetzt werden dürfen. Einschränkungen sind nur aus übergeordneten öffentlichen Interessen möglich.

Die Schweiz hat dieses Prinzip mit gewissen Einschränkungen 2010 auch für Lebensmittel für sich übernommen. Man könnte auch sagen: Bei uns gilt das Prinzip mit angezogener Handbremse. Über die gewissen Einschränkungen wacht das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV).
Im Ergebnis haben in den letzten 5 Jahren diverse, unerschrockene Importeure 179 Gesuche gestellt. Rund ein Drittel wurde wieder zurückgezogen. Mutmasslich, weil Aufwand und Ertrag in keinerlei Verhältnis stand. Ein Viertel, nämlich 47 Gesuche, wurden gutgeheissen und 36 weitere wurden als unwürdig für Schweizer Mägen klassifiziert und mussten draussen bleiben.

Es gibt zwei Möglichkeiten die Sache zu beurteilen.

Die Erste verleitet mich zum Urteil: Gut gemeint, ist oft das Gegenteil von gut gemacht! Entweder will man das Prinzip, oder eben nicht. Der derzeitige Zustand, ist eher ein Versuch unter dem Namen Rosinenpickerei: Ihr ausländischen Unternehmen dürft Eure Lebensmittel hier verkaufen aber nur, wenn ihr unseren bürokratischen Zehnkampf besteht.

Die Zweite: Lobbyisten haben das Prinzip so ausgebremst, dass eigentlich nicht viel mehr als der Name davon übrig geblieben ist. Neben einer effektiven Knebelung, wird nun noch eine Qualitätsstrategie ins Feld geführt. Vater Staat soll uns also vorschreiben, was qualitativ hochwertig genug ist, um auf Schweizer Tischen zu landen. Es tut mir leid, aber der Zynismus gegenüber jenen, die finanziell mit dieser Qualitätsstrategie nicht mithalten können, beelendet mich.

Der Nationalrat schliesst sich nun der Bauern-Lobby an und plädiert für die Abschaffung von Cassis de Dijon im Lebensmittelbereich. Ich kann diese Entscheidung nicht nachvollziehen.

Die Bürger dieses Landes sind durchaus in der Lage zu entscheiden, was sie essen wollen bzw. was nicht. Reibekäse mit Stärke? Für mich lieber nicht. Schinken mit mehr Wasseranteil? Da bin ich schmerzfrei. Was ich sagen will: Wir Schweizer sind mündige Konsumenten. Wir brauchen niemanden und schon gar keinen Staatsapparat, der uns vorschreibt, was wir essen dürfen und was nicht. Was kommt denn dann als Nächstes?

  • Dürfen wir nicht mehr in Italien Ferien machen, weil man dort für Schweizer Mägen nicht zugelassene Inhaltsstoffe in der Pizza anbietet? 
  • Oder darf man in Deutschland wegen nicht Schweiz-konformer Tierhaltung nur noch vegetarisch essen?

Jeder Einwohner dieses Landes sollte die Wahl haben und sich eine eigene Meinung bilden. Unsere Steuergelder können sicher sinnvoller ausgegeben werden als für Regulierungen, wie hoch der Fruchtanteil im Sirup zu sein hat. Inhaltsstoffe und Allergene müssen auch in der EU überall zwingend deklariert sein. Man verkauft die Konsumenten richtiggehend für dumm, wenn man ihnen nicht zutraut, selber zu entscheiden.

Statt in Cassis-de-Dijon immer nur den Teufel zu sehen, gebe ich zu bedenken:
Richtig angewendet, kann es zu einer grösseren Produktvielfalt führen. Diese belebt den Wettbewerb und optimiert die Preise. Der Einkaufstourismus würde dadurch sehr wahrscheinlich an Attraktivität verlieren mit der Folge, dass mehr im Land gekauft würde.

Höchstpreise

Es ist tatsächlich so, dass einige Unternehmen bei der Wettbewerbskommission (WEKO) nachgefragt haben, ob es mit unseren Gesetzen im Einklang wäre, wenn sie Höchstpreise für die Schweiz festgelegen würden und zwar, um sicherzustellen, dass die Schweizer nicht über den Tisch gezogen werden und das ihnen Währungsvorteile durch den stärkeren Franken auch tatsächlich weitergegeben werden.
An dieser Anfrage sind zwei Dinge bemerkenswert: Erstens, die hiesigen Konsumentenbedürfnisse werden zunehmend auch von Konsumgüter-Unternehmen zur Kenntnis genommen und zweitens, die Hersteller sind offenbar der Meinung, dass die Preisgestaltung der Schweizer Händler nicht immer angemessen ist.

Die WEKO hat klargestellt, dass Höchstpreise solange in Ordnung sind (sie fallen nicht unter Artikel 5 Absatz 4 des Kartellgesetzes), wie sie den Preiswettbewerb nicht beeinträchtigen. Das heisst, solange die Händler frei sind und (es auch bleiben!) irgendeinen Preis unterhalb der Höchstgrenze festzulegen, gibt es keine Beanstandungen.

Die Botschaft ist klar. Das Bewusstsein wächst, dass man Schweizer Konsumenten nicht über die Gebühr strapazieren darf. Denn diese sind zwar geduldig aber sie reagieren schlussendlich eben doch, und zwar mit Macht.
Ich freue mich über Höchstpreise, die sicherstellen, dass Schweizer Konsumenten Währungsvorteile erhalten – aber nicht über solche, die gleichsam zu undercover-Einheitspreisen werden.

Enttäuschende Medikamenten-Verordnungsanpassungen

Heute (29.04.2015) hat der Bundesrat Anpassungen von zwei Verordnungen (Verordnung über die Krankenversicherung, KVV und Krankenpflege-Leistungsverordnung, KLV) beschlossen. Es wurde entschieden, wie zukünftig die Preise von krankenkassenpflichtigen Originalmedikamenten festgelegt werden.

Die Anpassungen sind zu grossen Teilen für uns und für alle Prämienzahler enttäuschend ausgefallen: Ein erhebliches Einsparpotential wurde nicht genutzt. Neben den positiven Punkten, wie die Erweiterung des Länderkorbes um drei Länder (wobei unser Nachbarland Italien noch immer nicht darin enthalten ist), die Weitergabe der gesetzlichen Rabatte und die zwar löbliche, aber kaum viel bringende verbesserte Transparenz bei Entscheidungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), geben insbesondere folgende Punkte zu denken:

1.      Die bisherige Wechselkurs-Toleranzmarge (von aktuell 3%) wird zwar erfreulicherweise abgeschafft, dafür gibt es ein anderes „Geschenk“ an die Pharmaindustrie: Wenn bei den dreijährlichen Preisüberprüfungen festgestellt wird, dass der Schweizer Preis zu hoch ist, wird der Preis nicht mehr auf das entsprechende Niveau gesenkt, sondern nur noch um zwei Drittel der Preisdifferenz. Das bedeutet: Gäbe es eine Überprüfung zum heutigen Euro-Wechselkurs von 1.05, werden die Preise der Medikamente, welche bisher zu einem Euro-Wechselkurs von 1.29 bewertet waren, nicht um gut 18%, sondern nur noch um zwei Drittel davon, d.h. um rund 12% gesenkt, was einem Wechselkurs von über 1.10 EUR/CHF entsprechen würde.

2.      Weiterhin werden jedes Jahr nur ein Drittel aller Medikamente überprüft. Es dauert also drei Jahre, bis ein Medikament erneut überprüft wird. Der Effekt zeigt sich insbesondere mit den aktuellen Wechselkursen. Das erste Drittel wird im Herbst 2016 angepasst, während ein Drittel aller Medikamente noch bis im Herbst 2018 von einem Wechselkurs von knapp 1.30 EUR/CHF profitiert.

3.      Bisher durfte das durchschnittliche Preisniveau des Auslandes (ermittelt mit dem Auslandpreisvergleich, APV) in der Regel nicht überschritten werden. Neu ist dies aufgrund des auf Wunsch der Pharmaindustrie gestärkten therapeutischen Quervergleichs (TQV, Vergleich mit ähnlichen Medikamenten) möglich. Anstatt den Medikamentenpreis jeweils auf dem Niveau des tieferen resultierenden Wert aus APV bzw. TQV festzusetzen, wie es eigentlich aufgrund des Wirtschaftlichkeitskriteriums im Krankenversicherungsgesetz KVG richtig wäre, wird eine Mischrechnung gemacht.

4.      Auch weiterhin können Medikamente einen Innovationszuschlag erhalten. Es droht sogar, dass dieser weiter ausgebaut wird. Die Belohnung für ein innovatives Medikament ist eigentlich die Aufnahme in die Kassenpflicht. Der Innovationsschutz ist (wie in anderen Branchen auch) das Patent. Andere Branchen haben auch kein Anrecht auf mehr Schutz und investieren trotzdem.

5.      Wie bisher verfügen die Krankenversicherer und Patientenorganisationen im Gegensatz zu den Pharmafirmen über kein Antrags- und Rekursrecht bei Entscheidungen rund um die Spezialitätenliste. Diese betreffen jedoch nicht nur die finanziellen Interessen der Pharmafirmen, sondern auch diejenigen der Krankenversicherer und Patienten.

6.      Neben der Wirtschaftlichkeit müssten auch die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit regelmässig überprüft werden (WZW-Kriterien). Dies würde man sinnvollerweise mit einer Umkehr der Beweislast erreichen. Das bedeutet, dass die Zulassungsinhaber regelmässig Daten einreichen müssten, welche die Wirksamkeit und Zweckmässigkeit erneut nachweisen. Es wurde somit verpasst, die Streichung unwirksamer Medikamente von der Vergütung bzw. Spezialitätenliste zu erleichtern.

Von überhöhten Schweizer Preisen profitiert insbesondere die Pharmaindustrie. Davon fliessen viele Franken direkt ins Ausland ab, da der Löwenanteil der in der Schweiz konsumierten Medikamente importiert werden. Zudem sind hohe Medikamentenpreise der falsche Weg, um die Schweizer Pharmaindustrie zu fördern. Die Attraktivität eines Forschungs- und Produktionsstandortes ist unabhängig von den Endpreisen der Arzneimittel, da die Regeln zur Festsetzung der Medikamentenpreise für alle Pharmafirmen gelten, egal ob sie in der Schweiz forschen und produzieren oder ob sie ihren Sitz im Ausland haben.

Die alles entscheidende Frage ist: Führen diese Neuerungen letztlich zu höheren oder zu tieferen Medikamentenkosten. Was man verspricht, ist eine „Stabilisierung des Kostenwachstums“. Das scheint mir nicht besonders ambitiös. Kurzum: Es wurde bei diesen Verordnungsanpassungen verpasst, ein hohes Einsparpotential für die obligatorische Krankenversicherung und somit für die Prämienzahler zu erzielen. Indirekt schadet das auch dem Standort Schweiz. In Zeiten der Frankenstärke bedaure ich dies.

Bekleidung: Die Importpreise sinken deutlich – die Endverbraucherpreise hinken hinterher

Euro-Rabatte wo man hinsah – so gestalteten sich die Kleider-Einkaufsbummel im Januar bis März. Zwar musste man sich fragen, wie das eigentlich so schnell möglich war, bei dem Einkaufsvorlauf, der Lagerhaltung - ganz zu schweigen von längerfristigen Verträgen. Die Kunden hat es jedenfalls gefreut und was spielte es da für eine Rolle, dass der Euro-Rabatt mehrheitlich (noch) kein Rabatt aufgrund von Währungsvorteilen war, sondern eher zulasten der Marge ging.

Läuft man heute durch die Ladenstrassen auf der Suche nach Bekleidung, wird man deutlich seltener auf Euro-Rabatte hingewiesen. Was gefühlt so ist, bestätigt auch die Empirie:
Die Importpreise für Bekleidung sanken laut dem Bundesamt für Statistik im März deutlich – immerhin zwischen 4.5 bis über 5 Prozent gegenüber Dezember letzten Jahres. Leider entwickelten sich die Konsumentenpreise nicht in die gleiche Richtung. Sie stiegen gegenüber dem Vormonat um 6.1%. Es ist klar, die Konsumentenpreise enthalten auch die Kosten, die hier im Land bis zur Ausstellung der Kleidung im Geschäft entstanden sind. Ebenfalls einbeziehen muss man, dass Januar und der Februar - zumindest teilweise - klassische Ausverkauf-Monate sind.

Trotzdem: Der Trend der Konsumentenpreise zeigt in die falsche Richtung. Das zeigt sich dadurch, dass auch gegenüber dem Vorjahresmonat eine Teuerung zu verzeichnen ist. Echte Rabatte aufgrund von Währungsvorteilen müssten nun langsam zu greifen anfangen und sie sollten – wenn der Wechselkurs sich nicht markant verändert – im Verlaufe des Jahres relativ flächendeckend gewährt werden.
(Nur das wir uns recht verstehen: Es gibt natürlich so günstige Kleider, bei denen ich mich frage, wie Baumwollpflücker, Weber, Färber und Näher ihr Auskommen finden. Diese sind von meiner Kritik nicht betroffen. Vielmehr meine ich Unternehmensketten, welche ihre Marke (und nicht die eigentliche Ware) hierzulande deutlich teurer verkaufen als im Ausland und Wechselkursvorteile einbehalten um fette Gewinne ausschütten zu können.)

Also, liebe Kleiderhändlerinnen und Kleiderhändler: Geben Sie echte Währungsvorteile im vollen Umfang weiter! Sonst könnte die kurze Freude über tolle Marketingaktionen zu nachhaltigen Ärger und Misstrauen bei den Konsumenten führen. Die Folgen für die hiesige Wirtschaft kann man nur schwer prognostizieren. Die Erfahrungen von 2011 liessen allerdings Schlimmes fürchten. Will heissen: Die Konsumenten wissen heutzutage, dass die modisch begehrten Teile nur einen Klick oder einen kurze Zugreise entfernt sind - und das gilt sowohl für die Sommer- als auch für die Winterkollektion.

Bildquelle: Wikimedia, Manda.L.Isch, bearbeitet durch die Preisüberwachung 

 

Variable Hypotheken verdienen ihren Namen nicht mehr

 

 

Quelle: Moneypark, https://moneypark.ch/hypothek/zinsentwicklung/
bearbeitet durch die Preisüberwachung
 

Normalerweise haben variable Hypothekendarlehen einen variablen Zinssatz. Die Höhe des Zinssatzes wird von der allgemeinen Kapitalmarktentwicklung bestimmt. Sie liegen üblicherweise unter denen für Festhypotheken. So sagt es die Theorie. Die Praxis ist derzeit jedoch eine andere, wie ich feststellen musste.

Nachdem ich mehrere Meldungen erhalten hatte, in denen die aktuelle Höhe der variablen Hypothekarzinsen beklagt worden ist, bin ich der Sache einmal nachgegangen und auf Unerfreuliches gestossen. Via Internet-Recherche habe ich die angegebenen Zinssätze für variable Hypotheken verglichen und festgestellt, dass sie zwischen 2 – 3% liegen. 10-jährige Festhypotheken dagegen kann man momentan für weniger als 2% abschliessen.

Das erscheint nicht logisch, denn das Zinsänderungsrisiko in Tiefzinsphasen liegt zu einem grossen Teil beim Kunden. Der Vorteil der variablen Hypothek, ist ihre grosse Flexibilität. Der Nachteil: Die intransparente Zinsgestaltung. Der Kunde weiss eigentlich nur, dass der Zins an die Zinsentwicklung des Kapitalmarkts gebunden ist. Das heisst, er sollte es sein.
Auf der Website der Züricher Kantonalbank liest man nämlich unter dem variablen Zinssatz, der die stolze Höhe von 2.5% (für Wohnbauten) hat: Letzte Änderung: 25.11.2008 16:00 Uhr. Alle Angaben ohne Gewähr.

Quelle: Website ZKB: https://www.zkb.ch/de/pr/pk/finanzieren-eigenheim/hypotheken/zinssaetze.html  

Ein Einzelfall? Ich glaube nicht. Denn ich fragte aufgrund von Meldungen bei einer anderen Kantonalbank nach, wie sich bei ihnen der Zins für die variablen Hypotheken entwickelt hat. Die Bank erklärt freimütig, dass der Zins in Höhe von 2.75% seit dem 1. März 2009 nicht mehr angepasst wurde.

Die Zinsentwicklung am Kapitalmarkt war in den letzten Jahren stark in Bewegung und er kannte nur eine Richtung – nämlich abwärts. Nun sind variable Hypotheken dafür bekannt, dass Zinssenkungen am Kapitalmarkt sich nicht sofort und umfänglich im variablen Zinssatz niederschlagen doch 6 Jahre diese Entwicklungen zu ignorieren ist – gelinde gesagt – ausserordentlich erstaunlich.

Die Kantonalbank schreibt, dass das Produkt in den letzten Jahren an Bedeutung und Marktanteil verloren hat. Das mag so sein und erscheint plausibel. Trotzdem gibt es Kunden, die auch heute noch variable Hypotheken halten.

Wer sind diese Leute und warum wechseln sie nicht?
Mir ist der Fall einer älteren Dame bekannt. Sie wohnte mit ihrem Mann in ihrem Reiheneinfamilienhaus, das seit vielen Jahren mit einer variablen Hypothek belastet ist. Als ihr Mann verstarb übernahmen ihre Kinder die Finanzgeschäfte für die Mutter. So kam zutage, dass eine variable Hypothek besteht, die seit einigen Jahren gleichviel kostet und somit de facto den Charakter einer teuren Festhypothek hat. Die Hypothek zu wechseln ist für die alte Dame nicht ohne weiteres zu bewerkstelligen und aufgrund ihres Alters kommen lange Festhypotheken sowieso nicht infrage. Möglicherweise gibt es in der Schweiz zahlreiche ältere Leute, die in genau derselben Situation sind und darauf vertrauen, dass der Zinssatz regelmässig angepasst wird.

Aus Sicht der Banken ist die variable Hypothek klein aber fein. Sie hat nur einen Anteil von rund 2% im derzeitigen Hypotheken Markt. Legt man jedoch die heutige Kapitalmarktsituation zugrunde, dann muss man davon ausgehen, dass in Summe ein 3-stelliger Millionen Frankenbetrag zu viel bezahlt wird. Ein schöner Batzen ohne viel Aufwand.

Mein Fazit daher: Es mag sein, dass das Produkt “variable Hypothek“ am Markt nicht mehr sehr gefragt ist. Aber darf das ein Grund sein, sie einfach auf dem Stand 2008/2009 einzufrieren und damit quasi in eine teure Festhypothek mit Laufzeit bis zur nächsten Hochzinsphase (die momentan nirgends in Sicht ist) umzuwandeln oder bis der Kunde es merkt und das Produkt wechselt - so er das denn kann?

Diese Praxis ist ein schlechter Dienst am Kunden und erfordert Handeln seitens der Banken.

Allen Besitzern variabler Hypotheken empfehle ich deshalb, prüfen Sie alternative Angebote! 

 

Was wollen Sie in Dieterswil?

Das fragte mich ein Meldender, der täglich von Büren an der Aare nach Bern pendelt. Sein bisheriges Jahresabo des “libero“-Tarifverbundes kostete im letzten Jahr CHF 2‘138, dieses Jahr muss er für selbiges CHF 2‘584 berappen. Als Begründung für die über 20 prozentige Tariferhöhung gibt der Verbund an, dass nun 7 Zonen statt bisher 6 Zonen bereist werden können. Tolle Sache – für die Leute, die das nutzen können und wollen! Für alle anderen – die wohl deutlich in der Mehrheit sind heisst das: Mehr zahlen für eine Leistung, die sie nicht in Anspruch nehmen.

Tarifverbünde entsprechen unserem globalisierten Zeitgeist: Sie verbinden geographische Räume, die Tarife können übersichtlich abgerufen werden, ein Ticket für alles und man kann los. Klingt zunächst gut aber was hier so positiv vermarktet wird, hat einen grossen Haken.

Die Schweiz ist kein Land mit vielen grossen, weitläufigen Zentren und angeschlossener Agglomeration. Der wesentliche Vorteil eines Tarifverbundes besteht darin, dass Pendler die Möglichkeit haben, in regionalen Zentren, ohne Erwerb eines zusätzlichen Billets, auf die städtischen Verkehrsbetriebe umsteigen zu können. Falls ein erheblicher Teil der Pendlerinnen und Pendler von dieser Möglichkeit ausgiebig Gebrauch macht, ist ein Tarifverbund aus Kundensicht sinnvoll. Ausserhalb der Zentren, wo man normalerweise mit einem Transportmittel von A nach B fährt, stellt der Zonentarif, der über dem bisherigen Tarif für Einzel- oder Mehrfahrkarten liegt, für die Kunden de facto nichts anderes als eine ungenutzte Zusatzoption dar, die im Gewand einer Preiserhöhung daher kommt.

Die Kombination von Strecken- und Zonenbillett oder reine Streckenbilletts würde für viele Nutzer mehr Sinn machen. Das sogannte ClipAbo ist jedoch frühestens ab 2017 geplant. Das bestehende Inter-Abo für Pendler ist nur sehr beschränkt erhältlich, z.B. für die Strecken Thun und Fribourg nach Bern oder von Neuchâtel nach Biel, nicht jedoch innerhalb des Tarifverbunds libero (also z.B. zwischen Biel und Bern). Insbesondere bei den Pendlern kommt man nicht darum herum festzustellen, dass in einigen Fällen kaum Bezug zwischen dem Verhältnis der gefahrenen Strecke und dem bezahlten Tarif besteht.

Stossend ist auch, dass die Nutzer zwar den höheren Preis für die Zonenbillette bezahlen, aber dennoch nicht von allen Vorteilen die diese normalerweise mit sich bringen, profitieren können. Grund dafür ist die sogenannte Schnellzugsregelung.

Ein Beispiel: Nehmen wir an, Sie wohnen in Zürich und besitzen ein gültiges Jahresabonnement bis Killwangen-Spreitenbach. Wenn Sie nun mal nach Aarau fahren möchten, dann fahren Sie durch vier bereits gelöste Verbundzonen (Ihr Jahresabo bis Killwangen-Spreitenbach) und verlassen dann den Verbund Richtung Aarau. Wenn Sie glauben, Sie müssen nun nur die Strecke ab Killwangen-Spreitenbach lösen, dann aufgepasst: Die Strecke wird von einem RegioExpress bedient und in dem müssen Sie für die gesamte Strecke ein durchgehendes Billett gelöst haben. Das heisst, Sie zahlen einen Teil der Strecke doppelt. Nehmen Sie hingegen die S-Bahn, dann zahlen Sie tatsächlich erst für die Strecke ab Killwangen-Spreitenbach – was natürlich sehr viel günstiger ist.

Diese Regelung ist ein Relikt, das nicht mehr in die heutige Tariflandschaft passt. Das bis dato ungelöste Problem hat seinen Ursprung in der Verteilung der Ticketeinnahmen und führt zu diesen aus Kundensicht unakzeptablen und unnachvollziehbaren Preissituationen.

Last but not least, gibt es neu geschaffene Zonen, die zu teils drastischen Preiserhöhungen führen aber am Ende des Tages aus nur sehr wenigen bzw. manchmal auch gar keinen neuen Haltestellen (Stichwort: Zone 51 vor Engelberg) bestehen. Gerade Familien können ganz schnell an ihre Budgetgrenzen stossen, wenn als Resultat von neuen Zoneneinteilungen für Schule und Arbeitsweg bis zu 50% mehr zu bezahlen sind - für ein und dieselbe Strecken notabene.

Der regionale Verkehr wird von der öffentlichen Hand subventioniert. Das heisst, die Fahrpreise werden in aller Regel nicht kostendeckend erhoben. Deshalb werden insgesamt betrachtet auch keine missbräuchlich hohen Gewinne erwirtschaftet. Und doch mehren sich die Meldungen, welche ein Missverhältnis zwischen Preis und in Anspruch genommener Leistung beklagen. Die viel beworbenen Vereinfachungen, finden sich in der Realität nicht immer wieder. Der Unmut der Nutzer wächst – wie ich der Anzahl und dem Inhalt der Meldungen, die bei mir eingehen, entnehme. Aus meiner Sicht herrscht akuter Handlungsbedarf! Die Schnellzugregelung sollte schnellstmöglich abgeschafft werden. Die Preise müssen klar im Zusammenhang mit den gefahrenen Kilometern stehen. Ab einer gewissen Distanz muss es trotz Tarifverbund möglich sein, nur ein Billett von Bahnhof zu Bahnhof zu kaufen und zu bezahlen. Für die Nutzer der Kombiangebote  braucht es flexible Lösungen wie ausgeweitet Interabos bzw. so rasch wie möglich das Clipabo.

Die Branche ist gefordert – und zwar jetzt, und nicht erst morgen.

Bildquelle: MS Office, Cliparts